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Man verliert den Glauben

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Wäre es solche Schlagzeile gerechtfertigt?

Wie das Bundesarbeitsgericht den Mindestlohn untergräbt?

Clevere Juristen kürzen die Einkommen von Mindestlohnempfängern



http://personal-im-web.de/mindestlohn/zusammensetzung-des-mindestlohns/
„Zusammensetzung des Mindestlohns

Weiterhin strittig bleibt die Zusammensetzung des Mindestlohns, der die real vorkommenden Vergütungsarten stark reduziert (auf den Stundenlohn). Andere Formen der Vergütung, beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Sachleistungen, Prämien, Provisionen oder Stücklohn werden bei der Zusammensetzung des Mindestlohns bisher nicht berücksichtigt. Diese Vergütungsbestandteile müssen ggf. in monatlichen Stundenlohn umgerechnet werden.

Durch die Frage der Anrechenbarkeit solcher Vergütungsbestandteile kann für Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand entstehen – zum einen durch die Prüfung der jeweils genutzten Vergütungsmodelle, zum anderen durch die in der Folge notwendige Optimierung des Vergütungsmodells mit Blick auf den Mindestlohn (z.B. Streichen zusätzlicher, nicht anrechenbarer Leistungen zugunsten des nominellen Stundenlohns, um die Mehrkosten zu begrenzen).“


Bundesarbeitsgericht entscheidet Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen​

Zitat aus:
http://www.badische-zeitung.de/wirt...sgeld-zaehlen-zum-mindestlohn--122449546.html

„BUNDESARBEITSGERICHT

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.

Der Anwalt der Klägerin zeigte sich nach dem Urteil "erschüttert".Geklagt hatte eine 52-jährige Frau, die seit 1992 in der Cafeteria des Klinikums Brandenburg/Havel arbeitet. Die Cafeteria wird von einer nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaft geführt. Diese Klinik Service Center GmbH (KSC) hat insgesamt 355 Beschäftigte. Die 52-Jährige arbeitet Vollzeit und bekommt dafür 1391 Euro im Monat, was einem Stundenlohn von rund acht Euro entspricht. Sie freute sich über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Denn dann würde sie 1473 Euro erhalten, dachte sie, also 81 Euro zusätzlich pro Monat.

Doch sie hatte sich zu früh gefreut. Kurz bevor im Januar 2015 das Mindestlohngesetz in Kraft trat, schloss die Geschäftsleitung von KSC mit dem dortigen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, wonach künftig das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld nicht mehr im Mai und November ausgezahlt werden, sondern monatlich in je zwölf Teilen. So bekam Frau L. knapp 116 Euro mehr pro Monat, was einen Verdienst von 1507 Euro ergab. KSC betonte, dass man damit das Mindestlohngesetz eingehalten habe. Dabei hatte man keinen Cent mehr bezahlt als früher.“
Ich bin erstaunt über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes!
Als Naivling dachte ich immer, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sein Dankeschön der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit im Verlaufe des Jahres ist.
So wurde das in Gesprächen mit den (Arbeitgebern) Vorständen und Gewerkschaften immer kommuniziert, deshalb wurden auch Teile des Urlaubs und Weihnachtsgeldes bereits vor Jahren in Erfolgsabhängige Sonderzahlungen umgewandelt.

Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.
 
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im Namen des Volkes?

Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.


warum erst jetzt?
die Recht Sprechung "im Namen des Volkes" kam doch auch schon zu solchen beURTEILungen wie:
Riesterbeiträge zahlen von Geringstlöhnen ist ok - eine zusätzliche Riesterente zur Grundrente erwarten, aber NICHT.
Alle besonderen Leistungen, die es so im stao*-Land gibt, gelten aber NICHT für die besonders Bedürftigen (Hartz IV z.B.) (stao = so tun als ob)
so gesehen schreibt dieses Urteil nur das fort, was in unserer Demokratur gang und gäbe ist.
nur EINES ist das Urteil sicher NICHT: "im Namen des Volkes" :)

