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Nordfriesland Verfassungsklage wg Infraschall von Windkraftanlagen

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Eine Familie in Nordfriesland (Schleswig Holstein) wohnt in der Nähe von Windkraftanlagen und klagt über starke gesundheitliche Beeinträchtigungen: Schlafstörungen, Herz-Kreislauf Probleme, Nasenbluten, Kopfschmerzen etc und führt dieses auf die Infraschall- Immissionen der WKA zurück. Jetzt wollen sie Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Aus Schutz für ihre Gesundheit ist die Familie in den Nachbarort gezogen. Das die 150 Meter hohen Windräder die Klägerfamilie krank gemacht haben, bestätigt ihr ein Sachverständigen- Gutachten. Das Argument der 2 Verfassungsrechtler, Prof. R. Wendt und Prof. M. Elicker die geltenden Immissionsvorschriften für Windräder aus den Jahren 1997 und 1999 würden weder die gestiegene Lärmbelastung noch die schädlichen Auswirkungen von Infraschall bei der jetzigen Größe der Windräder berücksichtigen. >Eine Umfangreiche Messung ergab eine Eindeutige Doppel-bzw Wechselbelastung Vibra-Akkustischer Immissionen sowohl im Tieffrequenz- als auch im Infraschallbereich und: Es gebe eine eindeutige Korrelation zu den gesundheitlichen Beschwerden der Familie, welche durch die vor Ort betriebenen WKA nachweislich ausgelöst werden.<
Die Familie will nicht namentlich genannt werden, weil sie Anfeindungen von Windkraftbetreibern fürchten.

Inhalt aus Husumer Nachrichten, Freitag 26.02.2016 Seite 4.

Gewissermaßen die 2te Verfassungsklage gegen die Merkel CDU!

Ich habe bewusst die Begriffe Windkraftgegner- bzw Befürworter vermieden, da es hier um weitaus mehr geht, dass Recht auf Gesundheit!

Damit dürfte die von vielen als Absurd geltende Diskussion um die schädlichen Auswirkungen von Infraschallimmissionen von WKA eine neue Dimension bekommen, die vermutlich weltweit Beachtung finden wird.

Hier und in Deutschland triff es vermutlich auf keinerlei Interesse, oder? :))
 

Smoker

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Als ausgewiesener Gegner dieser Windrädchen- und Solardachfetischisten interessiert mich das sogar brennend. Diese Dinger müssen wieder verschwinden. Und zwar nicht nur in der Nähe von Menschen, sondern auch zum Schutz der Fauna. Denn wenn dieser Infraschall Menschen derart zusetzt dann auch den Wildtieren. Ein unhaltbarer Zustand! :toben:
 
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Wenn eine Aktivität die Gesundheit eines Dritten schädigt, ist das Körperverletzung. Das ist ein Offizialdelikt und der Staatsanwalt wäre verpflichtet tätig zu werden. Tut er aber in solchen Fällen kaum je.
In Deutschland ist dies uU schlecht nachweisbar. Ebenfalls sind letztlich nur wirtschaftliche Schäden zu entschädigen, so daß die Zivilklage ohne eine Sammelklage zur Reduzierung der Kosten kaum sinnvoll ist. In Deutschland ist der Einzelne kaum geschützt.
 
OP
Elvis Domestos
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Nur wenn Zweifel an der Richtigkeit des Nachweises bestehen, dass eine geplante Windkraftanlage typenbedingt keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorruft, oder wenn das vorgelegte Immissionsprognosegutachten nicht den Anforderungen an eine sachverständige Begutachtung genügt, ist eine weitere Begutachtung zu veranlassen. Diese kann nach Errichtung der genehmigten Anlage vor Eintritt der Bestandskraft der Genehmigung auch durch konkrete Messungen erfolgen, die dann dem Genehmigungsverfahren und nicht der Anlagenüberwachung zuzurechnen sind. (VG Darmstadt · Urteil vom 2. Februar 2011 · Az. 6 K 877/09.DA) Berechtigte Zweifel werden den Verfassungsrechtlern nunmehr vorgelegt werden. Die in großen Teilen der Öffentlichkeit sogar als absurd abgetane Studie von Prof. Cooper (Bridgewater Windfarm Study), die eine Korrelation zwischen Symptomatik und Immission darlegte, wurde scheinbar mit medizinischen Erkenntnissen erweitert die nun in den noch nicht einsehbaren Gutachten Ausdruck finden. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht aber die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 “Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“, so die Kläger. Da es sich nicht im juristischen Sinne um einen Offizialdelikt handelt, ist eine Entscheidung der Verfassungsrechtler geboten, dessen Entscheidung nun von vielen Betroffenen mit Spannung erwartet werden dürfte. In meinen Augen kann es keine endgültige Entscheidung geben, da die energischen Ausbaupläne der Bundesregierung die Immissionslast erheblich steigern wird und politische Ziele und GG zwangsläufig in Konflikt geraten.
 

