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2 Fälle der Justiz : Unfassbar

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denmarkisbetter

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Wie kommst Du auf das dünne Brett, dass Du unsere Leistungsträger und moralischen Stützen für ihr Handeln verantwortlich machen könntest?

Frage mich ja, wann der erste in die Kamera grinst und von "Systemrelevanz seiner selbst" faselt.


VG
 

Politikqualle

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Fahrtkostenbetrug. Linken Politiker 70 tsd Euro, soll NICHT eingezogen werden. Schlicht ergaunertes Geld.
Krankenpfleger muss Geld zurückzahlen und in den Knast.
Gerecht?
.. Ja .. absolut , denn LINKE haben in Deutschland immer und zu jeder Zeit Immunität ... siehe G20 Hamburg oder Berlin oder oder oder ..
 

Zentrifug'

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RECHTE, werdet einfach LINKE, dann dürft ihr endlich auch alles!
 

Christ 32

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in der Causa Kachelmann musste die Staatsanwaltschaft Mannheim eine einstweilige Verfügung unterschreiben das sie keine Lügen mehr an die Presse weitergibt

Kachelmann ist in einem zweiten Verfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen worden und die Hauptbelastungszeugin ist wegen Falschaussage verurteilt worden.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft diverse Lügen zum Fall an die Presse weiter gegeben.

Man muss sich von der Vorstellung verabschieden das unsere deutsche "freie" Justiz generell fair und neutral urteilt, wenn man Pech hat wird man auch bei erwiesener Unschuld verknackt
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/brandenburger-ministerbuero-leiter-droht-anklage

Fahrtkostenbetrug. Linken Politiker 70 tsd Euro, soll NICHT eingezogen werden. Schlicht ergaunertes Geld.

http://www.bild.de/wa/ll/bild-de/unangemeldet-42925516.bild.html

Krankenpfleger muss Geld zurückzahlen und in den Knast.

Gerecht?

Leider kann ich auf den zweiten Link nicht zugreifen, aber was sollen diese Threads denn immer?
Sich zwei Fälle rausgreifen und willkürlich miteinander zu vergleichen macht ehrlich gesagt keinen Sinn. Das Strafrecht ist kein Curve Grading System.
 
OP
denmarkisbetter

denmarkisbetter

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Leider kann ich auf den zweiten Link nicht zugreifen, aber was sollen diese Threads denn immer?
Sich zwei Fälle rausgreifen und willkürlich miteinander zu vergleichen macht ehrlich gesagt keinen Sinn. Das Strafrecht ist kein Curve Grading System.

Das mag sein--hab den zweiten Link korrigiert.

Aber ergaunertes Geld ist ergaunertes Geld. Da gibt es keine zwei Vorgehensweisen. Normalerweise.Selbst der Staatsanwalt versteht es offenbar nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das mag sein--hab den zweiten Link korrigiert.

Aber ergaunertes Geld ist ergaunertes Geld. Da gibt es keine zwei Vorgehensweisen. Normalerweise.Selbst der Staatsanwalt versteht es offenbar nicht.

Man kann sich vielleicht darüber aufregen das ersteres Urteil zustande kam, aber das ist ja wohl ein wesentlich weniger schlimmes Verbrechen denn mehrfach mit gefälschten Urkunden als examinierte Krankenpflegekraft zu arbeiten, trotz bereits bestehender Vorstrafe. Das ist ein gewaltiges Risiko, dass er den Patienten da zugemutet hat.
 
OP
denmarkisbetter

denmarkisbetter

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Man kann sich vielleicht darüber aufregen das ersteres Urteil zustande kam, aber das ist ja wohl ein wesentlich weniger schlimmes Verbrechen denn mehrfach mit gefälschten Urkunden als examinierte Krankenpflegekraft zu arbeiten, trotz bereits bestehender Vorstrafe. Das ist ein gewaltiges Risiko, dass er den Patienten da zugemutet hat.

Mir ging es vor allem um die Rückzahlung des Geldes. Das hat dann mit juristischer Logik nichts mehr zu tun wenn beide Urteile Bestand hätten.

