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BRD->deutsches Reich

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NRW ist der (ein) Rechtsnachfolger von Preußen.
Die BRD soll jetzt identisch in Bezug auf die Rechtsidentität mit dem Deutschen Reich sein.

2 Fragen hierzu:

Gibt es Preußen noch?
Gibt es Deutschland noch?

Und damals gab es noch keinen Gesamtstaat, sondern die BRD und die DDR.

Weil die DDR eigendlich ein Satellit der Sowjetunion war, aus diesem Grund hat die BRD die DDR auch nie völkerrechtlich anerkannt. Nach dem Selbstverständnis ist die BRD das Deutsche Reich, die DDR nur besetztes Gebiet. NRW kann nicht rechtsnachfolger Preußens sein, denn Preußen ging 1871 im Deutschen Reich auf. Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe. XDas Deutsche Reich IST ein preußisches Reich.
Was man dem Ding zwischendurch alles für Namen gegeben hat ist dabei unerheblich, der Staat der derzeit besteht ist der Selbe der 1871 gegründet wurde.
 
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Pommes

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Zitat:
Wenn Washington am Golf Krieg führt, ist Deutschland immer beteiligt, weil es der “Flugzeugträger” der USA in Europa ist.

WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT.

Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt.[…]”
Zitatende
Quelle:https://deinweckruf.wordpress.com/2010/09/17/oskar-lafontaine-deutschland-ist-kein-souveraner-staat/

Guter Link danke.
 
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Guten Tag, die Damen und Herren
ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...

das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Gründung durch Verordnung und Kontrolle der westlichen Siegermächte (USA, GB, F) und die DDR durch die UDSSR, dazu kommt der Sonderstatus von Berlin. Sowie kamen Schlesien, Pommern und Südostpreußen unter polnische Verwaltung und Nordostpreußen unter Verwaltung der UDSSR. 1972 hat der ehemalige Guerillakämpfer gegen das Deutsche Reich, welcher sich einen falschen Namen "Willy Brandt" zulegte, Schlesien/Pommern/Südostpreußen an Polen durch seine Unterschrift als Willy Brandt (also mit einem Fantasienamen) als Bundeskanzler der BRD verschenkt. Für diese dubiose Tat erhielt er den Nobelpreis. Anschließend trat er als Bundeskanzler zurück, weil seine Regierung mit Ostspionen verseucht war. Egon Bahr sagte außerdem: "Hätte man Brandt gefragt, auf was er bei Wein-Weib-Gesang verzichten würde, so hätte Brandt gesagt, auf den Gesang). Herbert Wehner hielt Brandt für geistig unterbemittelt und förderte seinen Absturz.

Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sondern eine Besatzungsmacht auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (ähnlich annektiert). Es gibt keinen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich und es gibt keine legitime Auflösung des Deutschen Reichs.

2. Es gibt aber einen Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, abgeschlossen in Moskau am 12.9.1990.

Die Außenminister der USA (Baker), Großbritannien (Hurd), der Sowjetunion (Schewardnadse), Frankreich (Dumas), der DDR (de Maiziere) und der BRD (Genscher) unterzeichneten den Vertrag in Anwesenheit des Präsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow. In diesen Zweiplus-Vier-Verhandlungen wurde ein Vertrag über ein vereintes, souveränes Deutschland abgeschlossen, welches der langersehnte, oft beschworene Friedensvertrag sein soll.

Insofern hält sich die BRD (aus subjektiver Auffassung heraus) als Nachfolgestaat des Deutschen Reichs und das ist rechtlich falsch, auch wenn das international anerkannt wird.
Das wird deshalb international anerkannt, weil die BRD dadurch automatisch die Verpflichtung auf Entschädigungszahlungen für Missetaten des Deutschen Reiches übernimmt.
 
