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Es ging in den letzten Post aber speziell um die Unterbringung von hier abgeurteilten Straftätern mit Migrationshintergrund,
da erübrigt sich die Frage nach deren "Rechtsverständnisses".....
Die eigentliche Frage bliebe, ob die Inselbewohner freiwillig ihre "Heimat" verließen,
zum Glück ist deren Anzahl recht übersichtlich
Meine vorgeschlagene Prüfung wäre ja nur dazu da, den "Resozialisierungsgrad" der Straftäter festzustellen, um ihre Wiedereingliederung ins deutsche Rechtsleben beurteilen zu können. Selbstverständlich ist eine angemessene Bezahlung (500 EUR pro Inhaftierungstag) für eventuell ergangenes Unrecht an die geläuterten "Straftäter" auszuzahlen.
Bei Wiedeholungs-Straftätern wird die Entschädigung natürlich knallhart zu 5% angerechnet.