Unnötig dich zu fragen, ob ein Asylbewerber mit falschen Zeugnissen/Papieren auch zur Rechenschaft gezogen werden sollte bzw Gelder zurückzahlen sollte .
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Mir ging es vor allem um die Rückzahlung des Geldes. Das hat dann mit juristischer Logik nichts mehr zu tun wenn beide Urteile Bestand hätten.

Unnötig dich zu fragen, ob ein Asylbewerber mit falschen Zeugnissen/Papieren auch zur Rechenschaft gezogen werden sollte bzw Gelder zurückzahlen sollte .

Warum den zweiten Fall dann überhaupt einbringen?
In manchen Urteilen kommt es schlicht zu Fehlern, dafür gibt es ja die Revision.
 

denker_1

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http://www.bz-berlin.de/berlin/umland/brandenburger-ministerbuero-leiter-droht-anklage

Fahrtkostenbetrug. Linken Politiker 70 tsd Euro, soll NICHT eingezogen werden. Schlicht ergaunertes Geld.


Da darf der wohl das ergaunerte Geld auch noch behalten, während der kleine Arbeitslose, der Sozialbetrug begangen oder schwarz gearbeitet hat, jeden Cent zurückzahlen muss. Eine Frechheit ist das!

http://www.bz-berlin.de/berlin/falscher-krankenpfleger-geht-fuer-mehr-als-zwei-jahre-ins-gefaengnis

(zweiter Link korrigiert)

Krankenpfleger muss Geld zurückzahlen und in den Knast.

Gerecht?

Genau so eine Frechheit und zwar von der Justiz! Ja von der Justiz!!!!

Ist doch scheißegal, woher der seine Kenntnisse hat. Wenn die Patienten zufrieden sind, dann hat er seine Arbeit qualitätsgerecht erledigt, hat das Geld das er für seine EHRLICHE ARBEIT erhalten hat, nicht geraubt oder geklaut, wie der Linke Betrüger oben. Traurig, dass man für alles hier, so man anständigen Lohn für seine Arbeit will. mit irgendwelchen Papieren belegen muss.

Nein, der Krakenpfleger hat trotz unserer verlogenen Justiz alles richtig gemacht. Wenn er schon in den Knast muss dann sollte er dort wiederum als Krankenpfleger arbeiten und weitere Erfahrungen sammeln. Auf einen anderen Job, womöglich im Billiglohnbereich sollte er sich auf keinen Fall einlassen!

Wenn ich für sowas in den Knast müsste, würden die von mit keinen müden Cent sehen, ich könnte das Geld schließlich ach verzockt haben. UNverschämtheit was sich diese Politgauner erlöauben. Die hätten den offenbar lieber als Hartz IV Arbeitssklave gehabt und nach den Alten in den Pflegeheimen fragt eh niemand!
 
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Da darf der wohl das ergaunerte Geld auch noch behalten, während der kleine Arbeitslose, der Sozialbetrug begangen oder schwarz gearbeitet hat, jeden Cent zurückzahlen muss. Eine Frechheit ist das!
...
Ist doch scheißegal, woher der seine Kenntnisse hat. Wenn die Patienten zufrieden sind, dann hat er seine Arbeit qualitätsgerecht erledigt, hat das Geld das er für seine EHRLICHE ARBEIT erhalten hat, nicht geraubt oder geklaut, wie der Linke Betrüger oben. Traurig, dass man für alles hier, so man anständigen Lohn für seine Arbeit will. mit irgendwelchen Papieren belegen muss.

...

Interessant, wie unterschiedlich die Sichtweisen sind.
[MENTION=3184]Metadatas[/MENTION] meinte gerade anders herum.

Kommt immer darauf an, mit welchen Werten
man seine Lebenserfahrungen ausgeschmückt hat.

Und nachdem Juristen der Meinung sind,
Gerechtigkeit sei ein subjektiver Wert
und ihre objektive Gerechtigkeit das Ergebnis,
das man aus der Beachtung ihrer Regelwerke herausholen kann,
ist das Volk auch ganz zufrieden damit,
wenn es auf die Frage, was „gerecht" sei,
nach einigem Zögern „angemessen, fair" stottert.