Nachsatz:
bevor besondere Schlaumeier jetzt auf die Betriebsvereinbarung verweisen:
ja,ja,ja - alles evident korrekt.
NUR:
etwas offenbar Unbedeutendes wird in unserer modernen Rechtsprechung so gern "übersehen", wo doch ansonsten jede Formulierung gedreht und gewendet wird, bis sie stinkt:
"und GEIST"
Recht und Gesetz ist nicht nur nach Buchstaben, sondern ausdrücklich nach deren Geist (was ist der Sinn) anzuwenden.
und hier entfällt der einzige Buchstabe "d"
und schon wird aus "UND GEIST" neu "UNGEIST" :)
 
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Demonstranz

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Wieso ist das, was das oberste Gericht entschieden hat nicht richtig?....sachlich waren Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld immer Bestandteil des gesamten Jahresarbveitslohn, des Jahres Bruttogehalt. Es waren NIE extra Vergütungen für etwas. Es war nur tariflich so geregelt, das die Auszahlungen eines besonders bezeichneten Teils des Jahresarbveitslohn gesondert geschah, weil der AN zu diesen Gelegenheiten einen " besonderen" Geld Bedarf hatte.

Nur ein Bonus ist für den AN eine echte gesondert zu betrachtende Sonderzahlung.

Rechtlich hat das die Rechtsprechung seit Jahrzehnten immer so gehand habt. Diese Rechtsauslegung schützte sogar den AN von ungerechtfertigten Kürzungen dieser "Sonderauszahlungen". Die Beamten der BRD können aus anderer Alimentationslage ein leidvolle Lied über das Thema singen.

Also nix falsch, nix unrichtig, nix asozial, nix moralisch verwerflich.......

Und was son Palaverfritzen wie der Dummi dazu meint, ist keine Replik wert.........:-
 
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Wäre es solche Schlagzeile gerechtfertigt?

Wie das Bundesarbeitsgericht den Mindestlohn untergräbt?

Clevere Juristen kürzen die Einkommen von Mindestlohnempfängern



http://personal-im-web.de/mindestlohn/zusammensetzung-des-mindestlohns/
„Zusammensetzung des Mindestlohns

Weiterhin strittig bleibt die Zusammensetzung des Mindestlohns, der die real vorkommenden Vergütungsarten stark reduziert (auf den Stundenlohn). Andere Formen der Vergütung, beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Sachleistungen, Prämien, Provisionen oder Stücklohn werden bei der Zusammensetzung des Mindestlohns bisher nicht berücksichtigt. Diese Vergütungsbestandteile müssen ggf. in monatlichen Stundenlohn umgerechnet werden.

Durch die Frage der Anrechenbarkeit solcher Vergütungsbestandteile kann für Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand entstehen – zum einen durch die Prüfung der jeweils genutzten Vergütungsmodelle, zum anderen durch die in der Folge notwendige Optimierung des Vergütungsmodells mit Blick auf den Mindestlohn (z.B. Streichen zusätzlicher, nicht anrechenbarer Leistungen zugunsten des nominellen Stundenlohns, um die Mehrkosten zu begrenzen).“


Bundesarbeitsgericht entscheidet Arbeitgeber dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen​

Zitat aus:
http://www.badische-zeitung.de/wirt...sgeld-zaehlen-zum-mindestlohn--122449546.html

„BUNDESARBEITSGERICHT

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.

Der Anwalt der Klägerin zeigte sich nach dem Urteil "erschüttert".Geklagt hatte eine 52-jährige Frau, die seit 1992 in der Cafeteria des Klinikums Brandenburg/Havel arbeitet. Die Cafeteria wird von einer nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaft geführt. Diese Klinik Service Center GmbH (KSC) hat insgesamt 355 Beschäftigte. Die 52-Jährige arbeitet Vollzeit und bekommt dafür 1391 Euro im Monat, was einem Stundenlohn von rund acht Euro entspricht. Sie freute sich über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. Denn dann würde sie 1473 Euro erhalten, dachte sie, also 81 Euro zusätzlich pro Monat.

Doch sie hatte sich zu früh gefreut. Kurz bevor im Januar 2015 das Mindestlohngesetz in Kraft trat, schloss die Geschäftsleitung von KSC mit dem dortigen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, wonach künftig das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld nicht mehr im Mai und November ausgezahlt werden, sondern monatlich in je zwölf Teilen. So bekam Frau L. knapp 116 Euro mehr pro Monat, was einen Verdienst von 1507 Euro ergab. KSC betonte, dass man damit das Mindestlohngesetz eingehalten habe. Dabei hatte man keinen Cent mehr bezahlt als früher.“
Ich bin erstaunt über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes!
Als Naivling dachte ich immer, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sein Dankeschön der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit im Verlaufe des Jahres ist.
So wurde das in Gesprächen mit den (Arbeitgebern) Vorständen und Gewerkschaften immer kommuniziert, deshalb wurden auch Teile des Urlaubs und Weihnachtsgeldes bereits vor Jahren in Erfolgsabhängige Sonderzahlungen umgewandelt.

Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.

Sie meinen also auch, dass es besser wäre den Mindestlohn abzuschaffen.
 

jk's meinung

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Wieso ist das, was das oberste Gericht entschieden hat nicht richtig?....sachlich waren Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld immer Bestandteil des gesamten Jahresarbveitslohn, des Jahres Bruttogehalt. Es waren NIE extra Vergütungen für etwas. Es war nur tariflich so geregelt, das die Auszahlungen eines besonders bezeichneten Teils des Jahresarbveitslohn gesondert geschah, weil der AN zu diesen Gelegenheiten einen " besonderen" Geld Bedarf hatte.

Nur ein Bonus ist für den AN eine echte gesondert zu betrachtende Sonderzahlung.

Rechtlich hat das die Rechtsprechung seit Jahrzehnten immer so gehand habt. Diese Rechtsauslegung schützte sogar den AN von ungerechtfertigten Kürzungen dieser "Sonderauszahlungen". Die Beamten der BRD können aus anderer Alimentationslage ein leidvolle Lied über das Thema singen.

Also nix falsch, nix unrichtig, nix asozial, nix moralisch verwerflich.......

Und was son Palaverfritzen wie der Dummi dazu meint, ist keine Replik wert.........:-

Daher plädiere ich für BWL als Pflichtfach in den Schulen. Es ist erschreckend wie viele Menschen von Sachen, die sie ihr Leben lang betreffen keinen Ahnung haben. Damit ist jetzt nicht der Heinz oder Dummi gemeint. Es fällt mir einfach generell immer wieder auf. Vor kurzem hatte der Betriebsrat bei uns im Unternehmen festgestellt, dass ein Großteil der AN seine Lohnabrechnung nicht versteht, obwohl darin nichts besonderes ist. Da verliere ich den Glauben ...
 
OP
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Ja jk's meinung, da möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen. Die Bildung zu dem alltäglichen Rechtsgeschäfte (BWL aber auch zu VWL) ist leider nicht umfassend und oft, zu oft ungenügend.
 
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Ja jk's meinung, da möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen. Die Bildung zu dem alltäglichen Rechtsgeschäfte (BWL aber auch zu VWL) ist leider nicht umfassend und oft, zu oft ungenügend.

Der sich in demokratischen Verhältnissen Wähnende könnte sich bei Kontakten mit Mächtigen jederzeit so viel Rechtsklar verschaffen, dass Richter im Streitfall gezwungen wären, der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen, wie sie das in ihrem Diensteid zusichern.

Notwendig dafür ist lediglich die Kenntnis eines Grundrechtes, das so formuliert worden ist, dass der Nutzen für den rechtsuchenden Bürger nicht klar hervortritt und den Bürger sagen lässt: HER MIT MEINEM RECHT!

Ich habe schon öfter auf diese fantastische Möglichkeit hingewiesen,
die ich für mich und andere schon oft
mit frappierenden Erfolgen anwenden konnte.

Dennoch interessiert sich kaum jemand für dieses Recht,
weil Ohnmächtige sich mit der Nutzung
mithilfe einer zur korrekten Arbeit verpflichteten DRITTEN GEWALT
über den Mächtigen stellen würde,
der dasselbe mit ihm versucht.

Und da schei§t er sich doch lieber in die Hose ...
 

