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Deutschland noch im Kriegszustand, bis heute gibt es keinen Friedensvertrag

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 18 «  

Le Bon

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Deutschland noch im Kriegszustand, bis heute gibt es keinen Friedensvertrag
Stimmt! Nur es hat mit der BRD gar nix zu tun, denn D-Land wird durch die BRD verwaltet und somit kann auch kein Politclown der bunten Republik einen Friedensvertrag mit den Feindstaaten machen. Das müßte dann ein Mitglied des Deutschen Reiches machen, das es zwar noch gibt, aber Mangels einer Organisation handlungsunfähig ist (s. Bundesgrundgesetzgerichtsurteil;) 2 BvF 1/73). Und wem nützt das?;)

Ah so, zum Bundes"verfassungs"gericht einen kleinen Schmankerl:

Das Rechtswörterbuch Creifeld, den Jurastudenten hier bestimmt bekannt, schreibt über das Grundgesetz:
Creifeld´s Rechtswörterbuch schrieb:
"Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)."
Sach ich doch: Die BRD ist ein Verwaltungsorgan.;)
 
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Stimmt! Nur es hat mit der BRD gar nix zu tun, denn D-Land wird durch die BRD verwaltet und somit kann auch kein Politclown der bunten Republik einen Friedensvertrag mit den Feindstaaten machen. Das müßte dann ein Mitglied des Deutschen Reiches machen, das es zwar noch gibt, aber Mangels einer Organisation handlungsunfähig ist (s. Bundesgrundgesetzgerichtsurteil;) 2 BvF 1/73). Und wem nützt das?;)

Ah so, zum Bundes"verfassungs"gericht einen kleinen Schmankerl:

Das Rechtswörterbuch Creifeld, den Jurastudenten hier bestimmt bekannt, schreibt über das Grundgesetz:
Sach ich doch: Die BRD ist ein Verwaltungsorgan.;)

sag mal, was hast Du gesoffen???
Du schreibst: ,,Die BRD verwaltet Deutschland".
Sag mal,meinst du das Ernst?
Die BRD verwaltet nicht, sie wird verwaltet als ein Vereintes Wirtschaftsgebiet (siehe Grundgsetz)
 

Le Bon

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sag mal, was hast Du gesoffen???
Ja, in der letzten Zeit immer mehr Tinte!
Du schreibst: ,,Die BRD verwaltet Deutschland".
Absolut. Lies den Text von Creifeld. da steht das drin.
Sag mal,meinst du das Ernst?
Die BRD verwaltet nicht, sie wird verwaltet als ein Vereintes Wirtschaftsgebiet (siehe Grundgsetz)
Du solltest Dich ein wenig mehr mit der Juristerei beschäftigen. Wenn ein deutsches Rechtswörterbuch, das GG als ein Gesetz (eigentlich ja ein Statuten-/Regelwerk, da es als Gesetze nur die Naturgesetze gibt, die unabänderlich sind!) für die Verwaltung eines besetzten Landes definiert, so ist das ein juristischer Fakt. Das Wirtschaftsgebiet der BRD ist die Verwaltung des Deutschen Reiches im Namen der Alliierten. So einfach kann Jura sein.;)
 
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Ja, in der letzten Zeit immer mehr Tinte!
Absolut. Lies den Text von Creifeld. da steht das drin.
Du solltest Dich ein wenig mehr mit der Juristerei beschäftigen. Wenn ein deutsches Rechtswörterbuch, das GG als ein Gesetz (eigentlich ja ein Statuten-/Regelwerk, da es als Gesetze nur die Naturgesetze gibt, die unabänderlich sind!) für die Verwaltung eines besetzten Landes definiert, so ist das ein juristischer Fakt. Das Wirtschaftsgebiet der BRD ist die Verwaltung des Deutschen Reiches im Namen der Alliierten. So einfach kann Jura sein.;)

Naja, nicht ganz richtig aber fast!
Die BRD als Firmenkonsortium verwaltet Gmbhs, selbst ist sie aber keine.
Deutschland (was eigentlich der Begriff fürs Deutsche Reich i.d. Grenzen von 1937 ist) selbst wurde 1990 frei gegeben, aber nicht die BRD,die brauchte man als Melkkuh...
Eigentlich ein reines Wortspiel... ich mag heute nicht mehr...
 

