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Die Kölner Justiz und seine seltsamen Urteile...

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Kaffeepause930

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Die Kölner Justiz und seine seltsamen Urteile...

http://www.express.de/koeln/miriams...weg--das-leid--das-ganz-koeln-bewegt-23899794

Der Tod von Miriam S. hat eine ganze Stadt zutiefst berührt. Zwei halbwüchsige Verkehrsrowdies haben sich auf dem Auenweg in Köln-Mülheim ein illegales Autorennen geliefert. Weil einer der Fahrer bei Tempo 98km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste Miriam S. sterben. Beide Täter (23/22 J. alt) fielen nicht mehr unter das Jugendstrafgesetz. Beide Täter hören auf die urdeutschen Namen Erkan und Firat. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, illegales Rennen, schwere Körperverletzung mit Todesfolge sah sich der zuständige Richter beim Kölner Landgericht nicht in der Lage, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 3 Jahre Gefängnis, sowie für den zweiten Täter 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Tatsächlich wurden beide Täter lediglich zu Bewährungsstrafen und 150 Sozialstunden verurteilt. Die beiden Täter zeigten keinerlei Reue und verließen gemeinsam mit ihrem Familienclan feixend den Gerichtssaal in die Freiheit.

Man muss sich im Kopfkino nur vorstellen, was passiert wäre, wenn die Täter nicht Erkan und Firat, sondern Maximilian und Malte -; das Opfer nicht Miriam, sondern Ayse geheißen hätte. Mülheim und Kalk hätten gebrannt, und es wären soziale Unruhen ausgebrochen. Was denkt sich diese Justiz dabei, Recht und Gesetz mit Füßen zu treten?
 
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Smoker

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http://www.express.de/koeln/miriams...weg--das-leid--das-ganz-koeln-bewegt-23899794

Der Tod von Miriam S. hat eine ganze Stadt zutiefst berührt. Zwei halbwüchsige Verkehrsrowdies haben sich auf dem Auenweg in Köln-Mülheim ein illegales Autorennen geliefert. Weil einer der Fahrer bei Tempo 98km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste Miriam S. sterben. Beide Täter (23/22 J. alt) fielen nicht mehr unter das Jugendstrafgesetz. Beide Täter hören auf die urdeutschen Namen Erkan und Firat. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, illegales Rennen, schwere Körperverletzung mit Todesfolge sah sich der zuständige Richter beim Kölner Landgericht nicht in der Lage, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 3 Jahre Gefängnis, sowie für den zweiten Täter 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Tatsächlich wurden beide Täter lediglich zu Bewährungsstrafen und 150 Sozialstunden verurteilt. Die beiden Täter zeigten keinerlei Reue und verließen gemeinsam mit ihrem Familienclan feixend den Gerichtssaal in die Freiheit.

Man muss sich im Kopfkino nur vorstellen, was passiert wäre, wenn die Täter nicht Erkan und Firat, sondern Maximilian und Malte -; das Opfer nicht Miriam, sondern Ayse geheißen hätte. Mülheim und Kalk hätten gebrannt, und es wären soziale Unruhen ausgebrochen. Was denkt sich diese Justiz dabei, Recht und Gesetz mit Füßen zu treten?

Am besten man nimmt in solchen Fällen das Recht in die eigene Hand. :))
 
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Der Tod von Miriam S. hat eine ganze Stadt zutiefst berührt. Zwei halbwüchsige Verkehrsrowdies haben sich auf dem Auenweg in Köln-Mülheim ein illegales Autorennen geliefert. Weil einer der Fahrer bei Tempo 98km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste Miriam S. sterben. Beide Täter (23/22 J. alt) fielen nicht mehr unter das Jugendstrafgesetz. Beide Täter hören auf die urdeutschen Namen Erkan und Firat. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, illegales Rennen, schwere Körperverletzung mit Todesfolge sah sich der zuständige Richter beim Kölner Landgericht nicht in der Lage, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 3 Jahre Gefängnis, sowie für den zweiten Täter 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Tatsächlich wurden beide Täter lediglich zu Bewährungsstrafen und 150 Sozialstunden verurteilt. Die beiden Täter zeigten keinerlei Reue und verließen gemeinsam mit ihrem Familienclan feixend den Gerichtssaal in die Freiheit.

Man muss sich im Kopfkino nur vorstellen, was passiert wäre, wenn die Täter nicht Erkan und Firat, sondern Maximilian und Malte -; das Opfer nicht Miriam, sondern Ayse geheißen hätte. Mülheim und Kalk hätten gebrannt, und es wären soziale Unruhen ausgebrochen. Was denkt sich diese Justiz dabei, Recht und Gesetz mit Füßen zu treten?

