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Ehemaliger SS-Wachmann vor Gericht

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Das Landgericht Lüneburg hat das Urteil im Auschwitz-Prozesse gesprochen. Die Strafkammer verhängte gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen.
Nun steht ein weiterer Mannschaftsdienstgrad wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht.
In Detmold hat ein weiterer Auschwitz-Prozess begonnen: Ein früherer SS-Wachmann des Konzentrationslagers muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Detmold verantworten. Dem 94-Jährigen aus Lippe wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen.

Ich möchte weder die Taten –welche ich im Detail nicht kenne- klein reden noch den Prozess in Frage stellen. In Ausschwitz das war Völkermord ohne Zweifel.

Als ehemaliger Wehrpflichtiger Mannschaftsdienstgrad habe ich Fragen und suche nach Antworten.

Wie hätte ich mich als nicht Freiwilliger verhalten können.

Beim Militär zählt nur eins Befehl und Gehorsam.

Aus Erzählungen von meinem Vater ist mir bekannt, dass es in der Wehrmacht wegen Befehlsverweigerungen zu standrechtlichen Erschießungen von Soldaten gekommen ist. Dieses Vorgehen war bei der SS ebenfalls an der Tagesordnung.

Nach der heutigen Rechtsprechung wäre mir –soweit ich überhaupt die Erkenntnis gehabt hätte, dass sich hinter dem Befehl eine Straftat verbirgt - nur die Entscheidung zur eigenen standrechtlichen Erschießung geblieben!

Persönlich motivierte, ohne Befehl oder diesen erweiternde Taten sind natürlich gesondert zu sehen.

Mir bleibt als Mannschaftdienstgrad - sobald ich erkenne es handelt sich um eine Straftat z.B. Mord – nur der Weg der Befehlsverweigerung somit entscheide ich mich für den eigenen Tod.


Kann das wirklich eine Zivilgesellschaft von einem Befehlsempfänger verlangen?

Ich möchte hier nicht über die Naziverbrechen das dritte Reich diskutieren, die sind bekannt!



Konzentriert auf die Frage, was kann der Befehlsempfänger, der Mannschaftsdienstgrade in einer solchen Situation tun?
Einfache Soldaten wurden zu Erschießungskommandos zusammengestellt für Standrechtliche Erschießungen befohlen, was tun?
 
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Wo warst du denn im Felde, in meiner Garnison gabs da klare Richtlinien und erschossen hat da Keiner Niemanden, jdflls nicht absichtlich!
Befehle konnten durchaus verweigert werden, wenn.....!

Nachschlag:
wenn:

http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31647.htm
 
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Pommes

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Wo warst du denn im Felde, in meiner Garnison gabs da klare Richtlinien und erschossen hat da Keiner Niemanden, jdflls nicht absichtlich!
Befehle konnten durchaus verweigert werden, wenn.....!

Nachschlag:
wenn:

http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31647.htm

Guck mal auf das Datum!

Unter Hitler war die Judenvernichtung kein Straftatbestand und wenn sich da einer geweigert hätte diesbezüglich Befehle auszuführen, wäre der Betreffende mit Sicherheit umgehend standrechtlich erschossen worden.
 
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Guck mal auf das Datum!

Unter Hitler war die Judenvernichtung kein Straftatbestand und wenn sich da einer geweigert hätte diesbezüglich Befehle auszuführen, wäre der Betreffende mit Sicherheit umgehend standrechtlich erschossen worden.

Demnach war er in der Wehrmacht, ja, ich jdflls war beim Bund, und da wurde sehr viel Wert darauf gelegt den Paragraphen 11 anzuwenden!
 

Pommes

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Demnach war er in der Wehrmacht, ja, ich jdflls war beim Bund, und da wurde sehr viel Wert darauf gelegt den Paragraphen 11 anzuwenden!

Na ja, beim Bund war ich auch, 1977 und das Soldatengesetz kenne ich auch, aber in der Wehrmacht sah das wohl anders aus.
 

Jakob

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Na ja, beim Bund war ich auch, 1977 und das Soldatengesetz kenne ich auch, aber in der Wehrmacht sah das wohl anders aus.

Auch die hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun. Die brauchten da Überzeugungstäter. Jemand, der seinen Job nur macht, weil er Angst um sein Leben hat, wäre ein zu großes Risiko gewesen.
 
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Na ja, beim Bund war ich auch, 1977 und das Soldatengesetz kenne ich auch, aber in der Wehrmacht sah das wohl anders aus.

Er wollte ja nun gerade das Thema aktuell diskutieren und in der BW ist oder war es zu meiner Zeit im Felde (71-72) eben nicht so, oder?
Also stellt sich die Frage, wo war er denn im Einsatz, oder?
 
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Eine Verurteilung von diesem NAZI-Gesindel ist formal korrekt.
Man fragt sich bei seinem Alter naturgemäß nach der Sinnhaftigkeit...
 
OP
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Lese doch noch mal meinen Beitrag "Aus Erzählungen von meinem Vater ist mir bekannt..." deine Schlussfolgerung ist falsch.

Aber deine Frage lässt eine pauschale Geringschätzung der Soldaten des dritten Reich vermuten.

Ich kann dir sagen, dass weder mein Vater noch Onkel freiwillig oder gar mit Begeisterung Arbeitsdienst und Militärdienst geleistet haben.

Ihnen wurde ihre Jugend und Gesundheit geraubt und Freunde haben ihr Leben verloren.

Wir können froh sein, dass wir das nicht erleben mussten.
 
