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Jugendstrafrecht

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Ich bin der Meinung, dass unser Strafrecht in vielen Fällen zu „gnädig“ gehandhabt wird, so es Jugendliche anbelangt. Das führt dann zu „freudigem Grinsen“ am Prozessende, wenn ein volljähriger Zwanzigjähriger mit Anwendung des milden Jugendstrafrechts „davon kommt“.

Jetzt fordert die AfD, dass zukünftig die Strafmündigkeit herabgesetzt werden soll.
<<Die AfD-Landesvorsitzenden fordern konkret eine "Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahre".
Nach der geltenden Rechtslage besteht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Strafunmündigkeit. Zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche bedingt strafmündig. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Wenn Menschen zwischen 18 und 21 Jahren Straftaten begehen, können sie - vor allem abhängig von ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung - entweder nach Jugendstrafrecht verurteilt oder aber wie Erwachsene behandelt werden. <<
Quelle T-Online

Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Lach* Wie im Falle AfD bei dieser Forderung? Ich halte diese nicht unbedingt verkehrt, bin dennoch etwas zögerlich...

Jedoch denke ich, es ist durchaus zuzumuten, dass Eltern und Erziehungsberechtigte den Kindern bis zum Alter von 12 Jahren unmissverständlich beigebracht haben, was man darf und was nicht. Was Straftaten sind. Und dass auch das Klauen von einem Kaugummi o.a. keine Peanuts sind. Kurzum: Dass Kinder durchaus ein Unrechtbewusstsein entwickelt haben! Können und sollten! Genau so sieht es bei einem 18-Jährigen aus – es sei denn, dieser sei aufgrund medizinisch bestätigter geistiger Behinderung nicht als voll verantwortlich einzustufen.

Ich denke, dass durch eine solche Gesetzgebung ein Rückgang von Kindern/Jugendlichen ausgeführten Straftaten vermerkt werden könnter!?
Was denken Sie über diesen Vorschlag einer Änderung/Verschärfung des Strafrechts?
 

Commander

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Diese Änderungen sind schon länger im Gespräch bevor die AfD das wieder aufgenommen hat.

Die Idee ist gut, das Problem ist immer die unterschiedliche Reifeentwicklung der Jugendlichen zu berücksichtigen.
Wobei Jugendsrtafe nicht immer Knast ist.
 

Demonstranz

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Ich bin der Meinung, dass unser Strafrecht in vielen Fällen zu „gnädig“ gehandhabt wird, so es Jugendliche anbelangt. Das führt dann zu „freudigem Grinsen“ am Prozessende, wenn ein volljähriger Zwanzigjähriger mit Anwendung des milden Jugendstrafrechts „davon kommt“.

Jetzt fordert die AfD, dass zukünftig die Strafmündigkeit herabgesetzt werden soll.
<<Die AfD-Landesvorsitzenden fordern konkret eine "Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahre".
Nach der geltenden Rechtslage besteht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Strafunmündigkeit. Zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche bedingt strafmündig. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Wenn Menschen zwischen 18 und 21 Jahren Straftaten begehen, können sie - vor allem abhängig von ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung - entweder nach Jugendstrafrecht verurteilt oder aber wie Erwachsene behandelt werden. <<
Quelle T-Online

Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Lach* Wie im Falle AfD bei dieser Forderung? Ich halte diese nicht unbedingt verkehrt, bin dennoch etwas zögerlich...

Jedoch denke ich, es ist durchaus zuzumuten, dass Eltern und Erziehungsberechtigte den Kindern bis zum Alter von 12 Jahren unmissverständlich beigebracht haben, was man darf und was nicht. Was Straftaten sind. Und dass auch das Klauen von einem Kaugummi o.a. keine Peanuts sind. Kurzum: Dass Kinder durchaus ein Unrechtbewusstsein entwickelt haben! Können und sollten! Genau so sieht es bei einem 18-Jährigen aus – es sei denn, dieser sei aufgrund medizinisch bestätigter geistiger Behinderung nicht als voll verantwortlich einzustufen.

Ich denke, dass durch eine solche Gesetzgebung ein Rückgang von Kindern/Jugendlichen ausgeführten Straftaten vermerkt werden könnter!?
Was denken Sie über diesen Vorschlag einer Änderung/Verschärfung des Strafrechts?

Nun vergisst du zwei Dinge......

a ) Strafe ist eine auf das Individuum ausgerichtete Handlung nach Fehlverhalten gegenüber den von der Gesellschaft festgelegten Regeln. Individuum bedeutet also sie ist individuell auszusprechen
b ) nach den wissenschaftlich untermauerten Erkenntnissen des menschlichen Entwicklungsprozesse spricht man von unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Menschen in seinem Reifeprozess. Die Gesellschaft mit einem humanistischen Grundtenor in ihrer Regelung gesellschaftlicher Prozesse ( Bestrafung ist so einer) richtet sich als Leitlinie daran aus. Sie darf nicht anders, sonst wurde sie ihren Grundlagen widersprechen.

Das Problem steckt zu der allgemeinen Auffassung dem Recht und der Strafe hin. Das Individuum, das bestraft wird, hat heute die Möglichkeit dem Strafgedanken zu ignorieren, weil die soziale Komponente, die eine Strafe beinhaltet, heute keine große Rolle mehr spielt.

Es ist kein Makel, der eine Aufarbeitung im persönlich Werdegang erforderlich machen würde, mehr in der Strafe zu vermitteln..........deshalb sind, die Reaktionen der Verurteilten häufig so. Wo everything goes, verliert das no-go seinen Schrecken.

