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Auch in Kanada ist der Islam im Vormarsch

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bejaka

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Und daran merkt man, daß die Reichsteutschen Faschisten nicht mal fähig sind, fünf Buchstaben in Folge aus dem Kopf zu buchstabieren. Aus dem Grund hat sich die Faschistentruppe auf drei Koranbuchstaben geeinigt..ne...vier..:Heil...

Übrigens hat der Buchstabierer behauptet, er hätte den Koran gelesen und verstanden:))) In Teutsch - wohlgemerkt:)))
https://de.wikipedia.org/wiki/Koranübersetzung
"""Eine Koranübersetzung ist die inhaltliche Wiedergabe des Korans in einer anderen Sprache als der arabischen Ausgangssprache. Eine absolut eindeutige Übersetzung in andere Sprachen ist, wie bei allen Übersetzungen, unmöglich, weil jede Übersetzung zugleich eine Interpretation ist. Daher, und wegen entsprechend lautender Suren, wird von islamischen Theologen das Studium des Korans im arabischen Originaltext empfohlen.[1]

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Koran den Text an sich, auch in seinen Übersetzungen. Für viele Muslime hingegen ist das Wort Koran reserviert für den Text in arabischer Schrift, wobei es je nach sog. Lesart des Korans Abweichungen gibt (siehe auch Koran#Die Sammlung des Korans). Eine Übersetzung wird bei diesem engeren Begriffsverständnis meist als „Erläuterung des Korantextes“ oder „Bedeutung des Korans“ bezeichnet. Dies kann beim Leser, der einen Korankommentar oder eine Übersetzung sucht, zu Irritationen führen.

Leider verfällt der Genius dieses Pflasters dem Hochmut der beschränkten Bildung:))

In den Gesetzen dieses Faschistenstadels weltweit steht eindeutig, daß der Glauben frei ist.
Dieses braune Gesindel stört sich daran!!!!!

kh
 
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schelm65

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In den Gesetzen dieses Faschistenstadels weltweit steht eindeutig, daß der Glauben frei ist.
Dieses braune Gesindel stört sich daran!!!!!

kh
In den Gesetzen dieses Staates ist Religionsfreiheit ein Individualrecht, niemanden interessiert ernsthaft, wer an welche imaginären Entitäten glaubt. Von Interesse ist lediglich jede Form von Zwang bzw. Nötigung gegenüber Dritten, inkl. innerhalb der Familie.

Um Teile dieses grundgesetzwidrigen Zwanges sogar zu legitimieren, wurde durch das sogenannte " Beschneidungsgesetz " ein Grundrecht geschliffen ( Recht auf körperliche Unversehrtheit )
 

bejaka

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In den Gesetzen dieses Staates ist Religionsfreiheit ein Individualrecht, niemanden interessiert ernsthaft, wer an welche imaginären Entitäten glaubt. Von Interesse ist lediglich jede Form von Zwang bzw. Nötigung gegenüber Dritten, inkl. innerhalb der Familie.

Um Teile dieses grundgesetzwidrigen Zwanges sogar zu legitimieren, wurde durch das sogenannte " Beschneidungsgesetz " ein Grundrecht geschliffen ( Recht auf körperliche Unversehrtheit )

Das Strafgesetzbuch eines jeden Landes geht davon aus, daß der Geschädigte, betont, bei einem Schaden, eine Anzeige platziert. Es bedarf keiner fremden reichsteutschen Hilfe, um das zu bewerten oder umzusetzen.
Die Beschneidung von Nutten aller Coleur ist im Reichsgebiet Volkssport und wird in nahezu jeder Klinik, oft stümperhaft und verletzend, umgesetzt.
Die Geschädigten finden in diesem Forum Keinen, der sie annähernd verteidigen, geschweige für ihre Verfahren irgend ein Geld auftreiben würde.
Kommen wir zu dem Thema Kontergan, also einer medizinischen Beschneidung strengsten Ausmaßes, stellt sich diees versammelte Faschistenpack strotzblöd und weiß von nix!
Ich rede nicht von irgendetwas, sondern von Votzentuning bis hin zum Arslochtuning und Tittentuning, damit dieses sauverblödete, stinkende Pack eine angenehme Onaniervorlage hat!!!

kh
 

schelm65

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Das Strafgesetzbuch eines jeden Landes geht davon aus, daß der Geschädigte, betont, bei einem Schaden, eine Anzeige platziert. Es bedarf keiner fremden reichsteutschen Hilfe, um das zu bewerten oder umzusetzen.
kh
Ein Baby oder Kind kann bzw. darf nicht vor Gericht klagen gegen die ungefragte Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit.

