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"Brennelementesteuer" - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Volk!

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"Brennelementesteuer" - Rückwirkung nur für die Großen, nicht für das Volk!

Wirtschaftsinteressen versus Bürgerwohl - Profit steht über Menschenwürde.

Energiekonzerne werden entschädigt, Hartz4 Empfänger gehen leer aus?
Verfassungswidrige Steuern werden zurück erstattet, falsch berechnetes Existenzminimum nicht?


Schon im VW Abgasskandal zeigt sich, wo die Prioritäten des Staates liegen.
Die Wirtschaft und Autolobby hat größeres Gewicht, als die Gesundheit der Bürger.
Wie die Doku vom ZOOM "Geheimakte VW" vom 07.06.2017 zeigte, stellt sich die Bundesregierung schützend vor VW.

Droht uns nun das Selbe bei den Energieriesen?
Sie wollen Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 6,3 Milliarden € + Zinsen.

Dies muss und kann verhindert werden!

Die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind hierzu gegeben, denn im sogenannten "Regelsatzurteil" betonte das Bundesverfassungsgericht sogar explizit, dass aus fiskalischen Gründen eine rückwirkende Anpassung des Existenzminimums abgesehen werden kann, wenn oder weil es den Staatshaushalt zu sehr belastet und verwies hierzu auf ein früheres Urteil des BVerfGE.

Im betreffenden Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) liest man unter Randziffer 217:

b) Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 <168> m.w.N.).
.....hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X unvertretbare fiskalische Wirkungen. Von einer Rückwirkung der Neuregelung kann der Gesetzgeber absehen.

Nun urteilte das BVerfGE, dass die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist.
Bei den Energieriesen, die Steuersubventionen erhalten, deren Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden und mit ständig wachsenden Energiekosten deren Kassen füllt, wird diese Möglichkeit, rückwirkende Entschädigung zu zahlen relativiert und im Grunde sogar eine Ersatttung zugespochen, oder zumindest befürwortet.



Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html
RZ 162
Eine bloße Unvereinbarkeitserklärung hat das Bundesverfassungsgericht zwar wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen, insbesondere Steuer- und Abgabengesetzen, ausgesprochen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie einer entsprechenden Finanz- und Haushaltswirtschaft kann es hier gebieten, von einer Rückwirkung der Entscheidung abzusehen (BVerfGE 72, 330 <422>; 87, 153 <178 ff.>; 93, 121 <148>; 105, 73 <134>; 111, 191 <224 f.>; 117, 1 <70>), da der rückwirkenden Neubemessung staatlicher Einnahmen keine Möglichkeit zur Neubemessung der Ausgaben entgegenstünde.Hieraus würde eine erhebliche Gefährdung der periodisch erfolgenden staatlichen Finanzplanung und -stabilität und eine Entlastung aktueller und vergangener Steuerzahler zu Lasten künftiger Steuerzahler folgen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung steht einer Rückwirkung der Entscheidung allerdings nicht stets entgegen (vgl. BVerfGE 122, 210 <246>; 126, 268 <285 f.>) und kann nur Geltung beanspruchen, wenn der Gesetzgeber sich auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte. Dies war im Hinblick auf die von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten belastete Kernbrennstoffsteuer nicht der Fall.

Wie unbefangen ist unser höchstes Gericht, wo, wie und warum setzt es Prioritäten, wer rückwirkend entschädigt wird und wer nicht?

Das BVerfG hätte hier also durchaus Spielraum gehabt, die Entscheidung einer Entschädigungszahlung offen zu lassen, so wie es dies in der Entscheidung zu den Regelsätzen tat.
Bei der Bemessung des Existenzminimums gab es nämlich ebenfalls von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken und große Zweifel bezüglich der Höhe.
Da galt die Bestimmung nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte.