Die Regelungen des Strafrechts zu ändern ist reiner Populismus, weil Grundlagen unserer humanistischen Ausrichtung angegangen wird, ohne fundierte nachgewiesener Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderung dies als Lösung raus gehauen wird ( übrigends ein durchgängiges Argumentationsmuster der AfD- Fraktion hier in ihren simplen Aufschlägen ) .....die Karre sollte wo anders aus dem Dreck gezogen werden.........im Kindergarten angefangen.

echt :)
 
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Smoker

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Ich stimme zu Olivia... nich was den Teil mit dem blinden Huhn anbelangt, jedoch im Kern der Sache. Obendrein wäre eine signifikante erhöhung des Strafmaßes wünschenswert bei Wiederholungstätern.
 
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Ich stimme zu Olivia... nich was den Teil mit dem blinden Huhn anbelangt, jedoch im Kern der Sache. Obendrein wäre eine signifikante erhöhung des Strafmaßes wünschenswert bei Wiederholungstätern.

Nun ja, die Bemerkung mit dem "blinden Huhn" war eigentlich die wichtigste! :giggle:
 

Demonstranz

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@ Smoker
.....da sind sie wieder........die Simplifizierer........:)
 
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Nun vergisst du zwei Dinge......

a ) Strafe ist eine auf das Individuum ausgerichtete Handlung nach Fehlverhalten gegenüber den von der Gesellschaft festgelegten Regeln. Individuum bedeutet also sie ist individuell auszusprechen

Ist das so? Okay, ist das richtig? Es ist doch nun einmal ein Gemorderter nicht "besser" tot, weil jemand nur zur "Baumschule" gegangen ist oder "eine schlechte Kindheit hatte".
Was ich damit meine ist das, was ich im Intro schrieb: Das Wissen um die Unrechtmäßigkeit, unsere Gesetze, wo es z.B. auch heißt, dass "Nichtwissen" nicht vor Strafe schützt und auch das schon in der Schule vermittelte Wissen um die 10 Gebote dürften ausreichend für JEDEN sein, um auch bei Nichtbefolgung, sprich straffällig werden eine der TAT angemessene Bestrafung zu erhalten. Und zwar gleich für alle.
Ich weiß, dass es nicht an dem ist, ansonsten hätten Strafverteidiger ihre Daseinsberechtigung verloren.
Aber sollte nicht hier die Änderung erfolgen. Der Art: Gleiches Recht für alle. Und zwar als Fixpunkt das Verbrechen/Vergehen zu betrachten.
Bei Diebstahl ist das Fazit: Weg ist weg, bei Mord/Totschlag auch! Nur p.e.

b ) nach den wissenschaftlich untermauerten Erkenntnissen des menschlichen Entwicklungsprozesse spricht man von unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Menschen in seinem Reifeprozess. Die Gesellschaft mit einem humanistischen Grundtenor in ihrer Regelung gesellschaftlicher Prozesse ( Bestrafung ist so einer) richtet sich als Leitlinie daran aus. Sie darf nicht anders, sonst wurde sie ihren Grundlagen widersprechen.

Ausnahmen bestätigen die Regel? Oder anders betrachtet: Der "humanistische Grundtenor" meint eine Beachtung "humanistischer Grundlagen". Derjenige, der da ausbricht und diese nicht beachtet, muss doch deswegen dann nicht besonders "gehätschelt" werden?

Das Problem steckt zu der allgemeinen Auffassung dem Recht und der Strafe hin. Das Individuum, das bestraft wird, hat heute die Möglichkeit dem Strafgedanken zu ignorieren, weil die soziale Komponente, die eine Strafe beinhaltet, heute keine große Rolle mehr spielt.

Das ist ja logisch, wenn von vornherein ein Täter in spe sich schon ausrechnen kann, dass es keine großen Ärgernisse für ihn geben wird. Also er ein wohl kalkuliertes geringes Risiko eingeht. Was ihm, gemessen an einem Gewinn (bei Einbrüchen, Diebstahl u.ä.) durchaus vertretbar erscheint, dieses einzugehen.

Es ist kein Makel, der eine Aufarbeitung im persönlich Werdegang erforderlich machen würde, mehr in der Strafe zu vermitteln..........deshalb sind, die Reaktionen der Verurteilten häufig so. Wo everything goes, verliert das no-go seinen Schrecken.

Ich verstehe zwar den Anfang Ihres Satzes nicht. Aber natürlich sind Strafen nicht abschreckend, was jetzt den Bereich des Jugendstrafrechts anbelangt.

Die Regelungen des Strafrechts zu ändern ist reiner Populismus, weil Grundlagen unserer humanistischen Ausrichtung angegangen wird, ohne fundierte nachgewiesener Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderung dies als Lösung raus gehauen wird ( übrigends ein durchgängiges Argumentationsmuster der AfD- Fraktion hier in ihren simplen Aufschlägen ) .....die Karre sollte wo anders aus dem Dreck gezogen werden.........im Kindergarten angefangen.


Es ist nun wohl allen bekannt, dass ich ein totaler Gegner der AfD bin!
Jedoch halte ich immer schon das Jugendstrafrecht für "nicht gelungen".
 
