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Gutmensch zu Geldstrafe verurteilt

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Heli

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Ein interessanter Fall von geistiger Verblödung durch Umerziehung welcher vom höchsten deutschen Gericht abgeurteilt wurde (mit einer Missbrauchsgebühr von 2600 EUR):

https://www.taz.de/Gebuehr-des-Bundesverfassungsgerichts/!5450592/

''Das BVG hat gegen einen Anwalt, der eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war.

Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am 12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die Klage hiergegen lief noch.
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Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt.

Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht.
Karlsruhe in Hektik

Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste.

Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht gab).
''

Es besteht also noch ein Funken Hoffnung dass sich die Geistig Umerzogenen in Ihrem ''Gutmenschentum'' nicht alles erlauben können in DE.
:cool:
 
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Ein interessanter Fall von geistiger Verblödung durch Umerziehung welcher vom höchsten deutschen Gericht abgeurteilt wurde (mit einer Missbrauchsgebühr von 2600 EUR):

https://www.taz.de/Gebuehr-des-Bundesverfassungsgerichts/!5450592/

''Das BVG hat gegen einen Anwalt, der eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war.

Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am 12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die Klage hiergegen lief noch.
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Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt.

Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht.
Karlsruhe in Hektik

Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste.

Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht gab).
''

Es besteht also noch ein Funken Hoffnung dass sich die Geistig Umerzogenen in Ihrem ''Gutmenschentum'' nicht alles erlauben können in DE.
:cool:

Was ist schon ausgerichtet für unsere große Gesellschaft,
wenn's mal einen Anwalt bei einer Schummrigkeit erwischt?
 

Politikqualle

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Es besteht also noch ein Funken Hoffnung dass sich die Geistig Umerzogenen in Ihrem ''Gutmenschentum'' nicht alles erlauben können in DE.
:cool:
.. von solchen Vollidioten wimmelt es noch in Deutschland und die haben auch Merkel gewählt , denn an solchen Asylschmarotzern kann man sich eine goldene Nase verdienen ..
.. wer bitte zahlt denn die Rechtsanwaltsgebühren ???? der Asylschamrotzer ???? mit absoluter Sicherheit nicht !!! der Steuerzahler wird zur Kasse gebeten ...
 
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.. die Rechtsanwaltsgebühren werden zig-mal höher sein und die zahlt der Steuerzahler ..

Also freut der Thread-Ersteller
sich über nun gesparte ungefähr vielleicht 5.000 Euro,
wobei ja noch nicht mal festgestellt ist,
dass dieser Anwalt abgerechnete Gebühren zurückzahlen muss (!)?

Rechtsanwälte richten mit mangelhafter Aufklärung
allein im Bereich Schadensersatz für Unfallopfer
so immense Schäden an, die zu Mehrbelastungen für rund 50 Mio. Autofahrer führen,
zu gewaltigen Vermögensverlusten Betroffener und ihrer Familien
und letztlich oft sogar noch den Steuerzahler belasten,
dass dieser Thread nun unter dieser Sicht für mich lächerlich wirkt.
 

Politikqualle

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.. bei den Gerichten liegen ca. über 250.000 Klagen vor , gegen die BAMF und deren Asylablehnung , da fragt man sich doch , welche Rechtsanwälte sich da eine goldene Nase dran verdienen ... kein Wunder wenn die alle Merkel Merke Merkel schreien ..
 

Cotti

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Gutmensch zu Geldstrafe verurteilt

...muss nun 2600 Euro zahlen...

...Karlsruhe in Hektik...

...die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt...
Erstens ist das kein "Gutmensch", sondern nur ein Anwalt. Dass der jetzt 2600 Eumel zahlen soll, weil er angeblich "Karlsruhe in Hektik" versetzt haben soll, ist doch einfach nur lächerlich. Diese nutzlosen Kasper in ihren roten Frauenkleidern haben sich noch nie aus ihrer faulen Ruhe bringen lassen. Was nützen denn Urteile gegen verbrecherische Politikerentscheidungen, wenn die Auswirkungen nicht mehr rückgängig machbar sind?
 
