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BRD->deutsches Reich

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Danke, doch ist das, was Du präsentierst, für mich nicht glaubwürdig. "Elektronisches Papier" ist ein Geduldsmonster ...

Im Übrigen macht einen Staat das aus, was geschieht. Regelwerke und Konzepte sind nur so gut oder so schlecht wie deren Verwirklichung bzw. Nichtverwirklichung. Und wenn die meisten Bürger sich dem unterordnen, was ihnen immer mehr Geld aus der Tasche zieht, dann geschieht ihnen das Recht!

So einfach ist das.

Gefühlsweltschlachten am Rande der Ratio über recht viel "blaublödversifften Quasselterrorismus" in Diskussionsplattformen waren noch nie mein Ding. Da mag es zwar ganz schön scheppern, wenn man alles zusammenrechnet, doch hat sich damit noch nie genug bewegt!
Der Link ist jetzt was unglaubwürdig. Am 31.07.1973 gab es aber dieses Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR. Und hier wurde dann festgestellt, dass es keinen Gesamtstaat gibt, der handlungsfähig ist. Mit der Wiedervereinigung ist der Grundlagenvertrag und damit auch das Urteil überflüssig geworden.
Selbstverständlich musste das BVerfG feststellen, dass es keinen Gesamtstaat gibt, der handlungsfähig ist. Was denn sonst? Den konnte es ja erst nach der Wiedervereinigung geben!

Aber selbst wenn die Verfassungsschützer in Karlsruhe feststellen würden,
dass kleine Männer künftig auf Kosten des Staates
mit Periskopen ausgestattet werden und kleine Frauen mit Stöckelschuhen,
um mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen,
käme es nur auf die Umsetzung dieser Ma§nahme an ...!!

Und alle Umsetzungen eines der besten Regelwerke der Welt
scheiterten bisher am mangelnden Selbstbewusstsein
des eigentlichen Souveräns ...!!
Der hat sein Zepter auch nach Erstellung des Demokratiekonzeptes
Mächtigen in die Hand gedrückt,
rutscht immer unruhiger auf seinem Thron herum,
rückt sich die Krone zurecht
und zupft verlegen an seinem Hermelin,
wenn ich ihm in Diskussionsforen klarmache,
dass er ein Hosenschei§er ist.

Keine Kleinigkeit, denn wenn 80 Millionen Hosenschei§er
täglich bei vielen Gelegenheiten beweisen,
wieviel Herrschaftsdenken und Unterordnungsliebe
noch in den Knochen der meisten stecken,
ist ganz schön bzw. ganz unschön was los im Staate Deutschland ...!!
 
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In der Tat! Das ist nach dem alten "Gesetz" der Weimarer Republik, RuStAG, geregelt. Dieses "Gesetz" ist aber durch die Verwalter der BRD bis zur Unkenntlichkeit verzerrt worden. Sähe man es ganz genau, wären wir alle "Staaten"los.;)

Hier ein Link zum ursprünglichen Gesetz von 1913:

http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

Und es wurde zig mal geändert.

Und hier mal das aktuelle Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
 

MiaPetra

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Aber nur als Verwaltungseinheit, bzw heute würde man sagen als Bundesland...........nicht als Staat. Der Staat war das preußisch dominierte Deutsche Reich.
...
Das klingt doch schon wesentlich anders, als zuvor von Dir
Zitat: >> ... denn Preußen ging 1871 im Deutschen Reich auf. Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe. XDas Deutsche Reich IST ein preußisches Reich. <<

Trotzdem:
Die Königreiche und Fürstentümer, die Mitglieder im Deutschen Kaiserreich waren hatten eine wesentlich andere Stellung als heute die Bundesländer, sie waren bei weitem nicht "nur Verwaltungseinheit", so war z.B. das Militär noch in der Zuständigkeit der Länder ! (Hitler war im 1. WK bekanntlich Gefreiter im bayerischen Heer)
Auch war der König von Preußen nicht "Kaiser von Deutschland", sondern "Deutscher Kaiser".
Bestimmte Zuständigkeiten wurden mit der "Weimarer" Verfassung geändert (z.B. Reichswehr), aber die Herabstufung zu reinen Verwaltungseinheiten kam erst mit der "Gleichschaltung" 1933/34.

Bundesstaatliche Konstruktionen mit eigenen Königreichen/Fürstentümern hat es verschiedentlich gegeben (HRR, Rus) und gibt es auch heute noch (Vereinigte Arabische Emirate, in gewisser Hinsicht auch Malaysia)

Übrigens - mal rein von der Logik:
Wenn - wie Du geschrieben hattest - "Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe" stimmen würde, dann wäre mit dem rechtlich gültigen (!) Kontrollratsgesetz zur Auflösung Preußens ja das Deutsche Reich aufgelöst!
 