Smoker

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Es ist doch ganz einfach. Überall auf der Welt sehen sich Anwohner in der Nähe dieser Dinger massiven gesundheitlichen Problemen ausgesetzt. Also kann mit den Dingern was nicht stimmen. Dazu braucht man keine Studien sondern einfach nur 5 Sekunden nachdenken. Die Wahrheit ist daß wiedermal das Wohl von Mensch und Tier am unwichtigsten ist. Finanzielles ist wichtiger, idiologisches ist wichtiger. Nur das Leben kann ja wo anders hin....
 

Jakob

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Es ist doch ganz einfach. Überall auf der Welt sehen sich Anwohner in der Nähe dieser Dinger massiven gesundheitlichen Problemen ausgesetzt.....

Ist das so? Wahrscheinlich sind auch die Handystrahlen tödlich.
 

Smoker

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Ist das so? Wahrscheinlich sind auch die Handystrahlen tödlich.

Handys strahlen nicht. Kein bisschen. Und mir wäre noch kein Fall bekannt, in dem von nennenswerten Beschwerden durch EM Wellen verursacht worden wären.
 

Jakob

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Handys strahlen nicht. Kein bisschen. Und mir wäre noch kein Fall bekannt, in dem von nennenswerten Beschwerden durch EM Wellen verursacht worden wären.

Soll ich dir mal ein paar Belege raussuchen?
 
OP
Elvis Domestos
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EM Wellen, ....natürlich wäre das auch spannend im Zusammenhang mit Infraschall, letztendlich berühren solche Fragen dann auch die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, was aber mMn die Diskussion zu stark ausweitet.

In wie weit Infraschallimmissionen von WKA schädlich sind, soll dieser Kampf-Thread aufzeigen:
http://politik-sind-wir.de/showthre...OPFER-FEHLGEBURTEN-ALAMIEREND-deutsches-recht

>>Die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesundheitliche Schäden bei Anwohnern verursachen können, wurde am 16.12.14 in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirtschaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem sog. INFRASCHALL-Experten-Hearing erörtert. Allerdings:
Entgegen der Aussage des Ministeriums sieht man nun von einer Veröffentlichung eines Faktenpapieres, angekündigt für Ende Januar, ab! << Man könnte so etwas auch gelebte Intransparenz nennen.
Einen Mitschnitt gibt es dennoch:
1Teil:
http://streams.hessen-agentur.de/energielandhessen/Expertenhearing_Teil1_MP4_181214.mp4
2 Teil
http://streams.hessen-agentur.de/energielandhessen/Expertenhearing_Teil2_MP4_181214.mp4
3 Teil
http://streams.hessen-agentur.de/energielandhessen/Expertenhearing_Teil3_MP4_181214.mp4

Quelle:
http://www.regionalverband-taunus.de/mitteilungen/von-dem-hearing-nichts-zu-hoeren

Diese Faktensammlung dürfte Grundlage der Klage bilden.

Die Klägerfamilie stammt aus dem Schleswig Holsteinischen Nordfriesland, dem Bundesland mit den im internationalen Vergleich geringsten Abständen zu Wohnhäusern.
 
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Tilman21

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EM Wellen, ....natürlich wäre das auch spannend im Zusammenhang mit Infraschall, letztendlich berühren solche Fragen dann auch die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, was aber mMn die Diskussion zu stark ausweitet. (.....).

