- Registriert
- 29 Jan 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 9.716
- Punkte Reaktionen
- 14
- Punkte
- 0
- Geschlecht
Sind die Bürger. Und was tut ein „Personal“?
Einen „Familiennamen“ kann nur eine natürliche Person haben – eine Sache, wie es z.B. ein Unternehmen ist, eine AG, GmbH, oHG etc. hat lediglich einen Namen.
Und in eines jeden „Personalausweis“ steht nun einmal in den auszufüllenden Angaben lediglich „Name“. Und eine Firma hat nun einmal Personal. So auch die BRD GmbH u. Co. KG, OHG und GbR – und alles zusammen und durcheinander. ;-) Jedoch mit einer Priorität in der „Geschäftsordnung“: Nicht haftbar zu machende jeweilige „Geschäftsführung“. Die genau wie die vormals „Hüteren“ anderer Länder zwei Dinge verinnerlicht hat: „Le roi (la reine) c’est moi“ und „après nous le deluge“. (Ich bin der König/die Königin sowie Nach uns die Sintflut).
Besser und richtig wäre eine Bezeichnung wie „Staats-Zugehörigkeitspass“. Denn eigentlich ist die deutsche Sprache sehr genau und unmissverständlich in ihren Formulierugen zu handhaben. Der Bürger jedenfalls ist eine natürliche Person.
Was denken Sie?