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Wie umgehen mit der Polygamie von Millionen muslimischer Zuzügler?

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Zweifler

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Wie umgehen mit der Polygamie von Millionen muslimischer Zuzügler?

Liebe Leute,

etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.

Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie die gewöhnlich MEHREREN Ehefrauen der Muselmänner - samt Kindern - mit unserem Recht in Einklang gebracht werden sollen.
Wie ist das z.B. mit Sorgerechtsfragen, oder Unterhalt für Kinder und Ehefrauen bei Trennungen/Scheidungen, die ja auch unter den Musels vorkommen dürften?

Verlassen sich unsere Behörden da vllt. ganz gerne auf die beliebten Ehrenmorde oder auf die Muselrichter der diversen Parallelgesellschaften?

Müssten wir nicht eigentlich darauf beharren, dass jeder Muselmane nur EINE Frau und DEREN Kinder hierher mitbringen darf, wie es deutschem Recht entspricht?

Meiner Meinung nach ja. Was meint Ihr?
Weiß jemand etwas über aktuell existierende diesbezügliche Regelungen bei uns in D?


Zweifler
 
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nachtstern

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Liebe Leute,

etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.

Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie die gewöhnlich MEHREREN Ehefrauen der Muselmänner - samt Kindern - mit unserem Recht in Einklang gebracht werden sollen.
Wie ist das z.B. mit Sorgerechtsfragen, oder Unterhalt für Kinder und Ehefrauen bei Trennungen/Scheidungen, die ja auch unter den Musels vorkommen dürften?

Verlassen sich unsere Behörden da vllt. ganz gerne auf die beliebten Ehrenmorde oder auf die Muselrichter der diversen Parallelgesellschaften?

Müssten wir nicht eigentlich darauf beharren, dass jeder Muselmane nur EINE Frau und DEREN Kinder hierher mitbringen darf, wie es deutschem Recht entspricht?

Zweifler

"offene Frage" auch:

http://www.welt.de/vermischtes/arti...e-Kindsbraut-verblutet-in-Hochzeitsnacht.html

in einigen Ländern ja durch aus nach deren Recht und Gesetz....
 

Stefan O. W. Weiß

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Liebe Leute,

etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.

Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.
Nun stellt sich aber die Frage, wie die gewöhnlich MEHREREN Ehefrauen der Muselmänner - samt Kindern - mit unserem Recht in Einklang gebracht werden sollen.
Wie ist das z.B. mit Sorgerechtsfragen, oder Unterhalt für Kinder und Ehefrauen bei Trennungen/Scheidungen, die ja auch unter den Musels vorkommen dürften?

Verlassen sich unsere Behörden da vllt. ganz gerne auf die beliebten Ehrenmorde oder auf die Muselrichter der diversen Parallelgesellschaften?

Müssten wir nicht eigentlich darauf beharren, dass jeder Muselmane nur EINE Frau und DEREN Kinder hierher mitbringen darf, wie es deutschem Recht entspricht?

Zweifler
Tja, das ist gar nicht so leicht. Wenn man hier die Homoehe einführt, dann kann auch konsequent sein und die Polygamie gleich miteinführen. Dann gäbe es keine Probleme mit den Muslimen. :))
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Im Jahr 2004 entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG), dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der Asyl in Deutschland beantragt hatte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen habe. Es sei der Muslima unzumutbar, dass sie aus dieser Ehe herausgelöst werde, während ihr Ehegatte und die Erstfrau in Deutschland bleiben dürften. Es war nicht das einzige Urteil dieser Art, sondern das erste, welches die Dämme brach. Inzwischen werden Zweit- und Drittfrauen überall in Europa nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell versorgt.
aus einem Info-Blättchen des ganz bösen Kopp-Verlags
 

Zoelynn

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Weiß jemand etwas über aktuell existierende diesbezügliche Regelungen bei uns in D?


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Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug. So bestimmt § 30 Abs. 4 AufenthG, dass ein Nachzugsanspruch grundsätzlich nur für einen der Ehepartner zur Zeit bestehen kann. Dies schließt allerdings den Nachzug eines weiteren Ehepartners nicht aus, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum zuerst nachgezogenen Ehepartner aufgehoben wird (Getrenntleben). Der zuerst nachgezogene Ehepartner kann in diesen Fällen u. U. sein Aufenthaltsrecht verlieren, sofern dieser nicht bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.
 

