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Koblenzer OB Hofmann-Göttig erklärt die Einreisenden für legal und bleibeberechtigt

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Koblenzer OB Hofmann-Göttig erklärt die Einreisenden für legal und bleibeberechtigt

Ich möchte hier gerne eine Aussage des Koblenzer Oberbürgermeisters zur Diskussion stellen beziehungsweise ratlos in den Raum fragen, wieso es einem solchen Menschen offenbar schamlos möglich ist, eine solche Aussage zu tätigen. Ich finde das ungeheuerlich und sympthomatisch für die derzeitige Fehlentwicklung in unserem Land.

Zum Hintergund des Ganzen:

Am 12.November gab es im Koblenzer Stadtteil Niederberg eine dieser infoveranstaltungen wegen einer geplanten Flüchtlingsunterkunft. Nach den auf solchen Veranstaltungen üblichen (technischen) Informationen über die ab Dezember geplante Unterbringung und die vermeintliche weitgehende Problemlosigkeit der ganzen Angelegenheit und die ach so positiven Erfahrungen mit den bisherigen Unterkünften in Koblenz, gab es eine Fragerunde, bei der sich Bürger mit Ihren Anliegen an ein Mikrofon begeben durften.

In dieser Fragerunde, die außer eines leider recht plumpen kritischen Beitrages gleich zu Anfang - der schnell niedergebrüllt wurde - zu größten Teilen nur Zustimmung oder nur eher dezent kritische Detailfragen zu den Vorgängen beinhaltete, kam es gegen Ende dann doch noch zu einem sachlichen sehr kritischen Beitrag eines Mannes. Den Teil des Tonmitschnitts der diesen Beitrag sowie die bemerkenswerte Antwort des Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig beinhaltet, veröffentlichen wir im obigen Video.

Der besorgte Bürger sprach die andernortes sich mannigfaltig faktisch bewahrheitenden Sicherheitsrisiken solcher Unterbringungen an, brachte dafür einige Beispiele und ging im Anschluß daran (ab Minute 3:22) auf die grundsätzliche Gesetzeslage ein, anhand derer er belegte, dass nahezu alle derzeit Ankommenden kein Recht auf Einreise haben und somit illegal hier sind (§16a Abs. 2 GG - Asylkompromiss - und Dublin-Abkommen).

Er formulierte darauf basierend die Frage an den OB, warum nicht juristisch geprüft werde, ob die Kommunen, unter anderem eben Koblenz, vielleicht gar nicht dazu verpflichtet sind, sich diese zu hunderttausenden illegal Eingereisten von den Ländern zugeweisen zu lassen, da diese (vom Bund) rechtsbrüchig eingelassen und nicht zurückgewiesen oder abgeschoben wurden. Er nannte auch die entsprechenden dies regelnden Gesetze (§2 Abs. 4 FlüAG sowie § 15a Abs. 1AufenthG), in welchen Bedingungen für die Flüchtlingszuteilung vom Bund über die Länder an die Kommunen genannt sind, welche offenkundig derzeit nicht erfüllt werden (nur solche Illegalen, die nicht abgeschoben werden KÖNNEN, sind von den Ländern dem Bund abzunehmen und nur diese dann letztlich von den Ländern an die Kommunen zuteilbar) und somit zumindest einen ersten Ansatz zur juristischen Prüfung hergeben.

Der Oberbürgermeister antwortet (ab Minute 7:00) auf diesen Bürgerbeitrag und behauptet dabei, dass die von dem Mann genannte "Voraussetzung zur Beurteilung der Situation völlig eine andere ist, als die herrschende Beurteilung". Der Mann hatte wie im Mitschnitt zu hören ist lediglich die eigentlich völlig eindeutigen Gesetze (insbesondere §16a Abs. 2 GG) genannt und zitiert. Die "herrschende Beurteilung" sei die, so der OB weiter, "dass nur ein relativ geringer Prozentsatz ... am Ende kein Bleiberecht bekommen (sic)".