Le Bon

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Stefan O. W. Weiß

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Preußen gibt es seit 1947 nicht mehr (Gesetz des alliierten Kontrollrates)

Staatsrechtlich gibt es "Deutschland" überhaupt erst seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die existiert noch.

Zuvor gab es keinen Staat "Deutschland", nur die verschiedenen "Reiche":
- Heiliges Römisches Reich (bis 1806)
- Deutsches Reich 1871 - 1943
- Großdeutsches Reich 1943 - 1945

Während das HRR formell für aufgelöst erklärt worden ist (ebenso Preußen),
hat es für das (Groß-)Deutsche Reich keine formelle Auflösung gegeben, weder bei der bedingungslosen Kapitulation, noch bei der Gründung der Bundesrepublik (auch nicht der DDR).

Fraglich ist, ob das nach dem "2+4-Vertrag" noch gilt oder überhaupt relevant ist.
Interessant wäre, ob es dazu (ab 1990) auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt.

Ist dann Deutschland (die Bundesrepublik) identisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich, oder "nur" Rechtsnachfolger?
und was für Konsequenzen hätte das? (z.B. gehört Österreich dann zur Bundesrepublik Deutschland - ohne dass die Ösis das wissen?)

Auch du begehst den Fehler, Territorium mit Staat zu verwechseln. Das Territorium der diversen mehr oder weniger deutschen Reiche und Staaten existiert natürlich weiter. Das ist die Teilidentität von der das Verfassungsgericht schreibt. Aber die früheren Staaten sind eben untergegangen und durch andere ersetzt worden. It's so easy. :))
 

MiaPetra

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Das heilige römische reich ist spätestens durch den Deutschen Krieg (preußisch- österreischischen krieg) zerschlagen wurden......wenn nich sogar von Napoleon schon...darüber streiten sich die Experten.
Das Heilige Römische Reich ist am 6.August 1806 aufgelöst worden, indem der römisch-deutsche Kaiser Franz II. die Kaiserkrone des HRR niederlegte und verkündet hat:
"Wir entbinden zugleich Churfürsten, Fürsten und Stände und alle Reichsangehörigen, insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichsgerichte und die übrige Reichsdienerschaft, von ihren Pflichten, womit sie an Uns, als das gesetzliche Oberhaupt des Reichs, durch die Constitution gebunden waren."

Er erklärte auch die Herauslösung aller Habsburgischen Länder aus dem Reich und unterstellte sie ausschließlich seinem Österreichischen Kaisertum.

Kurz zuvor hatten zunächst Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und einige kleinere Fürstentümer zunächst den "Rheinbund" gegründet und zum 1. August den Austritt aus dem Reich erklärt, und auch der schwedische König hatte seine Reichsgebiete dem "Reichsregime" entzogen.
Somit hatte das Reich de facto aufgehört zu bestehen und die formelle Auflösung durch Kaiser Franz war nur die Konsequenz.

Der Preußisch-Österreichische Krieg von 1866 beendete dagegen den 1815 auf dem Wiener Kongress gegründeten "Deutschen Bund" (so im Friedensvertrag von Prag festgelegt),
lag aber doch lange nach der Auflösung des HRR 1806, die freilich durch Napoleon verursacht war.
(Darüber dürfte doch eigentlich kein Streit bestehen, wenn auch bei der Auflösung Kaiser Franz möglicherweise formal seine Kompetenzen überschritten haben könnte.)
 
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MiaPetra

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Preußen gibt es seit 1947 nicht mehr (Gesetz des alliierten Kontrollrates)

Staatsrechtlich gibt es "Deutschland" überhaupt erst seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die existiert noch.

Zuvor gab es keinen Staat "Deutschland", nur die verschiedenen "Reiche":
- Heiliges Römisches Reich (bis 1806)
- Deutsches Reich 1871 - 1943
- Großdeutsches Reich 1943 - 1945

Während das HRR formell für aufgelöst erklärt worden ist (ebenso Preußen),
hat es für das (Groß-)Deutsche Reich keine formelle Auflösung gegeben, weder bei der bedingungslosen Kapitulation, noch bei der Gründung der Bundesrepublik (auch nicht der DDR).

Fraglich ist, ob das nach dem "2+4-Vertrag" noch gilt oder überhaupt relevant ist.
Interessant wäre, ob es dazu (ab 1990) auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt.