Das kann ALLES und NICHTS bedeuten, auch MINUS,
wenn Kämpfe um Gerechtigkeit tödlich enden.

Je nachdem, wer mehr Macht hat, wird durchsetzen, was er für gerecht hält.
Und was sich damit entwickelt,
sind dann auch Geschichten wie diese,
die Politiker noch nie beherrschen konnten,
weil sie zu doof sind,
das Ziel hinter jedem möglichst gerechten Geben und Nehmen zu erkennen.

Ihre Vorteilsnahmen hindern sie,
genauso wie das Volk seine Vorteilsnahmen hindert,
endlich mal gescheit über das Phänomen Gerechtigkeit nachzudenken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da darf der wohl das ergaunerte Geld auch noch behalten, während der kleine Arbeitslose, der Sozialbetrug begangen oder schwarz gearbeitet hat, jeden Cent zurückzahlen muss. Eine Frechheit ist das!

http://www.bz-berlin.de/berlin/falscher-krankenpfleger-geht-fuer-mehr-als-zwei-jahre-ins-gefaengnis

(zweiter Link korrigiert)



Genau so eine Frechheit und zwar von der Justiz! Ja von der Justiz!!!!

Ist doch scheißegal, woher der seine Kenntnisse hat. Wenn die Patienten zufrieden sind, dann hat er seine Arbeit qualitätsgerecht erledigt, hat das Geld das er für seine EHRLICHE ARBEIT erhalten hat, nicht geraubt oder geklaut, wie der Linke Betrüger oben. Traurig, dass man für alles hier, so man anständigen Lohn für seine Arbeit will. mit irgendwelchen Papieren belegen muss.

Nein, der Krakenpfleger hat trotz unserer verlogenen Justiz alles richtig gemacht. Wenn er schon in den Knast muss dann sollte er dort wiederum als Krankenpfleger arbeiten und weitere Erfahrungen sammeln. Auf einen anderen Job, womöglich im Billiglohnbereich sollte er sich auf keinen Fall einlassen!

Wenn ich für sowas in den Knast müsste, würden die von mit keinen müden Cent sehen, ich könnte das Geld schließlich ach verzockt haben. UNverschämtheit was sich diese Politgauner erlöauben. Die hätten den offenbar lieber als Hartz IV Arbeitssklave gehabt und nach den Alten in den Pflegeheimen fragt eh niemand!

Das ist eben nicht egal.
Examiniertes Pflegepersonal erfüllt im Krankenhausbetrieb eine bedeutende Rolle mit zahlreichen Verantwortungen, von lebenserhaltenden und lebensrettenden Maßnahmen, bis hin zur Administration von Medikamenten und so viel mehr noch. Das Krankenhaus muss sich darauf verlassen können, dass examinierte Kräfte über die Fähigkeiten verfügen, die durch die Ausbildung verlangt werden, da es ansonsten zu Komplikationen und Tod von Patienten kommen kann. Man kann doch kein Personal tolerieren, bei dem nicht klar ist, ob es auch auf seltene Fälle vorbereitet ist und Abläufe entsprechend kennt. Und das während des Betriebs rauszufinden ist im Gesundheitswesen auch nicht unbedingt eine gute Idee. Gerade in Krankenhäusern tendieren Fehler zu irreversiblen Schäden, die die Lebensqualität oder das Leben selbst, der Patienten gefährden. Da gibt es dann auch weniger nachträgliche Reparatur, wie meinetwegen bei einem Fließenleger.
Der Mann sollte ein lebenslanges Berufsverbot im Gesundheitssektor erhalten.
 

denker_1

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Das ist eben nicht egal.
Examiniertes Pflegepersonal erfüllt im Krankenhausbetrieb eine bedeutende Rolle mit zahlreichen Verantwortungen,

Wäre mir als Pflegebedurftiger scheißegal, solange der Pfleger seine Arbeit zum Wohle der Patienten korrekt ausführt. Eine nachträgliche Prüfung hätte der in unserem Fall wohl sehr gut bestanden. Hier gibt es an dieser juristischen Praxis absolut NICHTS zu rechtfertigen. Nicht jeder taugt zum Hartz IV Sklaven, den die Justiz wohl hier lieber gesehen hätte. Um die Patienten geht es doch hier gar nicht, sonst hätt das Gericht anders entschiedne also spar Dir deine heheren moralischen Worte.

von lebenserhaltenden und lebensrettenden Maßnahmen, bis hin zur Administration von Medikamenten und so viel mehr noch.