Am besten man nimmt in solchen Fällen das Recht in die eigene Hand. :))

Warum sollten Juristen mehr Mumm in den Knochen haben als andere Bürger?
Grundsätzlich duckt der sich, dem eine Beule droht.

Hat das Gericht sein Urteil nicht begründet?

Auf welche Weise würde Smoker denn in so einem Fall als Betroffener
sein Recht in die eigene Hand nehmen?
 
OP
Kaffeepause930

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Warum sollten Juristen mehr Mumm in den Knochen haben als andere Bürger?
Grundsätzlich duckt der sich, dem eine Beule droht.

Hat das Gericht sein Urteil nicht begründet?

Auf welche Weise würde Smoker denn in so einem Fall als Betroffener
sein Recht in die eigene Hand nehmen?

Weil der wehrhafte Staatsapparat immer noch die Justiz vor dem Familienclan zu schützen hat, wenn die Renitenten sich über Recht und Gesetz stellen und dem auf der Nase herumtanzen!

Warum kommt es denn immer wieder zu solch seltsamen Fehlurteilen, gerade gegenüber Ausländern? - Weil, wenn die Richter ihren Ermessensspielraum in der Strafzumessung voll ausschöpfen würden, sie sonst die unmittelbare Ausweisung gem. §47 AuslG anordnen müssten. Deutschland möchte sich aber gerade von diesen Kulturbereicherern einfach nicht trennen.... weil sonst verlieren wir unser freundliches Gesicht. :cool:
 
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Weil der wehrhafte Staatsapparat immer noch die Justiz vor dem Familienclan zu schützen hat, wenn die Renitenten sich über Recht und Gesetz stellen und dem auf der Nase herumtanzen!

Warum kommt es denn immer wieder zu solch seltsamen Fehlurteilen, gerade gegenüber Ausländern? - Weil, wenn die Richter ihren Ermessensspielraum in der Strafzumessung voll ausschöpfen würden, sie sonst die unmittelbare Ausweisung gem. §47 AuslG anordnen müssten. Deutschland möchte sich aber gerade von diesen Kulturbereicherern einfach nicht trennen.... weil sonst verlieren wir unser freundliches Gesicht. :cool:

Wenn die Welt so einfach wäre, hätte sich allenfalls etwas Ursuppe entwickelt.
 

Zaphod

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Der Tod von Miriam S. hat eine ganze Stadt zutiefst berührt. Zwei halbwüchsige Verkehrsrowdies haben sich auf dem Auenweg in Köln-Mülheim ein illegales Autorennen geliefert. Weil einer der Fahrer bei Tempo 98km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste Miriam S. sterben. Beide Täter (23/22 J. alt) fielen nicht mehr unter das Jugendstrafgesetz. Beide Täter hören auf die urdeutschen Namen Erkan und Firat. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, illegales Rennen, schwere Körperverletzung mit Todesfolge sah sich der zuständige Richter beim Kölner Landgericht nicht in der Lage, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 3 Jahre Gefängnis, sowie für den zweiten Täter 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Tatsächlich wurden beide Täter lediglich zu Bewährungsstrafen und 150 Sozialstunden verurteilt. Die beiden Täter zeigten keinerlei Reue und verließen gemeinsam mit ihrem Familienclan feixend den Gerichtssaal in die Freiheit.

Man muss sich im Kopfkino nur vorstellen, was passiert wäre, wenn die Täter nicht Erkan und Firat, sondern Maximilian und Malte -; das Opfer nicht Miriam, sondern Ayse geheißen hätte. Mülheim und Kalk hätten gebrannt, und es wären soziale Unruhen ausgebrochen. Was denkt sich diese Justiz dabei, Recht und Gesetz mit Füßen zu treten?

Vorxein paar jahren wurde der sohn von türken-schramma bei einem solchen rennen getötet. Die türkischenctäter bekamen bewährung. Türkenschramma hat es nur bedauert, dass sie keine reue gezeigt hatten.
Ja, und wenn solche leute die öffentliche meinung prägen, können solche urteile gedeihen.
 

Fredericus Rex

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Ein Deutscher wird da auch nicht härter bestraft.

Ein Otto Wiesheu von der CSU, hat im Vollsuff einen Menschen tot gefahren.
Er bekam wegen fahrlässiger Tötung 12 Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 20.000 DM aber keine Sozialstunden.

Bei den Türken waren es immerhin 2 Jahre auf Bewährung und 1Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Daran kann man erkennen, dass die ständigen Behauptungen von Rechten Ausländer würden milder bestraft werden, nur verlogene Hetze gegen Ausländer, der Justiz und der Politik ist.
 
