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Erneut ein Skandalurteil

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Smoker

Deutscher Bundespräsident
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http://www.pi-news.net/milde-strafen-fuer-mordmartyrium-an-rentner/
schlichen sich im Oktober 2014 in das Haus des Rentners Johannes W. (81), quälten ihn mit Stromschlägen, Fausthieben und Tritten, damit er ihnen den Tresorschlüssel aushändige. Der Rentner starb zufolge der massiven gemeinsamen Gewalteinwirkung.

Es handele sich zwar um eine „niederträchtige Tat von hoher krimineller Energie”, sagte der Vorsitzende, Richter Herbert Luczak am Freitag in Krefeld, nichtsdestotrotz verneinte die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts in seinem bemerkenswerten Urteil JEDEN der Qualifikationstatbestände für Mord nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§211 StGB).

Das Gericht konnte in seiner nochmaligen Subsumtion der Tatbestände nicht die geringsten Anzeichen von „Mordlust“ – „Habgier“ – „niedrigen Beweggründen“ – „Grausamkeit“ oder „Verdeckungsabsicht der Straftat“ entdecken! Auch ein „billigendes in Kauf nehmen des Todes“ – dolus eventualis – erschloss sich den Richtern nicht.

Täter waren natürlich Merkelgäste...

Merke wer Gerechtigkeit will muss zur Selbstjustiz greifen. Dieses System schützt die Kriminellen (außer Bio-Deutsche die nicht zu den oberen 10 000 gehören), ist gegen das eigene Volk gerichtet, und völlig politisch und willkürlich.
 
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Zitat aus:
http://www.pi-news.net/milde-strafen-fuer-mordmartyrium-an-rentner/

„Die „jungen Menschen“ Murat C. (23), Hasrit S. (19), Madonna R. (23) und Meto K. (19) waren bei der Tat im Oktober 2014 noch unter 21 Jahre alt, deshalb bekamen sie nur Haftstrafen zwischen sechs Jahren und sechs Monaten sowie sieben Jahren und neun Monaten. Amir R., damals 21 Jahre alt, musste sich vor dem Gericht als Erwachsener verantworten: sechs Jahre – die Mindeststrafe des § 251 StGB (Raub mit Todesfolge) wäre laut Gesetz übrigens zehn Jahre! Schwamm drüber – mit Anrechnung der Untersuchungshaft werden somit alle Bereicherer in spätestens drei Jahren wieder in unser Sozialsystem eingegliedert sein und ihre vom Steuerzahler finanzierte Freiheit genießen dürfen.“

Leider gelingt es mir nicht "als nicht-Jurist" die große Milde deutscher Gerichte zu verstehen.

Gerade bei Gewalttaten gegen Schwächere meist verbunden mit Heimtücke und größter Gefühlskälte der Täter kann ich auch nicht Gutachten verstehen welche eine günstige Sozialprognose attestieren.

Wenn man von den hohen Rückfallquoten die vielen Wiederholungstäter liest und hört stellt man sich schon auch die Frage nach der Qualität der Gutachten. Haben die Gerichte einfach nur Angst härtere Strafen auszusprechen
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Der Fall wird jetzt wohl in die Revision gehen und die harte Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt!



Es muß der Verteidigung doch gelingen, daraus (artgerechtes Verhalten....äh) einen karitativen Akt zu machen!

:kopfkratz:
 
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Da haben eine Gruppe jugendlicher Asyllumpen einen Rentner erschlagen und sind mit relativ geringen Jugendstrafen davongekommen. Dazu wurde die opportune Abschiebung der Täter natürlich nach Absitzen der Strafen "vergessen".

Der Bürger kann das natürlich nicht unbeachtet lassen , nicht für den kriminellen Richter, der mit "Besuch " zu rechnen hat, aber auch nicht für die Mörder, die nicht nur im Knast von einer Nachbessserung der Stafe ausgehen können.
In Zeiten der politischen Bürger-Ignoranz muss dieser selbst um seine Rechte kämpfen und die Bestrafung der Täter übernehmen und Nachbessern - das ist er sich selbst schuldig und im Sinne eines FEED BACK an die Justiz sogar seine Pflicht.
Das Geschrei der Moral-Apostel und Sittenwächter wirkt in solchen Zusammenhänger immer gekünstelt oder geheuchelt und kommt gern mit Schutzbehauptungen wie der verbotenen Selbstjustiz daher.
Wenn die legale Gerichtsbarkeit versagt, ist wie auf allen Feldern der staatlchen Hoheit natürlich die Eigenleistung der Bürger das letzte Mittel - nicht zu empfehlen aber dringend geboten.
 