Und dies, obwohl davon auszugehen ist, dass die rückwirkende Regelsatzerhöhung für ca. 5 Millionen Hartz 4 Empfänger bei weitem geringer, oder gleich hoch gewesen wäre, wie diese ca. 7 Milliarden Euro?
Zumal die Menschen ohnehin nur für 4 Jahre rückwirkend hätten entschädigt werden müssen und nicht für die gesamte Zeit!

Grobes Rechenbeispiel. Die Anhebung des Regelsatzes ab 2005 (345 €) bis zur Erhöhung nach dem Urteil in 2010, betrug im Jahr 2012, also 2 Jahre später! (374 €) Das sind 29 € monatlich.
Kinder und Paare bekommen ja weniger und die Erhöhung fällt dort daher auch geringer aus. Aber rechnen wir mal "großzügig".

Regelsatzdifferenz 2005 bis 2010 pro Kopf durchschnittlich gerundet ca. 30 € = 360 € pro Jahr und Kopf, für 4 Jahre = 1440 € * 5 Mio. Bürger = 7.200 Millionen €, also 7,2 Milliarden € für die Existenzsicherung von Menschen.
Die Energiekonzerne bekämen incl. Zinsen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs also ungefähr den selben Betrag.

Kann man Menschenwürde überhaupt rechnerisch gegen den Staatshaushalt aufwiegen?
Das Bundesverfassungsgericht vertritt anscheinend diese Ansicht, wenn es um die Bürger geht.
Beim Schadensersatz für abzockende und den Steuerzahler schröpfende Energieriesen werden da ganz offensichtlich andere Maßstäbe angesetzt, über die Belastung für die Staatskasse großzügig hinweggesehen.
Warum sonst haben die roten Roben diesen wichtigen Hinweis relativiert und eine Entschädigung als gerechtfertig geurteilt?

Wie unbefangen ist dann unser höchstes Gericht, dessen Aufgabe es in erster Linie ist, die Bürger zu schützen, für ein angemessenes, korrekt berechnetes EXISTENZMINIMUM und für Gerechtigkeit zu sorgen?


Was ist uns mehr wert?
Die Entschädigung an die Wirtschaft, die ihre Steuerlast schönen, Steuervermeidung betreiben und in Deutschland verhältnismäßig wenig Steuern zahlen?
Oder die Achtung der unantastbaren Würde und Sicherung der EXISTENZ unseres Volkes?

Die Energiewirtschaft wird so schnell nicht kaputt gehen, die soll und kann sich auf die neuen Technologien konzentrieren und unseren technologischen Vorteil zum Wohle der Bürger einsetzen.

Darum appelliere ich an die Bundesregierung und all die Bürger, die nach mehr Gerechtigkeit und Umverteilung rufen, verhindert die Schadensersatzleistungen an die Energieriesen, indem sich auf die Möglichkeit die uns unsere Verfassung und das entsprechende Urteil des höchsten Gerichts bietet, berufen wird.

Ja ich weiß, dass die Abneigung gegenüber den "schmarotzenden H4 Beziehern" groß ist, hier geht es aber um die Gegenüberstellung, dass in unserem Land ausgerechnet die Atomlobby, die sehr gut verdient und WIR sogar noch die Verantwortung und Kosten tragen, finanziell nochmals besser gestellt wird, als das eigene Volk!
 

Piranha

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Was erwartest du?
Die Gerichte können und sollen nun mal genau DAS Recht sprechen, was der Gesetzgeber in Gesetze fasst.
Wählt das Volk eine rechte Regierung, die Gesetze macht, die rechte Reiche-Leute-Politik bevorzugt, dann muss das Volk sich hinterher nicht wundern, wenn die Gerichte Recht im Sinne der Reichen sprechen.
Wem das nicht passt, der muss halt zur Abwechslung mal links wählen und nicht alles was nicht ganz stramm rechts steht als zu links definieren und dann noch weiter rechts wählen.

Falls irgendwer immer noch nicht weiss wo in der politischen Landschaft links ist, dem hilft immer wieder der politicalcompass.
https://www.politicalcompass.org/germany2013
 
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Was erwartest du?

