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Gleich – gleicher – Frauen in NRW

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Gleich – gleicher – Frauen in NRW


Aufhebung des Leistungsprinzips.

Ich war schon von Anfang an gegen die „Frauenquote“. Denn sie ist im Sinne des Besten, was personalpolitisch betrachtet in Form eines qualifizierten Mitarbeiter- und Führungsstabs herausgeholt werden kann, einfach kontraproduktiv.

Somit ist die Beförderung einer Frau, die Karriere machen will und in eine „hütere“ Position aufsteigt, immer mit dem Ruch von „zweiter Klasse“ behaftet. Da es ja gilt, eine Frauenquote zu erfüllen...


Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind leicht variabel:

Starre Quoten: Für die Besetzung der Stelle oder des Platzes wird eine Quote festgelegt, die unabhängig von Qualifikationsanforderungen einzuhalten ist

Quote mit Mindestanforderungen: Bis zur Erfüllung der Quote sind Frauen einzustellen, sofern die Bewerberin definierte Mindestanforderungen erfüllt

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation: Hier können auch andere, insbesondere frauenspezifische Formen der Qualifikation Berücksichtigung finden

Das Schlimmste hierbei ist der Punkt, der ganz klar sagt: Einstellung nur, weil es eine Frau ist. Egal, was diese kann.

So nun wird bei uns in NRW verfahren. Und man nennt es „Frauenförderung“. Und findet es gut, will sogar diese Vorschriften bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Jedoch ist sich die Landesregierung dann doch nicht so sicher, dass das Erfolg verheißend sein könnte. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.

<<Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das ber widrspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. << Rheinische Post

Recht komisch, wenn es jetzt heißt: NRW zahlt für benachteiligte Männer. ;-))):giggle:

Aber im Ernst: Was soll dieser Unfug? Sind Sie der Meinung, dass es sinnvoll und gerecht, richtig ist, wenn man jemanden auf der bekannten „Peter Leiter“ hochsteigen lässt, wo er - in dem Falle sie- nur fallen, durchfallen kann? Oder sich auf morscher Leiterstufe krampfhaft halten muss? :confused:
 

interrogativ

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Aufhebung des Leistungsprinzips.

Ich war schon von Anfang an gegen die „Frauenquote“. Denn sie ist im Sinne des Besten, was personalpolitisch betrachtet in Form eines qualifizierten Mitarbeiter- und Führungsstabs herausgeholt werden kann, einfach kontraproduktiv.

Somit ist die Beförderung einer Frau, die Karriere machen will und in eine „hütere“ Position aufsteigt, immer mit dem Ruch von „zweiter Klasse“ behaftet. Da es ja gilt, eine Frauenquote zu erfüllen...


Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind leicht variabel:

Starre Quoten: Für die Besetzung der Stelle oder des Platzes wird eine Quote festgelegt, die unabhängig von Qualifikationsanforderungen einzuhalten ist

Quote mit Mindestanforderungen: Bis zur Erfüllung der Quote sind Frauen einzustellen, sofern die Bewerberin definierte Mindestanforderungen erfüllt

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation: Hier können auch andere, insbesondere frauenspezifische Formen der Qualifikation Berücksichtigung finden

Das Schlimmste hierbei ist der Punkt, der ganz klar sagt: Einstellung nur, weil es eine Frau ist. Egal, was diese kann.

So nun wird bei uns in NRW verfahren. Und man nennt es „Frauenförderung“. Und findet es gut, will sogar diese Vorschriften bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Jedoch ist sich die Landesregierung dann doch nicht so sicher, dass das Erfolg verheißend sein könnte. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.

<<Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das ber widrspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. << Rheinische Post

Recht komisch, wenn es jetzt heißt: NRW zahlt für benachteiligte Männer. ;-))):giggle:

Aber im Ernst: Was soll dieser Unfug? Sind Sie der Meinung, dass es sinnvoll und gerecht, richtig ist, wenn man jemanden auf der bekannten „Peter Leiter“ hochsteigen lässt, wo er - in dem Falle sie- nur fallen, durchfallen kann? Oder sich auf morscher Leiterstufe krampfhaft halten muss? :confused:

In der Politik gilt das Peterprinzip nicht.

Siehe den Fall Petra Hi 👋🏻 nze👈🏻☝🏻


:coffee:
 
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Zaphod

Eine Schand für 'schland
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ForstarbeiterX, MaurerX, BauarbeiterX, MannX - ääähhhh Wesen fürs Grobe, wo sind da die Frauen?
 

Uwe O.

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. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben.

Hättest Du dazu einen Link?


Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.

Was überwiegend die Polizei und die Finanzverwaltung betrifft.
Die Verfahren haben zur Folge, dass derzeit überhaupt niemand in A12 und A13 - auch keine Frauen - befördert werden.
Und das auf nicht absehbare Zeit, weil die NRW-Regierung die Angelegenheit bis zum obersten Gericht durchfechten will.

