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"Brennelementesteuer" - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Volk!
Wirtschaftsinteressen versus Bürgerwohl - Profit steht über Menschenwürde.
Energiekonzerne werden entschädigt, Hartz4 Empfänger gehen leer aus?
Verfassungswidrige Steuern werden zurück erstattet, falsch berechnetes Existenzminimum nicht?
Schon im VW Abgasskandal zeigt sich, wo die Prioritäten des Staates liegen.
Die Wirtschaft und Autolobby hat größeres Gewicht, als die Gesundheit der Bürger.
Wie die Doku vom ZOOM "Geheimakte VW" vom 07.06.2017 zeigte, stellt sich die Bundesregierung schützend vor VW.
Droht uns nun das Selbe bei den Energieriesen?
Sie wollen Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 6,3 Milliarden € + Zinsen.
Dies muss und kann verhindert werden!
Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind hierzu gegeben, denn im sogenannten "Regelsatzurteil" betonte das Bundesverfassungsgericht sogar explizit, dass aus fiskalischen Gründen eine rückwirkende Anpassung des Existenzminimums abgesehen werden kann, wenn oder weil es den Staatshaushalt zu sehr belastet und verwies hierzu auf ein früheres Urteil des BVerfGE.
Im betreffenden Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) liest man unter Randziffer 217:
Nun urteilte das BVerfGE, dass die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.
Bei den Energieriesen, die Steuersubventionen erhalten, deren Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden und mit ständig wachsenden Energiekosten deren Kassen füllt, wird diese Möglichkeit, rückwirkende Entschädigung zu zahlen relativiert und im Grunde sogar eine Ersatttung zugespochen, oder zumindest befürwortet.
Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html
RZ 162
Wie unbefangen ist unser höchstes Gericht, wo, wie und warum setzt es Prioritäten, wer rückwirkend entschädigt wird und wer nicht?
Das BVerfG hätte hier also durchaus Spielraum gehabt, die Entscheidung einer Entschädigungszahlung offen zu lassen, so wie es dies in der Entscheidung zu den Regelsätzen tat.
Bei der Bemessung des Existenzminimums gab es nämlich ebenfalls von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken und große Zweifel bezüglich der Höhe.
Da galt die Bestimmung nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte.
Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die rückwirkende Regelsatzerhöhung für ca. 5 Millionen Hartz 4 Empfänger bei weitem geringer, oder gleich hoch gewesen wäre, wie diese ca. 7 Milliarden Euro?
Zumal die Menschen ohnehin nur für 4 Jahre rückwirkend hätten entschädigt werden müssen und nicht für die gesamte Zeit!
Grobes Rechenbeispiel. Die Anhebung des Regelsatzes ab 2005 (345 €) bis zur Erhöhung nach dem Urteil in 2010, betrug im Jahr 2012, also 2 Jahre später! (374 €) Das sind 29 € monatlich.
Kinder und Paare bekommen ja weniger und die Erhöhung fällt dort daher auch geringer aus. Aber rechnen wir mal "großzügig".
Regelsatzdifferenz 2005 bis 2010 pro Kopf durchschnittlich gerundet ca. 30 € = 360 € pro Jahr und Kopf, für 4 Jahre = 1440 € * 5 Mio. Bürger = 7.200 Millionen €, also 7,2 Milliarden € für die Existenzsicherung von Menschen.
Die Energiekonzerne bekämen incl. Zinsen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs also ungefähr den selben Betrag.
Kann man Menschenwürde überhaupt rechnerisch gegen den Staatshaushalt aufwiegen?
Das Bundesverfassungsgericht vertritt anscheinend diese Ansicht, wenn es um die Bürger geht.
Beim Schadensersatz für abzockende und den Steuerzahler schröpfende Energieriesen werden da ganz offensichtlich andere Maßstäbe angesetzt, über die Belastung für die Staatskasse großzügig hinweggesehen.
Warum sonst haben die roten Roben diesen wichtigen Hinweis relativiert und eine Entschädigung als gerechtfertig geurteilt?