Was, wenn er das alles daruf ha? DAnn nämlich ist es scheißegal, woher er das Wissen hat. Wer heilt, hat Recht. In der Esoterik wir so viel Schindluder mit Medizin getrieben, kassieren die selbsternannten Geistheiler leistungslose phantastische Luxuseinkommen und Du willst einen ehrlichen Krankenpfleger verurteilen? Nein, die Argument ziehen hier nicht. Nach den "Alten" fragt in Wahrheit niemand, aber es ist ein Verbrechen, sich Geld zu verdienen ohne einen Abschluss zu haben, das miserable Bildungssystem ist also mutwillig so gestaltet, dass nur noch paar Reiche sich optimale Ausbildung leisten können und den Billiglöhnern wird dann mangelnde Qualifikation vorgeworfen. Nein, der Pfleger hätte auch im Nachhinein geprüft werden können.

Das Krankenhaus muss sich darauf verlassen können, dass examinierte Kräfte über die Fähigkeiten verfügen, die durch die Ausbildung verlangt werden,

WIe gesagt, dieses Argument zieht hier nicht, denn der Pfleger hätte ebenso im Nachhinein geprüft und bei Bedarf geschult werden können. Immerhin waren die Patienten vollauf mit seiner Pflegearbeit zufrieden, also sollte er das Problem mit der Medikation auch drauf gehabt haben.

da es ansonsten zu Komplikationen und Tod von Patienten kommen kann. Man kann doch kein Personal tolerieren, bei dem nicht klar ist, ob es auch auf seltene Fälle vorbereitet ist und Abläufe entsprechend kennt.

Schon richtig, aber da müssen die Pfleger eben mal im Rahmen ihrer regulären Arbeit geschult werden. Auch die ausgebeildeten Pfleger, denn auch auf dem Gebiet der Pflege bleit unser Erkenntnisstand nicht stehen. Da müssen auch reguläre Pfleger mal regelmäßig geschult werden, die Patienten zahlen schließlich in die Sozialversicherung ein und zwar laufend. Die Ärmsten zahlen anteilmäßig die höchsten Abgaben!

Und das während des Betriebs rauszufinden ist im Gesundheitswesen auch nicht unbedingt eine gute Idee.

Man kann und sollte das Personal fortlaufend schulen.Schon deshalb, weil ständig neue Medikamente auf den Markt kommen.

Gerade in Krankenhäusern tendieren Fehler zu irreversiblen Schäden, die die Lebensqualität oder das Leben selbst, der Patienten gefährden.

Wenn nur sonst so nach dem Wohl der Patienten gefragt würde, wenn es den Staat mal was kostet, könnte ich dieser Phrase eher Glauben schenken.

Da gibt es dann auch weniger nachträgliche Reparatur, wie meinetwegen bei einem Fließenleger.
Der Mann sollte ein lebenslanges Berufsverbot im Gesundheitssektor erhalten.