Symptomatisch ist doch, daß bei der Beantragung von WKA idR keine spezifische (!) Aussage zum Infraschall bzw. Tonhaltigkeit erfolgt. Angesichts von Urteilen aus Bayern und Niedersachsen ist das wohl von Anlage zu Anlage verschieden, so daß sich von vornherein ein entsprechender Erklärungsbedarf ergibt.

Aber die zuständigen Behörden mahnen derlei Antragsergänzungen nicht etwa, wie man erwarten sollte, regelmäßig an, sondern hoffen dann wohl eher, sich den (politischen) Ärger zu ersparen, der mit einer solchen Nachforderung einhergehen könnte.
 
OP
Elvis Domestos
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Symptomatisch ist doch, daß bei der Beantragung von WKA idR keine spezifische (!) Aussage zum Infraschall bzw. Tonhaltigkeit erfolgt. Angesichts von Urteilen aus Bayern und Niedersachsen ist das wohl von Anlage zu Anlage verschieden, so daß sich von vornherein ein entsprechender Erklärungsbedarf ergibt.

Aber die zuständigen Behörden mahnen derlei Antragsergänzungen nicht etwa, wie man erwarten sollte, regelmäßig an, sondern hoffen dann wohl eher, sich den (politischen) Ärger zu ersparen, der mit einer solchen Nachforderung einhergehen könnte.

Das möchte ich nicht unterstreichen. Die Behörden, die ja quasi bombardiert werden mit Argumenten und Beschwerden, reagieren indem sie es weiter geben an die Politik, deswegen würde ich den mangelnden Willen diese Angelegenheit klären zu wollen eher bei der Politik sehen. In Dänemark führten diese berechtigten Bedenken in Bezug auf Infraschall dazu, dass viele Bauvorhaben vorerst gestoppt wurden und Untersuchungen angestellt werden. In Deutschland ist der Druck allerdings ein anderer, viele Politiker sind in Windkraft investiert, viele Baukredite gehen über die KFW. Das diese Umstände einen gewaltigen Druck auslösen ist nachvollziehbar, umso wichtiger ist eine rasche Klärung. Inwieweit Politiker selbst hochgradig und auch höchst effektiv in Windkraft investiert sind, zeigt das Beispiel P. H. Carstensen, ehem. Ministerpräsident von Schleswig Holstein. Auch die Redewendung > der Bürgermeister, der Bürgermeister, der ist der Windkraftmeister < zeigt einen Zusammenhang dieser Problematik.
 

Jakob

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Handys strahlen nicht. Kein bisschen. Und mir wäre noch kein Fall bekannt, in dem von nennenswerten Beschwerden durch EM Wellen verursacht worden wären.

Ich kenn keine Fall, dass jemand durch dieses Infraschalldingens da zu Schaden gekommen wäre. Und du schreibst irgendwas von weltweit und massiv.
 

Smoker

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Ich kenn keine Fall, dass jemand durch dieses Infraschalldingens da zu Schaden gekommen wäre. Und du schreibst irgendwas von weltweit und massiv.

Es gibt mehr Dinge die du nicht weißt, als das was du glaubst zu wissen. Behalte den Satz bitte immer im Hinterkopf.
 

Jakob

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Es gibt mehr Dinge die du nicht weißt, als das was du glaubst zu wissen. Behalte den Satz bitte immer im Hinterkopf.

"Weltweit"? "massiv"? Und nur du bekommst das mit?:dance:
 

Tilman21

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"Weltweit"? "massiv"? Und nur du bekommst das mit?:dance:

Was hat das damit zu tun, daß alles, was man nicht weiß, dennoch sein kann? Den Infraschall von WKA gibt es, wobei sich seine Ausbreitung standortspezifisch darstellt. Verallgemeinern ist deshalb genauso unqualifiziert wie es unqualifiziert ist, nach dem Motto "weiß ich nicht, also gibt's das nicht" zu handeln.
 

Smoker

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Ach kiddies... die Dinger stehen in ettlichen Ländern dieser Erde. Und überall wo diese Dinger in der unmittelbaren Nähe zum Mensch und Nutztier stehen, beklagen Anwohner Beschwerden. Daher global. Dies ist natürlich nicht gleich zu setzen mit Globaler Infraschall-Beschallung. Aber wer das aus dem Kontext heraus annimmt ist ein Idiot!