Nach weiteren Ausführungen des OB und Widerspruch des kritischen Mannes meint der OB ihm dann (ab Minute 8:50) diffamierend unterstellen zu müssen: "Sie haben eine Auffassung, die offensichtlich geprägt ist von einer bestimmten Ideologie" und erhielt dafür tatsächlich auch lauten Beifall anderer Gäste.

Nach weiteren kurzen Einlassungen des Bürgers und einem ausgesprochen herablassenden "Alles ist gut" des Bürgermeisters (vom Tonfall her gefühlter Tenor: „Reg Dich ab, Du Irrer!"), wurde er (der OB) dann erfreulich deutlich und sagte wortwörtlich (Min. 9:38): "Tatsache ist, die ganz große Mehrheit der Flüchtlinge die zu uns gekommen sind, hat ein Recht hier zu sein und die überwiegende Mehrheit wird sogar ein dauerndes (sic; gemeint ist „dauerhaftes") Bleiberecht bekommen!"

Ach so! Nicht nur, dass er die Gesetzeslage, insbesondere den hart errungenen Asylkompromiss und das Dublin-Abkommen, offenbar völlig ignoriert! Er nimmt sogar vorweg, dass die meisten, nein, sogar die „überwiegende Mehrheit", also nahezu alle Flüchtlinge, dauerhaftes(!) Bleiberecht erhalten werden.

 
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Tooraj

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Deine "roten Pillen" solltest Du am besten anderswo entsorgen, nicht gerade hier.

Es wird auch noch nicht einmal erkennbar, über welche Fragestellung Du hier eigentlich diskutieren willst.
Es sollte ja schon klar sein, dass ein OB nicht über die Bleibe-Perspektive von Flüchtlingen zu entscheiden hat.
 
OP
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Vielen Dank für die freundliche Begrüßung, Tooraj. :D

Die Fragestellung steht explizit im ersten Absatz. Es ist selbstredend nicht der OB, der über Bleiberechte zu entscheiden hat, sondern die im Text und im Video oben zitierten einschlägigen völlig eindeutigen Gesetze (§16a Abs. 2 GG - Asylkompromiss und das sog. Dublin-III-Abkommen), an die widerum der OB sich aber selbstverständlich zu HALTEN hat, wodurch seine getroffene Feststellung je eben so unerklärlich ist.

Um noch deutlicher zu werden: Was der OB da sagt widerspricht der Gesetzeslage diametral. Was einen nur noch verwundern kann, ist die Selbstverständlichkeit und auch die Selbstgerechtigkeit mit der er diesbezüglich die Unwahrheit verkündet. Er ist dabei ja nur eine (offizielle) Personalie von vielen die so verfahren.

Falls man sich überhaupt noch über etwas wundert in diesem Land, dann ja wohl über diese Selbstverständlichkeit, mit der die Tatsache übergangen oder gar geleugnet wird, dass nahezu alle derzeit Einreisenden Illegale sind. Das ist der Kern der sogenannten "Flühtlingsproblematik" und diesen hunderttausendfach rechtsbrüchigen Kern des Ganzen von einem Offiziellen so offen vorgeführt zu bekommen, ist allemal ein paar Gedanken dazu wert. Finde ich jedenfalls.
 

Jakob

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Vielen Dank für die freundliche Begrüßung, Tooraj. :D

Die Fragestellung steht explizit im ersten Absatz. Es ist selbstredend nicht der OB, der über Bleiberechte zu entscheiden hat, sondern die im Text und im Video oben zitierten einschlägigen völlig eindeutigen Gesetze (§16a Abs. 2 GG - Asylkompromiss und das sog. Dublin-III-Abkommen), an die widerum der OB sich aber selbstverständlich zu HALTEN hat, wodurch seine getroffene Feststellung je eben so unerklärlich ist. ...

Natürlich hat nicht das Gesetz zu entscheiden, sondern ein Richter. Und nur der. Du machst den Fehler, wie so viele andere, dass du selbst die Gesetze auslegst: Das machst du nämlich so, wie es dir passt. Überlass das den Richtern. Bis dahin gilt auch für die Flüchtlinge die Unschuldsvermutung.