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Weil die DDR eigendlich ein Satellit der Sowjetunion war, aus diesem Grund hat die BRD die DDR auch nie völkerrechtlich anerkannt. Nach dem Selbstverständnis ist die BRD das Deutsche Reich, die DDR nur besetztes Gebiet. NRW kann nicht rechtsnachfolger Preußens sein, denn Preußen ging 1871 im Deutschen Reich auf. Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe. XDas Deutsche Reich IST ein preußisches Reich.
Was man dem Ding zwischendurch alles für Namen gegeben hat ist dabei unerheblich, der Staat der derzeit besteht ist der Selbe der 1871 gegründet wurde.

Preußen ging nicht im Deutschen Reich auf, denn auch noch nach 1871 gab es Preußen.
 
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Willy Brandt, geistig nicht klar im Kopf, als Vertreter der Besatzungsmacht hat also was verschenkt.
 
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Guten Tag, die Damen und Herren
ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...

das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".


Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.

Frage: Bin ich mit meiner Interpretation weit daneben oder existiert ein aktuelleres Urteil mit anderem Inhalt des BVG?

Ich danke euch ab für die Antworten.
mfg
Martin
Willkommener Martin, wärst Du bitte so nett und würdest mal die Beweise für deine Überzeugungen verlinken? Falls etwas von derartiger Brisanz und Wichtigkeit nicht im WWW steckt, bitte ich um Ablichtung des dir vorliegenden Materials und elektronische Verwandlung, damit wir es uns hier zu Gemüte führen können.

Danke.
 
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Willkommener Martin, wärst Du bitte so nett und würdest mal die Beweise für deine Überzeugungen verlinken? Falls etwas von derartiger Brisanz und Wichtigkeit nicht im WWW steckt, bitte ich um Ablichtung des dir vorliegenden Materials und elektronische Verwandlung, damit wir es uns hier zu Gemüte führen können.

Danke.

Es gab mal den Grundlagenvertrag mit der DDR. Es gab also keinen deutschen Gesamtstaat.

Zitat Wikipedia:

In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag, über den es nach einem Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf abstrakte Normenkontrolle zu entscheiden hatte, stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
 
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Am 22. Mai 1973, drei Tage vor der Debatte zur Ratifizierung des Grundlagenvertrages im Bundesrat, beschloss die Bayerische Staatsregierung, ihn vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.[2] Am 28. Mai strengte sie sodann das Normenkontrollverfahren an. In der Begründung wurde bemängelt, dass der Vertrag unter anderem das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot und die Fürsorgepflicht gegenüber Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik verletze, da keine Interventionen zu ihrem Schutz mehr stattfinden könnten. Für Berlin habe er zudem nur eingeschränkt Geltung. Das Verfassungsgericht entschied am 31. Juli 1973, dass der Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es äußerte sich in seinem Urteil ausführlich und grundlegend zum Fortbestand des deutschen Staates, d. h. zum Status quo, wie dieser sich seit 1945 herausgebildet hatte. In den Entscheidungsgründen wurde festgestellt, dass die mit dem Grundlagenvertrag vereinbarte Anerkennung der DDR eine „faktische Anerkennung besonderer Art“ sei. Das Wiedervereinigungsgebot binde nach wie vor alle Verfassungsorgane. Der Weg zur Wiedervereinigung bleibe aber den politisch Handelnden überlassen. Der Vertrag selbst bildete neben bestehenden „eine zusätzliche neue Rechtsgrundlage […], die die beiden Staaten in Deutschland enger als normale völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten aneinander binden“ sollten.[3]

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag

Und hier noch mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Vertrag:

Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

Deutschland ist als Gesamtstaat nicht handlungsfähig. Mit der Wiedervereinigung ist der Vertrag jetzt nicht mehr so brisant, weil der Grundlagenvertrag damit hinfällig ist.

Der damalige Bundeskanzler WILLY BRANDT hatte diese Politik schon bei seinem Amtsantritt mit der Formel „zwei Staaten, eine Nation“ umschrieben.
Eine Anerkennung der Realität zweier deutscher Staaten war in den Jahrzehnten vorher undenkbar gewesen.

https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/der-grundlagenvertrag-von-1972
 
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Danke.