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Jetzt fordert die AfD, dass zukünftig die Strafmündigkeit herabgesetzt werden soll.
<<Die AfD-Landesvorsitzenden fordern konkret eine "Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahre".
Ach herrje ... jetzt will die Afd nicht nur mehr bis in die 50er Jahre zurück, sondern sogar ins 19.Jahrhundert :giggle:
m Vorläufer des Strafgesetzbuches, dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871[1], trat eine Strafmündigkeit mit dem vollendeten 12. Lebensjahr ein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit#Rechtliche_Situation_in_Deutschland


Ich fände eine Angleichung zwischen Strafrecht und zivilrechtlichem Haftungsrecht (Deliktfähigkeit) sinnvoll:
Deliktsunfähig sind

- Kinder bis zum 7. vollendeten Lebensjahr (§ 828 Abs. 1 BGB).
- Kinder bis zum 10. vollendeten Lebensjahr, wenn sie einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn verursachen und nicht vorsätzlich handeln (§ 828 Abs. 2 BGB)
- Bewusstlose und psychisch kranke Menschen, sofern sie einen vorübergehenden Zustand solcher Art nicht selbstverschuldet verursacht haben (bspw. durch Drogen- oder übermäßigen Alkoholkonsum) (§ 827 BGB)

Bedingt deliktsfähig sind

Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr (§ 828 Abs. 3 BGB a.F.)

Verbindliche Feststellung nur durch Richter
Ob bei einem über 7-Jährigen (bzw. bei Verkehrsdelikten bei einem über 10-Jährigen) die nötige Verantwortungsreife (§ 828 BGB) vorliegt und ob die Verantwortung wegen Bewusstlosigkeit oder psychischen Störungen ausgeschlossen ist, ist im Streitfall durch den zuständigen Richter des Amts- oder Landgerichtes zu klären. Denn die Frage der Deliktsfähigkeit ist ebenso wie die der Geschäftsfähigkeit letztlich eine juristische Feststellung, obwohl ihr medizinische oder entwicklungspsychologische Fragen zu Grunde liegen, die ggf. durch ein vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten zu untermauern sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsfähigkeit

Bei der Art der Strafe und Strafmaß sind natürlich dann zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr auch familiäre Verhältnisse durch den Richter zu berücksichtigen.
 
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Ich bin der Meinung, dass unser Strafrecht in vielen Fällen zu „gnädig“ gehandhabt wird, so es Jugendliche anbelangt. Das führt dann zu „freudigem Grinsen“ am Prozessende, wenn ein volljähriger Zwanzigjähriger mit Anwendung des milden Jugendstrafrechts „davon kommt“.

Jetzt fordert die AfD, dass zukünftig die Strafmündigkeit herabgesetzt werden soll.
<<Die AfD-Landesvorsitzenden fordern konkret eine "Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre und eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahre".
Nach der geltenden Rechtslage besteht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Strafunmündigkeit. Zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche bedingt strafmündig. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Wenn Menschen zwischen 18 und 21 Jahren Straftaten begehen, können sie - vor allem abhängig von ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung - entweder nach Jugendstrafrecht verurteilt oder aber wie Erwachsene behandelt werden. <<
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Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn. Lach* Wie im Falle AfD bei dieser Forderung? Ich halte diese nicht unbedingt verkehrt, bin dennoch etwas zögerlich...

Jedoch denke ich, es ist durchaus zuzumuten, dass Eltern und Erziehungsberechtigte den Kindern bis zum Alter von 12 Jahren unmissverständlich beigebracht haben, was man darf und was nicht. Was Straftaten sind. Und dass auch das Klauen von einem Kaugummi o.a. keine Peanuts sind. Kurzum: Dass Kinder durchaus ein Unrechtbewusstsein entwickelt haben! Können und sollten! Genau so sieht es bei einem 18-Jährigen aus – es sei denn, dieser sei aufgrund medizinisch bestätigter geistiger Behinderung nicht als voll verantwortlich einzustufen.

Ich denke, dass durch eine solche Gesetzgebung ein Rückgang von Kindern/Jugendlichen ausgeführten Straftaten vermerkt werden könnter!?
Was denken Sie über diesen Vorschlag einer Änderung/Verschärfung des Strafrechts?

Hallo Olivia,

ich halte eine Senkung des Strafmündigkeitsalters nicht für grundsätzlich verkehrt, aber auch nicht für zwingend erforderlich (es würde beispielsweise professionellen Banden weniger Spielraum geben, Kinder Straftaten begehen zu lassen, um der Strafverfolgung zu entgehen, allerdings ist anzunehmen, daß sie sich dann einfach noch jüngerer Kinder bedienten). Ganz grundsätzlich scheinen Kinder aber heute früher reif zu werden als das vor vielleicht 30 Jahren war, der Spielraum nach oben oder unten beinhaltet jedoch auch heute schon, daß der jeweilige Entwicklungsstand straffällig gewordener Jugendlicher bei der Beurteilung der Tat und der Urteilsfindung berücksichtigt werden muß.
Das gilt, entsprechend, natürlich auch für junge Erwachsene. Insofern ist das eher nebensächlich.