Wie unbefangen ist dann unser höchstes Gericht, dessen Aufgabe es in erster Linie ist, die Bürger zu schützen, für ein angemessenes, korrekt berechnetes EXISTENZMINIMUM und für Gerechtigkeit zu sorgen?
Was ist uns mehr wert?
Die Entschädigung an die Wirtschaft, die ihre Steuerlast schönen, Steuervermeidung betreiben und in Deutschland verhältnismäßig wenig Steuern zahlen?
Oder die Achtung der unantastbaren Würde und Sicherung der EXISTENZ unseres Volkes?
Die Energiewirtschaft wird so schnell nicht kaputt gehen, die soll und kann sich auf die neuen Technologien konzentrieren und unseren technologischen Vorteil zum Wohle der Bürger einsetzen.
Darum appelliere ich an die Bundesregierung und all die Bürger, die nach mehr Gerechtigkeit und Umverteilung rufen, verhindert die Schadensersatzleistungen an die Energieriesen, indem sich auf die Möglichkeit die uns unsere Verfassung und das entsprechende Urteil des höchsten Gerichts bietet, berufen wird.
Ja ich weiß, dass die Abneigung gegenüber den "schmarotzenden H4 Beziehern" groß ist, hier geht es aber um die Gegenüberstellung, dass in unserem Land ausgerechnet die Atomlobby, die sehr gut verdient und WIR sogar noch die Verantwortung und Kosten tragen, finanziell nochmals besser gestellt wird, als das eigene Volk!
Wirtschaftsinteressen versus Bürgerwohl - Profit steht über Menschenwürde.
Energiekonzerne werden entschädigt, Hartz4 Empfänger gehen leer aus?
Verfassungswidrige Steuern werden zurück erstattet, falsch berechnetes Existenzminimum nicht?
Schon im VW Abgasskandal zeigt sich, wo die Prioritäten des Staates liegen.
Die Wirtschaft und Autolobby hat größeres Gewicht, als die Gesundheit der Bürger.
Wie die Doku vom ZOOM "Geheimakte VW" vom 07.06.2017 zeigte, stellt sich die Bundesregierung schützend vor VW.
Droht uns nun das Selbe bei den Energieriesen?
Sie wollen Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 6,3 Milliarden € + Zinsen.
Dies muss und kann verhindert werden!
Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind hierzu gegeben, denn im sogenannten "Regelsatzurteil" betonte das Bundesverfassungsgericht sogar explizit, dass aus fiskalischen Gründen eine rückwirkende Anpassung des Existenzminimums abgesehen werden kann, wenn oder weil es den Staatshaushalt zu sehr belastet und verwies hierzu auf ein früheres Urteil des BVerfGE.
Im betreffenden Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) liest man unter Randziffer 217:
b) Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 <168> m.w.N.).
.....hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X unvertretbare fiskalische Wirkungen. Von einer Rückwirkung der Neuregelung kann der Gesetzgeber absehen.
Nun urteilte das BVerfGE, dass die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.
Bei den Energieriesen, die Steuersubventionen erhalten, deren Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden und mit ständig wachsenden Energiekosten deren Kassen füllt, wird diese Möglichkeit, rückwirkende Entschädigung zu zahlen relativiert und im Grunde sogar eine Ersatttung zugespochen, oder zumindest befürwortet.
Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html
RZ 162
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung hat das Bundesverfassungsgericht zwar wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen, insbesondere Steuer- und Abgabengesetzen, ausgesprochen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie einer entsprechenden Finanz- und Haushaltswirtschaft kann es hier gebieten, von einer Rückwirkung der Entscheidung abzusehen (BVerfGE 72, 330 <422>; 87, 153 <178 ff.>; 93, 121 <148>; 105, 73 <134>; 111, 191 <224 f.>; 117, 1 <70>), da der rückwirkenden Neubemessung staatlicher Einnahmen keine Möglichkeit zur Neubemessung der Ausgaben entgegenstünde.Hieraus würde eine erhebliche Gefährdung der periodisch erfolgenden staatlichen Finanzplanung und -stabilität und eine Entlastung aktueller und vergangener Steuerzahler zu Lasten künftiger Steuerzahler folgen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung steht einer Rückwirkung der Entscheidung allerdings nicht stets entgegen (vgl. BVerfGE 122, 210 <246>; 126, 268 <285 f.>) und kann nur Geltung beanspruchen, wenn der Gesetzgeber sich auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte. Dies war im Hinblick auf die von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten belastete Kernbrennstoffsteuer nicht der Fall.