Dass wenigstens das BVerfG Ar** in der Hose hat und den finanziellen Schutz des Volkes über den der Finanzmächte und Wirtschaft stellt.
Insbesondere in diesem Fall, wo die Atomindustrie reichlich entschädigt wird und wurde und im Prinzip zu Lasten des Steuerzahlers aus der Haftung genommen wird.
Die machen und machten Milliardengewinne. Und für die Entwicklung alternativer Energien bekommen sie auch wieder Subventionen.
Das selbe Spiel mit der Automobil- und der Bankenlobby.

Unsere roten Roben sind die Einzigen - abgesehen von den Wählern - die hier zumindest für einen kleinen Kurswechsel oder -korrektur sorgen könnten.
Und das tun sie nicht, daher traue ich deren angeblicher Unabhängigkeit keinen Millimeter mehr.
 
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Piranha

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Unsere roten Roben sind die Einzigen - abgesehen von den Wählern - die hier zumindest für einen kleinen Kurswechsel oder -korrektur sorgen könnten.
Und das tun sie nicht, daher traue ich deren angeblicher Unabhängigkeit keinen Millimeter mehr.

Da hast du halt grundsätzlich falsch verstanden, wie Justiz funktioniert.
Auch das Verfassungsgericht spricht Recht immer nur anhand der Gesetze die die Politik vorgibt.
Oder anders gesagt, das Verfassungsgericht ist NICHT - abgesehen von den Wählern - in der Lage etwas für das Volk zu tun, vielmehr sind die Wähler die einzige Instanz in einer Demokratie, die etwas für sich selbst tun können, indem sie eine Politik wählen, die Gesetze macht, anhand denen das Verfassungsgericht dann Recht im Sinne der Wähler sprechen kann.

Noch anders gesagt, Aufgabe des Verfassungsgerichts ist NICHT politische Entscheidungen zurückzunehmen wenn die gegen die Normalverbraucher gehen, Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es darauf zu achten, dass die Gesetze die der Gesetzgeber vorgibt eingehalten werden.
Ganz am Rande gibt es Fälle, wo neue Gesetze höher geordneten Gesetzen (also z.B. das Grundgesetz) widersprechen, wo dann das Verfassungsgericht die neuen Gesetze kippt, aber diese Fälle sind selten und wenn ein neues Gesetz höheren Gesetzen nicht widerspricht, dann gibt es NICHTS was das Verfassungsgericht dazu bewegen könnte sie zu kippen.
 
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Energiekonzerne werden entschädigt, Hartz4 Empfänger gehen leer aus?

Die Energiewirtschaft wird so schnell nicht kaputt gehen, die soll und kann sich auf die neuen Technologien konzentrieren und unseren technologischen Vorteil zum Wohle der Bürger einsetzen.
.. bist du ein blöder versiffter GRÜNER , der nicht denken kann ? scheint so ..
 
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Da hast du halt grundsätzlich falsch verstanden, wie Justiz funktioniert.

Ich denke, du hast nicht wirklich verstanden, worum es geht und dass das Gericht durchaus Spielraum hat. und in der Vergangenheit meist aus fiskalischen Gründen eine finanzielle Entschädigung verneint!!!

http://www.bundesfinanzministerium....gutachtenTeil1.pdf?__blob=publicationFile&v=3

In Bezug auf verfassungswidrige Steuergesetze sieht das Bundesverfassungsgericht regelmäßig von der Nichtigerklärung ab, wenn ansonsten eine verlässliche Finanz- und Haushaltsplanung gefährdet oder ein gleichmäßiger Verwaltungsvollzug nicht möglich ist. Damit berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die administrativen und fiskalischen Auswirkungen seiner Entscheidungen und ist so bestrebt, wichtige staatliche Belange zu berücksichtigen. Gleichzeitig nimmt es im Rahmen befristeter Weitergeltungsanordnungen auch auf die gesetzgeberische Prärogative Rücksicht und räumt dem Parlament regelmäßig einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zur Korrektur der Gesetzesmängel ein.