Zaphod

Eine Schand für 'schland
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solche urteile sind ein schrei nach selbstjustiz.
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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Aufwachen

Zitat aus:
http://www.pi-news.net/milde-strafen-fuer-mordmartyrium-an-rentner/

„Die „jungen Menschen“ Murat C. (23), Hasrit S. (19), Madonna R. (23) und Meto K. (19) waren bei der Tat im Oktober 2014 noch unter 21 Jahre alt, deshalb bekamen sie nur Haftstrafen zwischen sechs Jahren und sechs Monaten sowie sieben Jahren und neun Monaten. Amir R., damals 21 Jahre alt, musste sich vor dem Gericht als Erwachsener verantworten: sechs Jahre – die Mindeststrafe des § 251 StGB (Raub mit Todesfolge) wäre laut Gesetz übrigens zehn Jahre! Schwamm drüber – mit Anrechnung der Untersuchungshaft werden somit alle Bereicherer in spätestens drei Jahren wieder in unser Sozialsystem eingegliedert sein und ihre vom Steuerzahler finanzierte Freiheit genießen dürfen.“

Leider gelingt es mir nicht "als nicht-Jurist" die große Milde deutscher Gerichte zu verstehen.

Gerade bei Gewalttaten gegen Schwächere meist verbunden mit Heimtücke und größter Gefühlskälte der Täter kann ich auch nicht Gutachten verstehen welche eine günstige Sozialprognose attestieren.

Wenn man von den hohen Rückfallquoten die vielen Wiederholungstäter liest und hört stellt man sich schon auch die Frage nach der Qualität der Gutachten. Haben die Gerichte einfach nur Angst härtere Strafen auszusprechen

Die BRD in Abwicklung marschiert stramm in eine Diktatur.


"Der Wettlauf der Vasallen hat begonnen“
http://www.zeit.de/2003/07/Vasallen


siehe auch Kommentare ..
https://m.youtube.com/watch?v=pfeZkhcmSSM


... von universellen Problemen verursacht ..
http://www.klack.de/tv-programm/fer...as-erloeschen-von-imperien.html?popup=details
 
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Täter waren natürlich Merkelgäste...

Merke wer Gerechtigkeit will muss zur Selbstjustiz greifen. Dieses System schützt die Kriminellen (außer Bio-Deutsche die nicht zu den oberen 10 000 gehören), ist gegen das eigene Volk gerichtet, und völlig politisch und willkürlich.

Bevor ich diesen Thread entdeckte,
wollte ich mal über einen weiteren Thread in den Raum stellen,
was Norbert Blüm, Gustl Mollath und andere, die Fakten in die Öffentlichkeit drückten,
die den Verdacht begründen, dass unser deutsches Rechtssystem
eine kriminelle Vereinigung ist, folglich Verbrecher uns kaum vor Verbrechern schützen,
nachhaltig verändert haben in unserer Gesellschaft.

Mir ist, als hätten die nur die Angst vor der Staatsgewalt vergrößert,
weil letztlich nichts wirksam geschieht
gegen Willkür und Machtmissbrauch der Leute,
denen wir unsere Rechtsordnung anvertraut haben.

Ich bemühe mich seit vielen Jahren darum,
die Masse durch Nutzung völlig korrekter Möglichkeiten,
die allen sehr helfen würde, ihr gutes Recht durchzusetzen,
die Justiz auf rechtes Handeln zu trimmen,
zumal Staatsdiener, denen vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann,
ihr Privatvermögen dranrücken müssen
und das auch recht einfach funktioniert über eine Feststellungsklage,
die Grundlage ist, um Rechtsverletzer die Kosten des Schadennachweise aufzuhalsen,
bevor sie Betroffene blockieren und daran hindern, ihr gutes Recht durchzusetzen
und damit die Staatsgewalt zu einem korrekten Verhalten zu zwingen ...

Statt Wirksames zu tun, meckert man lieber, jammert, wehklagt
und beschwert sich über die bösen Obrigen von weit weit unten.
 