Dass es Lügen-Hanni mit der Verfassung bei Beamten nicht so genau nimmt, ist ja schon einmal dokumentiert worden.
Schade nur, dass sich die CDU dem Vorschlag der FPD nicht anschließen konnte, unmittelbar Verfassungsklage einzureichen.
Das wäre doch mal ein richtiger Schritt in Richtung Abwahl dieser unsäglichen Rot-Grünen Versagerregierung.
 
OP
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Hättest Du dazu einen Link?


Was überwiegend die Polizei und die Finanzverwaltung betrifft.
Die Verfahren haben zur Folge, dass derzeit überhaupt niemand in A12 und A13 - auch keine Frauen - befördert werden.
Und das auf nicht absehbare Zeit, weil die NRW-Regierung die Angelegenheit bis zum obersten Gericht durchfechten will.

Dass es Lügen-Hanni mit der Verfassung bei Beamten nicht so genau nimmt, ist ja schon einmal dokumentiert worden.
Schade nur, dass sich die CDU dem Vorschlag der FPD nicht anschließen konnte, unmittelbar Verfassungsklage einzureichen.
Das wäre doch mal ein richtiger Schritt in Richtung Abwahl dieser unsäglichen Rot-Grünen Versagerregierung.


Ich hatte das direkt aus der mir vorgelegenen Rheinischen Post entnommen. Vielleicht schauen Sie mal im Netz nach, ob auch dort etwas steht.

Wen meinen Sie mit "Lügen-Hanni" und worauf beziehen Sie sich?:confused:
 
OP
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ForstarbeiterX, MaurerX, BauarbeiterX, MannX - ääähhhh Wesen fürs Grobe, wo sind da die Frauen?

Wenn eine Frau einen solchen Beruf ergreifen möchte, dann wird sie dies tun können.
Was also soll dieser Einwand?
Es gibt nun einmal speziell auf die einzelnen Geschlechter ausgerichtete Berufe, wo "Mann" durch äußere Gegebenheiten wie Stärke nun einmal prädestinierter ist.
Somit wird sich eine Frau eher in der Baubranche als "Architektin" bewegen.
 

interrogativ

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Wenn eine Frau einen solchen Beruf ergreifen möchte, dann wird sie dies tun können.
Was also soll dieser Einwand?
Es gibt nun einmal speziell auf die einzelnen Geschlechter ausgerichtete Berufe, wo "Mann" durch äußere Gegebenheiten wie Stärke nun einmal prädestinierter ist.
Somit wird sich eine Frau eher in der Baubranche als "Architektin" bewegen.

Aber auch eine Architektin kann ordentlich zupacken ☝🏻😑❗️


:rolleyes:
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundeskanzler
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Wenn eine Frau einen solchen Beruf ergreifen möchte, dann wird sie dies tun können.
Was also soll dieser Einwand?
Es gibt nun einmal speziell auf die einzelnen Geschlechter ausgerichtete Berufe, wo "Mann" durch äußere Gegebenheiten wie Stärke nun einmal prädestinierter ist.
Somit wird sich eine Frau eher in der Baubranche als "Architektin" bewegen.
Oder Bauleiterin, oder Statikerin …....
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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Somit ist die Beförderung einer Frau, die Karriere machen will und in eine „hütere“ Position aufsteigt, immer mit dem Ruch von „zweiter Klasse“ behaftet. Da es ja gilt, eine Frauenquote zu erfüllen...


Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind leicht variabel:

Starre Quoten: Für die Besetzung der Stelle oder des Platzes wird eine Quote festgelegt, die unabhängig von Qualifikationsanforderungen einzuhalten ist

Quote mit Mindestanforderungen: Bis zur Erfüllung der Quote sind Frauen einzustellen, sofern die Bewerberin definierte Mindestanforderungen erfüllt

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation

Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation: Hier können auch andere, insbesondere frauenspezifische Formen der Qualifikation Berücksichtigung finden

Das Schlimmste hierbei ist der Punkt, der ganz klar sagt: Einstellung nur, weil es eine Frau ist. Egal, was diese kann.

So nun wird bei uns in NRW verfahren. Und man nennt es „Frauenförderung“. Und findet es gut, will sogar diese Vorschriften bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Jedoch ist sich die Landesregierung dann doch nicht so sicher, dass das Erfolg verheißend sein könnte. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.

<<Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das ber widrspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. << Rheinische Post

Recht komisch, wenn es jetzt heißt: NRW zahlt für benachteiligte Männer. ;-))):giggle:

Aber im Ernst: Was soll dieser Unfug? Sind Sie der Meinung, dass es sinnvoll und gerecht, richtig ist, wenn man jemanden auf der bekannten „Peter Leiter“ hochsteigen lässt, wo er - in dem Falle sie- nur fallen, durchfallen kann? Oder sich auf morscher Leiterstufe krampfhaft halten muss? :confused:

Leider in vielen Firmen, besonders in der Politik auch gewollt, Mitarbeiter die Stufe der Inkompetenz übersteigen zu lassen.

Lug und Trug:
Was soll aus diesem Land werden ?
 