Wieso? Man kann ihn doch optimal ausbilden. Wenn schon Knast, dann kann er dort eventuell tatsächlich fehlende Kenntnisse erwerben. Damit er nach Entlassung nicht etwa eine Fortsetzung seiner Strafe in Form des Hartz IV Daseins erfahre sondern seine Strafe nach der Knastzeit wirklich zuende, das heißt, abgebüßt ist. Mit Hartz IV ist es das nämlich nicht!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Wäre mir als Pflegebedurftiger scheißegal, solange der Pfleger seine Arbeit zum Wohle der Patienten korrekt ausführt. Eine nachträgliche Prüfung hätte der in unserem Fall wohl sehr gut bestanden. Hier gibt es an dieser juristischen Praxis absolut NICHTS zu rechtfertigen. Nicht jeder taugt zum Hartz IV Sklaven, den die Justiz wohl hier lieber gesehen hätte. Um die Patienten geht es doch hier gar nicht, sonst hätt das Gericht anders entschiedne also spar Dir deine heheren moralischen Worte.
Das hat wenig mit Moral zu tun, sondern mit einer praktischen Notwendigkeit. Geprüfte Pflegekräfte haben gesicherte Fähigkeiten und eine Mindestanzahl an praktischen Erfahrungsstunden, bei denen sie überwacht und angeleitet wurden. Man sollte bei diesem Fall nicht vergessen, welches Risiko der Mann anderen, ohne deren Wissen und Zustimmung ausgesetzt hat. Darin allein liegt bereits ein Verbrechen.
Was für eine bescheuerte Regelung wäre es bitte, Personen, die durch Betrug eine Anstellung erschlichen haben, nachträglich eine Prüfung zu erlauben.
Was, wenn er das alles daruf ha? DAnn nämlich ist es scheißegal, woher er das Wissen hat. Wer heilt, hat Recht. In der Esoterik wir so viel Schindluder mit Medizin getrieben, kassieren die selbsternannten Geistheiler leistungslose phantastische Luxuseinkommen und Du willst einen ehrlichen Krankenpfleger verurteilen? Nein, die Argument ziehen hier nicht. Nach den "Alten" fragt in Wahrheit niemand, aber es ist ein Verbrechen, sich Geld zu verdienen ohne einen Abschluss zu haben, das miserable Bildungssystem ist also mutwillig so gestaltet, dass nur noch paar Reiche sich optimale Ausbildung leisten können und den Billiglöhnern wird dann mangelnde Qualifikation vorgeworfen. Nein, der Pfleger hätte auch im Nachhinein geprüft werden können.
Der entscheidende Unterschied ist, dass die Patienten der Esoteriker bewusst diese Personen aufsuchen, einer Behandlung zustimmen und das aus eigener Tasche bezahlen. Bei dem vorliegenden Fall war das nicht gegeben. Und ob jemand „alles drauf hat“, wird ja gerade durch Prüfung festgestellt. Man kann das Risiko nicht auf Patienten abwälzen, im Laufe des Betriebs Mängel zu ergründen. Er ist eben kein ehrlicher Krankenpfleger sondern ein Betrüger.
WIe gesagt, dieses Argument zieht hier nicht, denn der Pfleger hätte ebenso im Nachhinein geprüft und bei Bedarf geschult werden können. Immerhin waren die Patienten vollauf mit seiner Pflegearbeit zufrieden, also sollte er das Problem mit der Medikation auch drauf gehabt haben.
In dem Einzelfall mag das stimmen, wenn auch nicht überprüfbar, aber das ist doch kein verallgemeinerbares Risiko.
Schon richtig, aber da müssen die Pfleger eben mal im Rahmen ihrer regulären Arbeit geschult werden. Auch die ausgebeildeten Pfleger, denn auch auf dem Gebiet der Pflege bleit unser Erkenntnisstand nicht stehen. Da müssen auch reguläre Pfleger mal regelmäßig geschult werden, die Patienten zahlen schließlich in die Sozialversicherung ein und zwar laufend. Die Ärmsten zahlen anteilmäßig die höchsten Abgaben!
Man kann und sollte das Personal fortlaufend schulen.Schon deshalb, weil ständig neue Medikamente auf den Markt kommen.
Werden sie auch, nennt man Fortbildung oder bei Spezialisierung, Weiterbildung. Ändert aber nichts daran, dass erstmal eine Grundbefähigung nachgewiesen werden muss, auf die sich der Betrieb verlassen kann.



