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http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Das-aendert-sich-2017-id40036937.htmlGrundfreibetrag:
Ab dem 1. Januar steigt das vom Fiskus unangetastete Existenzminimum. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klettert der Grundfreibetrag für Ledige um 168 Euro auf 8.820 Euro. Verheirateten stehen dann 17.640 Euro zu. Das bedeutet: Der Fiskus zieht erst Steuern vom Einkommen ab, wenn es oberhalb dieses Betrags liegt. Auch der Kinderfreibetrag soll 2017 angehoben werden auf 4.716 Euro....
Das ändert sich 2017 - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Das-aendert-sich-2017-id40036937.html
Bedenkt man, dass derartig niedere Einkommen zwangsläufig vollständig in den Konsum fliesen. Somit ca. 100,00 € bzw. ca. 200,00 € monatlich an Verbrauchsteuer an den Staat fließen.
Frage ich mich, ist es notwendig, dass sich der Staat bereits bei so niedrigen Einkommen bedient?
Ist nicht ein Grundfreibetrag von 12.000,00 € bzw. 24.000,-€ angezeigt?.
Ab dem 1. Januar steigt das vom Fiskus unangetastete Existenzminimum. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klettert der Grundfreibetrag für Ledige um 168 Euro auf 8.820 Euro. Verheirateten stehen dann 17.640 Euro zu. Das bedeutet: Der Fiskus zieht erst Steuern vom Einkommen ab, wenn es oberhalb dieses Betrags liegt. Auch der Kinderfreibetrag soll 2017 angehoben werden auf 4.716 Euro....
Das ändert sich 2017 - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Das-aendert-sich-2017-id40036937.html
Bedenkt man, dass derartig niedere Einkommen zwangsläufig vollständig in den Konsum fliesen. Somit ca. 100,00 € bzw. ca. 200,00 € monatlich an Verbrauchsteuer an den Staat fließen.
Frage ich mich, ist es notwendig, dass sich der Staat bereits bei so niedrigen Einkommen bedient?
Ist nicht ein Grundfreibetrag von 12.000,00 € bzw. 24.000,-€ angezeigt?.