Erwachsene werden ggf. nicht gegen die Bevormundung durch religiöse Zwänge klagen, werden sie von anderen Angehörigen der Gruppe / Familie bedroht.
 

hoksila

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Ein Baby oder Kind kann bzw. darf nicht vor Gericht klagen gegen die ungefragte Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit.

Erwachsene werden ggf. nicht gegen die Bevormundung durch religiöse Zwänge klagen, werden sie von anderen Angehörigen der Gruppe / Familie bedroht.


Ich seh' diese Entwicklung auch sehr skeptisch und bin strikt dagegen, an Kindern
herumzuschnippeln.
Wo ist da die vielgepriesene Toleranz den Opfern gegenüber.

Bei der Wahl eines anderen Geschlechts muß der Zweibeiner auch warten bis er erwachsen ist,
um sich eventuell von Körperteilen zu trennen oder zusätzliche anbasteln zu lassen.
Und das ist auch gut so!
Wo kämen wir denn hin wenn beispielsweise zwei Lesben den adoptierten kleinen Heinz
um einen Zipfel kürzer machen ließen, nur weil's ihnen in den Kram paßt und der Kleine
sich noch nicht wehren kann.

Gleiches gilt auch für die Religionen. Es sollte jeder, der sich genötigt sieht einen
Gott anbeten zu müssen, wenn er erwachsen ist, selbst entscheiden können welcher das ist
und nicht durch Abtrennung der Vorhaut bereits in Sippenhaft genommen werden.

Derzeit ist es so, daß der Jude beispielsweise, welcher sich für eine Religionsumwandlung entscheidet, höchstens noch Moslem werden kann, da ihm zum Christen ein Stück fehlt.
Um die Krankenkassen nicht auch noch mit Vorhautnachrüstungen zu überlasten,
sollte im Kindesalter auf Beschneidungen verzichtet werden.

schnittige Grüße, hoksila
 

bejaka

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Ich seh' diese Entwicklung auch sehr skeptisch und bin strikt dagegen, an Kindern
herumzuschnippeln.
Wo ist da die vielgepriesene Toleranz den Opfern gegenüber.

Bei der Wahl eines anderen Geschlechts muß der Zweibeiner auch warten bis er erwachsen ist,
um sich eventuell von Körperteilen zu trennen oder zusätzliche anbasteln zu lassen.
Und das ist auch gut so!
Wo kämen wir denn hin wenn beispielsweise zwei Lesben den adoptierten kleinen Heinz
um einen Zipfel kürzer machen ließen, nur weil's ihnen in den Kram paßt und der Kleine
sich noch nicht wehren kann.

Gleiches gilt auch für die Religionen. Es sollte jeder, der sich genötigt sieht einen
Gott anbeten zu müssen, wenn er erwachsen ist, selbst entscheiden können welcher das ist
und nicht durch Abtrennung der Vorhaut bereits in Sippenhaft genommen werden.

Derzeit ist es so, daß der Jude beispielsweise, welcher sich für eine Religionsumwandlung entscheidet, höchstens noch Moslem werden kann, da ihm zum Christen ein Stück fehlt.
Um die Krankenkassen nicht auch noch mit Vorhautnachrüstungen zu überlasten,
sollte im Kindesalter auf Beschneidungen verzichtet werden.

schnittige Grüße, hoksila

Meine Antwort ist indirekt, [MENTION=2841]hoksila[/MENTION], weil sie auch [MENTION=3098]Schelm[/MENTION] betrifft.
Grundsätzlich sind die Eltern haftbar bis das Kind erwachsen ist! Punkt.
Diese Gesellschaftsordnung will das so und dann ist es so.
Nach einem Urteil gegen die Eltern z.b., kann sich das ändern.
Nicht anders:)))
Die Anmaßungen in der Form, wie sie [MENTION=3098]Schelm[/MENTION] pflegt, haben z.b. beweislos, Herrn Jackson um sein Kind gebracht!
Das ist nur ein Beispiel. Es gibt davon zigtausende- pro Jahr!

kh
 

Picasso

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Meine Antwort ist indirekt, [MENTION=2841]hoksila[/MENTION], weil sie auch [MENTION=3098]Schelm[/MENTION] betrifft.
Grundsätzlich sind die Eltern haftbar bis das Kind erwachsen ist! Punkt.
Diese Gesellschaftsordnung will das so und dann ist es so.
Nach einem Urteil gegen die Eltern z.b., kann sich das ändern.
Nicht anders:)))
Die Anmaßungen in der Form, wie sie [MENTION=3098]Schelm[/MENTION] pflegt, haben z.b. beweislos, Herrn Jackson um sein Kind gebracht!
Das ist nur ein Beispiel. Es gibt davon zigtausende- pro Jahr!

kh

Herrn Jackson? Der Jackson der gerne mit Kindern im Bett und in seinem Privat - Jahrmarkt gespielt hat?
 