Le Bon

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Naja, nicht ganz richtig aber fast!
Die BRD als Firmenkonsortium verwaltet Gmbhs, selbst ist sie aber keine.
Die BRD ist, wie alle Nationen dieses Planeten, nach Handelsrecht (Admiralty maritime law u.a.,) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also ein Unternehmen, das Unter-Unternehmen hat. Sogenannte subsidiaries=Tochterunternehmen. U.a. die BRD-Finanz GmbH. Spätestens seit Bretton Woods 1974 (eigentlich seit 1944) gibt es keine souveränen Staaten mehr. Das hat mit der Aufgabe des Goldstandards zutun. Seitdem wird den Körperschaften (ehem. Staaten) Kredite nur noch auf ihre arbeitende Bevölkerung (human capital) gegeben.
Deutschland (was eigentlich der Begriff fürs Deutsche Reich i.d. Grenzen von 1937 ist) selbst wurde 1990 frei gegeben, aber nicht die BRD,die brauchte man als Melkkuh...
Eigentlich ein reines Wortspiel... ich mag heute nicht mehr...
Das Deutsche Reich wurde nicht "freigegeben", denn die BRD, als seine Verwaltung, bezahlt nach wie vor Reparationen. Man nennt das heute nur anders.;)

Fakt (in der Fiktion!!) ist, daß die BRD kein Staat im Sinn der Konvention von Montevideo 1933 und nach der Drei-Elemente-Lehre (auch: Drei-Elementen-Lehre) von Georg Jellinek ist (es fehlt das Staatsvolk). Allerdings leben wir alle in der Matrix, wo so was "eigentlich" egal ist.:mad:
 

Perkeo

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Was soll denn eigentlich in einem Friedensvertrag stehen?

- Bendigung des Kriegszustands???
Den haben so weit ich wieß bereits restlos alle Kriegsparteien aufgehoben. Die vier Mächte seit den 50er Jahren durch explizite Erklärung, die anderen durch AUfnahme diplomatischer Beziehungen.

- Deutschland bekommt volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten???
Das ist genau der Wortlaut des 2+4 Vertrags. Und wenn es heute Leute gibt die nicht glauben dass das wirklich gilt, warum solltet ihr das nach Abschluss eines Friedensvertrags gelten?

- Wiederherstellung der Grenzen von 1937???
Na da würde mich wundern, wenn auch nur eine einzige ehemalige Kriegspartei auch nur in Erwägung ziehen würde an derartigen Verhandlungen auch nur teilzunehmen. Eine halbwegs demokratisch gewählte deutsche Regierung eingeschlossen.

- Reparationen zahlen???
Ja DAFÜR wären die ehemaligen Kriegsgegner natürlich zu gewinnen. Auch und wahrscheinlich ganz besonders diejenigen die 1945 noch schnell den Krieg erklärt haben, ohne je einen Schuss abgefeuert oder bekommen zu haben.

Also, ist es wirklich so schlau für etwas Milliarden und Abermilliarden zu zahlen das wir schon längst haben?
 

Le Bon

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Was soll denn eigentlich in einem Friedensvertrag stehen?

- Bendigung des Kriegszustands???
Den haben so weit ich wieß bereits restlos alle Kriegsparteien aufgehoben. Die vier Mächte seit den 50er Jahren durch explizite Erklärung, die anderen durch AUfnahme diplomatischer Beziehungen.

- Deutschland bekommt volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten???
Das ist genau der Wortlaut des 2+4 Vertrags. Und wenn es heute Leute gibt die nicht glauben dass das wirklich gilt, warum solltet ihr das nach Abschluss eines Friedensvertrags gelten?

- Wiederherstellung der Grenzen von 1937???
Na da würde mich wundern, wenn auch nur eine einzige ehemalige Kriegspartei auch nur in Erwägung ziehen würde an derartigen Verhandlungen auch nur teilzunehmen. Eine halbwegs demokratisch gewählte deutsche Regierung eingeschlossen.

- Reparationen zahlen???
Ja DAFÜR wären die ehemaligen Kriegsgegner natürlich zu gewinnen. Auch und wahrscheinlich ganz besonders diejenigen die 1945 noch schnell den Krieg erklärt haben, ohne je einen Schuss abgefeuert oder bekommen zu haben.

Also, ist es wirklich so schlau für etwas Milliarden und Abermilliarden zu zahlen das wir schon längst haben?
Ich gehe nicht auf alle Punkte ein, denn man kann sie mit einem Satz beantworten:

Lese oder höre Dir die Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat (versuche rauszufinden, was das "eigentlich" ist und wer der Initiator dieses "Rates" war)) am 08.09.1948 an. Ich gebe Dir einen Hinweis auf den wesentlichen Teil:


Ich weiß nicht, ob Du Dir schon die juristische Definition "Grundgesetz" angesehen hast. Steht in Creifeld's Rechtswörterbuch:
Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002 schrieb:
"Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD)."