.
 
OP
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Unschuldsvermutung... :giggle: ... nette Idee.
Wenn jemand in Deine Wohnung / Dein Haus eindringt und man ihn drinnen stellt, gilt dann auch die "Unschuldsvermutung"? :p Wohl kaum, oder? Diese gälte nur dann, wenn man einer Person draußen vorwirft, zuvor in Deine Wohnung /Dein Haus eingedrungen zu sein und man dies erst noch belegen muss.

Bitte die betreffenden Gesetze einfach mal durchlesen. Einreisen aus sicheren Drittstaaten sind illegal und wären eigentlich von der Bundespolizei zu verhindern. Generell sind Einreisen von Nicht-EU-Bürgern ja nur mit gültigen Visa-Papieren gestattet. Ausnahme ist, wenn Anrecht auf ein Asylverfahren besteht oder auf einen (befristeten) Aufenthaltstitel auf Grundlage der GFK. Dies sit bei Grenzübertritt zu deklarieren. Dann darf (vorläufig) legal eingereist werden, NUR dann. Beides kommt aber nicht in Frage. Ersteres wegen dem sog. Asylkompromiss (siehe Artikel), welcher bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat den Anspruch auf Asyl kategorisch ausschließt, wodurch ein entsprechender Antrag von Rechts wegen gar nicht erst entgegengenommen werden darf. Zweiteres kommt aufgrund des Dublin-III-Abkommens nicht in Frage.

Ergo: ALLE über Land Einreisenden sind illegal, sofern sie keine gültigen Visa-Papiere haben. Ob es einem paßt oder nicht, ob man es für gerecht hält oder nicht, die geltende Gesetzeslage ist so, dass außer über Nord- und Ostsee sowie über die Transitzonen an den Flughäfen keine Flüchtlinge/Asylbewerber legal einreisen können. Gesetze sind einzuhalten, die entsprechenden Staatsorgane haben die Einhaltung sicherzustellen und Zuwiderhandlungen zu unterbinden und zu ahnen. Ganz einfach - eigentlich! Aber all dies findet nicht statt. Das ist ein Staatsversagen auf ganzer Linie, ein Putsch der Exekutive.

Hilfreich beim (juristischen) Verstehen des Ganzen ist vielleicht auch dies hier: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/26561.pdf
 

Trantor

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Natürlich hat nicht das Gesetz zu entscheiden, sondern ein Richter. Und nur der. Du machst den Fehler, wie so viele andere, dass du selbst die Gesetze auslegst: Das machst du nämlich so, wie es dir passt. Überlass das den Richtern. Bis dahin gilt auch für die Flüchtlinge die Unschuldsvermutung.

.

Gesetze sollten nicht so formuliert sein, als das der Richter es erst interpretieren oder auslegen müsste. Ansonsten wäre man ja komplett von der Willkür der Richter abhängig. Genau das ist vom Gesetztgeber zu verhindern, ansonsten haben wir kein Rechtsstaat.
 

Uwe O.

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I"Tatsache ist, die ganz große Mehrheit der Flüchtlinge die zu uns gekommen sind, hat ein Recht hier zu sein und die überwiegende Mehrheit wird sogar ein dauerndes (sic; gemeint ist „dauerhaftes") Bleiberecht bekommen!"

Das, was der SPD-OB da von sich gibt, ist keine Tatsache, sondern eine Mutmaßung.

Was erwartest Du von einer roten Socke?
 

Uwe O.

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Natürlich hat nicht das Gesetz zu entscheiden, sondern ein Richter.

Zunächst entscheidet erst einmal eine Behörde anhand des Gesetzes.
Und wenen jemand glaubt, die Entscheigung sei falsch, dann erst kommt der Richter ins Spiel.

Bis dahin gilt auch für die Flüchtlinge die Unschuldsvermutung.

Das ist natürlich Unsinn.
Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafprozess.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht ist zunächst einmal eine Verwaltungsentscheidung.
 

Uwe O.