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OP
H
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1973/74 habe ich meine Wehrpflicht bei der Luftwaffe abgeleistet.
Damals wurde auch über das Wehrgesetz, Befehl und Gehorsam gesprochen.
Im Zweifel muss erst der Befehl ausgeführt werden haben wir gelernt.
Aber sag doch mal, muß sich ein Soldat für seine Erschießung entscheiden?
 

nachtstern

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Er wollte ja nun gerade das Thema aktuell diskutieren und in der BW ist oder war es zu meiner Zeit im Felde (71-72) eben nicht so, oder?
Also stellt sich die Frage, wo war er denn im Einsatz, oder?

Wie es bei der Bundeswehr in ""Friedenszeiten"" aussah, ist für diesen Thread doch eher uninteressant.
Interessanter wäre, was bei der Bundeswehr in Kriegszeiten "im Jetzt" geschähe, da diese ja mittlerweile eher einer Söldnertruppe entspricht als einer "freiwilligen Armee"...

So weit ich mich erinnere, gibt es bei den Armeen anderer Nationen, für den Fall der "Verweigerung" in Kriegszeiten auch nur das "Standrecht"!
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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1973/74 habe ich meine Wehrpflicht bei der Luftwaffe abgeleistet.
Damals wurde auch über das Wehrgesetz, Befehl und Gehorsam gesprochen.
Im Zweifel muss erst der Befehl ausgeführt werden haben wir gelernt.
Aber sag doch mal, muß sich ein Soldat für seine Erschießung entscheiden?

Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun. Die brauchten da Überzeugungstäter. Jemand, der seinen Job nur macht, weil er Angst um sein Leben hat, wäre ein zu großes Risiko gewesen.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun. Die brauchten da Überzeugungstäter. Jemand, der seinen Job nur macht, weil er Angst um sein Leben hat, wäre ein zu großes Risiko gewesen.

Rechne mal nach in welchem Alter sich der Täter befand,
unter welchem "Bildungs- und Erziehungssystem" Er aufwuchs,
welche Gesetze und Verordnungen Er als geltendes Recht auffassen musste!


davon abgesehen,
hatte die Armee, die Wehrmacht wie auch die Waffen SS damals Standrechtliche Erschießungen vorgenommen,
alles was gegen die Ausführung eines Befehls entgegen gesetzt wurde,
lief unter dem Passus "Wehrkraftzersetzung"!
https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung
Zersetzung der Wehrkraft (kurz Wehrkraftzersetzung) war die Bezeichnung für einen grundsätzlich[1] mit Todesstrafe bedrohten Straftatbestand im nationalsozialistischen Deutschland, der 1938 in der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) neu gefasst[2] und kurz vor Kriegsbeginn am 26. August 1939 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde. Zu den aufgeführten Tatbeständen gehörten Kriegsdienstverweigerung, defätistische Äußerungen und Selbstverstümmelung.
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun.
 

Heli

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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun. Die brauchten da Überzeugungstäter. Jemand, der seinen Job nur macht, weil er Angst um sein Leben hat, wäre ein zu großes Risiko gewesen.

Was für ein demenzgeschwängertes Umerzogenengeschafel wieder [MENTION=2694]Jakob[/MENTION]...:rolleyes2:


Warum sollte jemand der Angst um sein Leben hat, wie du selber geschrieben hast - ein Risiko sein...??


Überzeugungstäter wären wohl eher ein Risiko gewesen. Denn solche Leute prahlen bekanntlich zuweilen mit dem was sie tun...



PS: Agierst du dich bei deinen ''Offline-Tätigkeiten'' (wie du es selber nennst) genau so unüberlegt und tölpelhaft?:rolleyes:
 
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Heli

Fragensteller...
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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun.

Hört hört, ein Zeitzeuge spricht...:coffee:



Sicher kannst du dem interessierten Forum auch Geschichten aus dem Ersten Weltkrieg erzählen?!! Von deinen vielen Heldentaten...:rolleyes:


Es gibt sicher Leute die solchen alten Prahlhanseln wie du zuhören. Und wenn es aus Mitleid ist...:giggle:
 
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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun. Die brauchten da Überzeugungstäter. Jemand, der seinen Job nur macht, weil er Angst um sein Leben hat, wäre ein zu großes Risiko gewesen.

Du meinst ideologisch 110%ige...davon gab es genug.
 

Uwe O.

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Gerne nochmal: Die Wehrmacht hat keinen an die Wand gestellt, der sich geweigert hat, in Auschwitz Dienst zu tun.

Du widerholst Dich sinnlos.
Hat irgend jemand behauptet, die Wehrmacht hätte die KZ betrieben oder Personal nach dort abgestellt?
 

Uwe O.

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Das Landgericht Lüneburg hat das Urteil im Auschwitz-Prozesse gesprochen. Die Strafkammer verhängte gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen.
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In Detmold hat ein weiterer Auschwitz-Prozess begonnen: Ein früherer SS-Wachmann des Konzentrationslagers muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Detmold verantworten. Dem 94-Jährigen aus Lippe wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen.

Der Fall Gröning ist noch nicht rechtskräftig, denn sowohl die Verteidigung als auch ein Nebenkläger haben Revision eingelegt.

Ansonsten ist es rechtlich sehr umstritten, ob die Begründung des Gerichts überhaupt mit der früheren Rechtsprechung des BGH konform geht.

Wenn einem Buchhalter, der nachweislich nicht an Morden aktiv beteiligt war, eine Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird, dann halte (nicht nur ich) das für eine Rechtsverdrehung übelster Art.

Hätte das dauerhaft Bestand, dann müstte man die gesamte Bevölkerung der ehemaligen DDR wegen Beihilfe zum Mord (Schießbefehl) anklagen und verurteilen.

Als ehemaliger Wehrpflichtiger Mannschaftsdienstgrad habe ich Fragen und suche nach Antworten.

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Das Problem stellt sich nicht. da die KZ vond er SS und nicht von der Wehrmacht betrieben wurden.
 

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