Wenn nur sonst so nach dem Wohl der Patienten gefragt würde, wenn es den Staat mal was kostet, könnte ich dieser Phrase eher Glauben schenken.
Wieso? Man kann ihn doch optimal ausbilden. Wenn schon Knast, dann kann er dort eventuell tatsächlich fehlende Kenntnisse erwerben. Damit er nach Entlassung nicht etwa eine Fortsetzung seiner Strafe in Form des Hartz IV Daseins erfahre sondern seine Strafe nach der Knastzeit wirklich zuende, das heißt, abgebüßt ist. Mit Hartz IV ist es das nämlich nicht!
Er hat sich als charakterlich ungeeignet für medizinische Berufe erwiesen, indem er seine eigene Bedürfnisbefriedigung über das Wohl der Patienten gestellt hat. Das disqualifiziert ihn für jede Art Beruf mit Verantwortung. Gerade wer in der Medizin aus Eigennutz Regeln ignoriert, sollte aus dem Berufsfeld ausgeschlossen werden.
 

denker_1

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Das hat wenig mit Moral zu tun, sondern mit einer praktischen Notwendigkeit. Geprüfte Pflegekräfte haben gesicherte Fähigkeiten und eine Mindestanzahl an praktischen Erfahrungsstunden, bei denen sie überwacht und angeleitet wurden. Man sollte bei diesem Fall nicht vergessen, welches Risiko der Mann anderen, ohne deren Wissen und Zustimmung ausgesetzt hat. Darin allein liegt bereits ein Verbrechen.
Was für eine bescheuerte Regelung wäre es bitte, Personen, die durch Betrug eine Anstellung erschlichen haben, nachträglich eine Prüfung zu erlauben.

Und wenn Politiker mit gekauften Doktortiteln in ihr Amt kommen, ist das korrekt und entschuldbar. Nur wenn der Kleine Mann das gleiche macht ist es ein Verbrechen. Tolle Moral, was soll ich da noch glauben?

Der entscheidende Unterschied ist, dass die Patienten der Esoteriker bewusst diese Personen aufsuchen, einer Behandlung zustimmen und das aus eigener Tasche bezahlen.


... und oft sind das verzweifelte, austherapierte, für die es nach wissenschaftlichem Stand der Medizin kein Hoffnung gibt. Ich sehe daher keinerlei Unterschied zum hier diskutierten Fall sondern ein Messen mit zweierlei Maß. Infame Doppelmoral!

Bei dem vorliegenden Fall war das nicht gegeben. Und ob jemand „alles drauf hat“, wird ja gerade durch Prüfung festgestellt.

Auch infame Doppelmoral, denn so eine Prüfung könnte man auch bei neu hinzukommenden Mitarbeitern durchführen, besonders in einem so sensiblen Bereich wie der Medizin. Zum Beispiel bereits beim Vorstellungsgespräch zur Bewerbung. Da kann der Personalchef gleich mal gezielte Fachfragen stellen. Wer die nicht beantworten kann, fällt eben durch. Und wer sie beantworten kann, auch wenn er bestimmte Papiere nicht hat, hat eben das Wissen und Können dazu auf anderem Weg erworben. Ist doch das gleiche wie wenn eine Rentnerin belangt wird weil sie irgendwo Flaschen sammelt oder eien Pfandbon behält während Millionenbetrüger der Herrschenden Klasse laufen gelassen werden! Genau das Gleiche! Begründen lässt sich das alles, aber eine Rechtfertigung ist das trotzdem nicht! ES bleibt Doppelmoral!

Man kann das Risiko nicht auf Patienten abwälzen, im Laufe des Betriebs Mängel zu ergründen. Er ist eben kein ehrlicher Krankenpfleger sondern ein Betrüger.

Wir es aber im Esoterikbereich, wo der Dummglaube der Menschen infam ausgenutzt wird und diese Scharlatane werden nicht bestraft. Das daraus resultierende Einkommen nenne ich LEISTUNGSLOSES EINKOMMEN, weil es auf dem Aberglauben der Patienten beruht. Da die Patienten des hier diskutierten Pflegers jdoch vollauf mit siener Arbeit zufrieden waren, muss ideser Pflerger sich vorher Wissen darüber angeeignet haben. Man hätte ihn also prüfen können!


Er hat sich als charakterlich ungeeignet für medizinische Berufe erwiesen, indem er seine eigene Bedürfnisbefriedigung über das Wohl der Patienten gestellt hat. Das disqualifiziert ihn für jede Art Beruf mit Verantwortung. Gerade wer in der Medizin aus Eigennutz Regeln ignoriert, sollte aus dem Berufsfeld ausgeschlossen werden.