Wie unbefangen ist unser höchstes Gericht, wo, wie und warum setzt es Prioritäten, wer rückwirkend entschädigt wird und wer nicht?
Das BVerfG hätte hier also durchaus Spielraum gehabt, die Entscheidung einer Entschädigungszahlung offen zu lassen, so wie es dies in der Entscheidung zu den Regelsätzen tat.
Bei der Bemessung des Existenzminimums gab es nämlich ebenfalls von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken und große Zweifel bezüglich der Höhe.
Da galt die Bestimmung nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte.
Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die rückwirkende Regelsatzerhöhung für ca. 5 Millionen Hartz 4 Empfänger bei weitem geringer, oder gleich hoch gewesen wäre, wie diese ca. 7 Milliarden Euro?
Zumal die Menschen ohnehin nur für 4 Jahre rückwirkend hätten entschädigt werden müssen und nicht für die gesamte Zeit!
Grobes Rechenbeispiel. Die Anhebung des Regelsatzes ab 2005 (345 €) bis zur Erhöhung nach dem Urteil in 2010, betrug im Jahr 2012, also 2 Jahre später! (374 €) Das sind 29 € monatlich.
Kinder und Paare bekommen ja weniger und die Erhöhung fällt dort daher auch geringer aus. Aber rechnen wir mal "großzügig".
Regelsatzdifferenz 2005 bis 2010 pro Kopf durchschnittlich gerundet ca. 30 € = 360 € pro Jahr und Kopf, für 4 Jahre = 1440 € * 5 Mio. Bürger = 7.200 Millionen €, also 7,2 Milliarden € für die Existenzsicherung von Menschen.
Die Energiekonzerne bekämen incl. Zinsen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs also ungefähr den selben Betrag.
Kann man Menschenwürde überhaupt rechnerisch gegen den Staatshaushalt aufwiegen?
Das Bundesverfassungsgericht vertritt anscheinend diese Ansicht, wenn es um die Bürger geht.
Beim Schadensersatz für abzockende und den Steuerzahler schröpfende Energieriesen werden da ganz offensichtlich andere Maßstäbe angesetzt, über die Belastung für die Staatskasse großzügig hinweggesehen.
Warum sonst haben die roten Roben diesen wichtigen Hinweis relativiert und eine Entschädigung als gerechtfertig geurteilt?
Wie unbefangen ist dann unser höchstes Gericht, dessen Aufgabe es in erster Linie ist, die Bürger zu schützen, für ein angemessenes, korrekt berechnetes EXISTENZMINIMUM und für Gerechtigkeit zu sorgen?
Was ist uns mehr wert?
Die Entschädigung an die Wirtschaft, die ihre Steuerlast schönen, Steuervermeidung betreiben und in Deutschland verhältnismäßig wenig Steuern zahlen?
Oder die Achtung der unantastbaren Würde und Sicherung der EXISTENZ unseres Volkes?
Die Energiewirtschaft wird so schnell nicht kaputt gehen, die soll und kann sich auf die neuen Technologien konzentrieren und unseren technologischen Vorteil zum Wohle der Bürger einsetzen.
Darum appelliere ich an die Bundesregierung und all die Bürger, die nach mehr Gerechtigkeit und Umverteilung rufen, verhindert die Schadensersatzleistungen an die Energieriesen, indem sich auf die Möglichkeit die uns unsere Verfassung und das entsprechende Urteil des höchsten Gerichts bietet, berufen wird.
Ja ich weiß, dass die Abneigung gegenüber den "schmarotzenden H4 Beziehern" groß ist, hier geht es aber um die Gegenüberstellung, dass in unserem Land ausgerechnet die Atomlobby, die sehr gut verdient und WIR sogar noch die Verantwortung und Kosten tragen, finanziell nochmals besser gestellt wird, als das eigene Volk!