Die 4 und 2 "Gespräche" waren 1990. Wenn man 2002 also vom BRD-Grundgesetz als besatzungstechnisch spricht. weiß man, was man von der deutschen "Souveränität" halten kann.;) NÜSCHT!

Die BRD ist eine Verwaltungsorga, die einen Teilbereich D-Land verwaltet. Die BRD ist NICHT Deutschland! Das ist allerdings rein theoretisch. Praktisch läuft die BRD auf eine Staatssimulation raus. Damit man sie besser abgreifen kann.
 

Perkeo

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Ich gehe nicht auf alle Punkte ein, denn man kann sie mit einem Satz beantworten:

Lese oder höre Dir die Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat (versuche rauszufinden, was das "eigentlich" ist und wer der Initiator dieses "Rates" war)) am 08.09.1948 an. Ich gebe Dir einen Hinweis auf den wesentlichen Teil:


Und ich gebe Dir auch einen Hinweis: Der 08.09.1948 lieg vor den 50'er Jahren in denen der Kriegszustand aufgehoben wurde und erst Recht vor dem Jahr 1991 als Deutschland souverän wurde.

Ich weiß nicht, ob Du Dir schon die juristische Definition "Grundgesetz" angesehen hast. Steht in Creifeld's Rechtswörterbuch:


Die 4 und 2 "Gespräche" waren 1990. Wenn man 2002 also vom BRD-Grundgesetz als besatzungstechnisch spricht. weiß man, was man von der deutschen "Souveränität" halten kann.;) NÜSCHT!

Na dann blätter mal weiter und suche den Begriff: Falsa demonstratio non nocet

Die BRD ist eine Verwaltungsorga, die einen Teilbereich D-Land verwaltet. Die BRD ist NICHT Deutschland! Das ist allerdings rein theoretisch. Praktisch läuft die BRD auf eine Staatssimulation raus. Damit man sie besser abgreifen kann.

Es gibt keinen Staat der nur "rein theoretisch" existiert. Entweder ein Staat existiert praktisch oder gar nicht.
 

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Und ich gebe Dir auch einen Hinweis: Der 08.09.1948 lieg vor den 50'er Jahren in denen der Kriegszustand aufgehoben wurde und erst Recht vor dem Jahr 1991 als Deutschland souverän wurde.
Escht? Wann war das genau und welche Dokumente gibt es darüber? Und ich weiß z.Zt. nicht, wie man einen Kriegszustand, außer durch einen Friedensvertrag, "aufhebt". Datum und Parteien bitte.
Und nenne jetzt keine BRD-Politclowns, denn die können für einen anderen "Staat" (DR) nicht sprechen.
Na dann blätter mal weiter und suche den Begriff: Falsa demonstratio non nocet
Glücklicherweise habe ich das Große Latinum (civis romanus sum) und konnte das (fast;)) ohne Hilfe übersetzen. Nur, es gibt hier keine 2 Parteien, die falsche Begriffe verwenden und doch beide dasselbe meinen. Schmid sagt es doch ganz klar! Was ist an "Wir haben keinen neuen Staat zu gründen" falsch zu verstehen?
Es gibt keinen Staat der nur "rein theoretisch" existiert. Entweder ein Staat existiert praktisch oder gar nicht.
Wenn ein "Ding" wie die BRD, von anderen "Staaten" ("eigentlich" Körperschaften des öffentlichen Rechts, s. Dun & Bradstreet bzw. neu Bisnode):



wie ein Staat behandelt wird, nenne ich das eine Simulation, denn die BRD ist kein Staat. Es fehlt das Staatsvolk! Glaubst Du nicht? Sieh hier:

Anhang anzeigen 4414
 
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Ich möchte an dieser Stelle ein Gutachten des Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht veröffentlichen, auf Grund des Umfanges in drei Teilen. Darin wird eindeutig festgestellt...nämlich das, was in den Schulen ,,vergessen" wird, unseren Nachfahren zu unterrichten. Jedenfalls ist das hier kein blödes Bla Bla, sondern der Quell einer notwendigen Veränderung in/für Deutschland.
Das Nichtwissen des folg. Gutachtens ist die Hauptursache, wesshalb Deutschland von machtbesessenen Mächten als Zielscheibe benutzt wird, das ist zumindest meine eigene Meinung

