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Sind die Präambeln wörtlich zu nehmen?

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Sind die Präambeln wörtlich zu nehmen?

Art.8 GG
(Versammlungsfreiheit)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?
 
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Art.8 GG
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(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?

Vllt kennt das GG keine Biodeutsche, oder wie ihr das sonst so nennt, sondern eben Deutsche!
Etwas tiefer schürfen, ganz einfach, oder?
 
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Art.8 GG
(Versammlungsfreiheit)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?

Ganz einfach. Versammlungen im Freien können nur auf Grund eines Gesetzes untersagt werden. Dann sag mir doch mal das Gesetz, das die Demo morgen verbietet.
 
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Art.8 GG
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(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?
Nein das ist nicht verfassungwidrig, weil das Wörtchen "nur" fehlt. Wenn Nicht-Deutsche (und hier geht es ausschließlich um rechtliche Staatsbürgerschaft) demonstrieren, wird ja das Recht der deutschen Staatsbürger dadurch nicht eingeschränkt.
 
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Ganz einfach. Versammlungen im Freien können nur auf Grund eines Gesetzes untersagt werden. Dann sag mir doch mal das Gesetz, das die Demo morgen verbietet.

Ihm geht's um Deutsche und Türken, das sind laut des Haufens doch keine Deutsche!
Haben ergo azch keinen Rechtsanspruch, ist nun mal deren Denke!
 
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Nein das ist nicht verfassungwidrig, weil das Wörtchen "nur" fehlt. Wenn Nicht-Deutsche (und hier geht es ausschließlich um rechtliche Staatsbürgerschaft) demonstrieren, wird ja das Recht der deutschen Staatsbürger dadurch nicht eingeschränkt.

Egtl auch Senf, da demonstrieren 30K Deutsche, fertsch!
 
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Ihm geht's um Deutsche und Türken, das sind laut des Haufens doch keine Deutsche!
Haben ergo azch keinen Rechtsanspruch, ist nun mal deren Denke!
Die Beschränkung des Demonstrationsrechts auf deutsche Staatsbürger wäre durchaus gerechtfertigt. Hier müsste also das Recht angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Staatsbürgerschaft und des Zeitpunktes der letzten Änderung die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.
 
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Egtl auch Senf, da demonstrieren 30K Deutsche, fertsch!

Nein, eben nicht

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Staatsbürgerschaft und des Zeitpunktes der letzten Änderung die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.
 
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(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?

Wahrscheinlich sind davon 29.000 Asylanten...
(IRONIE ENDE!)
 
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Die Beschränkung des Demonstrationsrechts auf deutsche Staatsbürger wäre durchaus gerechtfertigt. Hier müsste also das Recht angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Staatsbürgerschaft und des Zeitpunktes der letzten Änderung die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.

Den letzten Teil halte ich fuer ein Gerücht, ja, da wären die Demos bspw mit den Prufelpersern, Demos fuer die UKR oder die Kurdendemos alle verboten gehört, oder?
Das ist so nicht haltbar!
Das da auch Türken mit demonstrieren steht ausser Zweifel, aber Breivik hat afaik auch bei Pgidiits teilgenommen, oder?
 
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Die Beschränkung des Demonstrationsrechts auf deutsche Staatsbürger wäre durchaus gerechtfertigt. Hier müsste also das Recht angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Staatsbürgerschaft und des Zeitpunktes der letzten Änderung die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.

Im Gesetz steht nicht, daß der Demonstrationgrund gemäß der Verfassung gesetzestreu sein muß. Wäre es so, wären alle Demonstationen, die eine Änderung bestehender Gesetze und Verhältnisse fordern - und das sind die meisten, warum sonst demonstriert man? Damit alles so bleibt, wie es ist? -illegal. Eine wirkliche Demokratie hat dies auszuhalten.

Und wie willst es denn sonst machen? Am Eingang zum Demonstrationsgelände eine Schranke aufsrtellen, wo jeder seine Nationalität per Personalausweis nachzuweisen hat?
 
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Ihm geht's um Deutsche und Türken, das sind laut des Haufens doch keine Deutsche!
Haben ergo azch keinen Rechtsanspruch, ist nun mal deren Denke!

Oje, und schon wieder wird man in eine Schublade geschoben.
Wenn allerdings Türken, mögen sie nun die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder auch nicht, hier in Deutschland ihren Heil Erdogan Gesang anstimmen, dann ist das kein bisschen Türk-Nationalistisch.
Wie wundersam, wenn man für sich die Rechte eines Staates in Anspruch nimmt, den man doch so tief verabscheut, dass man ihn ins morgenländische Mittelalter zurückwerfen will.
 
