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Skandalöse Urteile bei Kindesmissbrauch

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Auch die entartetsten Zustände
können irgendwann als normal empfunden werden,
wenn den BeTEILigten egal ist, worum es letztlich geht,
was die Grundvoraussetzung dazu ist,
um womit sich das erreichen lässt, wonach alle streben.

Also, wozu die Erregung?
 
OP
Smoker

Smoker

Deutscher Bundespräsident
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Hatschi könntest du es bitte fortan unterlassen auf meine Themen zu antworten?
 
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alptraumartige Zeiten für den gesunden Menschenverstand
Das ist der Satz der es eigentlich zusammenfasst. Unglaublich nicht mehr zu Akzeptieren.
Da ist man fast Sprachlos. Werde mal eine Anfrage an das Justizministerium schicken ob das da so bekannt ist und wenn ja was dagegen unternommen wird. Mal sehen was die sagen. Aber ich denke ich bekomme keine Antwort.
 

Heli

Fragensteller...
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Hatschi könntest du es bitte fortan unterlassen auf meine Themen zu antworten?
Seine Tastatur spielt halt öfters verrückt. Deshalb die unterschiedlichgroße Zeilensalat.

Sie passt sich gewissermaßen seinen Gedanken an.:)

Vielleicht sollte man ein Forumspendenaktion ins Leben rufen? Spendet für eine neue Tastatur für Hatschi(?)...:)
 

Ophiuchus

Putinversteher
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denker_1

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Hier war nun ein CDU Parteimitglied Täter, samt seiner Partnerin, die durch Gabe des Beruhigungsmittels Baldrian das Kind gefügig gemacht hat. Das ist äquivalent zur Gabe einer Vergewaltigungsdroge auf einer Party.

Sexueller Missbrauch findet parteiübergreifend in ALLEN politischenn Parteien statt.

Hoch lebe die Piratenpartei!!!!
 

Heli

Fragensteller...
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Hier war nun ein CDU Parteimitglied Täter, samt seiner Partnerin, die durch Gabe des Beruhigungsmittels Baldrian das Kind gefügig gemacht hat. Das ist äquivalent zur Gabe einer Vergewaltigungsdroge auf einer Party.

Sexueller Missbrauch findet parteiübergreifend in ALLEN politischenn Parteien statt.
Das mag wohl so sein.

Aber bei einer bestimmten Religion ist der Missbrauch von Minderjährigen (beispielsweise in der Türkei) ja legalisiert per Gesetz und es sind nicht nur die Parlamentarier die regen Gebrauch davon machen...


PS: Bei muslimischen Tätern nimmst du diese, bei Kritik an solchen im Forum, ständig in Schutz bzw. beschönigst du alles.
In diesem Falle - deutscher Täter - komischerweise nicht. Man vermisst auch dein Lieblingswort - HETZE - in deinem Beitrag?:kopfkratz:
 

denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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Das mag wohl so sein.

Aber bei einer bestimmten Religion ist der Missbrauch von Minderjährigen (beispielsweise in der Türkei) ja legalisiert per Gesetz und es sind nicht nur die Parlamentarier die regen Gebrauch davon machen...

Was ist daran Besonderes. Ich kenne eine Religion, da ist dieser Missbrauch so legal, dass die Täter nach dem Missbrauch weiterhin aus Steuermitteln mit Luxusgehalt alimentiert werden. Kindesmissbrauch ist in ALLEN RELIGIONEN VÖLLIG LEGAL!!!!

PS: Bei muslimischen Tätern nimmst du diese, bei Kritik an solchen im Forum, ständig in Schutz bzw. beschönigst du alles.
In diesem Falle - deutscher Täter - komischerweise nicht. Man vermisst auch dein Lieblingswort - HETZE - in deinem Beitrag?:kopfkratz:

ICH BESCHÖNIGE GAR NICHTS, ICH BENENNE NUR AUCH DIE CHRISTLICHEN TÄTER!!!!!
 

Heli

Fragensteller...
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Aber bei einer bestimmten Religion ist der Missbrauch von Minderjährigen (beispielsweise in der Türkei) ja legalisiert per Gesetz und es sind nicht nur die Parlamentarier die regen Gebrauch davon machen...


Was ist daran Besonderes.
Von einem Muslim habe ich diese Antwort fast schon erwartet...



Ich kenne eine Religion, da ist dieser Missbrauch so legal, dass die Täter nach dem Missbrauch weiterhin aus Steuermitteln mit Luxusgehalt alimentiert werden. Kindesmissbrauch ist in ALLEN RELIGIONEN VÖLLIG LEGAL!!!!
Erzähle mir mehr über den legalen Kindesmissbrauch der dazu noch mit Steuermitteln finanziert wird.