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https://www.taz.de/Gebuehr-des-Bundesverfassungsgerichts/!5450592/

''Das BVG hat gegen einen Anwalt, der eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war.

Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am 12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die Klage hiergegen lief noch.
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Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt.

Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht.
Karlsruhe in Hektik

Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste.

Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht gab).
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Es besteht also noch ein Funken Hoffnung dass sich die Geistig Umerzogenen in Ihrem ''Gutmenschentum'' nicht alles erlauben können in DE.
:cool:

Tja - wenn man bedenkt, dass ein deutsches älteres Ehepaar zwei Jahre wegen "Schlepper von Flüchtlingen"
in Griechenland inhaftiert war, weil sie an die Humanität der EU-Politik glaubten,
obwohl sie nicht politisch engagiert und auch nicht politisch organisiert war,
(soll das heißen:
Nur wer politisch organisiert und nur mit politischer Präsenz handelt, genießt Gutmenschenrechte!
Eigeninitiative - unter Auslassung politischer Erwähnung und medialer politischer PR - ist unerwünscht
eine arabische Familie mit Kleinkindern aus der Türkei mitnahmen....

passt auch das hier ins Thema......
das "Auswärtige Amt in DE" kümmerte sich erst nach zwei Jahren um das ältere Ehepaar, weil es duch soziale Medien publik wurde!

Danke an die sozialen Medien ---

ohne dieses Medium hätten wir kaum Chancen gegen diese LügenMedien und LügenPolitik!
 
OP
Heli

Heli

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Was ist schon ausgerichtet für unsere große Gesellschaft,
wenn's mal einen Anwalt bei einer Schummrigkeit erwischt?

Die Schummrigkeit (auf Kosten des dt. Steuerzahlers) scheint Programm zu sein. Nur stellen sich nicht alle so blöd an, von den Anwälten, dass man es ihnen zweifelsohen nachweisen kann...
 
OP
Heli

Heli

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Erstens ist das kein "Gutmensch", sondern nur ein Anwalt.

Eine kurze Frage Forenkollege [MENTION=3393]Cotti[/MENTION] - hat man dir etwa erzählt der Begriff ''Gutmensch'' würde ein Berufsbild darstellen(?:giggle:)

---

Dass der jetzt 2600 Eumel zahlen soll, weil er angeblich "Karlsruhe in Hektik" versetzt haben soll, ist doch einfach nur lächerlich. Diese nutzlosen Kasper in ihren roten Frauenkleidern haben sich noch nie aus ihrer faulen Ruhe bringen lassen. Was nützen denn Urteile gegen verbrecherische Politikerentscheidungen, wenn die Auswirkungen nicht mehr rückgängig machbar sind?

Wenn man dein manipuliertes Zitat, dem du offenbar selber aufgesessen bist :)giggle:), liest könnte man dies meinen. Sicher nur ein Zufall, oder...

Also, einfach richtig lesen, dann ersparst du dir deine ganze Aufregung...
 
OP
Heli

Heli

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so immense Schäden an, die zu Mehrbelastungen für rund 50 Mio. Autofahrer führen,
zu gewaltigen Vermögensverlusten Betroffener und ihrer Familien
und letztlich oft sogar noch den Steuerzahler belasten,
dass dieser Thread nun unter dieser Sicht für mich lächerlich wirkt.

Lächerlich kann man es auch durchaus meinen wenn Leute schnell das Thema wechseln, wenn es um Flüchtlinge oder Migranten geht.

Für naive Zeitgenossen und Hinterwäldler macht es offenbar keinen merklichen Unterschied ob ein Anwalt Klienten falsch berät oder einem Gericht gegenüber vorsätzlich falsche Angaben macht (vorallem wenn es um Flüchtlinge geht).
 

denmarkisbetter

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Ein interessanter Fall von geistiger Verblödung durch Umerziehung welcher vom höchsten deutschen Gericht abgeurteilt wurde (mit einer Missbrauchsgebühr von 2600 EUR):

https://www.taz.de/Gebuehr-des-Bundesverfassungsgerichts/!5450592/

''Das BVG hat gegen einen Anwalt, der eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung vorgetäuscht hat, eine Missbrauchsgebühr verhängt. Der Anwalt muss nun 2600 Euro zahlen, weil er den Richtern verschwiegen hat, dass sein Mandant bereits untergetaucht war.