Was mich ganz grundlegend am Jugendstrafrecht stört, ist, daß Strafen immer erst dann anfangen, empfindlich zu werden, wenn sozusagen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, anders gesagt: nicht die vierte, fünfte, sechste oder siebte Strafe muß hart ausfallen - sondern DIE ERSTE. Und: sie muß der Tat auf dem Fuße folgen. Sinn und Zweck von Strafe ist, neben der Funktion, dem Opfer Genugtuung zu verschaffen, vor allem auch eine erzieherische Wirkung, d.h.: sie soll die Wiederholung strafwürdigen Verhaltens verhindern. Das ist bei der aktuellen Anwendung des Jugendstrafrechts schlicht nicht geboten.
Die Zeiträume zwischen Tat und Strafe sind viel zu lang, hier wäre idealerweise ein Schnellverfahren zu installieren, das es erlaubt, straffällige Jugendliche binnen Stunden zu verurteilen, festzusetzen und rigide zu bestrafen. Solange es noch einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung gibt und vor allem, bevor der Jugendliche die Chance hat, seine Tat zu bagatellisieren, sich Ausreden zurechtzulegen oder sich gar vor Gleichaltrigen damit groß zu tun (und damit eine Nachahmungswirkung zu erzielen). Ich halte es für grundverkehrt, "milde" zu strafen, WENN gestraft werden muß. Dann wäre es sinnvoller, auf Strafe ganz zu verzichten (was, angesichts der erheblichen Jugendkriminalität, als utopisch zu betrachten sein dürfte).

Warum, beispielsweise, ein "kleines" Delikt - z.B. Ladendiebstahl, wird als Einstieg in eine kriminelle Karriere auch heute noch gern genommen - nicht binnen zwei Stunden aburteilen und den Täter binnen zweier weiterer Stunden, versehen mit einem Ortungsgerät, zum nächsten Bauern schicken, arbeiten lassen? Eine Woche, inklusive der Wochenenden und 10 Stunden täglich... Scheint mir sinnvoller als eine Ermahnung, die ohnehin nicht ernst genommen wird. Oder ein paar Sozialstunden, die mal irgendwann abgeleistet werden können. Und das ganze Wochen und Monate später, wenn überhaupt (nicht selten werde solche Delikte gar nicht mehr verfolgt, weil die Staatsanwaltschaften sich ihrer nicht mehr annehmen können: da wird dann das öffentliche Interesse an der Verfolgung negiert und schon hat es sich erledigt).

Eine entsprechende Vereinfachung und Beschleunigung solcher Verfahren würde, z.B., auch die Justiz massiv entlasten. GERADE auch bei jungen Ersttätern sind Nachsicht und Milde fehl am Platz, ebenso wie aufwendige Verfahren und langwierige Prozesse: hier können nur Konsequenz, Härte und Schnelligkeit seitens der Justiz nutzen.

Gruß -
Bendert

P.S.: Was die blinden Hühner angeht, so scheint mir GENAU das die richtige Herangehensweise an die AfD zu sein: vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit den Inhalten, nicht mit deren Quelle. Hätte man das von Anfang an so gehandhabt, wäre die AfD schon aus Gründen der Überflüssigkeit (denn die notwendigen FREIEN Diskussionen hätten ja stattgefunden) schon lange in der Versenkung verschwunden.
Weißt Du... nur, weil auch ein Adolf Hitler das Ergebnis der Rechnung "2+2" sehr wahrscheinlich mit "4" angegeben hätte, müssen wir heute noch lange nicht "5" schreiben. Im Gegenteil: genau das DÜRFEN wir auch nicht, denn das ist die endgültige Unterwerfung des Verstandes unter eben diesen Ungeist.
 
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Hallo Olivia,

ich halte eine Senkung des Strafmündigkeitsalters nicht für grundsätzlich verkehrt, aber auch nicht für zwingend erforderlich (es würde beispielsweise professionellen Banden weniger Spielraum geben, Kinder Straftaten begehen zu lassen, um der Strafverfolgung zu entgehen, allerdings ist anzunehmen, daß sie sich dann einfach noch jüngerer Kinder bedienten). Ganz grundsätzlich scheinen Kinder aber heute früher reif zu werden als das vor vielleicht 30 Jahren war, der Spielraum nach oben oder unten beinhaltet jedoch auch heute schon, daß der jeweilige Entwicklungsstand straffällig gewordener Jugendlicher bei der Beurteilung der Tat und der Urteilsfindung berücksichtigt werden muß.
Das gilt, entsprechend, natürlich auch für junge Erwachsene. Insofern ist das eher nebensächlich.

Was mich ganz grundlegend am Jugendstrafrecht stört, ist, daß Strafen immer erst dann anfangen, empfindlich zu werden, wenn sozusagen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, anders gesagt: nicht die vierte, fünfte, sechste oder siebte Strafe muß hart ausfallen - sondern DIE ERSTE. Und: sie muß der Tat auf dem Fuße folgen. Sinn und Zweck von Strafe ist, neben der Funktion, dem Opfer Genugtuung zu verschaffen, vor allem auch eine erzieherische Wirkung, d.h.: sie soll die Wiederholung strafwürdigen Verhaltens verhindern. Das ist bei der aktuellen Anwendung des Jugendstrafrechts schlicht nicht geboten.
Die Zeiträume zwischen Tat und Strafe sind viel zu lang, hier wäre idealerweise ein Schnellverfahren zu installieren, das es erlaubt, straffällige Jugendliche binnen Stunden zu verurteilen, festzusetzen und rigide zu bestrafen. Solange es noch einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung gibt und vor allem, bevor der Jugendliche die Chance hat, seine Tat zu bagatellisieren, sich Ausreden zurechtzulegen oder sich gar vor Gleichaltrigen damit groß zu tun (und damit eine Nachahmungswirkung zu erzielen). Ich halte es für grundverkehrt, "milde" zu strafen, WENN gestraft werden muß. Dann wäre es sinnvoller, auf Strafe ganz zu verzichten (was, angesichts der erheblichen Jugendkriminalität, als utopisch zu betrachten sein dürfte).