Höhe des steuerfreien Existenzminimums -> Die staatliche Finanzplanung wäre gefährdet;..muss deshalb von Verfassungs wegen nicht rückwirkend beseitigt werden.

Das Gericht räumt damit der Sicherung geordneter Staatsfinanzen einen hohen Stellenwert ein. Der verlässlichen Haushaltsplanung werde so – zumindest für einen gewissen Zeitraumein höheres Gewicht gegenüber der verletzten Grundrechtsposition des Klägers.


In vielen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Unvereinbarkeitserklärung steuerrechtlicher Gesetze Weitergeltungsanordnungen ohne die Verpflichtung zur rückwirkenden Neuregelung erlassen. In der Regel geschah dies auch aus „fiskalischer Rücksichtnahme“ , also zur Schonung der öffentlichen Kassen vor umfangreichen Steuerrückzahlungen. Zur Illustrierung dieser Rechtsprechung und zur Verdeutlichung der hierbei vom Bundesverfassungsgericht für schützenswert erachteten Interessen sei auf einige Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.

Kranken- und Pflegeversicherung -> „die Nichtigerklärung (der fraglichen Norm) im hier verfahrensgegenständlichen Umfang nicht vertretbare fiskalische Auswirkungen (hätte).

Erbschaftssteuer -> Für die Vergangenheit ergibt sich das aus den Erfordernissen einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung

Unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen -> „unverhältnismäßigen hauswirtschaftlichen Folgen“

Vermögenssteuer -> Die Sicherung einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs rechtfertigten es dem Gericht zufolge jedoch, die verfassungswidrigen Vorschriften auch für die noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide weiterhin anzuwenden.

Im Falle der Unvereinbarkeit kann das Gericht aber auch eine befristete Weitergeltung des Gesetzes anordnen. Hiervon macht das Gericht vor allem in Fällen der Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen Gebrauch.
Zur Begründung verweist es dabei regelmäßig auf die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung sowie auf das Erfordernis eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs.

So und warum weicht das Gericht ausgerechnet bei der Atomlobby von diesen gefestigten Grundsätzen ab?


Oder anders gesagt, das Verfassungsgericht ist NICHT - abgesehen von den Wählern - in der Lage etwas für das Volk zu tun,
Dann kennst du die Aufgabe des BVerfG nicht. Es ist zum Schutz der Grundrechte da!!

die Gesetze macht, anhand denen das Verfassungsgericht dann Recht im Sinne der Wähler sprechen kann.
Falsch, das Gericht ist die Kontrollinstanz!!

Noch anders gesagt, Aufgabe des Verfassungsgerichts ist NICHT politische Entscheidungen zurückzunehmen wenn die gegen die Normalverbraucher gehen... Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es darauf zu achten, dass die Gesetzte die der Gesetzgeber vorgibt eingehalten werden.
,
Doch, wenn sie verfassungwidrig sind.

Sag mal, du kennst die Aufgabe des BVerfGe nicht? Das ist schlimm.

Ganz am Rande gibt es Fälle, wo neue Gesetze höher geordneten Gesetzen (also z.B. das Grundgesetz) widersprechen, wo dann das Verfassungsgericht die neuen Gesetze kippt,

Das ist seine Aufgabe!
aber diese Fälle sind selten
Leider nicht, denn oft spielen die Regierungen auf Zeit!
Sie wissen nämlich genau, dass es idR mind. 5-6 J. dauert, bis ein Gesetz gekippt wird und er dann nichts nachzahlen muss!!
 

Piranha

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Dann kennst du die Aufgabe des BVerfG nicht. Es ist zum Schutz der Grundrechte da!!

Mehr oder weniger Steuern bezahlen können/dürfen/müssen ist aber kein Grundrecht.
Darum hat das Verfassungsgericht in diesem Fall auch kein Grundrecht der Normalverbraucher zu schützen, sondern konzentriert sich einzig und alleine darauf, ob die Grundrechte der Energiekonzerne, im Besonderen die Brennelementesteuer verfassungsgemäss war und da hat es halt entschieden, dass diese Steuer nicht verfassungsgemäss ist.