Le Bon

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Glauben? Ich kann ihn nicht verlieren, weil es für mich DAS Glauben ist, was ich nicht mache. Ich vermute! Aller höchstens.;)
 
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Daher plädiere ich für BWL als Pflichtfach in den Schulen. Es ist erschreckend wie viele Menschen von Sachen, die sie ihr Leben lang betreffen keinen Ahnung haben. Damit ist jetzt nicht der Heinz oder Dummi gemeint. Es fällt mir einfach generell immer wieder auf. Vor kurzem hatte der Betriebsrat bei uns im Unternehmen festgestellt, dass ein Großteil der AN seine Lohnabrechnung nicht versteht, obwohl darin nichts besonderes ist. Da verliere ich den Glauben ...

hatte nicht schon der jüngst verstorbene Altbundeskanzler Helmut Schmidt seine seinerzeitige Stromrechnung NICHT verstanden?
mir scheint, es sind nicht die Personen das Problem, die verstehen dass sie NICHT verstehen.
eher sind DIE Personen das Problem, die - irrtümlich - glauben SIE verstünden :)
 
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Ja jk's meinung, da möchte ich Ihnen ausdrücklich zustimmen. Die Bildung zu dem alltäglichen Rechtsgeschäfte (BWL aber auch zu VWL) ist leider nicht umfassend und oft, zu oft ungenügend.

gibt´s denn da auch eine Idee dazu
WARUM das wohl so ist?
ist das zufällig - oder gewollt??? :)
 

Cotti

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Wäre es solche Schlagzeile gerechtfertigt?

Wie das Bundesarbeitsgericht den Mindestlohn untergräbt?

Clevere Juristen kürzen die Einkommen von Mindestlohnempfängern


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Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.
Da hat das Gericht völlig richtig entschieden, denn das 13. Monatsgehalt ist keine Prämie, sondern ganz normaler Teil des Jahresgehalts. Da soll die Klägerin mal schön froh sein, dass sie das jetzt monatlich erhält und nicht mehr als Gesamtsumme am Ende des Jahres - denn dann könnte der AG das Geld zurück fordern, wenn man zu früh im nächsten Jahr kündigt.
 

Starfix

Ich habe dich im Blick
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Nein man verliert den Glauben an die „unabhängige Rechtsprechung“ in Deutschland.

Den Glauben habe ich schon lange verloren. Der Mindestlohn ist eigentlich ein Witz wenn es nicht so Traurig wäre, und dann gibt es noch Leute die andere für noch viel weniger Geld Arbeiten lassen wollen, und dann wird noch von der Rente mit 73 Geredet. In was für einen Land leben wir denn? Wir haben eine noch nie dagewesenes BIP und Gewaltige Vermögen, trotzdem werden die Arbeiter in diesen Land nach strich und Faden verarscht die Arbeiter sind ja auch so schön doof das man sie wie eine Weihnachtsgans ausnehmen kann.
 

Le Bon

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mir scheint, es sind nicht die Personen das Problem, die verstehen dass sie NICHT verstehen.
eher sind DIE Personen das Problem, die - irrtümlich - glauben SIE verstünden. :)
In der Fiktion gesprochen, habe ich Dich schon verstanden. Ich wollte nur wissen, was Personen sind, bzw. Deine Meinung über Personen, denn es gibt sie nicht. Es sind reine Fiktionen.
 
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In der Fiktion gesprochen, habe ich Dich schon verstanden. Ich wollte nur wissen, was Personen sind, bzw. Deine Meinung über Personen, denn es gibt sie nicht. Es sind reine Fiktionen.

willst du sagen, dass schon die Musketiere falsch lagen mit ihrem
"einer FÜR alle - alle FÜR einen"?
richtiger müsste es heißen:
"einer IST alle(s) - alle(s) IST einer"? :)
 

bourg

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eine weitere Sauerei :

http://deutsche-wirtschafts-nachric...ot-strafzinsen-fressen-beitrags-reserven-auf/

wenn Krankenkassen "Strafzinsen" für Rücklagen zahlen müssen, die gebildet werden müssen,
werden sich wohl die Krankenkassenbeiträge bald nochmals erhöhen um diese Defizite auszugleichen ^^

Da wurde halt nicht zu Ende gedacht - so etwas passiert öfter oder man versucht es einfach. Von den derzeitigen Maßnahmen der EZB, die ohnehin nur geschehen, weil die Politiker Versäumnisse zu verantworten haben und deshalb dem Treiben der EZB stillschweigend zusehen, bin ich nicht überzeugt. X verschiedenste Volkswirtschaften unter einem Dach und dennoch frei, zu tun, was ihnen beliebt - das ist politische Träumerei, keine Wirtschaftspolitik. Das kann einfach nicht klappen, ohne dass wenige Länder zahlen müssen und der Rest partizipiert.
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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