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Flächenfraß, also die Zweckentfremdung von Bauernland für andere Zwecke, wird oft beklagt. Er erfolgt nicht nur durch die Ausdehnung von Baugebieten (sei es v.a. Wohn- oder Straßenbau u.v.m.), sondern auch dadurch, daß der naturschutzrechtliche Ausgleich für diese Masßnahmen auf Bauernland "ausgelagert" wird (Öko-Outsourcing).
Der Kampf gegen dieses Unwesen, erfolgt nur unzureichend, oft nur punkuell. Dabei reicht es aus, die Durchsetzung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben, die ein solches "Öko-Outsourcing" zur Ausnahme und nicht, wie in der gängigen Praxis, zur Regel macht. Der naturschutzrechtliche Ausgleich muß zuerst im Zuge einer gerechten Abwägung im Siedlungsbereich, auch im Interesse maximaler Wohnqualität, maximiert werden, sei es durch Straßenbaumpflanzungen, Dachbegrünungen etc. etc. Sonst verkommt das Wort "Stadtökologie" zunehmend zur theoretischen Lachnummer.
Zuletzt angesprochen wurde das in einer zur Mitzeichnung offenen Petition an die Bauministerien der Länder und die Planungsträger. Siehe hierzu den Beitrag in Top Agrar (Internet 05.1.2016). So durchdringend wie immer beschrieben scheint das öffentliche Interesse an der Bekämpfung des Flächenfraßes bei bislang 91 Mitstreitern dann wohl doch nicht zu sein, obwohl es nur, wie bereits beschrieben, "ganz einfach" um die Durchsetzung eines bestehenden Gesetzes geht.
Der Kampf gegen dieses Unwesen, erfolgt nur unzureichend, oft nur punkuell. Dabei reicht es aus, die Durchsetzung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben, die ein solches "Öko-Outsourcing" zur Ausnahme und nicht, wie in der gängigen Praxis, zur Regel macht. Der naturschutzrechtliche Ausgleich muß zuerst im Zuge einer gerechten Abwägung im Siedlungsbereich, auch im Interesse maximaler Wohnqualität, maximiert werden, sei es durch Straßenbaumpflanzungen, Dachbegrünungen etc. etc. Sonst verkommt das Wort "Stadtökologie" zunehmend zur theoretischen Lachnummer.
Zuletzt angesprochen wurde das in einer zur Mitzeichnung offenen Petition an die Bauministerien der Länder und die Planungsträger. Siehe hierzu den Beitrag in Top Agrar (Internet 05.1.2016). So durchdringend wie immer beschrieben scheint das öffentliche Interesse an der Bekämpfung des Flächenfraßes bei bislang 91 Mitstreitern dann wohl doch nicht zu sein, obwohl es nur, wie bereits beschrieben, "ganz einfach" um die Durchsetzung eines bestehenden Gesetzes geht.