Mit Quellenangabe zur (angeblichen) Legalität bitte.
Also kein wie üblich wirres und difuses Geschreibsel als Antwort...:traurig:

Und bitte auch Nachweise dass bei anderen Religionen als dem Islam Kindesmissbrauch legal ist. Auch hier natürlich Quellenaangabe via Internetlink und keine Verweise auf irgendeine öffentliche Hasspredigt von P.Vogel oder S. Lau bitte...




ICH BESCHÖNIGE GAR NICHTS, ICH BENENNE NUR AUCH DIE CHRISTLICHEN TÄTER!!!!!
Du kennst bekanntermaßen deine eigenen Beiträge nicht. Da wundert diese Aussage nicht...
 

Zoelynn

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Und bitte auch Nachweise dass bei anderen Religionen als dem Islam Kindesmissbrauch legal ist.


]

kommt drauf an was man unter mißbrauch versteht, jede Kultur hat da andere maßstäbe
zitat
Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend. Das Einverständnis muss nach außen hin nicht geäußert werden, es reicht der innere einverständliche Wille des Betroffenen aus.
 
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Le Bon

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Man sollte sich immer wieder vor Augen führen, daß Kindesmißbrauch, bzw. sexuelle Handlungen an und mit Kindern so alt wie die Menschheit ist. Meist ausgeführt in Ritualen verschiedenster Geheimbünde/Bruderschaften. Dazu gehört auch das Verzehren von Kindern.
Die "Elite" gefällt sich darin:--> Klick!
 
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kommt drauf an was man unter mißbrauch versteht, jede Kultur hat da andere maßstäbe

Der hier gültige Maßstab ist das deutsche Strafrecht, das bestimmte Taten unter Strafe stellt - (sexueller) Mißbrauch von Schutzbefohlenen gehört dazu, ist also grundsätzlich strafbar, gleichgültig, welcher Religion, Partei, Berufsgruppe der Täter angehört. Besser gesagt: es sollte gleichgültig sein...

Mir scheint, es geht in dem von Smoker eingestellten Artikel im Wesentlichen um 2 Fragen:

1. Stehen Straftaten und verhängte Strafen noch in einem adäquaten Verhältnis zueinander?
2. Welche Auswirkungen hat das moderne Frauen- bzw. Mutterbild auf ein zu erwartendes Strafmaß?

Die erste Frage ist ausgesprochen schwierig zu beantworten, finde ich; daß das Verhältnis zwischen Tat und Strafe immer häufiger nicht mehr ausgewogen zu sein scheint, ist wohl nicht zu bestreiten (z.B. eine kleine Bewährungsstrafe für jemanden, der einen anderen Menschen getötet hat, wenn auch "nur" fahrlässig und nicht vorsätzlich, so allerdings keineswegs "aus Versehen" - ich beziehe mich hier auf den Link zum Kölner Urteil gegen die beiden jungen Männer, die bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau über den Haufen gefahren und umgebracht haben, den Ophiucus eingestellt hatte). Andererseits mußten ein Peter Graf oder ein Hoeneß für Jahre in den Bau... der Schaden, den Steuerhinterzieher anrichten, kann man beheben, den, den Mißbrauch anrichtet, NICHT. Und Tötungsdelikte lassen sich überhaupt nicht mehr aus der Welt schaffen, das liegt in der Natur der Sache.

Was das Verhältnis zwischen Tat und Strafe betrifft, so läßt sich das allerdings immer wieder neu justieren, genau das geschieht ja auch regelmäßig. Weit bedeutender scheint mir die Frage nach dem Verhältnis zwischen Strafe und Geschlecht des Täters, respektive nach der fast schon sakrosankten Stellung von Müttern, die sich - wenn auch nicht nur - aber insbesondere AUCH in Urteilen wie diesem niederschlägt. Dazu ist es nicht einmal erheblich, ob der Richter mit seiner Auffassung, das mißbrauchte Kind sei nicht traumatisiert, womöglich recht hat. Viel interessanter ist die Frage, ob ein solches Urteil auch gefallen wäre, wenn nicht die eigene Mutter, sondern der eigene Vater sein Kind betäubt und einem Dritten zum Mißbrauch angeboten hätte.

