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Beschwerde an Wahlleitung Wahl Berlin

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

walter & walter

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Die Wahl ist dort nicht wegen der ungewöhnlichen Verlagerung der Stimmen wiederholt worden, sondern wegen des dringenden Doppel-Verdachts der Wahlfälschung, konkret 1. des Verdachts der Ausfüllung von Briefwahlunterlagen durch unberechtigte Person. Dieser Verdacht ergab sich, weil zum Zeitpunkt der Wahl 25 Briefwahlunterlagen von einer Person in Deutschland abgegeben wurden, wobei kein einziger der Absender in Deutschland verweilte. 2. Die Berechtigung der Erntehelfer zur Wahl durch offensichtliche Nichterfüllung des Wohnmittelpunkts für entsprechende Zeit entzogen wurde.

Das ist etwas anderes, als Du sagtest. Es kann auch nicht stimmen, denn zum Beispiel, wenn Neuparteien großartig einsteigen (Piratenpartei) , dann könnte jedesmal neu gewählt werden.

Die Neuparteien "steigen" dann aber in allen Wahlkreisen ein und nicht in einem einzigen. Kommt es zu einzelnen deutlichen (relvanten) Abweichungen wird ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet.

Am besten Sie informieren sich über das für Sie relvante Wahlprüfungsverfahren, ich bin mir ziemlich sicher das es so etwas auch in Berlin gibt.
 

walter & walter

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Ich werd bei der nächsten Wahl Eindrücke sammeln. Gibt es eigentlich eine Statistik darüber, was die Wahlhelfer selbst wählen, welche politische Einstellung die haben?
Irgendwann müssen die Zettel aus der Urne DOCH in den Computer eingegeben werden, um die Ergebnisse zu veröffentlichen. Da ist auch noch Manipulation möglich. Doppelter Boden? Wahlhelfer mit Kartenspielertricks? Am Computer? Beim Auszählen? Ich trau diesem System einfach nicht.
Ich glaub ich bin erst zufrieden, wenn ich hinterher noch nachkontrollieren kann, daß meine Stimme richtig gezählt worden ist.

Die einzige Wahl die bei uns durch Wahlhelfer in den Computer eingeben wird ist die Kommunalwahl, wegen der möglichen Stimmensplittung.

Gehen Sie doch nach der nächsten Wahl um 18:00 Uhr in Ihr Wahllokal und beobachten Sie die Stimmauszählung. Dann bekommen Sie dort auch die Ergebnisse mit, welche in der Wahlniederschrift festgehalten werden. Nach ein paar Tagen erscheinen die Ergebnisse im Internet, dort können Sie dann vergleichen. Zumindest bei uns werden die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale im Internet veröffentlicht, ob das überall so ist weiß ich nicht. Hier mal ein Beispiel aus dem Oberbayrischen...

http://wahlen.traunstein.com/ktwend...891180000.html&Stimmbezirk=0001891180001.html
 
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Die Neuparteien "steigen" dann aber in allen Wahlkreisen ein und nicht in einem einzigen. Kommt es zu einzelnen deutlichen (relvanten) Abweichungen wird ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet.
Das erste stimmt nicht und das zweite bleibt immer noch Deine Behauptung ohne Vorlage einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage oder Realbeweis.
 

walter & walter

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Das erste stimmt nicht und das zweite bleibt immer noch Deine Behauptung ohne Vorlage einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage oder Realbeweis.

Wenn eine neue Partei wie z. B. damals die Piraten erfolgreich antritt, dann hat sie in allen Stimmbezirken (in denen sie antritt) einen ähnlich hohen Einstieg, Sie werden dort keinen Unterschied um Faktor 10 finden. D. h. sollte eine Partei in einem Bezirk auf 20 % kommen und in den restlichen zwischen 0,1 und 0,2 % der Stimmen aufweisen, dann können Sie sicher sein, dass ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet wird, ebenso wenn es zu einer deutlichen Differenz bei den zu erwartenden und den tatsächlich abgebenen Stimmen käme, Beispiel...

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Waehlerstimmen-uebersehen;art4319,2672062

Bei derartig gravierenden statistischen Abweichungen können Sie sicher sein, dass irgendjemand Beschwerde einlegt.
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2265

Wenn eine neue Partei wie z. B. damals die Piraten erfolgreich antritt, dann hat sie in allen Stimmbezirken (in denen sie antritt) einen ähnlich hohen Einstieg
Das ist falsch. Und nicht interessant für den eigentlichen Nachweis Deiner Behauptung, die ich jetzt nicht mehr zitiere.