1. Teil
Deutschland und Preußen heute nach dem öffentlichen Recht
von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht indentisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr fort bis auf den heutigen Tag. Und zwr aus folgenden Rechtgründen:
2. Es gibt kein festes Datum, an dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heitigen Tag fort. Das hat auch noch zur Folge, dass auch das Gesetz des Alliierten Kontrollrates Nr.46 aus dem Jahr 1947, das das Land Preußen auflösen wollte, von rechtwegen nicht besteht. Denn es widerspricht dem allgemeinen Völkerrecht eindeutig, das eine Besatzungsmacht nach Kriegsvölkerrecht nicht berechtigt ist, das Gebiet des besetzten Landes willkürlich zu verändern. Nach Art. 25 GG geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtwidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des internationalen Kriegsrechtes, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 aaO). Mithin, ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preu&ss;en, noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich von den Okkupationsmächten Polen und Russland(Nordostpreußen) annektiert worden sind.
3. Nach allgemeinem Völkerrecht könnten das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.Mai 1945 erloschen sein, sofern eine sogenannte debellatio vorliegen würde. Das ist nach allegemeinem Völkerecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere miltärische Macht den Staat Deutsches Reich und auch Preußen vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersen Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinten Königreichs von Großbritannien, der Vereinigten Staaten und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UDSSR) und durch die Provisorische Regierung der Französichen Republik vom 05.06.1945" (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, das debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtrahmen und Rechtgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
4. Diese Rechtgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.7.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichts von 1975, die zu den Ostvertrögen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deuetschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen
Staatsrecht, nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entpsrechendes Mandat besteht. Eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstehende Entscheidungen hat es bisher heute noch nicht gegeben.
5. Nach diesen beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind die ersten Organe der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung des gesamten Deutschen Reiches, also auch jenseits Oder und Neiße, und ihre Pflichten zur Erreichung dieses Zieles nicht aufzugeben, sowie alles zu unterlassen, was dieses Ziel verhindern könnte. Es ist aber nicht zugleich in diesen Entscheidungen festgestellt worden, in welchem Rahmen diese Wiedervereinigung erfolgen sollte, also wie Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße behandelt werden sollte.
6. Die hiermit geschaffenen Daten der Wiedervereinigung und des Völkerstatus Gesamtdeutschlands und Preu&ss;ens sind jedenfalls auf das Gebiet des Deutschen Reiches beschränkt, das nicht zugleich indentisch mit der Bundesrepulik Deutschland ist. Demnach ist es staats- und völkerrechtlich zulässig, einen neuen Freistaat Preu&ss;en auf dem Gebiet des Deutschen Reiches zu gründen, wofür etwas das Gebiet (Kaliningrad) und das der Freien Stadt Danzig in Betracht kommt, das derzeit völkerrechtwidrig wie gezeigt worden ist, von Russland und Polen besetzt ist.
7. Die Völkerrechtlage der Freien Sadt Danzig ist der Völkerrechtlage des gesamten Deutschen Reiches gleichartig, nachdem die Freie Stadt Danzig bis 1919 noch untrennbarer Bestandteil des Deutschen Reiches war und erst durch das Siegersystem von Versailles im Januar 1920 aufhörte, ein solcher Bestandteil zu bleiben.
8. Daher kann die gegenwärtige Völkerrechtlage der Freien Stadt Danzig sehr wohl der Völkerrechtgrundlage Gesamtdeutschlands zugrunde gelegt werden, wie sie hier im Abschnitt I/2 dieses Gutachtens aufgezeichnet wurde. Es sind nur die entsprechenden Gebietsgrenzen der Freien Stadt Danzig zugrunde zu legen und nicht etwa die des Gesamtdeutschen Reiches. Dann jedoch ergeben sich die gleichen staats- und völkerrechtlichen Konseuenzen wie für die Völkerrechtlage des Deutschen Reiches heute.
9. Das ist auf die Bildung der Formulierung des Art.25 GG zurück zu führen: Danach ist das Völkerrecht Bestandteil des deutschen Bundesrechtes. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechtes gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Während viele Bestimmungen des Grundgesetzes niht unbedingt Bestandteile des deutschen Rechtes geworden sind, da sie von den Allierten den Deutschen aufgezwungen worden sind und das Deutsche Volk nie befragt wurde, ob es auch diese Bestimmngen haben wollte, gilt das nicht für Art.25 GG.
10. Dort ist allein auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechtes die Wirkung dieser Bestimmung zur nationalen deutschen Pflicht geworden und völkerrechtlich zulässig, ersheint es durchaus als Pflicht, einen neuen Freistaat Preußen in einem besonderen Teil des Deutschen Reiches zu begründen, da dem kein anderer Rechtstatus entgegensteht. ein solcher ist jedenfalls nicht erkennbar.
 