Auch in Sachen HartzIV hat das Verfassungsgericht ja seinerzeit geurteilt, dass der Regelsatz damals zu niedrig war.
Der Unterschied ist nur, dass das Urteil damals nicht rückwirkend gelten durfte, während diesmal das Urteil sehr wohl rückwirkend gilt.
Angesichts von Rekord-Haushaltsüberschüssen kann das Verfassungsgericht nun mal schlecht urteilen, dass es den Staatshaushalt durcheinander bringen würde, wenn durch die rückwirkende Geltung 7 Mrd. weniger über bleiben, während es 2010 solche Haushaltsüberschüsse nicht gab.
 
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Mehr oder weniger Steuern bezahlen können/dürfen/müssen ist aber kein Grundrecht.

Indirekt, da die Steuergesetze auch verfassungskonform sein müssen. Sonst gäbe es ja nicht so viele Urteile, die sich um die Steuern drehen.

Darum hat das Verfassungsgericht in diesem Fall auch kein Grundrecht der Normalverbraucher zu schützen, sondern konzentriert sich einzig und alleine darauf, ob die Grundrechte der Energiekonzerne, im Besonderen die Brennelementesteuer verfassungsgemäss war und da hat es halt entschieden, dass diese Steuer nicht verfassungsgemäss ist.

Ja wie jetzt. Oben schreibst du mehr oder weniger Steuern zahlen wäre kein Grundrecht und nun aber, dass über die Grundrechte der Energiekonzerne (Brennelementesteuer) entschieden wurde ;)
Konzerne haben also steuerliche Grundrechte und der Normalverbraucher nicht?
Schau doch mal, was du da schreibst.

Auch in Sachen HartzIV hat das Verfassungsgericht ja seinerzeit geurteilt, dass der Regelsatz damals zu niedrig war.
Nein, hat er nicht. Dafür hatten sie ja keine Eier!! Es urteilte - grob gesagt - dass die Bemessungskriterien nicht ok waren.

Der Unterschied ist nur, dass das Urteil damals nicht rückwirkend gelten durfte, während diesmal das Urteil sehr wohl rückwirkend gilt.

Und genau darin sehe ich eine Diskrepanz und meine Kritik. Die Finanzsituation darf in einem Rechtsstaat und vor allen SOZIALRECHTSSTAAT niemals über das UNVERFÜGBARE Existenzminimum gestellt werden.
Angesichts von Rekord-Haushaltsüberschüssen kann das Verfassungsgericht nun mal schlecht urteilen, dass es den Staatshaushalt durcheinander bringen würde, wenn durch die rückwirkende Geltung 7 Mrd. weniger über bleiben, während es 2010 solche Haushaltsüberschüsse nicht gab.

Das wäre noch ein Argument, das ich halbwegs akzeptieren könnte, aber auf Grund der Sozialstaatlichkeit eben nicht.
Zumal sich in 2010 die Verschuldung (-75,0) ggü. 2009 (-107,7) drastisch reduzierte:
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahl...on-in-deutschland/61867/oeffentliche-finanzen
 

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Ja wie jetzt. Oben schreibst du mehr oder weniger Steuern zahlen wäre kein Grundrecht und nun aber, dass über die Grundrechte der Energiekonzerne (Brennelementesteuer) entschieden wurde ;)
Konzerne haben also steuerliche Grundrechte und der Normalverbraucher nicht?