Bei derartig gravierenden statistischen Abweichungen können Sie sicher sein, dass irgendjemand Beschwerde einlegt.
Sicher kann man sich da nicht sein und schon gar nicht bedeutet das automatisch Neuwahl.
 
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walter & walter

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Das ist falsch. Und nicht interessant für den eigentlichen Nachweis Deiner Behauptung, die ich jetzt nicht mehr zitiere.

Sicher kann man sich da nicht sein und schon gar nicht bedeutet das automatisch Neuwahl.

Das es automatisch zu Neuwahlen kommt hatte ich auch nicht behauptet, statistische Ausreißer an sich sind kein Grund für Neuwahlen. Jedoch stellen derartige Abweichungen ein strakes Indiz für Unregelmäßigkeiten dar, die bei einer Überprüfung (z. B. Sichtung der Wahlniederschrift und der Stimmzettel) sehr wahrscheinlich auffliegen.

Dies alles zu bezweifeln ist Ihr gutes Recht, genauso wie sich als Wahlerhelfer aufstellen zu lassen oder ab 18:00 Uhr die Auszählung zu verfolgen.
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2265

Das es automatisch zu Neuwahlen kommt hatte ich auch nicht behauptet, statistische Ausreißer an sich sind kein Grund für Neuwahlen.[COLOR="#ADD8E6"] Jedoch stellen derartige Abweichungen ein strakes Indiz für Unregelmäßigkeiten dar, die bei einer Überprüfung (z. B. Sichtung der Wahlniederschrift und der Stimmzettel) sehr wahrscheinlich auffliegen.

Dies alles zu bezweifeln ist Ihr gutes Recht, genauso wie sich als Wahlerhelfer aufstellen zu lassen oder ab 18:00 Uhr die Auszählung zu verfolgen.[/COLOR]

Also nicht. Dann ist ja alles geklärt.
 
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Die Wahl ist dort nicht wegen der ungewöhnlichen Verlagerung der Stimmen wiederholt worden, sondern wegen des dringenden Doppel-Verdachts der Wahlfälschung, konkret 1. des Verdachts der Ausfüllung von Briefwahlunterlagen durch unberechtigte Person. Dieser Verdacht ergab sich, weil zum Zeitpunkt der Wahl 25 Briefwahlunterlagen von einer Person in Deutschland abgegeben wurden, wobei kein einziger der Absender in Deutschland verweilte. 2. Die Berechtigung der Erntehelfer zur Wahl durch offensichtliche Nichterfüllung des Wohnmittelpunkts für entsprechende Zeit entzogen wurde.

Das ist etwas anderes, als Du sagtest. Es kann auch nicht stimmen, denn zum Beispiel, wenn Neuparteien großartig einsteigen (Piratenpartei) , dann könnte jedesmal neu gewählt werden.

Die Neuparteien "steigen" dann aber in allen Wahlkreisen ein und nicht in einem einzigen. Kommt es zu einzelnen deutlichen (relvanten) Abweichungen wird ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet.

Am besten Sie informieren sich über das für Sie relvante Wahlprüfungsverfahren, ich bin mir ziemlich sicher das es so etwas auch in Berlin gibt.


Die logische Mutmaßung von "walter & walter", dass Wahlprüfungsorgane auch in Berlin vorhanden sein müssten, kann man durch die Gewissheit ersetzen.

Im Wikipedia-Artikel "Wahlprüfung" ist unter Gliederungspunkt 4 "Wahlprüfung in den deutschen Ländern" Folgendes zu lesen:

"Vergleichbar mit den Bundestagswahlen finden auf Landesebene Wahlen zu den Länderparlamenten statt. Die Länder sind durch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, diesbezüglich auch eine Wahlprüfung zu ermöglichen. Alle Länder haben diesem Verfassungsauftrag entsprochen und das Wahlprüfungsverfahren geregelt, wenngleich auch recht unterschiedlich.

Vorbild Grundgesetz

Ein Teil der Länder, darunter alle fünf neuen Länder, folgte dem Vorbild des Grundgesetzes. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entscheiden erst der Landtag (bzw. die Bürgerschaft), dann das jeweilige Landesverfassungsgericht über Wahlbeanstandungen.

