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Hartz IV ist ein Strafgesetzbuch für Arbeitslosen und Menschenwürde im Innerem der Bundesrepublik Deutschland
Ich habe zahlreiche Beiträge und Beschwerden in Foren im Internet und Vereine/Gruppe gelesen und jetzt habe ich mir etwas Zeit genommen Vorschläge zu unterbreiten und letztendlich zu versuchen ein besseres Dasein zu verwirklichen. Ich möchte euch 3 Stufen unterbreiten.
Das Sozialgesetzbuch sollte eigentlich die Menschenwürde (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG) wahren. Der Arbeitslose, sei es wegen Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder weil er keine Arbeitsstelle findet, sollte so gestellt werden als ob dieser arbeitet (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG). Der Mindestlohn beträgt 8.50 Euro die Stunde, die Sozialleistungen liegen dagegen weit unter dem Mindestlohn und sogar unter der Leistungen der Alleinziehende/n. Pro Monat gibt es 20 Arbeitstagen. Pro Tag 8 Stunden. Das sind 160 Stunden pro Monat. Mal 8.50 Euro ergibt 1.360 Euro. Der Regelsatz beträgt dagegen 399,00 Euro für Alleinerziehende/n und 360,00 für Partner. Übrige erhalten prozentual vom Regelsatz der Alleinerziende/n. Es wird, je die große die Arbeitslosenzahl ist desto weniger gezahlt. Die Kinder müssten eigentlich, im Sinne Art. 3 Abs. 1 GG, so ausgeglichen werden als ob sie eine Arbeitsbeschäftigung nachgehen damit die Menschenwürde überhaupt gewahrt werden kann. Den Kinder sind Träger der Menschenwürde und steht ihnen gleicher Anspruch zu wie der Erwachsenen bzw. eines Arbeitnehmermindestlohnes zu.
Nochmal, der Mindestlohn ist die Höhe was dem Menschen zur Wahrung seiner Menschenwürde zusteht. Dieser beträgt 1.360,00 Euro und das Sozialgesetzbuch müsste von hier aus die Regelsätze bemessen und nicht von der Alleinerziehende/n. Alleinerziehende/n ist kein Träger der Menschenwürde, sondern der Mindestlohn.
Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten/machen wie der Regelsatz im Form eines eigenständiges Einkommen genügend wäre um die Wahrung der Menschenwürde des jeden Menschen zu verwirklichen (Ihr könnt mir abhelfen in dem ihr etwas zufügt oder wegnimmt):
Stufe I – Deutsche Staatsangehörige
Arbeitstagen pro Jahr = 261 (254+7)
Arbeitsstunden pro Tag = 8
Arbeitslohn pro Stunde = 8,50
Mindestlohn monatlich = 1.479,00
- 40% Minderung wegen Arbeitslosigkeit = 591,60
Netto Lohn = 887,40
- Lohnsteuer 10% = 88,74
- Solidaritätszuschlag 0,1690% = 1,50
- Krankenversicherung 7% = 62,19
- Pflegeversicherung 1,675% = 14,86
- Arbeitslosenversicherung 1,50% = 13,31
- Rentenversicherung 9,35% = 82,97
- Rechtsschutzversicherung = 10,00
- Haftpflichtversicherung = 3,00
-------------------------------------------------------
Verbleiben Netto (unantastbar) 610,83
Reicht dieses Einkommen nicht aus, so entstehen zusätzliche Ansprüche gemäß Produkttheorie wie auf:
Stufe II – Ausländer mit mindestens dreijähriger Aufenthaltsgenehmigung
Stufe III – Ausländer unter 3-jährigen Aufenthaltsgenehmigung
Was wurdet ihr hier ändern, dazu geben oder kritisieren wollen?
Dieser Vorschlag wäre ein Anfangsschritt zum BGE, oder?
Ich habe zahlreiche Beiträge und Beschwerden in Foren im Internet und Vereine/Gruppe gelesen und jetzt habe ich mir etwas Zeit genommen Vorschläge zu unterbreiten und letztendlich zu versuchen ein besseres Dasein zu verwirklichen. Ich möchte euch 3 Stufen unterbreiten.