Ist dann Deutschland (die Bundesrepublik) identisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich, oder "nur" Rechtsnachfolger?
und was für Konsequenzen hätte das? (z.B. gehört Österreich dann zur Bundesrepublik Deutschland - ohne dass die Ösis das wissen?)

Auch du begehst den Fehler, Territorium mit Staat zu verwechseln. Das Territorium der diversen mehr oder weniger deutschen Reiche und Staaten existiert natürlich weiter. Das ist die Teilidentität von der das Verfassungsgericht schreibt. Aber die früheren Staaten sind eben untergegangen und durch andere ersetzt worden. It's so easy. :))
Kannst Du mir freundlicherweise bitte erklären, wie Du zu Deiner Feststellung aus dem, was Du von mir zitiert hast, kommst!
Wo siehst Du da etwas, was Du nicht als Staat, sondern als "Territorium" ansiehst?

Ich verstehe unter Bundesrepublik Deutschland, Staat "Deutschland", "Reiche", Heiliges Römisches Reich, Deutsches Reich und Großdeutsches Reich jeweils Staaten und auch Preußen war ein Staat, später allenfalls ein "Gliedstaat" oder auch "Land" (analog heutigem Bundesland).

Wo ich in anderen Beiträgen das Territorium Preußens gemeint habe, habe ich es auch ausdrücklich Territorium genannt.

Mir scheint aber, dass Du wohl aus dem Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag nicht richtig gelesen hast.
Egal, ob es Dir und mir oder wem auch gefällt oder nicht, dort steht
Zitat >>
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
<< Zitat Ende
während der Staat "Deutsches Reich" nach Ansicht des BVerfG 1973 noch Rechtsfähigkeit besitzt
und die Bundesrepublik Deutschland als Staat mit dem Staat "Deutsches Reich" identisch ist,
bezieht sich "teilidentisch" ausdrücklich auf die "räumliche Ausdehnung", also das Territorium!

Hast nicht DU etwas durcheinander gebracht?!
 
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Das ursprüngliche Gesetz ist eigentlich das Gesetz aus dem Jahr 1870.
http://verfassungen.de/de/de67-18/staatsbuergerschaft70.htm
Warum sich aber alle immer auf das Gesetz aus dem Jahr 1913 beziehen ist mir unklar. Weiß das einer?


Es ist doch völlig Latte ob 1870 oder 1913.
Es gab 2 Weltkriege danach und heute zählen eben die Aktuellen Gesetze die sicherlich nicht perfekt sind
aber was erwartet man von Menschen die nicht perfekt sind und wer sagt was Perfekt ist.
Wir leben in einem Demokratischen Land und niemand erwartet das die Demokratie die perfekte Lösung ist
aber zumindest ist es die mir bekannteste Form des Miteinanderlebens und auch die Variante wo jeder Bürger mitmachen kann

MfG Geraldo
 

Stefan O. W. Weiß

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Kannst Du mir freundlicherweise bitte erklären, wie Du zu Deiner Feststellung aus dem, was Du von mir zitiert hast, kommst!
Wo siehst Du da etwas, was Du nicht als Staat, sondern als "Territorium" ansiehst?

Ich verstehe unter Bundesrepublik Deutschland, Staat "Deutschland", "Reiche", Heiliges Römisches Reich, Deutsches Reich und Großdeutsches Reich jeweils Staaten und auch Preußen war ein Staat, später allenfalls ein "Gliedstaat" oder auch "Land" (analog heutigem Bundesland).

Wo ich in anderen Beiträgen das Territorium Preußens gemeint habe, habe ich es auch ausdrücklich Territorium genannt.

Mir scheint aber, dass Du wohl aus dem Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag nicht richtig gelesen hast.
Egal, ob es Dir und mir oder wem auch gefällt oder nicht, dort steht
Zitat >>
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
<< Zitat Ende
während der Staat "Deutsches Reich" nach Ansicht des BVerfG 1973 noch Rechtsfähigkeit besitzt
und die Bundesrepublik Deutschland als Staat mit dem Staat "Deutsches Reich" identisch ist,
bezieht sich "teilidentisch" ausdrücklich auf die "räumliche Ausdehnung", also das Territorium!

Hast nicht DU etwas durcheinander gebracht?!