Die Symptome sind: Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Tinitus, Sehstörungen, Schwindel, Herzrasen, Übelkeit und Halluzinationen. Und wer das nicht für schwerwiegend (massiv) hält, der ist ebenfalls ein Idiot.
 
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Ach kiddies... die Dinger stehen in ettlichen Ländern dieser Erde. Und überall wo diese Dinger in der unmittelbaren Nähe zum Mensch und Nutztier stehen, beklagen Anwohner Beschwerden. Daher global. Dies ist natürlich nicht gleich zu setzen mit Globaler Infraschall-Beschallung. Aber wer das aus dem Kontext heraus annimmt ist ein Idiot!

Die Symptome sind: Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Tinitus, Sehstörungen, Schwindel, Herzrasen, Übelkeit und Halluzinationen. Und wer das nicht für schwerwiegend (massiv) hält, der ist ebenfalls ein Idiot.

Seitens der Betreiber und der Genehmigungsbehörden wird stets betont: Es werden alle gesetzlichen Rahmenbedingen eingehalten. Daher sind keine Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten. Was ist aber, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen falsch sind? Wer trägt dann das Risiko? Die Planer, die Betreiber oder die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden, die alle weiter als 2.000 Meter von den Windkraftanlagen entfernt wohnen und schlafen können. Oder sind es die Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen und nachts nicht schlafen können? Das Verfassungsgericht, welches stets unter starken politischen Einfluß steht, muss jetzt entscheiden wer das Risiko trägt. Sollte das BVG im Sinne der Investoren die Klage abweisen und formulieren, die geltenden Regeln seien ausreichend, dann würde mE das BVG an Glaubwürdigkeit verlieren und es würde sich ein gewaltiger Spalt in der Gesellschaft formen.
 

Smoker

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Seitens der Betreiber und der Genehmigungsbehörden wird stets betont: Es werden alle gesetzlichen Rahmenbedingen eingehalten. Daher sind keine Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten. Was ist aber, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen falsch sind? Wer trägt dann das Risiko? Die Planer, die Betreiber oder die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden, die alle weiter als 2.000 Meter von den Windkraftanlagen entfernt wohnen und schlafen können. Oder sind es die Menschen, die in unmittelbarer Nähe wohnen und nachts nicht schlafen können? Das Verfassungsgericht, welches stets unter starken politischen Einfluß steht, muss jetzt entscheiden wer das Risiko trägt. Sollte das BVG im Sinne der Investoren die Klage abweisen und formulieren, die geltenden Regeln seien ausreichend, dann würde mE das BVG an Glaubwürdigkeit verlieren und es würde sich ein gewaltiger Spalt in der Gesellschaft formen.

Es ist sowohl Betreibern als auch den Behörden einfach scheiss egal. Umweltauflagen sind sowieso nur im Weg. Soll so ein Windrad in der nähe von Artgeschützen Volgelnestern gebaut werden, dann verschwinden zufällig diese Vögel. Windkraft ist ein Sozialfinanziertes Investment, und bedeutet GELD und wo Geld ist, sind Menschen und Tiere und die Natur egal. Das ist der Status in Deutschland. Und dem entsprechend wird auch jedes Gericht urteilen.
 
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Elvis Domestos
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Es ist sowohl Betreibern als auch den Behörden einfach scheiss egal. Umweltauflagen sind sowieso nur im Weg. Soll so ein Windrad in der nähe von Artgeschützen Volgelnestern gebaut werden, dann verschwinden zufällig diese Vögel. Windkraft ist ein Sozialfinanziertes Investment, und bedeutet GELD und wo Geld ist, sind Menschen und Tiere und die Natur egal. Das ist der Status in Deutschland. Und dem entsprechend wird auch jedes Gericht urteilen.

Das BGH steht unter gewaltigen Druck: Zielvorgaben der Politik, im Bund-, sowie in Europa länderspezifische Abstandsregelungen, Investorensicherheit und eben, dass Recht auf körperliche Unversehrtheit. In meinen Augen ist Schleswig Holstein mit seinen Abstandsregelungen über das Ziel einen möglichst großen Konsens zu bilden, hinaus geschossen. Es geht also auch um Schleswig Holsteins Stellung in Europa.
 

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