Konkret ging es um die Sammelabschiebung für ausreisepflichtige Afghanen am 12. September. Im Flieger nach Kabul sollte auch ein 24-Jähriger sitzen, der seit 2011 in Deutschland lebt. Sein Asylantrag war 2013 abgelehnt worden. Ein Folgeantrag blieb im Februar 2017 ebenfalls erfolglos, die Klage hiergegen lief noch.
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Zwischenzeitlich war der Afghane wegen Diebstahls und Drogenbesitz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einen Eilantrag gegen die drohende Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht am 11. September abgelehnt.

Der Anwalt des Afghanen beantragte deshalb am 12. September Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht. Sein Mandant sei bei einer Abschiebung nach Afghanistan gefährdet, da die Bundesregierung angekündigt hatte, sie werde nur verurteilte Straftäter abschieben. Außerdem drohten ihm Vorwürfe wegen Abfall vom Islam, weil er vor kurzem eine nicht-muslimische Frau geheiratet hatte. Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht.
Karlsruhe in Hektik

Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste.

Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt hatte, sei besonders schwerwiegend. Schließlich sei an diesem Tag mit tatsächlich dringenden Eilanträgen zu rechnen gewesen (die es aber nicht gab).
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Es besteht also noch ein Funken Hoffnung dass sich die Geistig Umerzogenen in Ihrem ''Gutmenschentum'' nicht alles erlauben können in DE.
:cool:

Der Afghane wird Millionen kassieren.Jetzt schnell ein Kind, dann rein in die Krankheit,Umschulung,Sozialknete,Grundrente.

Ich hoffe mein unerbittliches AfD wählen kann das noch verhindern.In diesem Fall glaube ich aber, auch durch Drogenhandel wird der Mann Millionär und wird mit seinem Clan siebenstellig abkassieren.
 

Frosch

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"...Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht..."

Aaaahhhh...! Das arme Moslem! >%´(

Nein, unter diesen entsetzlichen Gegebenheiten wäre eine Abschiebung natürlich völlig unzumutbar, auch wenn dieser Herr noch so kriminell sein sollte.
Mit seiner iranischen Sozialisation wäre er in Afghanistan jedenfalls völlig aufgeschmissen, logisch. Er müsste sich ja erst mal in die dortigen kriminellen Netzwerke einarbeiten, wohingegen er sich hierzulande bestens auskennt und mit unseren laschen Gesetzen und Gesetzeslücken offensichtlich prima klarkommt, natürlich auch mit dem gratis gewährten juristischen Beistand... >x´(
 

Cotti

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Eine kurze Frage Forenkollege [MENTION=3393]Cotti[/MENTION] - hat man dir etwa erzählt der Begriff ''Gutmensch'' würde ein Berufsbild darstellen(?:giggle:)
Ich wollte damit sagen, dass Anwälte typischerweise zu den Schlechtmenschen gehören.


Wenn man dein manipuliertes Zitat, dem du offenbar selber aufgesessen bist :)giggle:), liest könnte man dies meinen. Sicher nur ein Zufall, oder...

Also, einfach richtig lesen, dann ersparst du dir deine ganze Aufregung...
Ich habe nur ein Konzentrat dieser Meldung erstellt. Die Geldstrafe wurde nur deshalb erlassen, weil der Anwalt eine Dringlichkeit suggerierte, die nicht mehr gegeben war. Der dümmliche Beitrag behauptete jedoch, irgendwer beim BRD-Nationalgericht wäre deshalb in Hektik geraten.

