Nein! In dem Fall, der jetzt vor Gericht entschieden wurde, hat man es sich nicht leicht gemacht. Es ging meines Wissens darum, ob dem Aufseher explizit ein Verhalten nachweisen konnte, der in Einzelsituationen Unmenschlichkeit geradezu befördert hat.
Es gab sicherlich solche Scharfmacher, die dabei persönliche Lust empfanden, Menschen trotz allem Elend zusätzlich noch zu quälen, obwohl dies in der einzelnen Situation nicht nötig war. In Schindlers Liste wurde eine solche Situation verdeutlicht, als der perverse Kommandant einfach von seinem Fenster aus zielte und Menschen erschoss.
Ich glaube, das war ein wesentlicher Punkt der Richter in der Urteilsfindung, genau sowas dem Aufseher nachzuweisen.
Die verübten Bestialitäten und der Völkermord - und nicht nur der - können nicht gesühnt werden. Ich bewundere jene, die davon indirekt betroffen waren und dieses schlimme Leid verzeihen können. Vergessen kann man sowas niemals. Auch heute noch geschehen diese schrecklichen Dinge an unschuldigen Menschen. Die Bestie Mensch verfügt offenbar über allerlei Ausreden, Tarnung, Lügen und Strategien.