Die Patienten waren mit seiner Pflegearbeit zufrieden, das leistungslose Einkommen kassieren in diesem Bereich die Esoteriker, die die Hoffnung der Patienten schamlos ausnutzen und das komplett straffrei.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Und wenn Politiker mit gekauften Doktortiteln in ihr Amt kommen, ist das korrekt und entschuldbar. Nur wenn der Kleine Mann das gleiche macht ist es ein Verbrechen. Tolle Moral, was soll ich da noch glauben?
Hier ist gleich eine ganze Reihe falsch. Promotion ist keine Voraussetzung für politisches Amt, ein Doktortitel ist kein Zeugnis über praktische Fähigkeiten und nein, natürlich ist auch das nicht richtig und sollte bestraft werden.
... und oft sind das verzweifelte, austherapierte, für die es nach wissenschaftlichem Stand der Medizin kein Hoffnung gibt. Ich sehe daher keinerlei Unterschied zum hier diskutierten Fall sondern ein Messen mit zweierlei Maß. Infame Doppelmoral!
Der Unterschied liegt darin, dass Krankenhäuser Standards in Ausbildung, Personal und angebotenen Behandlungen erfüllen müssen, dafür haftbar sind, während Esoteriker schlicht behaupten können, was sie wollen. Das ist ein sehr deutlicher Unterschied.
Auch infame Doppelmoral, denn so eine Prüfung könnte man auch bei neu hinzukommenden Mitarbeitern durchführen, besonders in einem so sensiblen Bereich wie der Medizin. Zum Beispiel bereits beim Vorstellungsgespräch zur Bewerbung. Da kann der Personalchef gleich mal gezielte Fachfragen stellen. Wer die nicht beantworten kann, fällt eben durch. Und wer sie beantworten kann, auch wenn er bestimmte Papiere nicht hat, hat eben das Wissen und Können dazu auf anderem Weg erworben. Ist doch das gleiche wie wenn eine Rentnerin belangt wird weil sie irgendwo Flaschen sammelt oder eien Pfandbon behält während Millionenbetrüger der Herrschenden Klasse laufen gelassen werden! Genau das Gleiche! Begründen lässt sich das alles, aber eine Rechtfertigung ist das trotzdem nicht! ES bleibt Doppelmoral!
Die Pflegeexamina sind deutlich länger und können nicht einfach in einem Vorstellungsgespräch abgedeckt werden. Wie naiv bist du denn bitte, wenn du glaubst einen so anspruchsvollen Beruf wie Pfleger mit ein paar Fragen abdecken zu können? Zudem geht es ja eben auch um den Stundennachweis und die Rotation, nicht ausschließlich um Fachfragen, deswegen gibt es auch bei den ärztlichen Approbationsprüfungen vorgeschriebene Zeitmengen in verschiedenen Fachbereichen. Hier besteht keine Doppelmoral sondern ein notwendiger Qualitätsstandard. Die Personen müssen ja im medizinischen Betrieb flexibel einsetzbar sein.
Wir es aber im Esoterikbereich, wo der Dummglaube der Menschen infam ausgenutzt wird und diese Scharlatane werden nicht bestraft. Das daraus resultierende Einkommen nenne ich LEISTUNGSLOSES EINKOMMEN, weil es auf dem Aberglauben der Patienten beruht. Da die Patienten des hier diskutierten Pflegers jdoch vollauf mit siener Arbeit zufrieden waren, muss ideser Pflerger sich vorher Wissen darüber angeeignet haben. Man hätte ihn also prüfen können!
Esoterik ist eine freiwillig in Anspruch genommene Leistung, ob du das als eine Leistung ansiehst oder nicht ist ohne jede Bedeutung. Mir gefällt das auch nicht, aber Patienten haben nunmal Rechte bei der Wahl von Arzt und Behandlungsmethode.
Die Patienten waren mit seiner Pflegearbeit zufrieden, das leistungslose Einkommen kassieren in diesem Bereich die Esoteriker, die die Hoffnung der Patienten schamlos ausnutzen und das komplett straffrei.
Es ändert nichts daran, dass er wiederholter Betrüger ist und Menschenleben gefährdet hat. Dafür gehört er ins Gefängnis.
 

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