Warum, beispielsweise, ein "kleines" Delikt - z.B. Ladendiebstahl, wird als Einstieg in eine kriminelle Karriere auch heute noch gern genommen - nicht binnen zwei Stunden aburteilen und den Täter binnen zweier weiterer Stunden, versehen mit einem Ortungsgerät, zum nächsten Bauern schicken, arbeiten lassen? Eine Woche, inklusive der Wochenenden und 10 Stunden täglich... Scheint mir sinnvoller als eine Ermahnung, die ohnehin nicht ernst genommen wird. Oder ein paar Sozialstunden, die mal irgendwann abgeleistet werden können. Und das ganze Wochen und Monate später, wenn überhaupt (nicht selten werde solche Delikte gar nicht mehr verfolgt, weil die Staatsanwaltschaften sich ihrer nicht mehr annehmen können: da wird dann das öffentliche Interesse an der Verfolgung negiert und schon hat es sich erledigt).

Eine entsprechende Vereinfachung und Beschleunigung solcher Verfahren würde, z.B., auch die Justiz massiv entlasten. GERADE auch bei jungen Ersttätern sind Nachsicht und Milde fehl am Platz, ebenso wie aufwendige Verfahren und langwierige Prozesse: hier können nur Konsequenz, Härte und Schnelligkeit seitens der Justiz nutzen.

Gruß -
Bendert

P.S.: Was die blinden Hühner angeht, so scheint mir GENAU das die richtige Herangehensweise an die AfD zu sein: vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit den Inhalten, nicht mit deren Quelle. Hätte man das von Anfang an so gehandhabt, wäre die AfD schon aus Gründen der Überflüssigkeit (denn die notwendigen FREIEN Diskussionen hätten ja stattgefunden) schon lange in der Versenkung verschwunden.
Weißt Du... nur, weil auch ein Adolf Hitler das Ergebnis der Rechnung "2+2" sehr wahrscheinlich mit "4" angegeben hätte, müssen wir heute noch lange nicht "5" schreiben. Im Gegenteil: genau das DÜRFEN wir auch nicht, denn das ist die endgültige Unterwerfung des Verstandes unter eben diesen Ungeist.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die ich weitestgehend so teile.
Und was wiederum die Frage aufwirft - jetzt in Bezug auf die schnelle Aburteilung bei "kleinen Delikten" mit sofortiger Ahndung/Strafe - warum das nicht möglich sein sollte!?
Einfach mal eine andere "Logistik" bzw. eine neu zu errichtende Stelle in jedem Amtsgericht, die nur und ausschließlich sich damit befasst. Sozusagen am Laufband arbeitet. ;-)

Und was eine strengere Sofort!Bestrafung anelangt - und nicht erst nach vergeblichen "gütigen" Worten und Ermahnungen im "da capo" Rhythmus -, so kann dann durchaus begleitend eine Jugendhilfe tätig werden. Die aber durchaus entbehrlich ist hinsichtlich ihrer Prognosen bei Prozessen/Verhandlungen.
 

Demonstranz

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Ach herrje ... jetzt will die Afd nicht nur mehr bis in die 50er Jahre zurück, sondern sogar ins 19.Jahrhundert :giggle:

Ich fände eine Angleichung zwischen Strafrecht und zivilrechtlichem Haftungsrecht (Deliktfähigkeit) sinnvoll:

Bei der Art der Strafe und Strafmaß sind natürlich dann zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr auch familiäre Verhältnisse durch den Richter zu berücksichtigen.

Du kannst das Zivilrecht hier in dem Fall nicht heranziehen um für das Strafrecht eine Handkungsschnur zu finden. Das Zivilrecht hat in in dem Fall der Abstufung..nicht geschäftsfähig........beschränkt geschäftsfähig...... voll geschäftsfähig einen Schutzcharakter. Dieser kann im Strafrecht nicht Maßstab sein. Hier gilt es den Zustand dessen zu beurteilen beim Verurteilen, der eine Tat begangen hat, da muss die Strafe auf den zugeschnitten sein ( s. meine Ausführungen oben).

Schutz ist anders zu beackern für Opfer., Täter, Gesellschaft als unter dem Denksatz des Zivilrechts im Strafrecht.
 

Demonstranz

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Hallo Olivia,

ich halte eine Senkung des Strafmündigkeitsalters nicht für grundsätzlich verkehrt, aber auch nicht für zwingend erforderlich (es würde beispielsweise professionellen Banden weniger Spielraum geben, Kinder Straftaten begehen zu lassen, um der Strafverfolgung zu entgehen, allerdings ist anzunehmen, daß sie sich dann einfach noch jüngerer Kinder bedienten). Ganz grundsätzlich scheinen Kinder aber heute früher reif zu werden als das vor vielleicht 30 Jahren war, der Spielraum nach oben oder unten beinhaltet jedoch auch heute schon, daß der jeweilige Entwicklungsstand straffällig gewordener Jugendlicher bei der Beurteilung der Tat und der Urteilsfindung berücksichtigt werden muß.
Das gilt, entsprechend, natürlich auch für junge Erwachsene. Insofern ist das eher nebensächlich.