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Deutschland und Preußen heute nach dem öffentlichen Recht
von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht

1. In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz von 1913; Jeder Deutsche ist also nach dem Öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.
2. Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 06.09.1990 hat in Art. 4 Ziffer 2 den Artikel 23 GG a.F. aufgehoben: Daher gilt nach gegenwärtigem deutschen Staatsrecht nicht mehr "Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anerer Teile Deutschlands in diesen Teilen ausser Kraft zu setzen". Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtwidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.
3. Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik Deutschland beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits Oder und Neiße verzichtet (das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dies heute genannt wird). Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und kein Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtgrundlage: Ich kann und darf nicht rechgültig das Grundstück meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtunwirksam.
4. Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im " "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag) zum Ausdruck, der am 12.9.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtgrundlage, welche Art auch immer, für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war, in diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.
5. Trotz dieser entscheidenden deutlichen Völkerrechtgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art.20 Abs.3 GG berücksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht gehört auch das Völkerrecht nach Art.25 GG, das nach dieser Bestimmung aber dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine Völkerrechtgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:
6. Das Ostgebiet des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße sind zum größten Teil an Polen, zu einem kleinen Teil in Nordostpreußen von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch größtenteils seit der sogenannten Stimson-Doktrin von 1932 als völkerrechtlich unzulässig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht völkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls wäre der Briand-Kellog-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg wie jede Aggression ächtet, unwirksam geworden. Für die reine kriegsmäßige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zulässig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und für das Verhältnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmungen von Art.45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art.46 HLKO(Schutz des Privateigentums), Art.47 HLKO (Verbot der Plünderung) sowie Art.53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besetzung).
7. Diese bereits bestehende spezielle Völkerrechtlage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vorrübergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher niemals ein anerkannter Völkerrechtgrund für einen Gebietserwerb auf Dauer.
8. Dazu kommt auch noch, dass nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in äußerer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gewährleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechender völkerrechtlich begründerter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt natürlich auch für deutsche Verhältnisse.
9. Diese allgemeine vökerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag mit Anwendung. So ist nach Art.53 der Konvention über das Recht der Verträge, die am 23.05.1967 in Wien untezeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des Völkerrechtes in Widerspruch steht. Dafür kommt in Betracht:
a) "Die Anerkennung einer Annexion als Rechtgrund für die ständigen Inbesitznahmen fremden Staatsgebietes"
b) "Die Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker"
c) "Das Verbot, durch Kriege Gebiete auf Dauer zu erwerben"
d) "Fehlende Verfügungsbefugnis und Bedürfnis des Gebiet abtretenden Staates über dieses Gebiet".
10. Dazu ist zu a) und b) festzustellen: a) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkenungsvertrag mit Polen vom 14.11.1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und "Recht" begründen. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art.2 des deutsch-sowjetischen Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und
Zusammenarbeit vom 09.11.1990 keine Gebietsansprüche mehr geltend zu machen.
b) eine solche Annexion ist aber niemals ein völkerrechtlicher Grund für einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.
11. Jede Vereinbarung, die die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits Oder und Neiße betrifft, ist somit zunächst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art.53 der Wiener Vertragskonvention. Rechtfolge könnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsmächten gegenüber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser völkerrechtlich begründete Rechtanspruch nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverjährbar und unverzichtbar nach Art.8 Abs.4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Polen und Rußland ist völkerrechtlich daher jederzeit zulässig.
12. Darüber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Verträge ein weiterer Rechtgrund, auch dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art.57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung rührt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße an die beiden Okkupationsmächte abtreten wollte und würde. Wenn ein solcher Abtetungsvertrag völkerrechtwirksam sein sollte, muss die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal über die abzutretenden Gebiete auch völkerrechtlich überhaupt abtretungs- und damit verfügungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich niemals über Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße.
13. Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits Oder und Neiße über diese Gebiete schon damals nicht völkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachträglich nicht völkerrechtlich verfügungsberechtligt geworden: Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG in dieser Sache über den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es bis heute nicht untergegangen. Doch ist es als solches auch heute noch nicht einmal völkerrechtlich handlungsfähig.
14. Da es nicht untergegangen ist, kann auch die bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches kann sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist.
a) Das ist sie hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen etwa kleine Gebietsteile an den westlichen Grenzen Deutschlands an Holland und Belgien abtreten. Doch selbst dafür hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht zum Abtreten.
b) Das ist sie jetzt auch hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland inne hatte, und zwar seit dem 03.10.1990. Auch hierfür würde aber eine entsprechende Abtretungsvollmacht fehlen.
c) Das ist sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hatte durch den Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der "Untergang des Deutschen Reiches" ist bisher durch kein Urteil des BVerfG bestätigt worden. Für seine Ostgebiete jenseits und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem Rechtgrund kein Gebiet völkerrechtich zulässig abtreten.
15. Demzufolge hat die Bunderepulik Deutschland mit dem deutsch - polnischen "Grenzanerkennungsvertrag" vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch völkerrechtlich die Möglichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals Territorialgewalt über diese Ostgebiete ausübte. Die Wiener Vertragskonvention kennt zwar keine ausdrückliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unmögliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtsatz: Impossibilum nulla est obligato (es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unmöglichem). Dieser allgemeine Rechtsatz ist sicherlich eine zwingende Norm des Völkerrechtes. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art.53 der Wiener Vertragskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann:
a) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie über dieses Gebiet völkerechtlich nicht verfügungsberechtigt ist.
b) das Deutsche Reich nicht, weil es zwar Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte und daher auch insoweit völkerrechtlich verfügungsberechtigt gewesen wäre, es zur Zeit aber nicht kann, weil es völkerrechtlich nicht handlungsfähig ist.
16. Die Übertragung der territorialen Souveränität über die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße von seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souveränität auf Polen und der Sowjetunion ist schließlich auch nicht etwa aus dem Gesichspunkt einer "normativen Kraft des Faktischen" denkbar, zulässig oder völkerrechtlich gültig. Tatsachen allein können nämlich niemals Recht schaffen.
17. Die "normative Kraft des Faktischen" wird vielmehr nach allgemeinem Recht erst dann zu wirksamem Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechttitel anschließen. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen. Gegebenes und Geübtes zur Norm, zum "Normalen" zu erheben: Nur, wenn bereits bestehende Tatsachen, also auch durch diese menschliche Grundtendenz als Rechtüberzeugung oder Rechtbewußtsein "gerechtfertigt" werden, können solche Tatsachen auch als autoritäres Gebot des Gemeinwesens, also als "Rechtnorm" anerkannt werden.
18. Denn nach Gustav Radbruch (Rechtphilosophie, 1956) ist die "normativität der Tatsachen" ein Paradoxon. Aus einem Sein kann allein nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativität beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die Georg Jellinek (Allgemeine Staatslehre, 1900) erstmal entwickelte Lehre von der "normativen Kraft des Faktischen".
19. Solange die hier geschilderte Völkerrechtlage nicht vertragsgemäß staats- und verfassungsrechtlich geklärt ist, verbleibt es im Übrigen auch noch beim Fortbestehen des Deutschen Reiches und zwar auf der Rechtgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des BVerfG. So ist es in der Folge etwa Art.1 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 29.09.1990 schon insoweit völkerrechtwidrig und damit nichtig nach Art.53 der Wiener Vertragskonvention, als er für Gesamtdeutschland auf jeden künftigen Gebietsanspruch verzichtet; Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Ansprüche verzichten, Gebiete von den Okkupationsmächten zurück zu bekommen, über die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland nicht völkerrechtlich verfügungsberechtigt war, da sie darüber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte. Und die noch dazu völkerrechtwidrig erlangt wurden. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zukünftige Bundesregierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische Okkupationsmacht geltend machen.
20. Außerdem besteht bis heute noch kein Friedensvertrag mit Deutschland, da entgegen einer weitverbreiteten Meinung der sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch keine solcher Friedensvertrag ist: Er wurde ämlich nicht von Deutschland, sondern nur vn der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands! Ein Teil kann aber nicht für das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdrückliche Vollmacht hat. Diese Rechtgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade solche persönliche Ansprüche gegen die Bundesregierung in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Ansprüche nicht etwa an irgendeine Frist gebunden.
 
