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Wäre es solche Schlagzeile gerechtfertigt?
Wie das Bundesarbeitsgericht den Mindestlohn untergräbt?
Clevere Juristen kürzen die Einkommen von Mindestlohnempfängern
http://personal-im-web.de/mindestlohn/zusammensetzung-des-mindestlohns/
„Zusammensetzung des Mindestlohns
Weiterhin strittig bleibt die Zusammensetzung des Mindestlohns, der die real vorkommenden Vergütungsarten stark reduziert (auf den Stundenlohn). Andere Formen der Vergütung, beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Sachleistungen, Prämien, Provisionen oder Stücklohn werden bei der Zusammensetzung des Mindestlohns bisher nicht berücksichtigt. Diese Vergütungsbestandteile müssen ggf. in monatlichen Stundenlohn umgerechnet werden.
Durch die Frage der Anrechenbarkeit solcher Vergütungsbestandteile kann für Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand entstehen – zum einen durch die Prüfung der jeweils genutzten Vergütungsmodelle, zum anderen durch die in der Folge notwendige Optimierung des Vergütungsmodells mit Blick auf den Mindestlohn (z.B. Streichen zusätzlicher, nicht anrechenbarer Leistungen zugunsten des nominellen Stundenlohns, um die Mehrkosten zu begrenzen).“
Bundesarbeitsgericht entscheidet Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen
Zitat aus:
http://www.badische-zeitung.de/wirt...sgeld-zaehlen-zum-mindestlohn--122449546.html
„BUNDESARBEITSGERICHT
Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.
Der Anwalt der Klägerin zeigte sich nach dem Urteil "erschüttert".Geklagt hatte eine 52-jährige Frau, die seit 1992 in der Cafeteria des Klinikums Brandenburg/Havel arbeitet. Die Cafeteria wird von einer nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaft geführt. Diese Klinik Service Center GmbH (KSC) hat insgesamt 355 Beschäftigte. Die 52-Jährige arbeitet Vollzeit und bekommt dafür 1391 Euro im Monat, was einem Stundenlohn von rund acht Euro entspricht. Sie freute sich über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Denn dann würde sie 1473 Euro erhalten, dachte sie, also 81 Euro zusätzlich pro Monat.
Doch sie hatte sich zu früh gefreut. Kurz bevor im Januar 2015 das Mindestlohngesetz in Kraft trat, schloss die Geschäftsleitung von KSC mit dem dortigen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, wonach künftig das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld nicht mehr im Mai und November ausgezahlt werden, sondern monatlich in je zwölf Teilen. So bekam Frau L. knapp 116 Euro mehr pro Monat, was einen Verdienst von 1507 Euro ergab. KSC betonte, dass man damit das Mindestlohngesetz eingehalten habe. Dabei hatte man keinen Cent mehr bezahlt als früher.“
Ich bin erstaunt über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes!
Als Naivling dachte ich immer, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sein Dankeschön der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit im Verlaufe des Jahres ist.
So wurde das in Gesprächen mit den (Arbeitgebern) Vorständen und Gewerkschaften immer kommuniziert, deshalb wurden auch Teile des Urlaubs und Weihnachtsgeldes bereits vor Jahren in Erfolgsabhängige Sonderzahlungen umgewandelt.
Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.
Wie das Bundesarbeitsgericht den Mindestlohn untergräbt?
Clevere Juristen kürzen die Einkommen von Mindestlohnempfängern
http://personal-im-web.de/mindestlohn/zusammensetzung-des-mindestlohns/
„Zusammensetzung des Mindestlohns
Weiterhin strittig bleibt die Zusammensetzung des Mindestlohns, der die real vorkommenden Vergütungsarten stark reduziert (auf den Stundenlohn). Andere Formen der Vergütung, beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Sachleistungen, Prämien, Provisionen oder Stücklohn werden bei der Zusammensetzung des Mindestlohns bisher nicht berücksichtigt. Diese Vergütungsbestandteile müssen ggf. in monatlichen Stundenlohn umgerechnet werden.
Durch die Frage der Anrechenbarkeit solcher Vergütungsbestandteile kann für Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand entstehen – zum einen durch die Prüfung der jeweils genutzten Vergütungsmodelle, zum anderen durch die in der Folge notwendige Optimierung des Vergütungsmodells mit Blick auf den Mindestlohn (z.B. Streichen zusätzlicher, nicht anrechenbarer Leistungen zugunsten des nominellen Stundenlohns, um die Mehrkosten zu begrenzen).“
Bundesarbeitsgericht entscheidet Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen
Zitat aus:
http://www.badische-zeitung.de/wirt...sgeld-zaehlen-zum-mindestlohn--122449546.html
„BUNDESARBEITSGERICHT
Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.
Der Anwalt der Klägerin zeigte sich nach dem Urteil "erschüttert".Geklagt hatte eine 52-jährige Frau, die seit 1992 in der Cafeteria des Klinikums Brandenburg/Havel arbeitet. Die Cafeteria wird von einer nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaft geführt. Diese Klinik Service Center GmbH (KSC) hat insgesamt 355 Beschäftigte. Die 52-Jährige arbeitet Vollzeit und bekommt dafür 1391 Euro im Monat, was einem Stundenlohn von rund acht Euro entspricht. Sie freute sich über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Denn dann würde sie 1473 Euro erhalten, dachte sie, also 81 Euro zusätzlich pro Monat.
Doch sie hatte sich zu früh gefreut. Kurz bevor im Januar 2015 das Mindestlohngesetz in Kraft trat, schloss die Geschäftsleitung von KSC mit dem dortigen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, wonach künftig das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld nicht mehr im Mai und November ausgezahlt werden, sondern monatlich in je zwölf Teilen. So bekam Frau L. knapp 116 Euro mehr pro Monat, was einen Verdienst von 1507 Euro ergab. KSC betonte, dass man damit das Mindestlohngesetz eingehalten habe. Dabei hatte man keinen Cent mehr bezahlt als früher.“
Ich bin erstaunt über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes!
Als Naivling dachte ich immer, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sein Dankeschön der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit im Verlaufe des Jahres ist.
So wurde das in Gesprächen mit den (Arbeitgebern) Vorständen und Gewerkschaften immer kommuniziert, deshalb wurden auch Teile des Urlaubs und Weihnachtsgeldes bereits vor Jahren in Erfolgsabhängige Sonderzahlungen umgewandelt.
Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.