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Gesetze sollten nicht so formuliert sein, als das der Richter es erst interpretieren oder auslegen müsste. Ansonsten wäre man ja komplett von der Willkür der Richter abhängig. Genau das ist vom Gesetztgeber zu verhindern, ansonsten haben wir kein Rechtsstaat.

Da liegst Du falsch.

Rechtstaat bedeutet hier, dass Gesetzgebung, Verwaltung (Anwendung der Gesetze) und Rechtssprechung unabhägnig sein müssen.

Sprich: Der Richter prüft, ob die Verwaltung (Regierung) die vom Parlament beschlossenen Gesetze richtig angewendet haben.
 

Trantor

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Da liegst Du falsch.

Rechtstaat bedeutet hier, dass Gesetzgebung, Verwaltung (Anwendung der Gesetze) und Rechtssprechung unabhägnig sein müssen.

Sprich: Der Richter prüft, ob die Verwaltung (Regierung) die vom Parlament beschlossenen Gesetze richtig angewendet haben.

Das mag ja sein, nur steht das ja nicht im Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe.
Main Statement war von grundsätzlicher , allgemeineren Natur.
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Zunächst entscheidet erst einmal eine Behörde anhand des Gesetzes.
Und wenen jemand glaubt, die Entscheigung sei falsch, dann erst kommt der Richter ins Spiel.



Das ist natürlich Unsinn.
Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafprozess.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht ist zunächst einmal eine Verwaltungsentscheidung.


Wer um Asyl bittet, hat ein Recht auf ein Verfahren.
 
OP
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Wer um Asyl bittet, hat ein Recht auf ein Verfahren.

Nein!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.


Die einfache "Bitte" genügt nicht. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf ein Verfahren, also auch keinen Anspruch auf vorläufige Einreise. Das ist der entscheidende Punkt in der ganzen Geschichte! Der läßt sich nicht wegdiskutieren oder relativieren! Das Thema Asyl ist somit für alle über Land Einreisenden abgehakt! Die Bezeichnung "Asylbewerber" war also von vornherein falsch und irreführend. Das Wort Asyl hat in der gesamten Debatte nichts zu suchen!

Bleibt nur noch der potentielle Anspruch auf einen Aufenthaltstitel gemäß GFK (Genfer Flüchtlings Konvention). Auf dieser Grundlage können Einreisende ebenfalls die vorläufige Einreise verlangen - analog zu Asyl. Dabei hat eine Einzelfallprüfung stattzufinden. Es ist unrechtmäßig ganze Herkunftsregionen für diesbezüglich "berechtigt" zu erklären, wie die Kanzlerin es getan hat. Das nur nebenbei bemerkt. Unsere liebe Kanzlerin setzt sich mittlerweile gewohnheitsmäßig über geltende Gesetze hinweg. Die GFK greift übrigens NICHT automatisch bei Menschen aus Kriegsregionen. Auch das nur nebenbei bemerkt. Es ist eine STAATLICHE Verfolgung im Einzelfall nachzuweisen. Reine Verweise auf widrige Lebensumstände, Krieg und Chaos und Zerstörung etc., machen jemanden NICHT zum Flüchtling. Zumindest einigen Syrern könnte der Nachweis für staatliche (individuelle) Verfolgung durchaus gelingen. Jedoch, an unserer Grenze stehend, sprich: durch sichere EU-Drittstaaten einreisend, haben sie aufgrund von Dublin-III kein Recht mehr IRGENDEINEN Aufenthaltstitel zu beantragen, denn dies hat im ersten EU-Land zu geschehen welches sie betreten.

Es bleibt wie es ist: Quasi alle derzeit Einreisenden sind illegale Eindringlinge die mit ihrer Einreise eine Strafnorm missachtet haben. Unsere Exekutive hat dabei AKTIVE Beihilfe geleistet. Sie hat damit einen Putsch initiiert, zum unermesslichen Schaden des Volkes. Letzteres hat das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Widerstand gegen diese Art der Außerkraftsetzung der rechtstaatlichen Ordnung.