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Deutschland und Preußen heute nach dem öffentlichen Recht
von Prof. Dr. jur. Hans Werner Bracht

1. die hier geschilderte Völkerrechtlage Gesamtdeutschlands nach dem 03.10.1990 ist trotz aller entsprechenden völkerrechtlichen Verträge, die auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa:
a) eine solche andere Entwicklung zeigt sich nämlich jetzt gerade am Beispiel Karelien: Finnland mußte nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25.000 qm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag von Helsinki jetzt bereits unmissverständlich die finnische Regierung aufgefordert, die möglichst umgehende Rückgabe dieser Gebiete von Russland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es läge nicht in "unserem Interesse", die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu Russland in Frage zustellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, dass schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen worden sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47% der Bevölkerung Finnlands der Meinung, dass solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten.
b) gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselgruppe der Kurielen für die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Hikotan und Iturup. Japan denkt
nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zu zustimmen.
c) "Friedensbedingungen anderer Art" hat nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, nämlich entschädigungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die über 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bevölkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unzählige Tötungen (Morde) abging.
2. Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch fraglich, ob ein solches Anerbieten denn überhaupt "einen solchen dauerhaften Frieden" dienen könnte, der damit angestrebt werden soll. Würde es wirklich einen "quoseque tandem?"(Wie lange noch?) der Geschichte standhalten? Das könnte, wie beide Beispiele aufzeigen, jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles dafür, das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.
3. Mithin muss die Neufassung des Grundgesetzes oder besser ener richtigen Verfassung für Deutschland im Rahmen des nach wie vor geltenden Art.116 GG vn der hier geschilderten Rechtlage des allgemeinen Öffentlichen Rechtes, also des Völkerrechtes und des deutschen Staatsrechtes, ausgegangen werden. Einklagen kann jeder Staat diese Rechtlage vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten dürfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtansprüche zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des zweiten Weltkrieges ergeben könnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, aber nicht an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals einen Krieg geführt hat und die auch nicht der gegenwärtige oder gar künftige Rechtnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist.
4. Fremde Staaten können die gegenwärtige Völkerrechtlage von Gebieten, wie das Sudetenland, Danzig oder Memel, vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden.
5. Es bleibt noch heute Sache eines fremden Staates, ob die gegenwärtigen Grenzen Deutschlands die vom 31.12.1937 ein sollen, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erklärung von 1945 behaupten, oder ob sich das "neue Deutschland" in seinen Grenzen vom 01.09.1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin berücksichtigt wurde. Nur die Berücksichtigung dieser Völkerrechtlage allein könnte einen zukünftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage für einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein künftiger Friedensvertrag wieder solche Fragen haben müssen?

Nichts ist richtig, was nicht gerecht geschaffen wurde!
 

nachtstern

einzig wahrer
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da es sich nicht wirklich lohnt dafür nen eigenen Thread zu entwerfen:

http://www.epochtimes.de/politik/de...horbomben-bei-augsburg-gefunden-a2252909.html
Geschichtslüge entlarvt: Britische Phosphorbomben bei Augsburg gefunden
Von Gastautor Peter Haisenko28. October 2017 Aktualisiert: 28. Oktober 2017 20:14
Kriegsverbrechen der Alliierten dürfen nicht länger verharmlost werden: Nachdem bei Augsburg britische Phosphorbomben gefunden wurden zeigt sich, dass eine nach 1990 eingesetzte Historikerkommission skrupellos die Zahl der Toten in Dresden fälschte. Ein Artikel von Peter Haisenko.


die Opferzahlen um Dresden, Hamburg und anderen deutschen Städte müßten wohl nach Oben korrigiert werden
 
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da es sich nicht wirklich lohnt dafür nen eigenen Thread zu entwerfen:

http://www.epochtimes.de/politik/de...horbomben-bei-augsburg-gefunden-a2252909.html
Geschichtslüge entlarvt: Britische Phosphorbomben bei Augsburg gefunden
Von Gastautor Peter Haisenko28. October 2017 Aktualisiert: 28. Oktober 2017 20:14
Kriegsverbrechen der Alliierten dürfen nicht länger verharmlost werden: Nachdem bei Augsburg britische Phosphorbomben gefunden wurden zeigt sich, dass eine nach 1990 eingesetzte Historikerkommission skrupellos die Zahl der Toten in Dresden fälschte. Ein Artikel von Peter Haisenko.


die Opferzahlen um Dresden, Hamburg und anderen deutschen Städte müßten wohl nach Oben korrigiert werden

Die großflächige Zerstörung der frontfernen deutschen Großstädte, die eher selten Ziele ortsnaher, militärischer Industriekomplexe waren, sind als Kriegsverbrechen zu bewerten.

Selbst Kleinstädte wie Düren oder Jülich wurden dem Erdboden gleichgemacht. So auch verstädterte Dörfer wie Bitburg oder Prüm usw.

Der aufgekommene Ost-West-Konflikt relativiert diese Verbrechen und begründet den Wohlstand in der frühen Bundesrepublik. Ohne den Ost-West-Konflikt hätten die Deutschen nichts zu essen bekommen, geschweige denn Care-Paket-Rationen erhalten.