Was mich ganz grundlegend am Jugendstrafrecht stört, ist, daß Strafen immer erst dann anfangen, empfindlich zu werden, wenn sozusagen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, anders gesagt: nicht die vierte, fünfte, sechste oder siebte Strafe muß hart ausfallen - sondern DIE ERSTE. Und: sie muß der Tat auf dem Fuße folgen. Sinn und Zweck von Strafe ist, neben der Funktion, dem Opfer Genugtuung zu verschaffen, vor allem auch eine erzieherische Wirkung, d.h.: sie soll die Wiederholung strafwürdigen Verhaltens verhindern. Das ist bei der aktuellen Anwendung des Jugendstrafrechts schlicht nicht geboten.
Die Zeiträume zwischen Tat und Strafe sind viel zu lang, hier wäre idealerweise ein Schnellverfahren zu installieren, das es erlaubt, straffällige Jugendliche binnen Stunden zu verurteilen, festzusetzen und rigide zu bestrafen. Solange es noch einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung gibt und vor allem, bevor der Jugendliche die Chance hat, seine Tat zu bagatellisieren, sich Ausreden zurechtzulegen oder sich gar vor Gleichaltrigen damit groß zu tun (und damit eine Nachahmungswirkung zu erzielen). Ich halte es für grundverkehrt, "milde" zu strafen, WENN gestraft werden muß. Dann wäre es sinnvoller, auf Strafe ganz zu verzichten (was, angesichts der erheblichen Jugendkriminalität, als utopisch zu betrachten sein dürfte).

Warum, beispielsweise, ein "kleines" Delikt - z.B. Ladendiebstahl, wird als Einstieg in eine kriminelle Karriere auch heute noch gern genommen - nicht binnen zwei Stunden aburteilen und den Täter binnen zweier weiterer Stunden, versehen mit einem Ortungsgerät, zum nächsten Bauern schicken, arbeiten lassen? Eine Woche, inklusive der Wochenenden und 10 Stunden täglich... Scheint mir sinnvoller als eine Ermahnung, die ohnehin nicht ernst genommen wird. Oder ein paar Sozialstunden, die mal irgendwann abgeleistet werden können. Und das ganze Wochen und Monate später, wenn überhaupt (nicht selten werde solche Delikte gar nicht mehr verfolgt, weil die Staatsanwaltschaften sich ihrer nicht mehr annehmen können: da wird dann das öffentliche Interesse an der Verfolgung negiert und schon hat es sich erledigt).

Eine entsprechende Vereinfachung und Beschleunigung solcher Verfahren würde, z.B., auch die Justiz massiv entlasten. GERADE auch bei jungen Ersttätern sind Nachsicht und Milde fehl am Platz, ebenso wie aufwendige Verfahren und langwierige Prozesse: hier können nur Konsequenz, Härte und Schnelligkeit seitens der Justiz nutzen.

Gruß -
Bendert

P.S.: Was die blinden Hühner angeht, so scheint mir GENAU das die richtige Herangehensweise an die AfD zu sein: vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit den Inhalten, nicht mit deren Quelle. Hätte man das von Anfang an so gehandhabt, wäre die AfD schon aus Gründen der Überflüssigkeit (denn die notwendigen FREIEN Diskussionen hätten ja stattgefunden) schon lange in der Versenkung verschwunden.
Weißt Du... nur, weil auch ein Adolf Hitler das Ergebnis der Rechnung "2+2" sehr wahrscheinlich mit "4" angegeben hätte, müssen wir heute noch lange nicht "5" schreiben. Im Gegenteil: genau das DÜRFEN wir auch nicht, denn das ist die endgültige Unterwerfung des Verstandes unter eben diesen Ungeist.

Deine Gedanken liegen dem Three-Strikes-Law zugrunde . Diese Alternative der Strafzugmessung dürfte ein Weg sein, um den Weg in die kriminelle Kariere zu verhindern...in den USA hat sich das bewährt. Der Grundsatz wird in der Richterschaft schon als Leitlinie in ihrem Handeln diskutiert und von vielen Richtern als Anleitung in ihrem Handeln angenommen.

Vielleicht gibt es zukünftig Bewegung in die Richtung.
 

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Nun vergisst du zwei Dinge......

a ) Strafe ist eine auf das Individuum ausgerichtete Handlung nach Fehlverhalten gegenüber den von der Gesellschaft festgelegten Regeln. Individuum bedeutet also sie ist individuell auszusprechen
b ) nach den wissenschaftlich untermauerten Erkenntnissen des menschlichen Entwicklungsprozesse spricht man von unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Menschen in seinem Reifeprozess. Die Gesellschaft mit einem humanistischen Grundtenor in ihrer Regelung gesellschaftlicher Prozesse ( Bestrafung ist so einer) richtet sich als Leitlinie daran aus. Sie darf nicht anders, sonst wurde sie ihren Grundlagen widersprechen.

Das Problem steckt zu der allgemeinen Auffassung dem Recht und der Strafe hin. Das Individuum, das bestraft wird, hat heute die Möglichkeit dem Strafgedanken zu ignorieren, weil die soziale Komponente, die eine Strafe beinhaltet, heute keine große Rolle mehr spielt.

Es ist kein Makel, der eine Aufarbeitung im persönlich Werdegang erforderlich machen würde, mehr in der Strafe zu vermitteln..........deshalb sind, die Reaktionen der Verurteilten häufig so. Wo everything goes, verliert das no-go seinen Schrecken.