Und noch mal das Urteil (siehe Link)

Aus dem pdf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 31.07.1973
zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR - Auszug -

http://principality-of-sealand.eu/pdf/BverfG1973_DR.pdf

Es ist nicht mehr so brisant, weil der Grundlagenvertrag überflüssig geworden ist.
 

MiaPetra

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... NRW kann nicht rechtsnachfolger Preußens sein, denn Preußen ging 1871 im Deutschen Reich auf. Preußen und das Deutsche Reich ist das Selbe. XDas Deutsche Reich IST ein preußisches Reich.
Was man dem Ding zwischendurch alles für Namen gegeben hat ist dabei unerheblich, der Staat der derzeit besteht ist der Selbe der 1871 gegründet wurde.
Preußen hat nach 1871 weiter bestanden (genau so wie Bayern, Sachsen etc.) der König von Preußen war gleichzeitig Kaiser des Reiches. (Wie auch schon im Heiligen Römischen Reich bis 1806 jeweils ein Landesfürst - zuletzt stets ein Habsburger - deutscher König war und meist auch zum Kaiser gekrönt wurde.)
1918 wurde aus dem "Königreich Preußen" der "Freistaat Preußen". 1934 verloren alle Länder des Deutschen Reiches zwar einen großen Teil ihrer Zuständigkeiten, bestanden aber weiter.
1945 wurden die Gebiete östlich von Oder und Neiße von Preußen abgetrennt und der Rest Preußens lag in verschiedenen Besatzungszonen, so dass es de facto nicht mehr, aber de jure noch weiter bestand, bis es 1947 durch das Gesetz Nr. 46 des alliierten Kontrollrates aufgelöst wurde.

In den westlichen Besatzungszonen war bereits zuvor aus preußischem Territorium neue Länder gebildet worden (bzw. Ländern zugeschlagen) in der SBZ wurden 1947 die zuvor preußischen Provinzen in die Länder Brandenburg und Sachsn-Anhalt umgewandelt und die Rest-Teile wurden Mecklenburg, Sachsen und Thüringen zugeschlagen.

Alle Länder mit Territorium, das ehemals zum Freistaat Preußen gehört hat, sind heute Rechtsnachfolger Preußens. So gilt auch heute noch in NRW das Konkordat, das der Vatikan und Preußen miteinander geschlossen haben.


Königreich Preußen im Deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918)
 

Stefan O. W. Weiß

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ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...

das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.

Frage: Bin ich mit meiner Interpretation weit daneben oder existiert ein aktuelleres Urteil mit anderem Inhalt des BVG?

Ich danke euch ab für die Antworten.
mfg
Martin

Die Teilidentität zwischen Deutschen Reich und Bundesrepublik hängt nicht an der Staatlichkeit, sondern am Territorium. Das Territorium der Bundesrepublik ist eben teilidentisch mit dem des früheren Deutschen Reichs. Letzteres existiert aber nicht mehr, ist vielmehr teilweise durch die Bundesrepublik ersetzt worden. Insofern sehe ich da überhaupt kein Problem.
 
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Auch wieder son Betreff auf den man sich verlassen kann.
In jedem Forum das von rechts versucht wird zu unterwandern/über nehmen wird das Thema in regelmäßigen Abständen aufs Tablet gebracht, ja!
Nur mit der Rueckeroberung der "Ostgebiete" kommt egtl immer seltener, aber es wird hält versucht, heraus zu bekommen, wie weit man gehen kann, oder?
 
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http://principality-of-sealand.eu/pdf/BverfG1973_DR.pdf

Es ist nicht mehr so brisant, weil der Grundlagenvertrag überflüssig geworden ist.
Danke, doch ist das, was Du präsentierst, für mich nicht glaubwürdig. "Elektronisches Papier" ist ein Geduldsmonster ...

Im Übrigen macht einen Staat das aus, was geschieht. Regelwerke und Konzepte sind nur so gut oder so schlecht wie deren Verwirklichung bzw. Nichtverwirklichung. Und wenn die meisten Bürger sich dem unterordnen, was ihnen immer mehr Geld aus der Tasche zieht, dann geschieht ihnen das Recht!

So einfach ist das.

