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Verfassung nur Blendwerk?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Volksentscheid sinnvoll?

  • ja, der Bürger soll direkt entscheiden!

    Stimmen: 9 90,0%
  • nein, die Politiker regeln das

    Stimmen: 1 10,0%
  • Egal, interessiert mich nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
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Die Verfassung des Landes NRW: Artikel 2

Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Hat es schon mal einen Volksentscheid gegeben in NRW?
Warum verweigern die Politiker dem Volk diese gesetzlich gesicherte Möglichkeit?
 
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imho

Deutscher Bundeskanzler
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Die Verfassung des Landes NRW: Artikel 2

Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Hat es schon mal einen Volksentscheid gegeben in NRW?
Warum verweigern die Politiker dem Volk diese gesetzlich gesicherte Möglichkeit?

Auf Anhieb fällt mir dazu das erfolgreiche Volksbegehren gegen die kooperative Schule ein.
 

zwei2Raben

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ich bin klar für Volksentscheide. Man könnte sich zB. die Schweiz zum Vorbild nehmen.

Allerdings wird der Volksentscheid mmn krass überbewertet.
Unsere Demokratie wurde nicht vom Gesetztgeber abgeschafft, sondern von der Exekutive. Was als Gesetz nicht durchkommt, wird auf dem Verordnungsweg gemacht. Polizeigewalt wird immer sinnloser. (Einer Gruppe Fussballfans wurde der Weg zur Toilette verwehrt, das war natürlich die Auswärtsgruppe...) Krankenkassen machen wozu sie Lust haben. Je größer die Firma desto mehr schreiben sie die Gesetze nach denen sie funktionieren. Schlichte Gerechtigkeit spielt keine Rolle. Ethik und Bildung sind defakto abgeschafft. Das sind die entscheidenenden Punkte. Wenn wir VB bekommen, machen die Behörden einfach zwei dumme Vorschläge, lehnen sich zurück und schauen in aller Ruhe zu, wie die ungebildeten Bürger das Thema an die Wand fahren. Anschließend behaupten sie, der Bürger wollte das so.

Was wir brauchen, ist Gerechtigkeit, Ethik und Bildung.
 

Le Bon

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In jedem Bundesland gibt es Volksentscheide, aber natürlich kann nicht jeder Semmel jeden Scheiß zum Volkskentscheid bringen. Man braucht erst mal ne bestimmte Zahl Unterschriften und dann muss der Entscheid sich im Rahmen gültigen Rechts bewegen.
 

admonitor

Frischling
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Sind die Landesverfassungen überhaupt bindend, beinhaltet die von Hessen nicht noch die Todesstrafe? Auf Bundesebene sind Volksentscheide nicht vorgesehen und Bundesrecht sticht Landesrecht.
 
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Ein guter Threa(t), immerhin will hier eine der demokratisch legitimierten Verfassungen unserer Bundesrepublik inhaltlich besprochen werden.
Es geht um die Frage, was sind die Voraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheid und wie verhalten sich Entscheidungen zum gesamten Bund.
 

MaBu

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Sind die Landesverfassungen überhaupt bindend, beinhaltet die von Hessen nicht noch die Todesstrafe? Auf Bundesebene sind Volksentscheide nicht vorgesehen und Bundesrecht sticht Landesrecht.

Wer hat das eigentlich behauptet, dass das GG keine Abstimmungen (Volksentscheide) vorsieht?

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
 
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Auf Bundesebene sind Volksentscheide nicht vorgesehen und Bundesrecht sticht Landesrecht.
Korrekt. Auf Bundesebene würden Volksentscheide dem Förderalismus widersprechen. Ohne Zustimmung aller Bundesländer geht da nichts.
 
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Wer hat das eigentlich behauptet, dass das GG keine Abstimmungen (Volksentscheide) vorsieht?

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Oh Gott, jetzt geht das wieder los. Bloß weil die Nasen sich nicht mit Verfassung bzw GG auskennen :giggle:

Kannste echt die Uhr danach stellen
 

MaBu

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Oh Gott, jetzt geht das wieder los. Bloß weil die Nasen sich nicht mit Verfassung bzw GG auskennen :giggle:

Kannste echt die Uhr danach stellen

Ich wollte Wissen WER das GG so interpretierte, dass Artikel 20/2 nicht aussagt, dass es auf Bundesebene Volksentscheide geben kann.
Steht ansonsten irgendwo im GG oder in einem Gesetz, dass keine Abstimmungen vorgesehen sind?
 
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Ich wollte Wissen WER das GG so interpretierte, dass Artikel 20/2 nicht aussagt, dass es auf Bundesebene Volksentscheide geben kann.
Steht ansonsten irgendwo im GG oder in einem Gesetz, dass keine Abstimmungen vorgesehen sind?

Die Formulierung ist derart allgemeingültig, dass sie alles und nichts bedeuten kann. Das Wort "Abstimmungen" bedeutet nicht notwendigerweise "Volksentscheid" und es hat auch einen Bedeutungskontext und dieser ist der gesamte Satz! Aus der Formulierung kann also überhaupt nicht abgeleitet werden, dass das GG etwas vorsehen würde, was es aktuell noch nicht geben würde. Selbst wenn man "Abstimmungen" als Volksentscheid deuten würde, wären Volksentscheide ja bereits auf Landesebene implementiert.
Und ja, das GG verbietet nicht Volksentscheide auch auf Bundesebene einzuführen. Das müsste auch von den Bundesländern gestützt werden.
 
