KANN denn der Tathergang einwandfrei festgestellt werden? Falls NICHT: es gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung, d.h.: JEDER hat solange als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld einwandfrei bewiesen ist. Und das hat nichts damit zu tun, ob "die Opfer für voll genommen" würden oder nicht - die Frage ist, ob es nachweislich "Opfer" gab. Falls ja, gibt es auch Schuldige. Falls nein: sind diejenigen Opfer, die hier mit einer Schmutzkampagne überzogen worden sind (bzw.: werden).
Tatsache ist: ohne Institutionen wie Diakonie und Caritas ginge es sehr vielen Sozialfällen aller Art wesentlich schlechter. Es gibt eine solche Unzahl von Fällen, in denen sich sämtliche staatlichen Stellen für nicht zuständig erklären, daß wenige Grenzfälle das nicht zu relativieren vermögen. Davon abgesehen: WIE wird denn in staatlichen Einrichtungen mit solchen Kindern verfahren? Oder mit Kindern generell??? Glaubt irgend jemand, Kinder würden vor deutschen Amtsgerichten "für voll" genommen??? Dürfen sie schon deshalb nicht, weil das deutsche Recht sie unter Schutz stellt und, z.B., als BEKLAGTE für strafunmündig erklärt. Dann kann man aber, im Gegenzug, nicht fordern, sie als ANKLÄGER für in vollem Umfange adäquat zu erklären...
Ein Beispiel, an dem sich Kirchenhasser aufgeilen dürfen, sonst gar nix. Das, allerdings, sei ihnen gegönnt. Wenn ihnen schon sonst nix bleibt...
Gruß -
Bendert