Gefühlsweltschlachten am Rande der Ratio über recht viel "blaublödversifften Quasselterrorismus" in Diskussionsplattformen waren noch nie mein Ding. Da mag es zwar ganz schön scheppern, wenn man alles zusammenrechnet, doch hat sich damit noch nie genug bewegt!
 
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Preußen ging nicht im Deutschen Reich auf, denn auch noch nach 1871 gab es Preußen.

War aber nur mehr ein verwaltungsgebiet. Der hoheitliche Staat war das Deutsche Reich, das von Preußen, als Konkurenzgebilde gegenüber den Habsburgern gegründet wurde.
War ja kein versehen, das der Deutsche Kaiser Preuße war, und kein Sachse, Bayer oder Würtemberger. Und Länder wie z.B. Sachsen sind auch nicht freiwllig dem deutschen Reich beigetreten, Sachsen fühlte sich vielmehr als Teil der Habsburger Monarchie.
 
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Preußen hat nach 1871 weiter bestanden (genau so wie Bayern, Sachsen etc.) der König von Preußen war gleichzeitig Kaiser des Reiches. (Wie auch schon im Heiligen Römischen Reich bis 1806 jeweils ein Landesfürst - zuletzt stets ein Habsburger - deutscher König war und meist auch zum Kaiser gekrönt wurde.)
1918 wurde aus dem "Königreich Preußen" der "Freistaat Preußen". 1934 verloren alle Länder des Deutschen Reiches zwar einen großen Teil ihrer Zuständigkeiten, bestanden aber weiter.
1945 wurden die Gebiete östlich von Oder und Neiße von Preußen abgetrennt und der Rest Preußens lag in verschiedenen Besatzungszonen, so dass es de facto nicht mehr, aber de jure noch weiter bestand, bis es 1947 durch das Gesetz Nr. 46 des alliierten Kontrollrates aufgelöst wurde.

In den westlichen Besatzungszonen war bereits zuvor aus preußischem Territorium neue Länder gebildet worden (bzw. Ländern zugeschlagen) in der SBZ wurden 1947 die zuvor preußischen Provinzen in die Länder Brandenburg und Sachsn-Anhalt umgewandelt und die Rest-Teile wurden Mecklenburg, Sachsen und Thüringen zugeschlagen.

Alle Länder mit Territorium, das ehemals zum Freistaat Preußen gehört hat, sind heute Rechtsnachfolger Preußens. So gilt auch heute noch in NRW das Konkordat, das der Vatikan und Preußen miteinander geschlossen haben.


Königreich Preußen im Deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918)

Aber nur als Verwaltungseinheit, bzw heute würde man sagen als Bundesland...........nicht als Staat. Der Staat war das preußisch dominierte Deutsche Reich.
Und dieses Deutsche Reich besteht völkerrechtlich, in gestalt der Bundesrepublik Deutschland, minus den durch krieg verlorenen Gebiete, fort. So ist die internationale Rechtslage, das ist auch kein geheimnis.
Nur weil man Gebietsverluste erleidet und dich umbenennt, verwaltungsgebietreformen durchführt, hört kein Staat auf zu existieren. Ein Staat kann nur von innen, oder außen, zerschlagen werden, und die einzelnen Teile sich entweder selbst als Staaten gründen, oder sich anderen Staaten anschließen, bzw zugeschlagen werden. Das ist hier aber nicht der Fall, völkerrechtlich existiert das Deutsch Reich weiterhin, egal welche Namen es sich selbst gibt....
Die Bundesregierung hat vor ein paar Jahre nicht umsonst die Löschung des "Deutschen Reichs" aus der Feindstaatenliste der UNO beantragt....die BRD steht ja da gar nicht drin....
Ist aber mit ihrem Ersuchen gescheitert... war ne ziemlich eindeutige Mehrheit dagegen..
 

MiaPetra

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NRW ist der (ein) Rechtsnachfolger von Preußen.
Die BRD soll jetzt identisch in Bezug auf die Rechtsidentität mit dem Deutschen Reich sein.

