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Gleich – gleicher – Frauen in NRW
Aufhebung des Leistungsprinzips.
Ich war schon von Anfang an gegen die „Frauenquote“. Denn sie ist im Sinne des Besten, was personalpolitisch betrachtet in Form eines qualifizierten Mitarbeiter- und Führungsstabs herausgeholt werden kann, einfach kontraproduktiv.
Somit ist die Beförderung einer Frau, die Karriere machen will und in eine „hütere“ Position aufsteigt, immer mit dem Ruch von „zweiter Klasse“ behaftet. Da es ja gilt, eine Frauenquote zu erfüllen...
Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind leicht variabel:
Starre Quoten: Für die Besetzung der Stelle oder des Platzes wird eine Quote festgelegt, die unabhängig von Qualifikationsanforderungen einzuhalten ist
Quote mit Mindestanforderungen: Bis zur Erfüllung der Quote sind Frauen einzustellen, sofern die Bewerberin definierte Mindestanforderungen erfüllt
Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation
Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation: Hier können auch andere, insbesondere frauenspezifische Formen der Qualifikation Berücksichtigung finden
Das Schlimmste hierbei ist der Punkt, der ganz klar sagt: Einstellung nur, weil es eine Frau ist. Egal, was diese kann.
So nun wird bei uns in NRW verfahren. Und man nennt es „Frauenförderung“. Und findet es gut, will sogar diese Vorschriften bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Jedoch ist sich die Landesregierung dann doch nicht so sicher, dass das Erfolg verheißend sein könnte. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.
<<Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das ber widrspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. << Rheinische Post
Recht komisch, wenn es jetzt heißt: NRW zahlt für benachteiligte Männer. ;-)))
Aber im Ernst: Was soll dieser Unfug? Sind Sie der Meinung, dass es sinnvoll und gerecht, richtig ist, wenn man jemanden auf der bekannten „Peter Leiter“ hochsteigen lässt, wo er - in dem Falle sie- nur fallen, durchfallen kann? Oder sich auf morscher Leiterstufe krampfhaft halten muss?
Aufhebung des Leistungsprinzips.
Ich war schon von Anfang an gegen die „Frauenquote“. Denn sie ist im Sinne des Besten, was personalpolitisch betrachtet in Form eines qualifizierten Mitarbeiter- und Führungsstabs herausgeholt werden kann, einfach kontraproduktiv.
Somit ist die Beförderung einer Frau, die Karriere machen will und in eine „hütere“ Position aufsteigt, immer mit dem Ruch von „zweiter Klasse“ behaftet. Da es ja gilt, eine Frauenquote zu erfüllen...
Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind leicht variabel:
Starre Quoten: Für die Besetzung der Stelle oder des Platzes wird eine Quote festgelegt, die unabhängig von Qualifikationsanforderungen einzuhalten ist
Quote mit Mindestanforderungen: Bis zur Erfüllung der Quote sind Frauen einzustellen, sofern die Bewerberin definierte Mindestanforderungen erfüllt
Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleicher Qualifikation
Quoten mit vorrangiger Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation: Hier können auch andere, insbesondere frauenspezifische Formen der Qualifikation Berücksichtigung finden
Das Schlimmste hierbei ist der Punkt, der ganz klar sagt: Einstellung nur, weil es eine Frau ist. Egal, was diese kann.
So nun wird bei uns in NRW verfahren. Und man nennt es „Frauenförderung“. Und findet es gut, will sogar diese Vorschriften bis hin zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Jedoch ist sich die Landesregierung dann doch nicht so sicher, dass das Erfolg verheißend sein könnte. Denn sie hat jetzt 70 klagenden Beamten insgesamt ca. 80.000 Euro angeboten, wenn sie ihren juristischen Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben. Zwischenzeitlich gibt es diverse Verfahren und in Eilverfahren haben einige Verwaltungsgerichte entschieden, dass die LR ihr neues Dienstrecht (seit Juli) erst einmal nicht anwenden darf.
<<Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das ber widrspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. << Rheinische Post
Recht komisch, wenn es jetzt heißt: NRW zahlt für benachteiligte Männer. ;-)))
Aber im Ernst: Was soll dieser Unfug? Sind Sie der Meinung, dass es sinnvoll und gerecht, richtig ist, wenn man jemanden auf der bekannten „Peter Leiter“ hochsteigen lässt, wo er - in dem Falle sie- nur fallen, durchfallen kann? Oder sich auf morscher Leiterstufe krampfhaft halten muss?