Du hast dich dazu noch nicht entblödet, einen Anwalt zum "Gutmenschen" zu erklären, der nur ein Mandat, und damit Geld für sich, retten wollte - obwohl der "Mandant" sein Schicksal schon selbst in die Hand genommen hatte. :peitschen:
 
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Heli

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"...Da er lange im Iran lebte, habe er in Afghanistan kein Netzwerk und verstehe auch die dortige Kultur nicht..."

Aaaahhhh...! Das arme Moslem! >%´(

Nein, unter diesen entsetzlichen Gegebenheiten wäre eine Abschiebung natürlich völlig unzumutbar, auch wenn dieser Herr noch so kriminell sein sollte.
Mit seiner iranischen Sozialisation wäre er in Afghanistan jedenfalls völlig aufgeschmissen, logisch. Er müsste sich ja erst mal in die dortigen kriminellen Netzwerke einarbeiten, wohingegen er sich hierzulande bestens auskennt und mit unseren laschen Gesetzen und Gesetzeslücken offensichtlich prima klarkommt, natürlich auch mit dem gratis gewährten juristischen Beistand... >x´
(

Forenkollege [MENTION=2570]Frosch[/MENTION], ich wäre dir sehr verbunden wenn du mir in Zukunft keine Zitate mehr unterschieben würdest (#13), welche ich nicht getätigt habe.

Oder du zumindest darauf hinweisen würdest wenn dies aus einer (von mir) genannten Quelle entnommen ist.
 
OP
Heli

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Ich wollte damit sagen, dass Anwälte typischerweise zu den Schlechtmenschen gehören.

Du meinst weil die Taugenichts der Branche sich darauf spezialisiert zu haben scheinen, Flüchtlingen von vorneherein aussichtslose Asylverfahren aufzuschwatzen, um sich damit über Wasser halten zu können finanziell?!? Diese Sichtweise kann ich einigermaßen nachvollziehen.

Allerdings trifft auf den geschilderten Fall der Begriff Gutmensch - geistig Umerzogene haben mit dieser gängigen Begrifflichkeit so ihre Probleme, wie dieses Forum zeigt - durchaus zu.

Oder wie willst du mir die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens, bei dem der Anwalt versucht einen straffällig gewordenen Flüchtling mit dem Vorspielen falscher Tatsachen im Land zu halten, erklären? Ich bin gespannt...:coffee:

-----

Ich habe nur ein Konzentrat dieser Meldung erstellt. Die Geldstrafe wurde nur deshalb erlassen, weil der Anwalt eine Dringlichkeit suggerierte, die nicht mehr gegeben war. Der dümmliche Beitrag behauptete jedoch, irgendwer beim BRD-Nationalgericht wäre deshalb in Hektik geraten.

Du solltest vielleicht nicht erwähnt lassen dass du dieses ''Konzentrat'' im Rahmen deiner geistigen Möglichkeiten erstellt hast (wie du ja in deinem obig zitierten Beitrag noch einmal schön dokumentiert hast).

Hier ein Auszug aus der von mir geschilderten Quellenangabe:
''Mehrmals rief der Anwalt an diesem Tag in Karlsruhe an und wies auf den dringenden Fall hin. Er erweckte dabei den Eindruck, dass die Abschiebung unmittelbar bevorstehe. Von 15.20 bis 18.45 übermittelte er per Fax 470 Seiten Unterlagen zu diesem Fall. Erst am nächsten Morgen teilte der Anwalt mit, dass der Afghane nicht abgeschoben worden war, weil er rechtzeitig untergetaucht war. Auf Nachfrage des Gerichts räumte der Anwalt ein, dass er dies mindestens seit dem Morgen des 12. September wusste.

Damit habe der Anwalt mit „grob irreführenden Angaben“ den falschen Eindruck höchster Eile erweckt. Dass er gerade am Tag einer anstehenden Sammelabschiebung die zuständige Karlsruher Kammer in Hektik versetzt hatte, sei besonders schwerwiegend.''