2 Fragen hierzu:

Gibt es Preußen noch?
Gibt es Deutschland noch?

Und damals gab es noch keinen Gesamtstaat, sondern die BRD und die DDR.
Preußen gibt es seit 1947 nicht mehr (Gesetz des alliierten Kontrollrates)

Staatsrechtlich gibt es "Deutschland" überhaupt erst seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die existiert noch.

Zuvor gab es keinen Staat "Deutschland", nur die verschiedenen "Reiche":
- Heiliges Römisches Reich (bis 1806)
- Deutsches Reich 1871 - 1943
- Großdeutsches Reich 1943 - 1945

Während das HRR formell für aufgelöst erklärt worden ist (ebenso Preußen),
hat es für das (Groß-)Deutsche Reich keine formelle Auflösung gegeben, weder bei der bedingungslosen Kapitulation, noch bei der Gründung der Bundesrepublik (auch nicht der DDR).

Fraglich ist, ob das nach dem "2+4-Vertrag" noch gilt oder überhaupt relevant ist.
Interessant wäre, ob es dazu (ab 1990) auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt.

Ist dann Deutschland (die Bundesrepublik) identisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich, oder "nur" Rechtsnachfolger?
und was für Konsequenzen hätte das? (z.B. gehört Österreich dann zur Bundesrepublik Deutschland - ohne dass die Ösis das wissen?)
 
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Danke, doch ist das, was Du präsentierst, für mich nicht glaubwürdig. "Elektronisches Papier" ist ein Geduldsmonster ...

Der Link ist jetzt was unglaubwürdig. Am 31.07.1973 gab es aber dieses Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR. Und hier wurde dann festgestellt, dass es keinen Gesamtstaat gibt, der handlungsfähig ist. Mit der Wiedervereinigung ist der Grundlagenvertrag und damit auch das Urteil überflüssig geworden.
 
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Preußen gibt es seit 1947 nicht mehr (Gesetz des alliierten Kontrollrates)

Staatsrechtlich gibt es "Deutschland" überhaupt erst seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und die existiert noch.

Zuvor gab es keinen Staat "Deutschland", nur die verschiedenen "Reiche":
- Heiliges Römisches Reich (bis 1806)
- Deutsches Reich 1871 - 1943
- Großdeutsches Reich 1943 - 1945

Während das HRR formell für aufgelöst erklärt worden ist (ebenso Preußen),
hat es für das (Groß-)Deutsche Reich keine formelle Auflösung gegeben, weder bei der bedingungslosen Kapitulation, noch bei der Gründung der Bundesrepublik (auch nicht der DDR).

Fraglich ist, ob das nach dem "2+4-Vertrag" noch gilt oder überhaupt relevant ist.
Interessant wäre, ob es dazu (ab 1990) auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt.

Ist dann Deutschland (die Bundesrepublik) identisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich, oder "nur" Rechtsnachfolger?
und was für Konsequenzen hätte das? (z.B. gehört Österreich dann zur Bundesrepublik Deutschland - ohne dass die Ösis das wissen?)

Das heilige römische reich ist spätestens durch den Deutschen Krieg (preußisch- österreischischen krieg) zerschlagen wurden......wenn nich sogar von Napoleon schon...darüber streiten sich die Experten.
 
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Ist dann Deutschland (die Bundesrepublik) identisch mit dem (Groß-)Deutschen Reich, oder "nur" Rechtsnachfolger?
und was für Konsequenzen hätte das? (z.B. gehört Österreich dann zur Bundesrepublik Deutschland - ohne dass die Ösis das wissen?)

Das Urteil bezieht sich nur auf die DDR und die BRD. Es gibt nur ein Deutschland. Und dieser Gesamtstaat besteht nur aus der DDR und der BRD.
 
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Le Bon

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In der Tat! Das ist nach dem alten "Gesetz" der Weimarer Republik, RuStAG, geregelt. Dieses "Gesetz" ist aber durch die Verwalter der BRD bis zur Unkenntlichkeit verzerrt worden. Sähe man es ganz genau, wären wir alle "Staaten"los.;)
 

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