Jetzt, wo du es sagst ... :kopfkratz:
 
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Es ist doch völlig Latte ob 1870 oder 1913.
Es gab 2 Weltkriege danach und heute zählen eben die Aktuellen Gesetze die sicherlich nicht perfekt sind
aber was erwartet man von Menschen die nicht perfekt sind und wer sagt was Perfekt ist.
Wir leben in einem Demokratischen Land und niemand erwartet das die Demokratie die perfekte Lösung ist
aber zumindest ist es die mir bekannteste Form des Miteinanderlebens und auch die Variante wo jeder Bürger mitmachen kann

MfG Geraldo

Das ist nicht Latte, weil ja das Gesetz aus dem Jahr 1913 noch gilt. Auf dem wird sich ja aktuell noch berufen. Mich interessiert warum das Gesetz aus dem Jahr 1870 nicht mehr gilt. Weil das einfach so beschlossen worden ist?
 
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BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
Teilidentisch durch die Existenz der DDR die ebenfalls ein Nachfolger des DR war. Mit der Wiedervereinigung allerdings wieder identisch.

BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
So ist es. Es gab keine Regierung, die für BRD und DDR hätte sprechen können, daher war das DR als Gesamtstaat handlungsunfähig.

MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das ist falsch. Die BRD war immer handlungsfähig. Aber nur als Teilstaat handlungsfähig, da in der räumlichen Ausdehnung teilidentisch. Als Gesamtstaat war BRD/DR handlungsunfähig.

Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.
Das ist falsch.

Gegenfrage: Warum steht in dem Urteil "ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig." und nicht "ist allerdings als Staat mangels Organisation nicht handlungsfähig."?
 
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NRW kann nicht rechtsnachfolger Preußens sein, denn Preußen ging 1871 im Deutschen Reich auf. Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe. XDas Deutsche Reich IST ein preußisches Reich.
Das DR ist kein preußisches Reich. Das DR wurde auf Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den Einzelstaaten gegründet, so ähnlich wie die EU heute. Die Bayern hatten bekanntlich sogar eine eigene Armee und diplomatische Vertretungen im Ausland. Preußen war ein Bundesstaat des DR, so wie NRW heute.
 
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Preußen hat nach 1871 weiter bestanden (genau so wie Bayern, Sachsen etc.) der König von Preußen war gleichzeitig Kaiser des Reiches. (Wie auch schon im Heiligen Römischen Reich bis 1806 jeweils ein Landesfürst - zuletzt stets ein Habsburger - deutscher König war und meist auch zum Kaiser gekrönt wurde.)
Ja und nein. Der preußische König war Deutscher Kaiser, in dem Sinne wie der König von Bayern ein Deutscher König war, aber er war nicht "Kaiser von Deutschland". Der Titel "Kaiser von Deutschland" haben die anderen Fürsten dem Kaiser verweigert. Der Unterschied ist, dass im HRRDN der Deutsche Kaiser eben auch Deutscher König war und damit Lehnsherr der anderen Landesfürsten. Der Deutsche Kaiser im DR war aber nur preuß. König und damit Primus inter Pares.

Die Königreiche und Fürstentümer, die Mitglieder im Deutschen Kaiserreich waren hatten eine wesentlich andere Stellung als heute die Bundesländer, sie waren bei weitem nicht "nur Verwaltungseinheit", so war z.B. das Militär noch in der Zuständigkeit der Länder !
Eine wesentlich stärkere Stellung. Es gab z.B. keine oder kaum Reichssteuern, das Reich wurde von den Bundesstaaten finanziert von denen es sich das Geld "erbetteln" musste. Der Reichskanzler war meist auch preuß. Ministerpräsident, weil dessen Stellung so stark war, dass gegen ihn kaum regiert werden konnte. Wollte der Kaiser den Krieg erklären brauchte er die Zustimmung der Bundesfürsten. Reichsdeutscher wurde man durch die Reichsbürgerschaft in einem der Bundesstaaten. Das deutsche Parlament wurde nach gleichem, dass preuß. nach Klassenwahlrecht gewählt.

Gut, es ist ja alles letztlich Interpretationssache.
 
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Und Länder wie z.B. Sachsen sind auch nicht freiwllig dem deutschen Reich beigetreten, Sachsen fühlte sich vielmehr als Teil der Habsburger Monarchie.
Das ist unwichtig. Von den Provinzen Frankreichs oder den Bundes-Staaten GBs ist auch keiner freiwillig beigetreten. Zumal der Begriff "freiwillig" in der Politik ohnehin kaum zu definieren ist. Sie sind beigetreten ohne militärisch besiegt oder besetzt zu sein - das dürfte was die Freiwilligkeit angeht weit überdurchschnittlich sein. Übrigens ist dem Habsburger Reich auch keine Provinz freiwillig beigetreten. Die Sachsen waren Deutsche, wollten Deutsche sein und dem Deutschen Staat angehören. Dem ÖU Völkergemisch wollten sie bestimmt nicht angehören.
 