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„Die „jungen Menschen“ Murat C. (23), Hasrit S. (19), Madonna R. (23) und Meto K. (19) waren bei der Tat im Oktober 2014 noch unter 21 Jahre alt, deshalb bekamen sie nur Haftstrafen zwischen sechs Jahren und sechs Monaten sowie sieben Jahren und neun Monaten. Amir R., damals 21 Jahre alt, musste sich vor dem Gericht als Erwachsener verantworten: sechs Jahre – die Mindeststrafe des § 251 StGB (Raub mit Todesfolge) wäre laut Gesetz übrigens zehn Jahre! Schwamm drüber – mit Anrechnung der Untersuchungshaft werden somit alle Bereicherer in spätestens drei Jahren wieder in unser Sozialsystem eingegliedert sein und ihre vom Steuerzahler finanzierte Freiheit genießen dürfen.“

Leider gelingt es mir nicht "als nicht-Jurist" die große Milde deutscher Gerichte zu verstehen.

Gerade bei Gewalttaten gegen Schwächere meist verbunden mit Heimtücke und größter Gefühlskälte der Täter kann ich auch nicht Gutachten verstehen welche eine günstige Sozialprognose attestieren.

Wenn man von den hohen Rückfallquoten die vielen Wiederholungstäter liest und hört stellt man sich schon auch die Frage nach der Qualität der Gutachten. Haben die Gerichte einfach nur Angst härtere Strafen auszusprechen

Du verstehst ja nicht mal die Gesetze, nach denen sie handeln,
obwohl es eine äußerst komfortable und wirksame Ma§nahme gibt,
sich jederzeit genug Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen.
Aber das möchte man ja nicht, weil man gewohnt ist, das Genick einzuziehen
und sich in die Hosen zu ...

Von Opfern brauchen Juristen nichts befürchten.
Ganz einfach.
Juristen sind auch nur Menschen.
 
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Da haben eine Gruppe jugendlicher Asyllumpen einen Rentner erschlagen und sind mit relativ geringen Jugendstrafen davongekommen. Dazu wurde die opportune Abschiebung der Täter natürlich nach Absitzen der Strafen "vergessen".

Der Bürger kann das natürlich nicht unbeachtet lassen , nicht für den kriminellen Richter, der mit "Besuch " zu rechnen hat, aber auch nicht für die Mörder, die nicht nur im Knast von einer Nachbessserung der Stafe ausgehen können.
In Zeiten der politischen Bürger-Ignoranz muss dieser selbst um seine Rechte kämpfen und die Bestrafung der Täter übernehmen und Nachbessern - das ist er sich selbst schuldig und im Sinne eines FEED BACK an die Justiz sogar seine Pflicht.
Das Geschrei der Moral-Apostel und Sittenwächter wirkt in solchen Zusammenhänger immer gekünstelt oder geheuchelt und kommt gern mit Schutzbehauptungen wie der verbotenen Selbstjustiz daher.
Wenn die legale Gerichtsbarkeit versagt, ist wie auf allen Feldern der staatlchen Hoheit natürlich die Eigenleistung der Bürger das letzte Mittel - nicht zu empfehlen aber dringend geboten.

Was willst Du?
Das Volk wollte eine solche Justiz.
Ich kann das sogar nachweisen,
denn selbst, wenn man Einzelnen, die ein Rechtsproblem am Hals haben,
weil ihnen Übel durch andere widerfuhr,
die also größtes Interessen haben sollten,
dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt,
gehen in die Knie und schei§en sich in die Hose,
sobald sich eine Gelegenheit dazu bietet.

Ich habe nicht mehr viel Respekt vor den vielen Mitmenschen,
die zum Wichtigsten zu blöde sind,
und bei jeder Gelegenheit auf den Putz hauen.

Wer weiß schon, dass GERECHTIGKEIT
tatsächlich die OBERSTE LEITLINIE für Politik und Justiz ist
(und damit auch für allen anderen!)
und wer kann „gerecht“ so erklären,
dass er im Alltag das Ziel hinter jedem möglichst gerechten Geben und Nehmen
bestmöglichst unterstützen kann?

Also etwas doch sicherlich verdammt wichtiges bei so vielen Menschen,
die kaum von den Mächtigen kontrolliert werden können ...??

Ein Aufruf zur Selbstjustiz könnte Menschen, die zu blöde waren,
mit Bediensteten der Staatsgewalt so umzugehen,
dass die sich an Recht und Ordnung halten, gefährlich werden.
Es gibt zwar ein Recht auf Gewalt, wenn die Staatsgewalt versagt,
doch muss man absolut sicher sein, die Voraussetzungen dafür erfüllt zu haben.
Dazu sind die allerwenigsten in der Lage.

