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Genfer Flüchtlingskonvention -> Deutsches Asylrecht -> Zuwanderungsgesetz

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Genfer Flüchtlingskonvention -> Deutsches Asylrecht -> Zuwanderungsgesetz

Hallo,

aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich grad ein wenig mit dem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention und so weiter. Nach einiger Zeit (quer) lesen habe ich allerdings zwischen den Begriffen und der Bedeutung Genfer Flüchtlingskonvention, deutsches Asylrecht und das Zuwanderungsgesetz den Faden verloren.

Wenn ich es richtig verstehe ist die Genfer Flüchtlingskonvention für alle EU-Länder geltend und in Deutschland erst einmal nur die Basis für das deutsche Asylrecht. Die Konvention legt also fest wer konkret als Flüchtling gehandelt wird und welche Rechte/Hilfe ihm zusteht. Soweit richtig?

Das deutsche Asylrecht an sich geht nun ein Stück weiter und regelt das Asyl in Deutschland etwas präziser, als Grundlage dient allerdings die Genfer Flüchtlingskonvention? So werden hier, neben der Reglung wer ein Flüchtling ist und wem welche Rechte/Hilfe zusteht (eben die Genfer Konvention), tiefgründigere Sachverhalte wie eben die (Finanz)-Verteilung, die Sicheren Herkunftsländer (Asylpaket I) oder auch das "neue" Asylpaket II verwirklicht?

Das Zuwanderungsgesetzt hingegen ist genau wie das deutsche Asylrecht ein rein deutsches Gesetzt, hat also erst einmal mit der EU nichts zu tun. Hier wird anders als beim Asylrecht zum Beispiel das Aufenthaltsgesetz (Einfach gesprochen: Wer darf sich konkret in Deutschland wie lange aufhalten) oder auch der Aufenthaltstitel/-status geregelt. Sprich wer konkret eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis bekommt und wer ein Visum bekommt oder nur "geduldet" wird.

Sind meine Gedankengänge soweit richtig oder mache ich irgendwo einen grundsätzlichen Fehler bei der Verständnis? Über eine kurze Rückmeldung und ggf. Hilfe bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen.

Vielen dank und beste Grüße,

Hacky
 
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Hallo,

aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich grad ein wenig mit dem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention und so weiter. Nach einiger Zeit (quer) lesen habe ich allerdings zwischen den Begriffen und der Bedeutung Genfer Flüchtlingskonvention, deutsches Asylrecht und das Zuwanderungsgesetz den Faden verloren.

Wenn ich es richtig verstehe ist die Genfer Flüchtlingskonvention für alle EU-Länder geltend und in Deutschland erst einmal nur die Basis für das deutsche Asylrecht. Die Konvention legt also fest wer konkret als Flüchtling gehandelt wird und welche Rechte/Hilfe ihm zusteht. Soweit richtig?

Das deutsche Asylrecht an sich geht nun ein Stück weiter und regelt das Asyl in Deutschland etwas präziser, als Grundlage dient allerdings die Genfer Flüchtlingskonvention? So werden hier, neben der Reglung wer ein Flüchtling ist und wem welche Rechte/Hilfe zusteht (eben die Genfer Konvention), tiefgründigere Sachverhalte wie eben die (Finanz)-Verteilung, die Sicheren Herkunftsländer (Asylpaket I) oder auch das "neue" Asylpaket II verwirklicht?

Das Zuwanderungsgesetzt hingegen ist genau wie das deutsche Asylrecht ein rein deutsches Gesetzt, hat also erst einmal mit der EU nichts zu tun. Hier wird anders als beim Asylrecht zum Beispiel das Aufenthaltsgesetz (Einfach gesprochen: Wer darf sich konkret in Deutschland wie lange aufhalten) oder auch der Aufenthaltstitel/-status geregelt. Sprich wer konkret eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis bekommt und wer ein Visum bekommt oder nur "geduldet" wird.

Sind meine Gedankengänge soweit richtig oder mache ich irgendwo einen grundsätzlichen Fehler bei der Verständnis? Über eine kurze Rückmeldung und ggf. Hilfe bzw. Aufklärung würde ich mich sehr freuen.

Vielen dank und beste Grüße,

Hacky

Ich denke Sie würden sich noch für die Verträge von Schengen und Dublin interessieren bei Ihrer Recherche.
 