MiaPetra

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Ja und nein. Der preußische König war Deutscher Kaiser, in dem Sinne wie der König von Bayern ein Deutscher König war, aber er war nicht "Kaiser von Deutschland". Der Titel "Kaiser von Deutschland" haben die anderen Fürsten dem Kaiser verweigert. ...
Ich sehe, dass wir da völlig übereinstimmen. Auf den Unterschied beim Kaiser-Titel hatte ich ja auch schon hingewiesen
... Auch war der König von Preußen nicht "Kaiser von Deutschland", sondern "Deutscher Kaiser". ...

Beim HRR war das eigentlich Entscheidende die Wahl zum deutschen König durch die Kurfürsten, die meisten der Könige wurden dann auch zum Kaiser gekrönt (anfangs vom Papst - deshalb die "Züge nach Rom"), was wohl eher ein sakraler Akt war.

In der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 war festgelegt, dass der König von Preußen den Namen "Deutscher Kaiser" führt:
>> Artikel 11 [1] Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. ... <<
 
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Das DR ist kein preußisches Reich. Das DR wurde auf Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den Einzelstaaten gegründet, so ähnlich wie die EU heute. Die Bayern hatten bekanntlich sogar eine eigene Armee und diplomatische Vertretungen im Ausland. Preußen war ein Bundesstaat des DR, so wie NRW heute.

TRotzdem wurde es auf Betreiben und unter der Ägide preußens gegründet, als Konkurenz zum Habsburger Reich. Wenn bayern nicht friedlich zusgetimmt hätte, wäre es wahrscheinlich erneut zu einem krieg gekommen, den Bayern nicht hätte gewinnen können. Bekanntlich hatte Preußen Österreich vollständig besiegt, und es war Bismark, der weitsichtig genug war, gegenüber dem preußischen König und etlicher Gneräle, die Habsburger Monarchie zu schonen, und Österreich/Ungarn nicht zu zerschlagen oder dem preuß. Königreich einzuverleiben....was machttechnisch damals möglich war.
Bayern hatte überhaupt keine ernsthafte Wahl...........der "freiwillige" Beitritt war natürlich eleganter, und am Ende für alle Seiten vorteilhafter.
Bis zum ersten Weltkrtieg war es allein Preußen, das im Deutschen Reich die eigendliche Macht ausübte.
 
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In der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 war festgelegt, dass der König von Preußen den Namen "Deutscher Kaiser" führt:
>> Artikel 11 [1] Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. ... <<

Was beweißt, daß das Deutsche Reich eindeutig ein preußisches Reich war......das die anderen deutschen Fürstentümer und Königreiche defakto unterwarf. Ausgenommen das Habsburger Reich, das man aus politischen und strategischen Gründen weitgehend unangetastet ließ
 
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Guten Tag, die Damen und Herren
ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...

das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.

Frage: Bin ich mit meiner Interpretation weit daneben oder existiert ein aktuelleres Urteil mit anderem Inhalt des BVG?

Ich danke euch ab für die Antworten.
mfg
Martin

Mir ist nicht klar geworden, worin Sie die fehlende Souveränität sehen und woraus Sie sie ableiten. Aus dem, das Sie sagen kann ich das gemeinte Problem nicht erkennen.
 

Holsteiner

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NRW ist der (ein) Rechtsnachfolger von Preußen.
Die BRD soll jetzt identisch in Bezug auf die Rechtsidentität mit dem Deutschen Reich sein.

2 Fragen hierzu:

Gibt es Preußen noch?
Gibt es Deutschland noch?

Und damals gab es noch keinen Gesamtstaat, sondern die BRD und die DDR.

Das stimmt nicht ganz.
Am 5. Juni 1945 haben die Alliierten Siegermächte mit der Berliner Deklaration die oberste Kommando- und Regierungsgewalt über das Deutsche Reich in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1937 übernommen. Es wurde festgelegt, dass das DR weiterhin Fortbestand hat und die endgültige neue Lage seiner Außengrenzen bis zum Abschluß eines Friedensvertrages ausgesetzt ist. Das betrifft auch die deutschen Ostgebiete.

Es gab also sehr wohl einen Gesamtstaat, die spätere BRD und DDR wurden als besatzungsrechtliche Provisorien auf dem Gebiet des DR gegründet.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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