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Nix weiter als der typische Rechtspopulismus, oder?
Ein nicht rechtskräftiges Urteil und der markerschuetternde Schrei nach Selbstjustiz, nichts Neues also, wie immer!
Die Strohhalme werden knapp, stimmts?
:-]
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundeskanzler
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Nix weiter als der typische Rechtspopulismus, oder?
Ein nicht rechtskräftiges Urteil und der markerschuetternde Schrei nach Selbstjustiz, nichts Neues also, wie immer!
Die Strohhalme werden knapp, stimmts?
:-]
Die Rechten haben doch keine andere Arbeit als vor dem Fernseher und dem PC auf Meldungen von Straftaten mit Beteiligung von Ausländer zu warten.

Um sich dann in Selbstjustizphantasien zu wälzen.
 

Smoker

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Und?
Wie hätte da das Recht in deiner Hand bei Wiesheu aus gesehen? Du Maulheld?

Höchststrafe. Wer gegen Gesetze verstößt, mutwillig und "zum Spaß" und dadurch eine weitere Straftat provoziert, die auch noch zum Tod führt. Der hat absolut nichts anderes verdient als einige Jahre Knast.
 

zwei2Raben

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Höchststrafe. Wer gegen Gesetze verstößt, mutwillig und "zum Spaß" und dadurch eine weitere Straftat provoziert, die auch noch zum Tod führt. Der hat absolut nichts anderes verdient als einige Jahre Knast.

Richtig. So jemand muss unbedingt bummen, gesiebte Luft atmen. Sonst erkennt der nicht, dass er ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Der ist doch sowieso nur ein Politiker, will greifengeiferngreifen. Die Menschen sind ihm egal. Immer wegsperren das Grobzeug, dann lügt er zumindest nicht in der Öffentlichkeit.
 

Smoker

Deutscher Bundespräsident
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Richtig. So jemand muss unbedingt bummen, gesiebte Luft atmen. Sonst erkennt der nicht, dass er ein Menschenleben auf dem Gewissen hat. Der ist doch sowieso nur ein Politiker, will greifengeiferngreifen. Die Menschen sind ihm egal. Immer wegsperren das Grobzeug, dann lügt er zumindest nicht in der Öffentlichkeit.

Liegt das an der Uhrzeit daß du ein wenig verwirrt klingst?
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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Der Tod von Miriam S. hat eine ganze Stadt zutiefst berührt. Zwei halbwüchsige Verkehrsrowdies haben sich auf dem Auenweg in Köln-Mülheim ein illegales Autorennen geliefert. Weil einer der Fahrer bei Tempo 98km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, musste Miriam S. sterben. Beide Täter (23/22 J. alt) fielen nicht mehr unter das Jugendstrafgesetz. Beide Täter hören auf die urdeutschen Namen Erkan und Firat. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, überhöhte Geschwindigkeit, illegales Rennen, schwere Körperverletzung mit Todesfolge sah sich der zuständige Richter beim Kölner Landgericht nicht in der Lage, ein angemessenes Urteil auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 3 Jahre Gefängnis, sowie für den zweiten Täter 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung.
Tatsächlich wurden beide Täter lediglich zu Bewährungsstrafen und 150 Sozialstunden verurteilt. Die beiden Täter zeigten keinerlei Reue und verließen gemeinsam mit ihrem Familienclan feixend den Gerichtssaal in die Freiheit.

Man muss sich im Kopfkino nur vorstellen, was passiert wäre, wenn die Täter nicht Erkan und Firat, sondern Maximilian und Malte -; das Opfer nicht Miriam, sondern Ayse geheißen hätte. Mülheim und Kalk hätten gebrannt, und es wären soziale Unruhen ausgebrochen. Was denkt sich diese Justiz dabei, Recht und Gesetz mit Füßen zu treten?

Es gab doch zwei fast gleichzeitige Urteile in unterschiedlichen Prozessen, die heftig in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Gerade durch das zweite Urteil wird die Absurdität des von Dir geschilderten deutlich.

Warum berichtest Du davon nicht?
 
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Daran kann man erkennen, dass die ständigen Behauptungen von Rechten Ausländer würden milder bestraft werden, nur verlogene Hetze gegen Ausländer, der Justiz und der Politik ist.

Das Urteil gegen die beiden jungen Türken ist nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurde.

Ausländer ist übrigens nicht gleich Ausländer, hier muss man unterscheiden.
 

Zaphod

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Warum das denn?

Das Gegenteil ist der Fall. Wer seine Leute nicht vor solchen Leuten schützt, schießt sich aus der Evolution.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Ja, und wenn solche leute die öffentliche meinung prägen, können solche urteile gedeihen.

Reue oder Nichtreue ist mir eigentlich (sch....äh) egal, solange solche Menschen (oder Imitate) dies in ihrer Heimat ausüben können!

:mad:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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