[MENTION=696]Uwe O.[/MENTION]
Diese "Mutmaßung" der rote Socke, ist, in dieser Form als Faktum offiziell vor ca. 250 Menschen vorgetragen, eine LÜGE! Und selbst von roten Socken in "Amt und Würden" erwarte ich die Wahrheit und dachte bislang auch immer, dass eine derart konkrete Lüge irgendwie "geahndet" werden muss und kann. Aber leider kommt man damit völlig ungeschoren durch wie es scheint. ... Aber ich weiß was Du meinst. Dennoch ist es mehr als frustrierend.
 

denmarkisbetter

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Hier noch einige Beispiele aus Dresden, zunächst wie sich ein offenbar Spätstudent mit Familie in einer Billigwohnung gegen Flüchtlinge wehrt,Aber nein,natürlich hat er keine Angst vor den Flüchtlingen,nein die Proteste und Anschläge der Gegner sind das Problem.

Ein Gutmensch der keiner ist? Für mich liegt das nah.Immer hereinspaziert ihr FLüchtlinge.

https://mopo24.de/#!nachrichten/rathaus-vergass-familie-im-geplanten-asylheim-32299

Die Kosten in Dresden scheinen zu explodieren,ähnlich wir hier in Berlin
https://mopo24.de/#!nachrichten/stadt-dresden-hotels-fluechtlinge-anmieten-32305


An den Threadersteller:

Es ist doch sowieso egal ob legal oder illegal.Berlin und eigentlich alle Bundesländer schieben in die meisten Länder niemals ab. Schwarzafrika,Tschetschenien,Pakistan ,Afhanistan, Dutzende und Aberdutzende Länder in die man niemals abschiebt.
Nach 4 Jahren läuft es dann wie bei der Familie von Reem: über das Schulkind bekommt die ganze Familie ein Bleiberecht.


Rheinland Pfalz hat aber doch bald Wahlen.In Berlin muss ich mich noch bis zum Herbst gedulden.Bis dahin werden vermutlich mehrere Hunderttausend neue Migranten erwartet ,Familienzusammenführungen etc.

Man will hier in Berlin von der CDU aus offenbar jedes Jahr Familienzusammenführungen von der Grössenordnung des derzeit grössten Bezirks realisieren.

Abgeschoben wird nur auf den Balkan und nur bei freiwilligem Erscheinen per EInladung,so ein paar Hundert im Jahr mit reichlich Rückkehrhilfe.Albern.


Das Recht interessiert die Etablierten nicht.Es geht um Umerziehung.Die wollen den Leuten ihre Meinung aufzwingen.Ein merkwürdiges Demokratieverständnis.
 
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Hier noch einige Beispiele aus Dresden, zunächst wie sich ein offenbar Spätstudent mit Familie in einer Billigwohnung gegen Flüchtlinge wehrt,Aber nein,natürlich hat er keine Angst vor den Flüchtlingen,nein die Proteste und Anschläge der Gegner sind das Problem.

Ein Gutmensch der keiner ist? Für mich liegt das nah.Immer hereinspaziert ihr FLüchtlinge.

https://mopo24.de/#!nachrichten/rathaus-vergass-familie-im-geplanten-asylheim-32299

In der MOPO-Geschichte mit dem Studenten sind ganz andere enthaltene Informationen noch viel interessanter als das dressierte flüchtlingsfreundliche Gequatsche des "Studenten", welches die derzeitige Propaganda-Hauptstoßrichtung - "Problem sind nicht die Flüchtlinge, sondern die (vermeintlichen) Anschläge auf sie, also die DEUTSCHEN!" - wiederspiegelt. Es heißt dort:

"Die Stadt will die beiden Häuser für zehn Jahre anmieten, ist bereit, eine Kaltmiete von 10 Euro pro Quadratmeter zu zahlen. Jährliche Kosten: rund 257 000 Euro.

Von der Behörde nicht einkalkuliert war offenbar, dass in dem angeblich freien Objekt noch eine Dresdner Familie lebt. Für 350 Euro kalt wohnen hier Student Tobias W., seine Frau und ihre beiden Kleinkinder auf 85 Quadratmeter."