Auch Du, werner100, hast nicht den geringsten blassen Dunst ...
 
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solche urteile sind ein schrei nach selbstjustiz.

Sie sind nur der Beweis einer jahrzehntelangen, leidenschaftlichen Ignoranz von Menschen,
die lieber ohnmächtig sind und sich mithilfe von sehr viel Teufelsschei§e
in den Dreck legen, um zu jammern,
und damit nur der Schrei nach entsprechender Bestrafung,
weil sie bei illegaler Selbstjustiz
genauso rechtsblöde dastehen würden
wie zuvor.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Das Gericht konnte in seiner nochmaligen Subsumtion der Tatbestände nicht die geringsten Anzeichen von „Mordlust“ – „Habgier“ – „niedrigen Beweggründen“ – „Grausamkeit“ oder „Verdeckungsabsicht der Straftat“ entdecken! Auch ein „billigendes in Kauf nehmen des Todes“ – dolus eventualis – erschloss sich den Richtern nicht.

Also ich erkenne jedes dieser Anzeichen, auf jeden Fall aber Habgier....
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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Du verstehst ja nicht mal die Gesetze, nach denen sie handeln,
obwohl es eine äußerst komfortable und wirksame Ma§nahme gibt,
sich jederzeit genug Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen.
Aber das möchte man ja nicht, weil man gewohnt ist, das Genick einzuziehen
und sich in die Hosen zu ...

Von Opfern brauchen Juristen nichts befürchten.
Ganz einfach.
Juristen sind auch nur Menschen.

endlich etwas Selbsterkenntnis von unserem Juristen in spe.
 
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Du verstehst ja nicht mal die Gesetze, nach denen sie handeln,
obwohl es eine äußerst komfortable und wirksame Ma§nahme gibt,
sich jederzeit genug Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen.
Aber das möchte man ja nicht, weil man gewohnt ist, das Genick einzuziehen
und sich in die Hosen zu ...

Von Opfern brauchen Juristen nichts befürchten.
Ganz einfach.
Juristen sind auch nur Menschen.

Befürchtest Du ukrainische Verhältnisse,
wo Richter auch mal "Besuch" bekommen,
die dem Richter behilflich sind, sein Urteil "umzuschreiben"...

natürlich sind das "2-Meter-Anwälte" von RADA-Parteien (im Parlament), die - auch - für Ordnung sorgen!

Ukraine ist auch ein gutes Beispiel dafür,

wie NATO, EUSA, IWF ihre Interessen wahrnehmen
 

Uwe O.

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Leider gelingt es mir nicht "als nicht-Jurist" die große Milde deutscher Gerichte zu verstehen.

Um das verstehen zu können, musst Du Dich in die soziologisch verkleisterten Gehirne von Grünen und Allesverstehern hineindenken.

Der Täter muss resozialisiert werden (warum eigentlich, wenn er doch auch dirket nach Entlassung abgeschoben wird?).
Wie sich das Opfer fühlt, ist diesen Menschen vollkommen egal; es sei, es handelt sich um einen Schutzsuchenden oder anderen Muslim.
Da werden dann schon mal Lichterketten organisiert.
 

denmarkisbetter

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was aber ,wenn das Opfer ein Gutmensch-Rentner war, die es ja offenbar reichlich gibt?

Ich bin inzwischen vorsichtig ohne AfD-Fahne beim Anhang der Opfer mit Mitleid und Empörung.
 
OP
Smoker

Smoker

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und das auch recht einfach funktioniert über eine Feststellungsklage,
die Grundlage ist, um Rechtsverletzer die Kosten des Schadennachweise aufzuhalsen,
bevor sie Betroffene blockieren und daran hindern, ihr gutes Recht durchzusetzen
und damit die Staatsgewalt zu einem korrekten Verhalten zu zwingen ...

Dazu braucht man doch aber wieder ein Gericht. Wenn schon das erste falsch handelt, mit politischen Motiven, wieso sollte das zweite daß die selben Motive verfolgt das erste Gericht belangen? Man kann es versuchen, aber wie bei ettlichen BVerfG Klagen reicht ein "Nein" aus um eine Klage abzuweisen. Und das müssen die auch nichtmal begründen. Oder nicht? Bin kein Jurist aber ich meine so läuft das mit unbequemen Klagen.
 

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