Wie wärs wenn DU schaust was da steht.
Die Einführung einer neuen Steuer und deren Verfassungsmässigkeit hat nicht das Allergeringste mit der Frage zu tun, wie weit eine bereits existierende Steuer angehoben oder gesenkt werden kann oder wie hoch eine bereits existierende Sozialleistung sein kann/sollte/muss.
Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Über die Höhe des HartzIV-Satz kann das Verfassungsgericht auch nicht anhand dem Vergleich zu den Gehältern von Managern urteilen, sondern einzig und allein anhand von Grundgesetz, wo drin steht, dass es in Deutschland keine Armut unterhalb einer Mindestsicherung gibt, sprich da wird nur festgestellt, ob dieses Minimum gewahrt bleibt, völlig egal ob das in irgendeiner Form gerecht ist.

Wenn der Politik einfallen sollte die Grundsicherung zu verdoppeln (was zu bezweifeln bleibt), indem sie z.B. ein Recht auf ein eigenes Auto oder sowas ins Grundgesetz einbauen, haben die Reichen ebenfalls keinerlei Handhabe dagegen zu klagen.
Wenn aber die Politik Sozialhilfe völlig abschaffen wollte, ohne vorher den Paragraphen im Grundgesetz zu entfernen, nach dem es keine Armut gibt, würde das Verfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben.
WENN aber dieser Armuts-Paragraph (inkl. aller relevanten Paragraphen) aus dem Grundgesetz entfernt würde und DANN die Sozialhilfe abgeschafft würde, dann könnte das Verfassungsgericht NICHTS dagegen tun.
 
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Mehr oder weniger Steuern bezahlen können/dürfen/müssen ist aber kein Grundrecht.

Indirekt, da die Steuergesetze auch verfassungskonform sein müssen. Sonst gäbe es ja nicht so viele Urteile, die sich um die Steuern drehen.

Darum hat das Verfassungsgericht in diesem Fall auch kein Grundrecht der Normalverbraucher zu schützen, sondern konzentriert sich einzig und alleine darauf, ob die Grundrechte der Energiekonzerne, im Besonderen die Brennelementesteuer verfassungsgemäss war und da hat es halt entschieden, dass diese Steuer nicht verfassungsgemäss ist.

Ja wie jetzt. Oben schreibst du mehr oder weniger Steuern zahlen wäre kein Grundrecht und nun aber, dass über die Grundrechte der Energiekonzerne (Brennelementesteuer) entschieden wurde ;)
Konzerne haben also steuerliche Grundrechte und der Normalverbraucher nicht?
Schau doch mal, was du da schreibst.

Auch in Sachen HartzIV hat das Verfassungsgericht ja seinerzeit geurteilt, dass der Regelsatz damals zu niedrig war.
Nein, hat er nicht. Dafür hatten sie ja keine Eier!! Es urteilte - grob gesagt - dass die Bemessungskriterien nicht ok waren.

Der Unterschied ist nur, dass das Urteil damals nicht rückwirkend gelten durfte, während diesmal das Urteil sehr wohl rückwirkend gilt.

Und genau darin sehe ich eine Diskrepanz und meine Kritik. Die Finanzsituation darf in einem Rechtsstaat und vor allen SOZIALRECHTSSTAAT niemals über das UNVERFÜGBARE Existenzminimum gestellt werden.
Angesichts von Rekord-Haushaltsüberschüssen kann das Verfassungsgericht nun mal schlecht urteilen, dass es den Staatshaushalt durcheinander bringen würde, wenn durch die rückwirkende Geltung 7 Mrd. weniger über bleiben, während es 2010 solche Haushaltsüberschüsse nicht gab.

Das wäre noch ein Argument, das ich halbwegs akzeptieren könnte, aber auf Grund der Sozialstaatlichkeit eben nicht.
Zumal sich in 2010 die Verschuldung (-75,0) ggü. 2009 (-107,7) drastisch reduzierte:
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahl...on-in-deutschland/61867/oeffentliche-finanzen
 
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Die Einführung einer neuen Steuer und deren Verfassungsmässigkeit hat nicht das Allergeringste mit der Frage zu tun, wie weit eine bereits existierende Steuer angehoben oder gesenkt werden kann oder wie hoch eine bereits existierende Sozialleistung sein kann/sollte/muss.