Ich denke nicht, daß ein Vater als Mittäter wesentlich milder bestraft worden wäre als der Haupttäter, ich denke auch nicht, daß ein Vater mit einer Bewährungsstrafe davongekommen wäre. Ich denke auch nicht, daß Hinweisen auf Mißbrauch durch Mütter mit derselben Akribie nachgegangen wird, wie es regelmäßig der Fall ist, wenn der Vorwurf sich gegen Männer richtet; und ich denke auch nicht, daß Machtmißbrauch, auch wenn er strafrechtlich vielleicht gar nicht relevant ist, wie er täglich hunderttausendfach von Müttern begangen wird, auch nur annähernd so kritisch hinterfragt wird wie bei Männern.
Festzuhalten bleibt, daß es, in trauriger Analogie zu Unsitten wie einem Migrantenbonus selbst bei schwersten Straftaten, einen Mütterbonus gibt. In beiden Fällen wird glorifiziert und für schutzwürdig erklärt, was eigentlich nichts weiter ist als krimineller Abschaum.

Ich gehe übrigens mit dem Verfasser des zitierten Artikels völlig d´accord, was dessen Analyse des postfeministischen Weiblichkeitswahns und Prognose für die Zukunft betrifft.


Gruß -
Bendert
 
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Zoelynn

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Der hier gültige Maßstab ist das deutsche Strafrecht, das bestimmte Taten unter Strafe stellt - (sexueller) Mißbrauch von Schutzbefohlenen gehört dazu, ist also grundsätzlich strafbar, gleichgültig, welcher Religion, Partei, Berufsgruppe der Täter angehört. Besser gesagt: es sollte gleichgültig sein...
dabei sollte man nicht einvernehmlich mit nicht einvernehmlich gleichsetzte. über einvernehmliches hat kein Staat der der welt das recht irgendwelche gesetzte zu erlassen
zitat
Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend. Das Einverständnis muss nach außen hin nicht geäußert werden, es reicht der innere einverständliche Wille des Betroffenen aus.
 
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dabei sollte man nicht einvernehmlich mit nicht einvernehmlich gleichsetzte. über einvernehmliches hat kein Staat der der welt das recht irgendwelche gesetzte zu erlassen
zitat
Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend. Das Einverständnis muss nach außen hin nicht geäußert werden, es reicht der innere einverständliche Wille des Betroffenen aus.

Mit Verlaub: hier geht es um MISSBRAUCH - und der ist grundsätzlich strafbar, da wäre nicht einmal Tateinverständnis des Opfers strafaussetzend wirksam.


Gruß -
Bendert
 

Zoelynn

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Mit Verlaub: hier geht es um MISSBRAUCH - und der ist grundsätzlich strafbar, da wäre nicht einmal Tateinverständnis des Opfers strafaussetzend wirksam.


Gruß -
Bendert
nö, bei einvernehmlichkeit gibt es kein missbrach , sagt schon das wort in seiner Begrifflichkeit aus.
 

Jakob

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Das mag wohl so sein.

Aber bei einer bestimmten Religion ist der Missbrauch von Minderjährigen (beispielsweise in der Türkei) ja legalisiert per Gesetz und es sind nicht nur die Parlamentarier die regen Gebrauch davon machen...


PS: Bei muslimischen Tätern nimmst du diese, bei Kritik an solchen im Forum, ständig in Schutz bzw. beschönigst du alles.
In diesem Falle - deutscher Täter - komischerweise nicht. Man vermisst auch dein Lieblingswort - HETZE - in deinem Beitrag?:kopfkratz:

Ich glaube, das soll kein Moslem-Bashing sein, sondern diesmal sollen die Frauen eins abkriegen.
 
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nö, bei einvernehmlichkeit gibt es kein missbrach , sagt schon das wort in seiner Begrifflichkeit aus.

Falsch. Ein 6-jähriges Opfer KANN nach deutschem Recht kein rechtswirksames Einverständnis abgeben. Deshalb ist es in jedem Falle Mißbrauch und strafbar.


Gruß -
Bendert
 
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Ich glaube, das soll kein Moslem-Bashing sein, sondern diesmal sollen die Frauen eins abkriegen.

Frauen genießen hierzulande und heutzutage denselben Status wie Moslems - den der Heiligen, der Unangreifbaren, der (als Opfer männlicher Diktatur) Verfolgten und Unterdrückten. Und genau DAS ist das Problem: die Bewertung nach Status, ganz gleich, wie realitätsfern dieser verortet sein mag, und nicht nach Fakten oder Sachlage (auch, aber keineswegs NUR vor deutschen Gerichten).


Gruß -
Bendert
 

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