Dass die nun ZUSÄTZLICH benötigten Immobilien derart lange angemietet werden, zeigt doch den Planungsstand. Man scheint mit zeitlich unbefristetem weiterem Zuzug in der jetzigen Größenordnung zu rechnen. Zudem zahlt die Stadt locker das 2,5-fache der bisherigen Mieten an die Vermieter. Man hat´s ja.
 

denmarkisbetter

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In der MOPO-Geschichte mit dem Studenten sind ganz andere enthaltene Informationen noch viel interessanter als das dressierte flüchtlingsfreundliche Gequatsche des "Studenten", welches die derzeitige Propaganda-Hauptstoßrichtung - "Problem sind nicht die Flüchtlinge, sondern die (vermeintlichen) Anschläge auf sie, also die DEUTSCHEN!" - wiederspiegelt. Es heißt dort:

"Die Stadt will die beiden Häuser für zehn Jahre anmieten, ist bereit, eine Kaltmiete von 10 Euro pro Quadratmeter zu zahlen. Jährliche Kosten: rund 257 000 Euro.

Von der Behörde nicht einkalkuliert war offenbar, dass in dem angeblich freien Objekt noch eine Dresdner Familie lebt. Für 350 Euro kalt wohnen hier Student Tobias W., seine Frau und ihre beiden Kleinkinder auf 85 Quadratmeter."


Dass die nun ZUSÄTZLICH benötigten Immobilien derart lange angemietet werden, zeigt doch den Planungsstand. Man scheint mit zeitlich unbefristetem weiterem Zuzug in der jetzigen Größenordnung zu rechnen. Zudem zahlt die Stadt locker das 2,5-fache der bisherigen Mieten an die Vermieter. Man hat´s ja.


In der Tat ,alles sehr aufschlussreich. Aber am eindeutigsten die absurden Begründungen,warum ein Asylbefürworter (selbstredend Student und günstig wohnend,wobei 10 Euro kalt schon in Berlin recht happig ist,in Dresden dachte ich immer es sei billiger) keine Asylbewerber in der Nähe haben möchten.
Fast so wie Till Schweiger,der wegen wechselnden Freundinnen keine Asylbewerber aufnehmen will.Das die sich selbst nicht doof vorkommen, die Begründungen könnten zynischer nicht sein.

Das man sich zusammensetzt um eine Lösung zu finden,finde ich absolut absurd. Angst vor Anschlägen? Damit darf der Student nicht durchkommen,eine glatte Lüge. Naja, zumindest wird es auch für mehr und mehr "Maulhelden" auch persönlich eng. Für Berlin erhoffe ich mir Druck auf dem Wohnungsmarkt und eine zum Nachdenken anregende Verdrängung durch Flüchtlinge,was bereits passiert.
 

Trantor

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Das dachte ich mir.
Aber es ist dennoch falsch.
Allein schon "Richter-Willkür".

Je freier Gesetzte interpretierbar sind und je grösser der Speilraum, umsomehr ist das Urteil vom Richter abhängig und umso grösser ist die Gefahr der Willkür - was ist daran faslch?
 

Heli

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Deine "roten Pillen" solltest Du am besten anderswo entsorgen, nicht gerade hier.

Es wird auch noch nicht einmal erkennbar, über welche Fragestellung Du hier eigentlich diskutieren willst.
Es sollte ja schon klar sein, dass ein OB nicht über die Bleibe-Perspektive von Flüchtlingen zu entscheiden hat.



Schon beachtlich wie viele Heuchler in diesem Forum unterwegs sind.


Komischerweise kommen die (fast?) ausnahmslos aus ein und der gleichen Ecke...


Ich meine solche (vorherigen) Aussagen:

Gehe ich im Gegensatz zu Ihnen auf die Inhalte Ihrer Aussagen ein. Wenn ich mir Ihren obigen Schrieb dagegen ansehe findet sich rein gar nichts an Inhalten zum Thema - ausschließlich belächelnswerte, weil offensichtliche Provokationen. Und mit Verlaub: diese sind zu dünn um mich auch nur annähernd in Rage zu versetzen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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