Die Dankbarkeit gegenüber den USA sollte sich daher in Grenzen halten.
 
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...
Was die wenigsten wissen: DEUTSCHLAND HAT NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG NIE EINEN FRIEDENSVERTRAG BEKOMMEN!
Wissen fast allen:
Formal nicht Friedenvertrag, de facto 2+4-Vertrag wie Friedenvertrag ist.

Die BRD ist also genau genommen bis heute im Kriegszustand
Nicht ist so!

Deutsches Militär hat kapituliert bedingunglos, damit kein Kriegzustand.
 
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Chili

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Die Verantwortung im 2. Weltkrieg wiegt für Deutschland zwar schwer, dennoch ist es nun ein Teil der Weltgeschichte.
Was die wenigsten wissen: DEUTSCHLAND HAT NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG NIE EINEN FRIEDENSVERTRAG BEKOMMEN! Die BRD ist also genau genommen bis heute im Kriegszustand, nach wie vor besetztes Gebiet und somit kein souveräner Staat !
Wäre dem nicht so, würde wohl kaum noch das Besatzungsrecht und die Haager Landkriegsordnung in Kraft sein.
Das scheint aber die bisherigen Regierungen in Deutschland nicht zu interessieren.
Warum D den Friedensvertrag nicht "bekommen" hat, erfährst du hier:
RuStaG 1913 ( GS) Stammtisch | https://t.me/rustag1913GS/894
 
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Die Verantwortung im 2. Weltkrieg wiegt für Deutschland zwar schwer, dennoch ist es nun ein Teil der Weltgeschichte.
Was die wenigsten wissen: DEUTSCHLAND HAT NACH DEM ZWEITEN WELTKRIEG NIE EINEN FRIEDENSVERTRAG BEKOMMEN! Die BRD ist also genau genommen bis heute im Kriegszustand, nach wie vor besetztes Gebiet und somit kein souveräner Staat !
Es wird immer wieder verschwiegen, das die Bundesrepublik Deutschland nicht Nachfolger des Deutschen Reiches ist, so das Urteil des EUGH in Den Haag 2012, welches Reparationsforderungen von Italien und Griechenland abwies.

Die BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte des II. Weltkrieges.

Im übrigen, alle EU-Staaten sind keine souveränen Staaten. :coffee:
 
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Völkerrechtlich sind die Reparationen vom Tisch, das hat sich mit verschiedenen Abkommen erledigt. Warum poltert Griechenland denn immer nur rum in der Frage der Reparationen und geht nicht vor ein Gericht? Ganz einfach, weil Griechenland mit einer Klage scheitern würde.
Griechenland ist bereits mit seiner Klage gescheitert, der EUGH hat 2012 die Reparationsforderungen von Italien und GR abgewiesen.
 
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Laut 2+4 Vertrag ist Deutschland unter anderem verpflichtet, die Streitkräfte auf 370.000 Mann zu beschränken, auf ABC Waffen zu verzichten, in Ostdeutschland keine ausländischen Truppen zu stationieren, seine Waffen nur in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen einzusetzen, etc. im Gegenzug erlöschen die letzten Besatzungsrechte der Siegermächte.
Widerspricht das Konzept der Nuklearen Teilhabe nicht dem Vertrag? Im letzten Schritt werden die US-Nuklearwaffen an deutsche Bomber herausgegeben, die diese dann in deutscher Verantwortung auf den Angreifer werfen. Oder der Nato Einsatz gegen Jugoslawien, in Anbetracht Milosevics/Jugoslawiens Vorgeschichte war der Einsatz moralisch gerechtfertigt, trotzdem hat das UNO-Mandat gefehlt.

Verletzungen von völkerrechtlichen Verträgen werden vor dem IGH verhandelt. Eine Rückabwicklung des 2+4 Vertrages wäre also theoretisch möglich.
 
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Gibt es also die Firma BRD GmbH? Oder täuscht man sich bei der Vermutung?
Ich glaubte immer, es gibt die Firma BRD GmbH. Darauf baute ich immer meine Erahrungswerte auf, dass alles auf Grundlage dieser Verwaltungsstruktur "Firma" zugrunde liegt. Das Grundgesetz ist sozusagen die Spielregeln für die Mitarbeiter der Firma.. Sicherheitsdienste, Verwaltungen, Behörden arbeiten alle eng miteinander für den Frieden in unserem Land. Und der Ewigen Verfassung der Rechtsstaatlichkeit.

Ich dachte immer um FRIEDEN selbstbestimmt leben zu KÖNNEN, bräuchten wir einen Friedensvertrag.
 

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