New York

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Dass der EU schwierige Zeiten bevorstehen, dürfte unbestritten sein. Und selbst ein Auseinanderbrechen halte ich durchaus realistisch. Dass sich die Briten noch zu einem "Ja" zu diesem Verein durchringen können, wird je länger je unwahrscheinlicher.
Aber die Logik des Artikels ist natürlich wieder mal hanebüchener Schwachsinn. Eine Einschränkung der Personenfreizügigkeit führt quasi automatisch dazu, dass der gesamte freie Warenverkehr zusammenbricht? Internationale Lieferketten unterbrochen? Häh? Weil der LKW-Chauffeur an der Grenze vielleicht wieder mal kurz anhalten, die Scheibe runterkurbeln, und seine ID zeigen muss? Das ist doch absurd.
Dabei ist die blosse Einführung von Kontrollen ja noch nicht einmal eine Einschränkung der PFZ. Die würde für die meisten Bürger nach wie vor gelten. Nur nicht für Asylbewerber - die hatten im Schengen-System aber (eigentlich!) noch nie das Recht, nach Belieben kreuz und quer durch Europa zu tingeln, und sich da niederzulassen, wo es ihnen grad am besten gefällt.
Hier wird einfach wieder um das Goldene Kalb der Personenfreizügigkeit getanzt - von den üblichen Kreisen, die die EU als rein politisches Vorzeigeprojekt verstehen. Die machen jetzt einen auf beleidigte Leberwurst, nach dem Motto: Wenn jemand an einer EU-Binnen-Grenze mal eine ID zeigen muss, stirbt die EU. Das gilt vielleicht für ihr rosarotes Völkerverständigungs-Multikulti-Projekt EU :cool:
Das Wirtschafts-Projekt EU steht vor ganz anderen Problemen als der Frage "Scheibe kurz runter an der Grenze oder nicht"

BG, New York
 
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Wenn ich es richtig verstehe ist die Genfer Flüchtlingskonvention für alle EU-Länder geltend und in Deutschland erst einmal nur die Basis für das deutsche Asylrecht. Die Konvention legt also fest wer konkret als Flüchtling gehandelt wird und welche Rechte/Hilfe ihm zusteht. Soweit richtig?
Das Ganze ist noch "ein wenig" komplizierter, siehe verlinkte Grafik beim BR.

Detail-Infos dazu gibt es auf bamf.de, wikipedia usw.

Soweit ich verstanden habe, ist das Asylrecht unabhängig von der Flüchtlingskonvention.

In D werden aber alle Fälle über das Asylverfahren behandelt, weil grundsätzlich jeder das Recht hat, einen Asyl-Antrag zu stellen.
Das ist wohl einer der Gründe dafür, warum es in der aktuellen Diskussion so schwierig ist, Flüchtlinge und Asylsuchende zu unterscheiden.

Aus aktuellem Anlaß: Der "subsidiäre Schutz" wird ggf. "aus humanitären Gründen" gewährt, auch wenn der Betreffende nicht als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannt werden kann.
Lediglich auf diese Gruppe bezieht sich die aktuell beschlossene Aussetzung des Familiennachwuchses.
Es ist schon erstaunlich, was man so nebenbei erfährt, wenn eine Maßnahme mal eingeschränkt wird. Ich hätte sonst nicht erwartet, daß solche "Flüchtlinge", die eh nur eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr bekommen, bisher ihre Familien nachholen konnten.
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Jetzt fehlt nur noch, daß jemand auf die glorreiche Idee kommt, von dem was hier in Deutschland als Flüchtling auftaucht, zu verlangen, sich an die Genfer Konvention oder die deutsche Asylgesetzgebung zu halten!

Wissen wir doch, daß Gesetze aus der Sicht von Mohammedanern nur für die doofen Dhimmis gelten!

:mad:
 
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Die Genfer Flüchtlingskonvention legt für alle unterzeichnenden Staaten fest, was ein Flüchtling ist und was grundsätzlich seine Rechte sind, Straffreiheit bei illegaler Einreise zum Beispiel.

Mit diesen Grundlagen, also den Zutaten quasi, backt dann jedes unterzeichnende Land seinen eigenen Kuchen, um im Bild zu bleiben. Wenn also die Definition des Begriffs "Flüchtling" und welche Rechte er hat, verschiedene Äpfel und Käse sind, wird das, wenn es fertig ist, eine Käsekuchen mit Äpfeln. Überall. Trotzdem wird er unterschiedlich schmecken, je nachdem, was noch hinzukommt. Das ist dann das jeweilige Asylrecht. Es kann jedoch kein land hergehen, und auf einmal Birnen nehmen, d.h. die Genfer Flüchtlingskonvention ist bindend, für alle. Aber es darf gerne was dazugegeben werden bzw. es dürfen Backrezepte erstellt werden, also Anweisungen, wie die Konvention umgesetzt werden soll.