OP
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Oder Bauleiterin, oder Statikerin …....


Richtig. Nichts, wo sie "Steine schleppen" müsste.
Warum auch sollte sie dies tun? Es sei denn, so genannte "Mannweiber" streben danach, es den Männern gleich zu tun. ;-)
So bewerben sich auch zuweilen Frauen um "Lagerarbeiten", die schwere Dinge schleppen beinhalten. Und trauen sich dies zu. Aber das ist nicht die Norm.
Übrigens ist "Schornsteinfeger" auch zu einem Frauenberuf geworden. Technisches "know how" gefragt.
 

Fredericus Rex

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Richtig. Nichts, wo sie "Steine schleppen" müsste.
Warum auch sollte sie dies tun? Es sei denn, so genannte "Mannweiber" streben danach, es den Männern gleich zu tun. ;-)
So bewerben sich auch zuweilen Frauen um "Lagerarbeiten", die schwere Dinge schleppen beinhalten. Und trauen sich dies zu. Aber das ist nicht die Norm.
Übrigens ist "Schornsteinfeger" auch zu einem Frauenberuf geworden. Technisches "know how" gefragt.
Man könnte sagen, Frauen sind in solche Berufe tätig, wo mehr Verstand gefragt ist und weniger Muskeln.
:D
 
OP
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Die "fixe" Frauenquote von 30% gilt übrigens für ca. 100 börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen hinsichtlich der Neubesetzung im Aufsichtsrat.

Und gerade da ist doch höchste Kompetenz gefordert - müsste gefordert werden. Obwohl "Geschlecht" ja vor Fehlentscheidungen nicht schützt. Denn wie viele Männer haben völligen Mist gebaut. Und ohne Reue und "mea culpa" räumten die zwar ihren Platz. Jedoch die Zukunft war gesichert durch die enormen Gelder, die man ihnen noch hinterherschmiss. Schmeißen musste, da diese vertraglich vereinbart waren.
Hier nun müsste der Gesetzgeber tätig werden und eine Obergrenze festsetzen.
Die Linke hatte darauf schon einmal hingewiesen.
 
OP
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Man könnte sagen, Frauen sind in solche Berufe tätig, wo mehr Verstand gefragt ist und weniger Muskeln.
:D

Lach* Eine Frau hat schließlich immer klare Prinzipien. Sie weiß ganz genau, was sie will und was sie nicht will. Manchmal kann sich das sogar überschneiden. :giggle::giggle::giggle:
 
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Das eigentliche Ziel der Frauenquote ist, sich selbst überflüssig zu machen. Wenn kein Personalchef, keine Firma, keine Aufsichtsrat mehr aufs Geschlecht schaut, hat sie sich überlebt und kann abgeschafft werden.
 
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Das eigentliche Ziel der Frauenquote ist, sich selbst überflüssig zu machen. Wenn kein Personalchef, keine Firma, keine Aufsichtsrat mehr aufs Geschlecht schaut, hat sie sich überlebt und kann abgeschafft werden.


Schön wär's. Aber "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube".
Dass dies geschehen wird. Na ja, in absehbarer Zeit sicherlich nicht.
Gut Ding will Weile haben? Oder: Die Hoffnung stirbt zuletzt?
 

Uwe O.

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Habe ich gemacht.
Ich fand nur etwas älteres, dass Druck auf klagewillige Beamte gemacht worden sein.


Wen meinen Sie mit "Lügen-Hanni" und worauf beziehen Sie sich?

Lügen-Hanni: Das ist Hannelore Kraft.

https://www.welt.de/print/wams/nrw/article116330906/Landesmutti-oder-Luegen-Hanni.html

Ursächlich für dieses unschöne Erlebnis der Landesmutter ist ihre Weigerung, den Tarifabschluss für Angestellte eins zu eins auf die Beamten in NRW zu übertragen.

Und genau das hatte sie vor der Wahl versprochen.

http://www.express.de/news/schimpf-...nennen-hannelore-kraft--luegen-hanni--4984398


Die vor der Wahl den Beamten versprochen hat,
 

bourg

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Wenn eine Frau einen solchen Beruf ergreifen möchte, dann wird sie dies tun können.
Was also soll dieser Einwand?
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bourg

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Lach* Eine Frau hat schließlich immer klare Prinzipien. Sie weiß ganz genau, was sie will und was sie nicht will. Manchmal kann sich das sogar überschneiden. :giggle::giggle::giggle:

Habe eben zunächst im Überlesen "übertreiben" gelesen und wollte sofort provozierend "als Soldatin" , natürlich außerhalb eines Musikkorps oder dem medizinischen Dienst einfügen......:kopfkratz: Ich bin eigentlich strikt gegen soldatischen Dienst für Frauen, vielleicht weil ich noch gelernt habe, dass Frauen genügend andere Nachteile im Leben haben, Pardon für meine vielleicht senioritätische Sichtweise. Bin vielleicht noch ein germanischer Abkömmling. :giggle:
 
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