Das Sozialgesetzbuch sollte eigentlich die Menschenwürde (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG) wahren. Der Arbeitslose, sei es wegen Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder weil er keine Arbeitsstelle findet, sollte so gestellt werden als ob dieser arbeitet (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG). Der Mindestlohn beträgt 8.50 Euro die Stunde, die Sozialleistungen liegen dagegen weit unter dem Mindestlohn und sogar unter der Leistungen der Alleinziehende/n. Pro Monat gibt es 20 Arbeitstagen. Pro Tag 8 Stunden. Das sind 160 Stunden pro Monat. Mal 8.50 Euro ergibt 1.360 Euro. Der Regelsatz beträgt dagegen 399,00 Euro für Alleinerziehende/n und 360,00 für Partner. Übrige erhalten prozentual vom Regelsatz der Alleinerziende/n. Es wird, je die große die Arbeitslosenzahl ist desto weniger gezahlt. Die Kinder müssten eigentlich, im Sinne Art. 3 Abs. 1 GG, so ausgeglichen werden als ob sie eine Arbeitsbeschäftigung nachgehen damit die Menschenwürde überhaupt gewahrt werden kann. Den Kinder sind Träger der Menschenwürde und steht ihnen gleicher Anspruch zu wie der Erwachsenen bzw. eines Arbeitnehmermindestlohnes zu.
Nochmal, der Mindestlohn ist die Höhe was dem Menschen zur Wahrung seiner Menschenwürde zusteht. Dieser beträgt 1.360,00 Euro und das Sozialgesetzbuch müsste von hier aus die Regelsätze bemessen und nicht von der Alleinerziehende/n. Alleinerziehende/n ist kein Träger der Menschenwürde, sondern der Mindestlohn.
Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten/machen wie der Regelsatz im Form eines eigenständiges Einkommen genügend wäre um die Wahrung der Menschenwürde des jeden Menschen zu verwirklichen (Ihr könnt mir abhelfen in dem ihr etwas zufügt oder wegnimmt):
Stufe I – Deutsche Staatsangehörige
- Der Arbeitslose wird gemäß Mindestlohn behandelt.
- Der Mindestlohn beträgt aktuell 1.479, 00 Euro und erhält somit einen Lohn im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG
- Arbeitslosenhilfe wird in Arbeitslohn umbenannt
- Jobcenter wird abgeschafft, es ist faktisch überflüssig, trägt nur bei Armut bei
- Die Lohnsteuerklasse beträgt I/IV wegen individueller Lohnzahlung
- Kindergeld wird direkt an die Sozialkasse gezahlt/überwiesen
- Der Lohn nach dem SGB wird durch Sozialversicherung/Kindergeld/Steuer/Überschuss an Einnahmen und aus Mehrwertsteuer/Vermögenssteuer etc. finanziert.
Arbeitstagen pro Jahr = 261 (254+7)
Arbeitsstunden pro Tag = 8
Arbeitslohn pro Stunde = 8,50
Mindestlohn monatlich = 1.479,00
- 40% Minderung wegen Arbeitslosigkeit = 591,60
Netto Lohn = 887,40
- Lohnsteuer 10% = 88,74
- Solidaritätszuschlag 0,1690% = 1,50
- Krankenversicherung 7% = 62,19
- Pflegeversicherung 1,675% = 14,86
- Arbeitslosenversicherung 1,50% = 13,31
- Rentenversicherung 9,35% = 82,97
- Rechtsschutzversicherung = 10,00
- Haftpflichtversicherung = 3,00
-------------------------------------------------------
Verbleiben Netto (unantastbar) 610,83
Reicht dieses Einkommen nicht aus, so entstehen zusätzliche Ansprüche gemäß Produkttheorie wie auf:
- Mietzuschuss durch das Wohnungsamt gemäß ortsübliche Miete sowie Kostenübernahme für Nachzahlungen aus Jahresabrechnung
- Andere unabweisbare Hilfen durch das Sozialamt
Stufe II – Ausländer mit mindestens dreijähriger Aufenthaltsgenehmigung
- Erhalten 60% des unantastbaren Regelsatzes (dies wäre 366,50 Euro/Monat)
- Übrige Leistungen werden als Sachleistungen gewährt
Stufe III – Ausländer unter 3-jährigen Aufenthaltsgenehmigung
- Erhalten grundsätzlich nur Sachleistungen in notwendiger Höhe
- Geld/Barzahlung ist ausgeschlossen
Was wurdet ihr hier ändern, dazu geben oder kritisieren wollen?
Dieser Vorschlag wäre ein Anfangsschritt zum BGE, oder?
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