Dublin wäre so ein Rezept, die Asylpakete auch, Schengen nicht. Schengen ist ein Abkommen zur Förderung der Wirtschaft und des zwischenstaatlichen Verkehrs. Die fehlenden Grenzkontrollen, die hierfür förderlich sind, machen es natürlich auch Flüchtlingen leichter, ins Land zu kommen. Damit ist Schengen eine Rahmenbedingung, die Einfluss auf die Zahl der Flüchtlinge hat, aber nicht auf den Umgang mit ihnen im Rahmen der Genfer Konvention oder der geltenden Asylgesetze.

Deutschland hat mit den Dublinabkommen, die ja auch Deutschlands Betreiben hin zustande gekommen sind, die Genfer Flüchtlingskonvention und dasauf ihr basierende Asylgesetz quasi außer Kraft gesetzt, obwohl die Konvention unterzeichnet und mit dem Gesetz auch umgesetzt worden ist. Denn de facto hat dadurch kaum ein Flüchtling je Deutschland erreicht. Er hätte dazu ja mit dem Fallschirm abspringen müssen.
 
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opppa

Schaf im Wolfspelz
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Die Genfer Flüchtlingskonvention legt für alle unterzeichnenden Staaten fest, was ein Flüchtling ist und was grundsätzlich seine Rechte sind, Straffreiheit bei illegaler Einreise zum Beispiel.

Mit diesen Grundlagen, also den Zutaten quasi, backt dann jedes unterzeichnende Land seinen eigenen Kuchen, um im Bild zu bleiben. Wenn also die Definition des Begriffs "Flüchtling" und welche Rechte er hat, verschiedene Äpfel und Käse sind, wird das, wenn es fertig ist, eine Käsekuchen mit Äpfeln. Überall. Trotzdem wird er unterschiedlich schmecken, je nachdem, was noch hinzukommt. Das ist dann das jeweilige Asylrecht. Es kann jedoch kein land hergehen, und auf einmal Birnen nehmen, d.h. die Genfer Flüchtlingskonvention ist bindend, für alle. Aber es darf gerne was dazugegeben werden bzw. es dürfen Backrezepte erstellt werden, also Anweisungen, wie die Konvention umgesetzt werden soll.

Dublin wäre so ein Rezept, die Asylpakete auch, Schengen nicht. Schengen ist ein Abkommen zur Förderung der Wirtschaft und des zwischenstaatlichen Verkehrs. Die fehlenden Grenzkontrollen, die hierfür förderlich sind, machen es natürlich auch Flüchtlingen leichter, ins Land zu kommen. Damit ist Schengen eine Rahmenbedingung, die Einfluss auf die Zahl der Flüchtlinge hat, aber nicht auf den Umgang mit ihnen im Rahmen der Genfer Konvention oder der geltenden Asylgesetze.

Deutschland hat mit den Dublinabkommen, die ja auch Deutschlands Betreiben hin zustande gekommen sind, die Genfer Flüchtlingskonvention und dasauf ihr basierende Asylgesetz quasi außer Kraft gesetzt, obwohl die Konvention unterzeichnet und mit dem Gesetz auch umgesetzt worden ist. Denn de facto hat dadurch kaum ein Flüchtling je Deutschland erreicht. Er hätte dazu ja mit dem Fallschirm abspringen müssen.

Fettung durch mich!

Dublin war ein (blödsinniger....äh) vollkommen ungeeigneter Versuch der Länder, die dadurch praktisch keine Außengrenzen hatten, sich die Segnungen der Völkerwanderung vom Leib zu halten.
Da konnte man dann so richtig erstaunt blicken, daß die Länder an den südlichen Außengrenzen die Massen der Flüchtlinge nicht händeln konnten; schließlich hatte man durch Dublin ja keine Verpflichtungen zu erwarten.

Das weit größere Problem entstand dadurch, daß Mutti in ihrer grenzenlosen Großmut die Bedürftigen aller Welt zu uns (nicht zu sich) rief, und daß die (doofen) Deutschen den Flüchtlingen als Sozialhilfe mehr Geld boten, als die in ihrer Heimat je durch ehrliche Arbeit verdienen konnten.
Das Ganze - verbunden mit der bei Orientalen vollkommen fehlenden Verschämtheit (wohlgemerkt, ich habe nicht Unverschämtheit geschrieben) - führte doch dazu, das Gros der Flüchtlinge ins 'Schlaraffenland Deutschland zu lenken. Jeder Versuch von europäischen Dhimmis Regeln aufzustellen, kann doch von einem Wahren Gläubigen sofort als Teufelswerk durchschaut werden!