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Im Gesetz steht nicht, daß der Demonstrationgrund gemäß der Verfassung gesetzestreu sein muß. Wäre es so, wären alle Demonstationen, die eine Änderung bestehender Gesetze und Verhältnisse fordern - und das sind die meisten, warum sonst demonstriert man? Damit alles so bleibt, wie es ist? -illegal. Eine wirkliche Demokratie hat dies auszuhalten.

Und wie willst es denn sonst machen? Am Eingang zum Demonstrationsgelände eine Schranke aufsrtellen, wo jeder seine Nationalität per Personalausweis nachzuweisen hat?

So wie bei der EM ...?!?!?!
Why not ??
 
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Die Beschränkung des Demonstrationsrechts auf deutsche Staatsbürger wäre durchaus gerechtfertigt. Hier müsste also das Recht angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zur Staatsbürgerschaft und des Zeitpunktes der letzten Änderung die Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.

Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.

Danke! Danke!
 
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Gewissen und Gesetz...

bitte nicht vergessen:
das deutsche Grundgesetz ist in Buchstaben und Geist sooo viel wert
wie wir - die Bevölkerung - zulassen.
Konkret:
die GesetzGEBER (Politiker) sind nur ihrem Gewissen verpflichtet (nicht der Bevölkerung)
wie auch die Gesetzesausleger (Richter) nur ihrem Gewissen verpflichtet sind (nicht der Bevölkerung)
Es ist an UNS - der Bevölkerung - klarzumachen, was "Gewissenhaftigkeit" ist.
Sonst wird´s nüüüscht :)
 
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Im Gesetz steht nicht, daß der Demonstrationgrund gemäß der Verfassung gesetzestreu sein muß. Wäre es so, wären alle Demonstationen, die eine Änderung bestehender Gesetze und Verhältnisse fordern - und das sind die meisten, warum sonst demonstriert man? Damit alles so bleibt, wie es ist? -illegal. Eine wirkliche Demokratie hat dies auszuhalten.

Und wie willst es denn sonst machen? Am Eingang zum Demonstrationsgelände eine Schranke aufsrtellen, wo jeder seine Nationalität per Personalausweis nachzuweisen hat?
Dein Ansatz ist falsch. Ich habe nicht behauptet, dass bei gegenwärtiger Rechtslage die Demo verboten werden kann. Ich vertrete aber den Standpunkt, dass das Demonstrationsrecht so angepasst werden muss, dass derartige Demos zukünftig von vornherein verboten werden können:
1. Nicht-Staatsbürgern sind vom das Demonstrationsrecht ausgeschlossen, können aber eine Sondergenehmigung beantragen
2. Demonstrationen mit eindeutig verfassungsfeindlichen Charakter wie z.B. solche für ausländische undemokratische Regime können ohne weiteres verboten werden
 
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Der springende Punkt ist aber doch eigentlich, dass eine Demonstration auf deutschem Staatsgebiet für ein ausländisches Regime, welches nachweislich wider den Grundprinzipien der deutschen Verfassung regiert, eine Demonstration gegen die deutsche Verfassung darstellt.

Entschuldigung, aber das ist sehr zu kurz gedacht. Denn was ist mit Demonstrationen gegen ein ausländisches Regime? Also mit Demonstrationen damals gegen den Vietnamkrieg, heute gegen den Afghanistaneinsatz und ähnliches. Dürfen Deutsche dann nicht mehr gegen den Krieg der Türken gegen die Kurden demonstrieren?
 
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Entschuldigung, aber das ist sehr zu kurz gedacht. Denn was ist mit Demonstrationen gegen ein ausländisches Regime? Also mit Demonstrationen damals gegen den Vietnamkrieg, heute gegen den Afghanistaneinsatz und ähnliches.
ich wiederhole:
1. Nicht-Staatsbürgern sind vom das Demonstrationsrecht ausgeschlossen, können aber eine Sondergenehmigung beantragen
2. Demonstrationen mit eindeutig verfassungsfeindlichen Charakter wie z.B. solche für ausländische undemokratische Regime können ohne weiteres verboten werden

Damit ist alles gesagt wie das Demonstrationsrecht geändert werden muss.
 
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ich wiederhole:
1. Nicht-Staatsbürgern sind vom das Demonstrationsrecht ausgeschlossen, können aber eine Sondergenehmigung beantragen
2. Demonstrationen mit eindeutig verfassungsfeindlichen Charakter wie z.B. solche für ausländische undemokratische Regime können ohne weiteres verboten werden

Damit ist alles gesagt wie das Demonstrationsrecht geändert werden muss.

und wer sollte das - von denen die es könnten - wollen dürfen? :)
 

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