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Der Haufen sollte doch damit zufrieden sein, oder?
Deren 11%-Forderungen lassen sich auf Bundesebene eh nicht durchsetzen, aber in so vermurksten Gegenden wie bspw Sachsen bestehen leichte Möglichkeiten, zumindest wahrgenommen zu werden!
 
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Die Populisten tun immer so als ob Volksentscheide nicht an geltendes Recht gebunden wären, bloß damit sie den Unsinn den sie erzählen nicht rational begründen müssen.
 
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Die einzige noch existente Volkspartei, die bayerische CSU, hat über Mitgliederbefragung mit einer Mehrheit von über 2/3 kürzlich entschieden, sich für bundesweite Volksentscheide einzusetzen.
Dabei ist festzuhalten, dass außer der Bundes-CDU, auch die anderen etablierten Parteien sich schon mal in der Vergangenheit für bundesweite Volksentscheide ausgesprochen haben, dass sie jedoch in jüngster Zeit das Thema nicht mehr angefasst haben, ja dass z.T. eine Distanzierung davon eingetreten ist.

Dies nur der Vollständigkeit halber.
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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Die einzige noch existente Volkspartei, die bayerische CSU, hat über Mitgliederbefragung mit einer Mehrheit von über 2/3 kürzlich entschieden, sich für bundesweite Volksentscheide einzusetzen.
Dabei ist festzuhalten, dass außer der Bundes-CDU, auch die anderen etablierten Parteien sich schon mal in der Vergangenheit für bundesweite Volksentscheide ausgesprochen haben, dass sie jedoch in jüngster Zeit das Thema nicht mehr angefasst haben, ja dass z.T. eine Distanzierung davon eingetreten ist.

Einfluss der AfD?
 
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Die Verfassung des Landes NRW: Artikel 2

Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Hat es schon mal einen Volksentscheid gegeben in NRW?
Warum verweigern die Politiker dem Volk diese gesetzlich gesicherte Möglichkeit?

Das Mitspracherecht für Bürger existiert nur grundsätzlich,
um ein demokratisches System vorzeigen zu können.

Und das ist auch gut so, denn die vielen Menschen,
die gerne so vieles anders wollen,
sind zu blöde sind, um ihre oft zu egoistischen
Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen
so mit anderen abzustimmen,
dass sich genug friedliche Gemeinsamkeiten entwickeln.

Nur deren Individuen hätten keinerlei Interesse,
die Welt mit Amok und Terror zu plagen
und Machthierarchien so zu dynamisieren,
dass ein rechter Depp reicht, der entsprechend auftritt,
um von den defekten Bedürfnissen
einer in Ungerechtigkeiten erstickenden Gemeinschaft
an die Spitze der Macht gedrückt zu werden.
Und dort reicht dann ja auch ein „Knopfdruck“,
um Zigmillionen „Unschuldige“ (besser: Ignoranten)
ins Verderben zu stürzen.

Sowas passiert laufend, seit Menschen so erfolgreich poppen,
dass ihre Gemeinschaften geradezu explodieren.
(Wobei allerding das Wie beim Poppen völlig unerheblich ist ...)
 
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Einfluss der AfD?
Nein, das stand als Option schon länger auf der Agenda. In Bayern hat man einfach gute Erfahrungen mit Volksentscheiden gemacht. Und nun hat man in der CSU das neue Modell der Mitgliederbefragung sinnvollerweise dazu eingesetzt.
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Die Formulierung ist derart allgemeingültig, dass sie alles und nichts bedeuten kann. Das Wort "Abstimmungen" bedeutet nicht notwendigerweise "Volksentscheid" und es hat auch einen Bedeutungskontext und dieser ist der gesamte Satz! Aus der Formulierung kann also überhaupt nicht abgeleitet werden, dass das GG etwas vorsehen würde, was es aktuell noch nicht geben würde. Selbst wenn man "Abstimmungen" als Volksentscheid deuten würde, wären Volksentscheide ja bereits auf Landesebene implementiert.
Und ja, das GG verbietet nicht Volksentscheide auch auf Bundesebene einzuführen. Das müsste auch von den Bundesländern gestützt werden.

Die Definition von Abstimmung ist m.M. nach klar. Sie bedeutet

https://de.wikipedia.org/wiki/Abstimmung

Eine Abstimmung dient der gemeinschaftlichen Willenserklärung einer Versammlung oder einer Personengruppe über eingebrachte Vorschläge. Sie dient der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung.

Wahlen sind ebenso wie Abstimmungen eine Form der Entscheidungsfindung. In Wahlen werden Personen für eine Aufgabe bestimmt.

Die Verfasser des GG haben also die Unterscheidung gemacht, nur hat es (bis jetzt) Keiner eingeführt.

PS: Ist die CSU auch ein populistischer Haufen, wenn sie die Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene verlangt oder gilt das nur für die AfD?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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