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Bekanntermaßen sind von der Strafandrohung des 218 StGB vor allem Frauen betroffen, da Männer "im Allgemeinen" (*) nicht schwanger werden können, weshalb eben "nahezu nur" Frauen sich dem Problem gegenüber sehen können ungeplant schwanger zu sein und auch noch berücksichtigen zu müssen, dass sie ggf. bestraft werden, wenn sie damit falsch umgehen.
Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: https://www.klassegegenklasse.org/ni...paragraph-218/ "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)
Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte üan sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):
Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?
Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?
z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.
Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.
Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.
Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.
(* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)
Soweit ich das sehe, halten deshalb einige FeministInnen den 218 auch für eine Art gezielte strafrechtliche Gängelung von Frauen, da Männer da quasi außen vorbleiben und es somit vor allem Frauen trifft (und halt ein paar Männer, die als Abtreiber arbeiten). Als Beispiel ein Link: https://www.klassegegenklasse.org/ni...paragraph-218/ "Der Paragraph 218, ein klares Instrument der Frauenunterdrückung, war also auch ein klares Instrument der Klassenherrschaft." "In der Tradition der Frauen, die gegen den „Schandparagraphen“ demonstriert haben, fordern wir die Abschaffung des Paragraph 218 und den freien und kostenlosen Zugang zu sicheren Möglichkeiten der Abtreibung für alle, ohne Zwangsberatungen, Fristen, Indikationen und Tabuisierung." (Ich übernehme keinerlei Garantie, dass der verlinkte Inhalt schlüssig, sinnvoll, angemessen und/oder mit dem GG vereinbar ist; er dient lediglich als Beleg, dass manche den 218 so sehen)
Meine Frage an die, die das so oder ähnlich sehen (also den allgemeinen Punkt, dass 218 Frauenunterdrückung beinhaltet und nicht, dass man die verlinkten Inhalte üan sich teilt; die sind nur ein Beispiel dafür, dass irgendwer das allgemein so sieht):
Würde sich euer Urteil ändern, wenn die Strafandrohung des 218 StGB sich explizit auch, soweit sinnvoll, gegen den Erzeuger richtet?
Würde sich etwas am Urteil ändern, wenn es durchaus vorkommen würde, dass Erzeuger verurteilt würden, eventuell sogar ins Gefängnis müssen, weil sie gezielt versuchten, Schwangere zu einer Abtreibung zu bringen?
z.b. indem es für den Erzeuger verboten ist, ihr z.b. damit zu drohen, sie sitzen zu lassen, wenn sie nicht abtreibt, oder z.b. sie solange psychisch runterzumachen bis sie endlich in die Abtreibung einwilligt; oder z.b. ihr solange vorzujammern, wie egoistisch es sei, ihm das Kind "aufzuzwingen", dass die Schwangere es tatsächlich so empfindet und deshalb abtreibt; oder ihr einredet, es sei egoistisch und grausam das Kind auf die Welt zu bringen, oder ... lässt sich beliebig ergänzen, Männer sind erstaunlich kreativ wenn es darum geht, Frauen zu Abtreibungen zu motivieren; mit solchen Dingen macht es der Erzeuger ihr ja gezielt schwerer nicht abzutreiben; und da der 218 eben "will", dass sie nicht abtreibt, würde es vielleicht auch Sinn machen, wenn der 218 in irgendeiner Weise dem Erzeuger auferlegt, ihr nicht noch zusätzlich Steine in diesen Weg zu legen. Vor allem da einige Erzeuger bei sowas gezielt und aus Habgier handeln dürften, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden.
Bitte keine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit, Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und/oder genaue Formulierung, da mich vor allem die Meinung von FeministInnen und Gleichgesinnten geht, ob das denn etwas an der Beurteilung des 218 ändern würde.
Und ja, ich bin mir bewusst, dass § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB teilweise solche Dinge erfassen könnte, aber in vielen Fällen ist das etwas schwammig und wenig eindeutig, so würde man z.b. die Trennungsdrohung, die gezielt eine Abtreibung herbeiführen soll, unter Umständen nicht unter § 240 StGB einordnen; aber wenn die Mutter nach § 218 StGB möglichst das Leben des ungeborenen schonen soll, wäre eine Pflicht des Vaters neben Nötigung noch anderes Handeln, welches die Beendigung dieses Lebens zum Ziel hat, zu unterlassen, zumindest begründbar.
Hilfsweise, wenn es hier keine FeministInnen oder Gleichgesinnte geben sollte, bitte einen Rat, in welchen Foren ich die denn finden könnte.
(* Es sei mir bitte nachgesehen, wenn ich für die Diskussion vorschlage, von einem biologisch-binären Geschlechterbild auszugehen, weil ansonsten die ganzen Formulierungen viel zu kompliziert werden.)