Picasso

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Derzeit ist es so, daß der Jude beispielsweise, welcher sich für eine Religionsumwandlung entscheidet, höchstens noch Moslem werden kann, da ihm zum Christen ein Stück fehlt.


schnittige Grüße, hoksila

....es sind aber viele Moslems zum Christentum konvertiert. Trotz diverser Schnitzereien am Wurstzipfel...
 

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Ich würde, bevor ich das behaupte, versuchen, das zu beweisen:)))
Bekanntlich haben die Ankläger verloren:)))

kh

Du meinst er hat sich nur zufällig gerne mit Kindern umgeben? Nur zufällig nicht viel mit Frauen am Hut gehabt? Nur zufällig Schweigegeld gezahlt?


Die Ermittler hätten damals Michael Jacksons perverse Pornosammlung entdeckt. Darunter sollen Fotos und Video von Männern, Frauen, Jungen und Mädchen in sexuellen Stellungen gewesen sein. Außerdem seien Medikamente gegen Sexsucht gefunden worden, die per Rezept Menschen aus Jacksons Umfeld von verschiedenen Psychiatern verschrieben bekommen hätten. – Quelle: https://www.mopo.de/24270824 ©2018

Aus meiner Sicht sehr viele Zufälle.
 

schelm65

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Grundsätzlich sind die Eltern haftbar bis das Kind erwachsen ist! Punkt.
Diese Gesellschaftsordnung will das so und dann ist es so.
Nach einem Urteil gegen die Eltern z.b., kann sich das ändern.
Nicht anders:)))
Die Anmaßungen in der Form, wie sie [MENTION=3098]Schelm[/MENTION] pflegt, haben z.b. beweislos, Herrn Jackson um sein Kind gebracht!
Das ist nur ein Beispiel. Es gibt davon zigtausende- pro Jahr!

kh
Betrifft mich nicht, ich bin nicht dieser User " Schelm ". Den gleichnamigen Nick, klein geschrieben, benutzte ich bereits in zwei Foren, uni - protokolle.de und politiforum.eu. Hier bin ich neu und habe vorher keinen Account gehabt.

Zum Post : Eltern verfügen nicht unbegrenzt über ihre Kinder, auch die haben Rechte ( gewaltfreie Erziehung ) und Grundrechte ( Recht auf körperliche Unversehrtheit ). Das sogenannte Beschneidungsgesetz verstößt gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die gewaltfreie Erziehung lt. BGB.

Falsch ist auch die verbreitete Behauptung, hier wären Grundrechte abgewogen worden. Zum einen gibt es keinerlei Recht auf kollektivistische
Religionsausübung gegen das Individuum, Religionsfreiheit ist ein Individualrecht, inkludiert negative Religionsfreiheit, die Religionsfreiheit der Beschneider ist somit nicht betroffen; ihre Opfer haben keine Religion, gelten als Religionsunmündig lt. Gesetz bis zum 14. Lebensjahr.

Zum zweiten können Grundrechte nicht gegenseitig abgewogen werden hinsichtlich politisch - religiöser Interessen, sie sind eben genau Abwehrrechte gegen derartige willkürliche Ambitionen. Abgewogen können und müssen Grundrechte nur dann zwischen Individuen, wenn Menschen die Grundrechte anderer Menschen aktiv bedrohen ( Geiselnahme -> Finaler Rettungsschuss ).

Ein Grundrecht darf lt. unserer Verfassung niemals in seinem Wesensgehalt relativiert werden, dass wird es dann jedoch, wenn der Inhaber keine Möglichkeit hat die Einschränkung seiner Grundrechte durch eignes Tun zu verhindern bzw. sein dazu notwendiges Tun unberücksichtigt bleibt.

2 Beispiele zur Illustration : Finaler Rettungsschuss, obwohl der Geiselnehmer bereits aufgab. Passive Sterbehilfe bei einem Patienten im Koma ohne Patientenverfügung.

Ein Baby oder Kind hat somit keine Möglichkeit die Einschränkung seines Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit durch eignes Tun abzuwenden, somit wird der Wesensgehalt dieses Grundrechtes verletzt, wird es durch Zwangsbeschneidung relativiert.

Würden wir übrigens in einem Rechtsstaat leben, anstatt einer autokratisch geführten Lobbykratie, hätte das Parlament seinerzeit eine Normenkontrolle des Beschneidungsgesetzes durch das BVerG veranlasst, denn enorme Zweifel an seiner Konformität zum GG gab es quer durch alle politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen.

Aber, offenbar war dem Gesetzgeber hier nicht wichtig zu erfahren, ob das eigne Gesetz vielleicht Verfassungswidrig wäre. Lieber kroch man tief, sehr tief in den Hintern religiöser Verbände. :rolleyes2:
 
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