Die Regelungen des Strafrechts zu ändern ist reiner Populismus, weil Grundlagen unserer humanistischen Ausrichtung angegangen wird, ohne fundierte nachgewiesener Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderung dies als Lösung raus gehauen wird ( übrigends ein durchgängiges Argumentationsmuster der AfD- Fraktion hier in ihren simplen Aufschlägen ) .....die Karre sollte wo anders aus dem Dreck gezogen werden.........im Kindergarten angefangen.

echt :)

Zuerst im Elternhaus, dann im http://www.kindergartenpaedagogik.de/1199.html
 

Redwing

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Oh Gott, genau wie die fette, unansehnliche Nahles, wird diese (S)PD-Schnepfe hier bei ihrer chronischen Rechtsdrift ja immer armseliger; hab echt heut lecker gekocht, aber womöglich alles umsonst, denn ich fürchte, mich übergeben zu müssen quer über den Monitor. :p Eigentlich wollte ich diesen unsinnigen Thread ja nicht unnötig aufwerten und wieder hochholen, aber solch Scheiße kann und will ich nicht unkommentiert lassen.

Doch seht besser selbst...

...

Jedoch denke ich, es ist durchaus zuzumuten, dass Eltern und Erziehungsberechtigte den Kindern bis zum Alter von 12 Jahren unmissverständlich beigebracht haben, was man darf und was nicht. Was Straftaten sind. Und dass auch das Klauen von einem Kaugummi o.a. keine Peanuts sind. Kurzum: Dass Kinder durchaus ein Unrechtbewusstsein entwickelt haben! Können und sollten! Genau so sieht es bei einem 18-Jährigen aus – es sei denn, dieser sei aufgrund medizinisch bestätigter geistiger Behinderung nicht als voll verantwortlich einzustufen.

Zunächst einmal fängt der Satz schon mal grundfalsch an, denn er lautet: "Jedoch denke ich...". Da geht es schon los. :cool: Darüber hinaus sind Kaugummis sogar noch weniger als Peanutz, denn Peanutz sind gesünder und dürften mehr Nährwert haben. :cool: Ferner kotzt mich deine armselige, einfach gestrickte, um nicht zu sagen saudumme Selbstgerechtigkeit einfach nur an, und ich rate dir, dich schnellstmöglich zu deinen neuen Seelenverwandten und Gesinnungsgenossen in die (Af)D zu begeben, wobei Selbstgerechtigkeit, Uraschenignoranz und Heuchelei natürlich auch den "Etablierten" zutiefst inne sind. Eben den Systemparteien.
Oh, und ist ja schön, daß Verbrecher da oben definieren, was sich nicht gehört und ein Verbrechen sei. Ja, das ist schon...so ein Kapitalverbrechen, wenn da ein Kind eine Packung Kaugummis stiehlt. :-/ Jaaa, stimmt schon, das muß drakonisch bestraft werden; faschistoide Diktatur hurra. Olivias Welt. :cool: Aber wenn z.B. ein fetter Firmenchef seiner ganzen Belegschaft Hungerlöhne zahlt und sie zu miesesten Bedingungen anschaffen gehen läßt, sie jede einzelne Arbeitsstunde ausbeutet und den Mehrwert der Arbeit einstreicht, dann ist das natürlich absolut ehrbar, nicht wahr, Spießerbitch? Wenn kranke Köpfe in kranken BWL-Seminaren lehren, daß die Profitmaximierung das höchste Ziel ist, dem alles andere weit hinten ansteht, und daß Soziales für Versager ist. Wenn die Umwelt für Profite plattgemacht und ausgeplündert wird, und, und, und. Du kotzt mich einfach nur an, ey - so wie jeder von diesen kranken Systemheuchlern. Mark my lips: Cryme is king! Verbrecher re-gier-en hier und werden von ihren gekauften Politnutten als die ach so gesellschaftlich wertvollen Ehrenleute dargestellt, dabei richten sie einen Schaden an, auf den ein einzelner Durchschnittsdieb in seinem ganzen perspektivenlosen Leben nicht kommen kann. Krebs sind diese WAHREN Verbrecher des Systems, und das, was die da oben als "Kriminalität" ankreiden, ist oft bloß die Reaktion darauf. Was Diebstahl angeht sowieso, Gewalt als verständliches Frustrationsergebnis angesichts dieser ganzen Verlogenheit, Heuchelei, Ungleichheit, Armut, Perspektivenlosigkeit und Ungerechtigkeit teilweise ebenfalls. Außerdem werden Egoismus und Skrupellosigkeit ja von oben vorgelebt, und warum soll das im Falle des Stückes Scheiße in feinem Zwirn "ehrbar" sein und im Falle des Jeans- oder Jogginghosenträgers "kriminell"? Natürlich gibt es auch die Großverbrecher im Mafiastil - zu denen der minderjährige Kaugummidieb wohl nicht zählt und auch nicht der vom Amt für angewandten Wirtschaftsfaschismus (Mobcenter) wieder einmal GG-widrig unter das Existenzminimum gekürzte Gelegenheitsnotwehrdieb (oder vergleichbare Systemopfer im Ausland) -, und die sind für mich bloß alternative Unternehmer. Die sich selbst legalisierenden Verbrecher da oben sind oft kaum besser, nur verlogener.

Na ja, wer selbstgerecht und ursachenignorant denkt, man könne die heile Scheinwelt erpressen, indem man den Faschofaktor erhöht und an Resultaten herumdoktert, der hat den Schuß nicht gehört. Wir "leben" in einer asozialen, ungerechten, verbrecherischen "Gesellschaft" und einem entsprechenden Ellenbogensystem, und da ist "Kriminalität" als Notwehr- und Selbsthilfemethode nicht nur verständlich und allgegenwärtig, sondern oft sogar notwendig.

