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... wenn ich jemanden ohne Beeinflussung mit über 20 Messerstichen umbringe. Mein Motiv scheinbar Eifersucht ist. Bin ich dann ein Mörder oder ein Totschläger?
Ein Gericht hat jüngst entschieden daß ich nur ein Totschläger bin.
Mal guggen:
Totschlag (Deutschland), ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne Mordmerkmale im Strafrecht Deutschlands
Mordmerkmale: Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt.
Darunter:
Die erste dieser Fallgruppen knüpft das Vorliegen eines Mordes an ein Handeln „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen“ und damit an ein besonders niederes Tatmotiv
Weitere typische Beispiele, die in jedem Fall aber eine Gesamtwertung des Einzelfalls erfordern, sind reaktive Motive wie Wut, Neid, Rache oder Eifersucht.
Fallgruppe 2 – Verwerfliche Begehungsweise
Die zweite Fallgruppe knüpft an das äußere Erscheinungsbild der Tötung an, während die Beweggründe des Täters hier unerheblich sind. Daher werden die Mordmerkmale dieser Fallgruppe bisweilen auch als objektive Mordmerkmale bezeichnet. Sie klassifizieren eine Tötung als Mord, wenn der Täter sie „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ ausgeführt hat.
daraus:
Grausamkeit
Das Mordmerkmal der Grausamkeit kennzeichnet eine Tötungshandlung, bei der dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen bereitet werden.
(wir erinnern uns: über 20 Messerstiche an unterschiedlichen Bereichen des Körpers.)
...übrigens bekam ich nur 13 Jahre Haft von denen ich wahrscheinlich einige auch auf Bewährung verbringen darf. Wenn ich im Knast nicht auf jemanden eifersüchtig werde zu mindest... :winken:
https://www.shz.de/deutschland-welt...hen-13-jahre-haft-fuer-taeter-id18049216.html
(Kommentarbereich übrigens geschlossen. Wie überraschend...)
Ein Gericht hat jüngst entschieden daß ich nur ein Totschläger bin.
Mal guggen:
Totschlag (Deutschland), ein vorsätzliches Tötungsdelikt ohne Mordmerkmale im Strafrecht Deutschlands
Mordmerkmale: Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt.
Darunter:
Die erste dieser Fallgruppen knüpft das Vorliegen eines Mordes an ein Handeln „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen“ und damit an ein besonders niederes Tatmotiv
Weitere typische Beispiele, die in jedem Fall aber eine Gesamtwertung des Einzelfalls erfordern, sind reaktive Motive wie Wut, Neid, Rache oder Eifersucht.
Fallgruppe 2 – Verwerfliche Begehungsweise
Die zweite Fallgruppe knüpft an das äußere Erscheinungsbild der Tötung an, während die Beweggründe des Täters hier unerheblich sind. Daher werden die Mordmerkmale dieser Fallgruppe bisweilen auch als objektive Mordmerkmale bezeichnet. Sie klassifizieren eine Tötung als Mord, wenn der Täter sie „heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ ausgeführt hat.
daraus:
Grausamkeit
Das Mordmerkmal der Grausamkeit kennzeichnet eine Tötungshandlung, bei der dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen bereitet werden.
(wir erinnern uns: über 20 Messerstiche an unterschiedlichen Bereichen des Körpers.)
...übrigens bekam ich nur 13 Jahre Haft von denen ich wahrscheinlich einige auch auf Bewährung verbringen darf. Wenn ich im Knast nicht auf jemanden eifersüchtig werde zu mindest... :winken:
https://www.shz.de/deutschland-welt...hen-13-jahre-haft-fuer-taeter-id18049216.html
(Kommentarbereich übrigens geschlossen. Wie überraschend...)