Das ist völlig irrelevant, da es um Nichtigkeitserklärung und seine Folgen geht. Über Steueranhebungen wurde m.W. nie geurteilt, da sie immer im Rahmen der Verfassungen lagen.

Aber das wird mir zu müßig und ich habe schwer den Eindruck, dass du die Materie nicht ganz verstehst. Außerdem ist es auch OT. Warum das Gericht hier Spielraum hat und DASS es von seinen bisherigen Prinzipien abgewichen ist, habe ich oben mit Fakten dargelegt.

Ich frage mich, auf wessen Seite du eigentlich bist. Kommt mir so vor, als ginge es darum Hauptsache dagegen wettern.
Sonst schreist du doch auch nach Gerechtigkeit, mehr Sozialstaat.
Das passt irgendwie nicht.
Liegt womöglich daran, weil ich dich bereits mehrfach "angemacht" habe, dass du die Gesamtzusammenhänge nicht immer siehst.
Anders kann ich es mir nicht erklären, da dein Verhalten deiner sonstigen politischen Grundhaltung widerspricht.
Aber egal, ist auch nicht wichtig und nur mein Gefühl, welches ja nicht stimmen muss ;)

Das Thema scheint eh kaum jemanden zu interessieren. Finden anscheinend alle ok, dass die Energieschweine wieder einmal Geld in den Rachen geschoben bekommen.

Zudem geht es auch um Planungssicherheit im Bundeshaushalt. Für 2018 sieht dieser 335,5 Mrd. vor. 7 Mrd. sind dann 2,09% des Haushaltes. Das ist eine Menge und entspricht ungefähr den Gesamtausgaben für des BMWI und würde somit fast verdoppelt!!! https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan.html
Ein Schlem, wer böses dabei denkt!
Versteckte Entschädigung, weil ein die Energieriesen einen Rücklagenfond einrichten mussten?


Zumal für 2018 und 2019 bereits eine Menge verplant ist. Das ist also eine große finanzielle Belastung für den Steuerzahler!
http://www.br.de/nachrichten/bundeshaushalt-2018-schaeuble-100.html
 

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Ich frage mich, auf wessen Seite du eigentlich bist. Kommt mir so vor, als ginge es darum Hauptsache dagegen wettern.
Sonst schreist du doch auch nach Gerechtigkeit, mehr Sozialstaat.
Das passt irgendwie nicht.
Liegt womöglich daran, weil ich dich bereits mehrfach "angemacht" habe, dass du die Gesamtzusammenhänge nicht immer siehst.
Anders kann ich es mir nicht erklären, da dein Verhalten deiner sonstigen politischen Grundhaltung widerspricht.

Ist das nicht offensichtlich?
Ich stehe LINKS und ich versuche den Wählern klar zu machen, dass wenn man rechts wählt, man nicht erwarten kann von den Gerichten die daraus resultierende rechte Reiche-Leute-Politik nach links korrigiert zu bekommen, sondern man von Haus aus links wählen muss.

Was dich persönlich angeht, ganz ehrlich, ich kann mich zwar erinnern deinen Nick schon gesehen und auch auf deine Beiträge geantwortet zu haben, aber davon war nie irgendwas wichtig genug, als dass dabei bei mir hängengeblieben wäre, wer du bist oder was für eine Einstellung du hast.
Ob du mich mal "angemacht" hast ........ keine Ahnung ....... und wenn dann nie so heftig, dass ich mir das gemerkt hätte.
 
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Ist das nicht offensichtlich?
Ich stehe LINKS und ich versuche den Wählern klar zu machen, dass wenn man rechts wählt, man nicht erwarten kann von den Gerichten die daraus resultierende rechte Reiche-Leute-Politik nach links korrigiert zu bekommen, sondern man von Haus aus links wählen muss..

Ah ok. Danke!

Ob du mich mal "angemacht" hast ........ keine Ahnung ....... und wenn dann nie so heftig, dass ich mir das gemerkt hätte

Beruhigend!
 

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