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Frage zur Zusammensetzung des BUndestages / Bundesregierung (Gewaltenteilungu

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Hi, ich habe zwei Fragen für die Schule:

1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:

Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?

Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?

Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).


Kontrolliert
  1. der Bundestag die Bundesregierung, d.h. Union, SPD, Linke und Grüne die Kanzlerin mit Ministern
  2. oder lediglich die Opposition?

D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?

Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen. :)

2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]

Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären? :)

Viele Grüße
 
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Hi, ich habe zwei Fragen für die Schule:

1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:

Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?

Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?

Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).


Kontrolliert
  1. der Bundestag die Bundesregierung, d.h. Union, SPD, Linke und Grüne die Kanzlerin mit Ministern
  2. oder lediglich die Opposition?

D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?

Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen. :)

2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]

Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären? :)

Viele Grüße

Der Absatz mit Legislative, Exekutive und der BuReg ist falsch, die Regierung ist Exekutive, und schon sind diese Fragen beantwortet, oder?
Die BuReg, der Bundesrat und das BVerfG können nur Gesetze einbringen, dem Parlament, als einzigem gesetzgebendem Orgsn vorlegen!
 
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Hi, ich habe zwei Fragen für die Schule:

1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:

Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?

Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?

Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).


Kontrolliert
  1. der Bundestag die Bundesregierung, d.h. Union, SPD, Linke und Grüne die Kanzlerin mit Ministern
  2. oder lediglich die Opposition?

D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?

Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen. :)

2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]

Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären? :)

Viele Grüße

Das ist eine der wenigen Beiträge in deutschen Medien, die diesen schweren Defekt in der Konstruktion des Grundgesetzes thematisiert. Das GG is nun mal nicht gut und sogar in mehreren Punkten wie diesem aus Sicht einer richtig gemachten Verfassung sehr schlecht. Das wird aber von den meisten abgetan.
 
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Hi, ich habe zwei Fragen für die Schule:

1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:

Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?

Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?

Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).


Kontrolliert
  1. der Bundestag die Bundesregierung, d.h. Union, SPD, Linke und Grüne die Kanzlerin mit Ministern
  2. oder lediglich die Opposition?

D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?

Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen. :)

2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]

Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären? :)

Viele Grüße

Zu Punkt 2

Bis 1967 waren noch mehr als dir Hälfte des Parteivorstandes -praesidizms automatisch Mitglieder derselben, Kanzler, Minister, Landesfuersten, Ministerpräsidenten usw, nur der Rest wurde vom Parteivolj gewählt.
Seither gilt eben diese angesprochene Beschränkung,
( fusst wohl auf dem Brandtschen Mehr Demokratie wagen!)

Anmerkung von mir!
 
OP
E
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Der Absatz mit Legislative, Exekutive und der BuReg ist falsch, die Regierung ist Exekutive, und schon sind diese Fragen beantwortet, oder?
Die BuReg, der Bundesrat und das BVerfG können nur Gesetze einbringen, dem Parlament, als einzigem gesetzgebendem Orgsn vorlegen!

Facepalm... Ja, sry. Habe zu schnell geschrieben und zu wenig gedacht. Also Exekutive ist Minister + Kanzlerin. Aber zurück zur Frage. Gehört die Union +SPD auch zu "der" Regierung?

Denn wenn ja, so würden ja lediglich Linke + Grüne sie kontrollieren. Richtig soweit? Doch die haben ja keinerlei Auswirkung, weil sie zu wenige Stimmen haben (prozentual)


Edit: Die Frage ist einfach, ob Union + SPD im Parlament (ohne Minister + Kanzlerin) auch Legislative sind?
 
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Facepalm... Ja, sry. Habe zu schnell geschrieben und zu wenig gedacht. Also Exekutive ist Minister + Kanzlerin. Aber zurück zur Frage. Gehört die Union +SPD auch zu "der" Regierung?

Denn wenn ja, so würden ja lediglich Linke + Grüne sie kontrollieren. Richtig soweit? Doch die haben ja keinerlei Auswirkung, weil sie zu wenige Stimmen haben (prozentual)

Theoretisch nicht, aber das ist das Dilemma dieser Republik, der Bundestag hat die Regierung zu kontrollieren, drum sitzt sie dem Plenum ggueber!
Das wurde aber systematisch aufgeweicht, ebenso verfassungswidrig wie der Koalitionszwang!
Eine reine Technokratenreguerung wuerde vllt Abhilfe schaffen, rigorose Trennung von Reg und Parteiamt evtll auch, aber es fehlt der Wille!
:-]
 
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Facepalm... Ja, sry. Habe zu schnell geschrieben und zu wenig gedacht. Also Exekutive ist Minister + Kanzlerin. Aber zurück zur Frage. Gehört die Union +SPD auch zu "der" Regierung?

Denn wenn ja, so würden ja lediglich Linke + Grüne sie kontrollieren. Richtig soweit? Doch die haben ja keinerlei Auswirkung, weil sie zu wenige Stimmen haben (prozentual)


Edit: Die Frage ist einfach, ob Union + SPD im Parlament (ohne Minister + Kanzlerin) auch Legislative sind?

Zum edit:
Ja klar, der gesamte BT !
 
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Achso, also gibt es einfach eine Doppelbelegung des Begriffs "Regierung". Einmal also die Bundesregierungung einmal die andere Regierung. Danke. :)

Äh nein, die Fraktionen sind nicht die Regierung, es können deren Mitglieder in der Reg sein, müssen aber nicht!
Da wird sogar noch schamhaft vom Bundestagspraesidizm getrennt, Gast du vllt schon mal bemerkt wenn Reg.Mitglieder auf ne Anfrage Antworten ist es ok, ansonsten werden sie ermahnt und ins Parlament verwiesen/geschickt!
Bodo Rameliw zB lässt sein LT-Mandat afaik ruhen, find ich vorbildlich!
 
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Äh nein, die Fraktionen sind nicht die Regierung, es können deren Mitglieder in der Reg sein, müssen aber nicht!
Da wird sogar noch schamhaft vom Bundestagspraesidizm getrennt, Gast du vllt schon mal bemerkt wenn Reg.Mitglieder auf ne Anfrage Antworten ist es ok, ansonsten werden sie ermahnt und ins Parlament verwiesen/geschickt!
Bodo Rameliw zB lässt sein LT-Mandat afaik ruhen, find ich vorbildlich!

Ja, hat er

http://www.thueringer-allgemeine.de...schef-Thueringer-Landtag-verlassen-2092557935

In dem Bericht ist auch etwas Hintergrund, ja!




n anderen europäischen Demokratien, wie den Niederlanden, Portugal oder Schweden, gilt das Prinzip der Trennung von Regierungsamt und parlamentarischem Mandat. Dagegen dürfen in Deutschland, ob nun im Bund oder den Ländern, Kabinettsmitglieder ihr Parlamentsmandat behalten. Dies gilt auch für Regierungschefs.
Ausnahmen sind die Hamburg und Bremen, wo das Mandat während der Amtszeit ruht.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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