Ich denke, dass durch eine solche Gesetzgebung ein Rückgang von Kindern/Jugendlichen ausgeführten Straftaten vermerkt werden könnter!?
Was denken Sie über diesen Vorschlag einer Änderung/Verschärfung des Strafrechts?

Ach, halt die Backen. 8-/ Daß das so ist, wie ein Feuer mit Benzin zu löschen, denke ich! Und ICH denke wenigstens, anstatt die Luft auf der falschen Seite rauszulassen wie du!

Ach, und zu dem Spruch mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" möchte ich noch anmerken - und das wollte ich schon immer mal -, daß das der größte Schwachsinn überhaupt ist, denn wo soll der "Erziehungseffekt" der Strafe von Papi Staat, der ja selbst so "vorbildlich" mit seinen ganzen reichen Mafiosi aus der Wirtschaft vorgeht und weltweit Kriege führt, denn sein, wenn etwas aus Unwissenheit getan wurde? Aus Unwissenheit können Sachen dann auch immer wieder passieren, also wieso da Strafe anwenden, die für gewöhnlich Vorsatz unterstellt und etwas, das zu ahnden ist?

Deine Gedanken liegen dem Three-Strikes-Law zugrunde . Diese Alternative der Strafzugmessung dürfte ein Weg sein, um den Weg in die kriminelle Kariere zu verhindern...in den USA hat sich das bewährt. Der Grundsatz wird in der Richterschaft schon als Leitlinie in ihrem Handeln diskutiert und von vielen Richtern als Anleitung in ihrem Handeln angenommen.

Ja, schon klar, mein Kleiner. Warum nicht gleich Standrecht; und wen interessiert schon eine gründliche Beweissicherung und Ergründung des Tathergangs oder ein fairer Prozeß mit adäquater Verteidigung? Armselig. Und erstens verhindert soziale Gerechtigkeit am besten eine "kriminelle Karriere", zweitens gehen die USA in einem Sumpf aus Kriminalität (jetzt mal nicht die legalisierten Verbrecher da oben mitgezählt) und Gangs unter und sitzt dort schon ein nicht geringer Prozentsatz der Bevölkerung im Knast. Weil, zu bieten hat man ihnen ja nichts bzw. will es nicht; wird ja für die Überflußakkumulation auf Seiten der 1% benötigt.

Vielleicht gibt es zukünftig Bewegung in die Richtung.

Und dann wird es hoffentlich eine entsprechende Antwort der Unterdrückten geben - und brennende Straßen. :cool:

Ach, ich glaube, ihr habt es schon wieder vergessen, aber ich verlinke hier aus gegebenem Anlaß besser noch mal zum jüngsten Subflaggtext von mir, denn auch ihr scheint riesige Dauerholocaustfans zu sein, und ich wette, ihr habt euch auch schon KZ-Uniformen besorgt, Olivia, Bender, Smoker und Demonstronzo, gelle (und wer hier sonst noch so selbstgerecht-systemisch herumkraucht und um Ohrfeigen bettelt)? ;-D Hier: http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/45146-Der-kapitalistische-Dauerholocaust :cool:

Lebst du schon, oder bist du noch "ehrbarer Bürger"? 8-D

PS: Irgendwo müssen Altersgrenzen nun mal festgesetzt werden, und wenn das auf zwölf herabgesetzt wird, dann kommt bald der erste rechte Soziopath angeschissen und fordert die Grenze ab zehn, etc.. Und selbstredend ist Ermessensspielraum immer gut und eine Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Umstände; nur eiskalte, soziopathische Systemroboter wie Olivia und ihr Kumpel, die AfD, wollen das völlig ausklammern. :cool: Dabei ist sie doch das beste Beispiel. Da ist jemand wie Olivia und klingt wie eine Dreijährige, der man den Schnulli weggenommen hat, während andere da vielleicht schon viel weiter sind... ;-D
 
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nachtstern

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HöHö....passt grad so schön zur "Weihnachtszeit", da die Strafe n "Geschenk" sein muss ^^


Das Bild zeigt mir persönlich, in was für einen Land wir leben und wie es sich verändert hat. Zum Sachverhalt: Am 03.05.2019 gegen 04:30 Uhr wurde in unserer Filiale eingebrochen. Die Eisentür wurde schwer beschädigt ( Austausch fast 2 Tausend Euro. ) Als die Täter nicht über die Eingangstür hereinkamen, schlugen Sie ein Fenster ein.( Schaden über 1000.-- €) Hier sind die Täter eingestiegen. Sie versuchten den Tresor aufzubrechen. ( Schaden etwa 800 € ) Das gelang nicht. Der Tresor wurde aber schwer beschädigt.Es wurden mehrere Tabletts ( etwa 1200 € )entwendet und Teile des Büros verwüstet. Bei dem Einbruch wurden die Täter durch die Polizei gestellt. Jetzt kommt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde und der Täter eine Ermahnung bekommen hat. Mir fehlen da einfach die Worte und es zeigt mir persönlich die vermeintliche Ohnmacht des Staates. Warum ich es öffentlich mache: Ich finde einfach, dass jeder wissen darf, wie unser Staat mit Straftätern umgeht, wie "konsequent" er ist. Mich macht es einfach fassungslos.
– stocksauer.


das der geschädigte Geschäftsinhaber das nicht "Lustig" findet- Nachvollziehbar.....
 

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