:kopfkratz:
 

bourg

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Fettung durch mich!

Dublin war ein (blödsinniger....äh) vollkommen ungeeigneter Versuch der Länder, die dadurch praktisch keine Außengrenzen hatten, sich die Segnungen der Völkerwanderung vom Leib zu halten.
Da konnte man dann so richtig erstaunt blicken, daß die Länder an den südlichen Außengrenzen die Massen der Flüchtlinge nicht händeln konnten; schließlich hatte man durch Dublin ja keine Verpflichtungen zu erwarten.

Das weit größere Problem entstand dadurch, daß Mutti in ihrer grenzenlosen Großmut die Bedürftigen aller Welt zu uns (nicht zu sich) rief, und daß die (doofen) Deutschen den Flüchtlingen als Sozialhilfe mehr Geld boten, als die in ihrer Heimat je durch ehrliche Arbeit verdienen konnten.
Das Ganze - verbunden mit der bei Orientalen vollkommen fehlenden Verschämtheit (wohlgemerkt, ich habe nicht Unverschämtheit geschrieben) - führte doch dazu, das Gros der Flüchtlinge ins 'Schlaraffenland Deutschland zu lenken. Jeder Versuch von europäischen Dhimmis Regeln aufzustellen, kann doch von einem Wahren Gläubigen sofort als Teufelswerk durchschaut werden!

:kopfkratz:

Und was machen wir jetzt mit der "Mutti"? Bei der Gelegenheit: Respekt vor deiner Formulierung "Verschämtheit" - du bringst es wirklich sehr sanft und behutsam auf den Punkt. ;)
 
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New York

Deutscher Bundespräsident
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Die Genfer Flüchtlingskonvention legt für alle unterzeichnenden Staaten fest, was ein Flüchtling ist und was grundsätzlich seine Rechte sind, Straffreiheit bei illegaler Einreise zum Beispiel.

Mit diesen Grundlagen, also den Zutaten quasi, backt dann jedes unterzeichnende Land seinen eigenen Kuchen, um im Bild zu bleiben. Wenn also die Definition des Begriffs "Flüchtling" und welche Rechte er hat, verschiedene Äpfel und Käse sind, wird das, wenn es fertig ist, eine Käsekuchen mit Äpfeln. Überall. Trotzdem wird er unterschiedlich schmecken, je nachdem, was noch hinzukommt. Das ist dann das jeweilige Asylrecht. Es kann jedoch kein land hergehen, und auf einmal Birnen nehmen, d.h. die Genfer Flüchtlingskonvention ist bindend, für alle. Aber es darf gerne was dazugegeben werden bzw. es dürfen Backrezepte erstellt werden, also Anweisungen, wie die Konvention umgesetzt werden soll.

Dublin wäre so ein Rezept, die Asylpakete auch, Schengen nicht. Schengen ist ein Abkommen zur Förderung der Wirtschaft und des zwischenstaatlichen Verkehrs. Die fehlenden Grenzkontrollen, die hierfür förderlich sind, machen es natürlich auch Flüchtlingen leichter, ins Land zu kommen. Damit ist Schengen eine Rahmenbedingung, die Einfluss auf die Zahl der Flüchtlinge hat, aber nicht auf den Umgang mit ihnen im Rahmen der Genfer Konvention oder der geltenden Asylgesetze.

Deutschland hat mit den Dublinabkommen, die ja auch Deutschlands Betreiben hin zustande gekommen sind, die Genfer Flüchtlingskonvention und dasauf ihr basierende Asylgesetz quasi außer Kraft gesetzt, obwohl die Konvention unterzeichnet und mit dem Gesetz auch umgesetzt worden ist. Denn de facto hat dadurch kaum ein Flüchtling je Deutschland erreicht. Er hätte dazu ja mit dem Fallschirm abspringen müssen.

Guter Beitrag.
Ich bin auch der Meinung, dass ein Gesetzesvollzug im Rahmen der EMRK und im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention machbar ist. Leider hat Deutschland und auch die EU die Fehlkonstruktion Schengen/Dublin übersehen. Die Außengrenzkontrolle wurde offenbar gar nie richtig ernst genommen.

BG, New York
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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