Übrigens, wenn dir der Beitrag zu dümmlich ist, dann steht es dir frei dich beim Herausgeber der Zeitung (taz), aus welcher ich zitiert hatte, zu beschweren. Nur zu. Das Land braucht Wutbürger und Protestwähler...:)giggle:)

---

Du hast dich dazu noch nicht entblödet, einen Anwalt zum "Gutmenschen" zu erklären, der nur ein Mandat, und damit Geld für sich, retten wollte - obwohl der "Mandant" sein Schicksal schon selbst in die Hand genommen hatte. :peitschen:

Das mit dem sich ''nicht Entblöden'' ist so eine Sache Forenkollege [MENTION=3393]Cotti[/MENTION]...


Du erklärst beispielsweise im gleichen Beitrag, in welchem du Anwälte pauschal als ''Schlechtmenschen'' klassifizierst - was dir unbenommen bleibt bei der Meinungsfreiheit in DE - dass es wohl in deinen Augen rechtmässig ist mit falschen Angaben ein ''Mandat retten zu wollen'', und damit einen ausländischen Straftäter in Deutschand zu halten. :coffee:


Solche Ansichten sind typisch für die sogenanNten Umerzogenen/Gutmenschen. Und vermutlich auch für Leute die selbst einen Migrantenhintergrund haben dürften/könnten...
 

Cotti

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Du erklärst beispielsweise im gleichen Beitrag, in welchem du Anwälte pauschal als ''Schlechtmenschen'' klassifizierst - was dir unbenommen bleibt bei der Meinungsfreiheit in DE - dass es wohl in deinen Augen rechtmässig ist mit falschen Angaben ein ''Mandat retten zu wollen'', und damit einen ausländischen Straftäter in Deutschand zu halten. ...
Genau das macht einen Anwalt aus - und darum bekam er auch nur so eine lächerliche Strafe. Eigentlich dürfte der überhaupt nicht für seinen Einsatz für seinen Mandanten bestraft werden. Die "Strafe" war eher eine Reklame für ihn, als Bestätigung, dass er sich besonders für seine Mandanten einsetzt.
 

Frosch

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Forenkollege [MENTION=2570]Frosch[/MENTION], ich wäre dir sehr verbunden wenn du mir in Zukunft keine Zitate mehr unterschieben würdest (#13), welche ich nicht getätigt habe.

Oder du zumindest darauf hinweisen würdest wenn dies aus einer (von mir) genannten Quelle entnommen ist.

So kurz nach deinem Eröffnungspost bestand sicherlich keine Gefahr, mein Zitat anders zu interpretieren denn als ein eben diesem Post entnommenes und deinerseits zitiertes Zitat, welches für jeden nachvollziehbar nicht deine Meinung widerspiegelt.
Leider waren meine Gänsefüßchen nicht ganz vollständig, weswegen tatsächlich von einem mißglückten Zitierversuch ausgegangen werden muß, was ich hiermit nachdrücklichst zu entschuldigen bitte. Mea maxima culpa, *heul...* >x´(
 
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Das mit dem sich ''nicht Entblöden'' ist so eine Sache Forenkollege [MENTION=3393]Cotti[/MENTION]...


Du erklärst beispielsweise im gleichen Beitrag, in welchem du Anwälte pauschal als ''Schlechtmenschen'' klassifizierst - was dir unbenommen bleibt bei der Meinungsfreiheit in DE - dass es wohl in deinen Augen rechtmässig ist mit falschen Angaben ein ''Mandat retten zu wollen'', und damit einen ausländischen Straftäter in Deutschand zu halten. :coffee:


Solche Ansichten sind typisch für die sogenannten Umerzogenen/Gutmenschen. Und vermutlich auch für Leute die selbst einen Migrantenhintergrund haben dürften/könnten...

Genau das macht einen Anwalt aus - und darum bekam er auch nur so eine lächerliche Strafe. Eigentlich dürfte der überhaupt nicht für seinen Einsatz für seinen Mandanten bestraft werden. Die "Strafe" war eher eine Reklame für ihn, als Bestätigung, dass er sich besonders für seine Mandanten einsetzt.

Wenn man deine Antwort so liest, dann stellt man fest dass es offenbar gar nicht so einfach ist sich zu ''entblöden'' (O-Zitat @ Cotti)...
 

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