In Rheinland-Pfalz entscheidet in erster Instanz nicht der Landtag selbst, sondern ein beim Landtag gebildeter, nur aus Abgeordneten bestehender Wahlprüfungsausschuss. Gegen seinen Beschluss ist wiederum die Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 82 Verf. eröffnet.

Trotz des ähnlichen Instanzenzuges ist aber in allen diesen Ländern das konkrete Verfahren unterschiedlich ausgestaltet. So wird etwa in Bayern die Wahlprüfung von Amts wegen durchgeführt, während in Baden-Württemberg der Landtag nur auf einen Einspruch hin tätig wird.

Sonderweg: Berlin

Bis zur Einheit verfügte das Land Berlin über ein Wahlprüfungsgericht, weil es unter dem Viermächtestatus stand und deshalb gemäß Art. 87a Verf. kein Verfassungsgericht hatte. Dies hat sich mit der neuen Verfassung von 1995 geändert. Nun geht Berlin einen Sonderweg: Das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof weist diesem in § 14 Nr. 2, 3 und § 40 die Entscheidung in Wahlprüfungsfragen zu. Berlin ist damit das einzige Bundesland mit einer einstufigen gerichtlichen Wahlprüfung."​

Ergänzend dazu noch die Wortlaute der genannten Paragrafen des für Berlin geltenden Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG):

§ 14 Zuständigkeiten: Der Verfassungsgerichtshof entscheidet
...
2. über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen,
3. über Einsprüche gegen Entscheidungen über den Erwerb und den Verlust eines Sitzes im Abgeordnetenhaus oder in einer Bezirksverordnetenversammlung,
...

§ 40 Voraussetzung der Wahlprüfung, Zulässigkeit des Einspruchs
(1) Die Wahlprüfung erfolgt nur auf Grund eines Einspruchs.
...​
Aus § 40 ergibt sich also, dass es in Berlin offensichtlich ähnlich wie in Baden-Württemberg geregelt ist: Eine Wahlprüfung findet nur statt, wenn jemand einen Einspruch einlegt.
 
OP
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Gelöschtes Mitglied 2265

Zudem hatten diesmal so viele Menschen einen Antrag auf Briefwahl gestellt wie nie zuvor - gut[COLOR="#FF0000"] 21 Prozent aller Wahlberechtigten.[/COLOR]

Und damit haben wir eine Relevanz ungültiger Briefwahlstimmen.
 
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Und hier der Bericht eines Wahlleiters https://ossiblock.wordpress.com/:

...

  1. Der Wahlvorsteher ist eine halbe Stunde völlig allein mit den Wahlurnen. Er könnte nach Belieben Wahlbriefe verschwinden lassen. Keiner würde es merken.
  2. Mir wurde einfach der Zimmerschlüssel ausgehändigt, weil ich behauptete Wahlvorsteher zu sein. Kein Blick auf meine Legitimation. Keine Frage nach meinen Namen. Ich hätte als Fremder beide Wahlurnen entführen können.
    Aber ich war zufällig doch der richtige Wahlvorsteher. 😉
  3. Wenn das Durchzählen der Stimmzettel vor Aufteilung auf die 17 Parteien entfällt, kann jeder Helfer beliebige Zahlen für die Parteien erfinden. Das ist ganz einfach, da der Wahlvorsteher nicht sieben Leute kontrollieren kann. Vor allem kann er nicht allein 2400 Wahlzettel persönlich zählen. Dann würde er jetzt noch beschäftigt sein.
  4. Bei vielen Briefwählern wurde eine Hilfsperson eingetragen. Gründe: Der Wähler ist nicht geschäftsfähig – aus Altersgründen oder durch geistige Krankheiten. Diese Stimmen sind nicht einem Wählerwillen entsprungen, sondern der jeweiligen Hilfsperson. 😉
    Das ist wirklich ein Schwachpunkt – denn diese Hilfspersonen hatten entweder CDU oder SPD angekreuzt.
  5. Jeder Stimmauszähler kann überdies auch ungültige Stimmen unterschummeln. Denn wer soll das kontrollieren? Niemand läßt die Zettel durch zwei Personen zählen. Dann wäre es weit nach Mitternacht. Um 21.00 Uhr machte sich dann auch Unruhe breit – bei meinen Kollegen. Übrigens – die ersten Auszähler in anderen Zimmern waren tatsächlich um 21.00 Uhr fertig.

...
 

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