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NetzDG - auf in die Diktatur

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Zoelynn

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Da kann ich dir nur mit einem klaren NEIN antworten!!!

Wenn sich eine "Regierung" - was immer das heißt, aufgrund einer POLITISCHEN Entscheidung dazu entschließt,
geltenden Gesetze zu brechen,
geltende Auflagen des BVerfG nicht zu befolgen oder missachten,

Kann die "Regierung" - meist die verantwortlich tätigen Minister -
NICHT BESTRAFT werden! nennt sich Indemnität...

Die Verurteilung eines Abgeordnete und oder Minister (MdB) für politische Entscheidungen
darf weder strafrechtlich noch "zu keiner Zeit" verfolgt werden!

So gesehen ist das ein Freibrief, der juristisch absolut schützt,
das gilt aber nur für äusserungen im parlament, nicht für handlungen
 
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Du willst damit sagen, das GG gibt ein Parteienverbot nach Art.21 her, aber wenn die Regierung und Parlament ein "Ermächtigungsgesetz" beschliessen bleiben sie Straffrei?
(Formaljuristisch zumindest, wenn genug Leute nach Art. 20/4 gegen die Regierung vorgehen werden die an einem Laternenpfahl enden...)

Wie man so schön sagt: "Die Gewalt geht vom Volke aus"....

Mit dem Artikel 20/4 hast Du genau das in kurzer Erklärung beschrieben, wozu ich ellenlange Sätze benötigt habe.... DANKE - hast dir ein TÖPCHEN verdient :)

Bleibt
 
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das gilt aber nur für äusserungen im parlament, nicht für handlungen

Die Mandatschaft eines Abgeordneten beschränkt sich nicht "NUR" auf Äußerungen,
sondern auf sein gesamtes politisches Wirken.... außer, er beleidigt Kollegen, oder gar Muddi - dann bekommt er "auf die Fresse".
 
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eigentlich nur die staatsanwaltschaft die polizei anweisen politiker zu verhaften.
wenn die immun sind durch gesetz, damm nur durch putsch.
also überfall des parlement und festsetzung des bundestages und der regierung
falls polizei und militär nicht eingreift, sonst bürgerkrieg

Da beschreibst Du "ukrainische Verhältnisse"....

da wird öfters mal ins Parlament eingeritten...
oder mal Richter besucht, wenn sie nicht so arbeiten, wie es die "Gegenpartei" will - die natürlich auch im Parlament sitzt....

Aber da wende dich lieber an unseren - ehemaligen Aussenminister -, jetzigen Präses Steinmeier
der kennt sich bestens damit aus, schließlich hat er ja diese Junta eingesetzt!

Auweia - wenn das nun unser "Stasi 2.0-Maas" liest/sieht/hört,
wird er womöglich meinen Beitrag löschen lassen.....

Aber keine Panik - noch ist dieses NetzDurchsuchungsGesetz vom BVerfG nicht geprüft....
also wäre eine Löschung sozusagen eine vorschnelle Tätlichkeit gegen die freie Meinungsäußerung, ein Grundrecht, das JEDEM Bürger zusteht!
 
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Horatio

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Ein gewisser Herr Efgani Dönmez startet eine neue EU-Initiative: "Stop Extremism"

"So ist der Kernpunkt der Initiative die Einführung einer europaweiten Warnliste
mit Individuen und Organisationen, die als Extremisten gelten oder sich von
entsprechenden Gedankengut nicht ausreichend distanzieren. Gegen sie sollen
Strafen von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Brisant dabei sind die Kriterien, anhand derer die Initiatoren Extremismus erkennen
wollen. Drei Beispiele: Kriterium 1: Forderung nach Ausweisung von Gesellschaftsgruppen
Dem Gesetzentwurf zufolge soll „jemand, der gegen bestimmte Gruppen hetzt oder die
Ausweisung dieser Gruppen aus Europa fordert“ künftig als extremistisch eingestuft werden.
..."


Weiter lesen.


Sie werden nicht aufhören. Das was schon ist, ist nur der Anfang. Entweder
man wert sich jetzt, oder es ist zu spät.
 

MaBu

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Aber keine Panik - noch ist dieses NetzDurchsuchungsGesetz vom BVerfG nicht geprüft....

Ich glaube, es war in diesem Thread wo wir die rechtmässigkeit der Abstimmung im Bundestag diskutiert haben.

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Jetzt soll mir einmal einer die über 300 Mdb zeigen, als abgestimmt wurde!
Wo kann man das genaue Abstimmungsresultat nachschauen?
 

nachtstern

einzig wahrer
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wie effektiv dieses "Netzwerksdurchsetzungsgesetz" mittlerweile geworden ist,
hab ick grad bei Facebook festgestellt ^^
ein paar sachlich formulierte kritische Kommentare bei den "Grünen" abgelassen,
innerhalb von 10 Minuten waren nicht "nur" diese Kommentare bei den Grünen gelöscht, sondern auch Andere auf anderen Seiten des Facebook Universums ^^
sehr effektiv....
 

Zentrifug'

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Ich glaube, es war in diesem Thread wo wir die rechtmässigkeit der Abstimmung im Bundestag diskutiert haben.

§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

Jetzt soll mir einmal einer die über 300 Mdb zeigen, als abgestimmt wurde!
Wo kann man das genaue Abstimmungsresultat nachschauen?

Seit Merkel genügt es, wenn Merkel zustimmt.
 

Kibuka

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Jetzt wurde Storch (AfD) bei Twitter und Facebook gesperrt, weil sie die Kölner Polizei kritisiert hatte.

Seit heute ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nämlich voll in Kraft!

Die Polizei hatte bei Twitter Posts auf arabisch verfasst.

Komisch, dass dort nicht Posts auf russisch oder polnisch verbreitet werden.

Den Hintergrund kennt wohl nur die Kölner Polizei. Zumindest deren oberste Arschkriecher vom Dienst!
 
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Hurra - wir brauch das NetzDG nicht mehr! Maaß darf abtreten!

Das Hochkommissariat der EU in Brüssel nimmt sich nun "persönlich" die Platzhirsche von Google, Facebook, Twitter, etc. vor!
Wohlgemerkt, das sind alles Privatunternehmen!

Dabei soll die Meinungsfreiheit noch einmal "besprochen" werden,
weil die Herren Kommissare nicht mit dem aktuellen Ergebnis zufrieden sind!

Es gibt immer noch Beiträge und Kommentare, die nicht EU- oder regierungsfreundlich sind,
obwohl das Hochkommissariat darauf hingewiesen hat und entsprechende Rechte dazu erteilte!

Wie kann es sein,


dass eine vom Volk nicht gewählte EU-Regierung hoheitliche Rechte an Privatleute abgibt?

damit untergräbt die EU die Souveränität seiner Mitgliedstaaten!

Das sind Methoden, die wir aus totalitären Staaten kennen,

nicht Methoden einer europäischen Wertegemeinschaft!
 

Chili

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Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts präzisiert den Prüfungsmaßstab für Volksverhetzung: „Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt.“ Die freiheitliche Ordnung setze aber darauf, dass solchen Äußerungen „grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird“.

„Das wird ganz massive Auswirkungen auf die inflationäre Sperr- und Löschpraxis in den sozialen Medien haben. Soweit die Nutzer sich wehren,“ so der Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Es könnte der Sargnagel am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden.....
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/netzdg-freie-meinungsaeusserung-von-gerichten-durchgesetzt/
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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