Timirjasevez

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Deine Frage findet eine klare Antwort in § 30 (4) Aufenthaltsgesetz:

Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html
 
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"offene Frage" auch:

http://www.welt.de/vermischtes/arti...e-Kindsbraut-verblutet-in-Hochzeitsnacht.html

in einigen Ländern ja durch aus nach deren Recht und Gesetz....

Ja, völlig berechtigte Bemerkung.
Wenn ich DARAN denke, dass ja die Religionsfreiheit bei uns zu erzwingen scheint, dass muselmanische eheähnliche Kinderschändung dann auch genehmigt werden müsste, könnte ich wirklich KOTZEN.

Und was ist mit UNSEREM Verbot häuslicher Sexualgewalt und Kinderzüchtigung - Dinge, die bei DENEN normal sind?

:mad::mad::mad:


Zweifler
 
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Deine Frage findet eine klare Antwort in § 30 (4) Aufenthaltsgesetz:


http://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html

Danke für diese Antwort!
Bleibt die Frage der Durchsetzung in der Realität...

Allerdings, zitiert von [MENTION=2623]gelöschter Account[/MENTION]:
Im Jahr 2004 entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG), dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der Asyl in Deutschland beantragt hatte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen habe. Es sei der Muslima unzumutbar, dass sie aus dieser Ehe herausgelöst werde, während ihr Ehegatte und die Erstfrau in Deutschland bleiben dürften. Es war nicht das einzige Urteil dieser Art, sondern das erste, welches die Dämme brach. Inzwischen werden Zweit- und Drittfrauen überall in Europa nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell versorgt.

Trotzdem (vllt. zu Unrecht?) etwas erleichtert,

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Timirjasevez

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Ich empfehle das Einstellen des Quellenbezugs, dann kann jeder das Urteil lesen. es formuliert nämlich weder einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung der Zweitfrau noch verpflichtet es die Ausländerderhörde oder hebt die o.g. Rechtsnorm auf. Ein "Kann"-Urteil ...:cool:
 

Zoelynn

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Danke für diese Antwort! Auch den andern Foristen, die geantwortet haben.
Bleibt die Frage der Durchsetzung in der Realität...

Trotzdem etwas erleichtert,

Zweifler
In de Realität wird es wohl so sein, dass sich der Mann trennt von allen Frauen außer eine und trotzdem zusammen lebt.
Wo soll das das Problem sein
 
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Danke für diese Antwort! Auch den andern Foristen, die geantwortet haben.
Bleibt die Frage der Durchsetzung in der Realität...

Recht hat Vorrang vor religiösen Sitten. Wenn eine Religionsgruppe will, dass bestimmte Gebräuche hier zulässig werden, muss sie zuerst für Gesetzesänderung kämpfen. Vielleicht hat sie Erfolg (religiöse Beschneidung von Jungs/Männern ist hier ja auch zulässig).
 
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Ich empfehle das Einstellen des Quellenbezugs, dann kann jeder das Urteil lesen. es formuliert nämlich weder einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung der Zweitfrau noch verpflichtet es die Ausländerderhörde oder hebt die o.g. Rechtsnorm auf. Ein "Kann"-Urteil ...:cool:

Ja, kann sein, aber ist es nicht deutsche Gerichtspraxis, sich auf vorangegangene Urteile zu ähnlicher Thematik zu berufen?
Müssen wir also nicht erwarten, dass sich das nächste Gericht auf einen jener "Präzedenzfälle" beziehen wird?
Und was ist denn dann mit den oben angesprochenen Unterhalts-, Sorgerechts- und ähnlichen Fällen, wenn eine Zweit- oder Drittfrau so eines Muselpaschas betroffen ist - also eine "juristische Person", die unser Recht gar nicht kennt?


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In de Realität wird es wohl so sein, dass sich der Mann trennt von allen Frauen außer eine und trotzdem zusammen lebt.
Wo soll das das Problem sein

Wie gesagt: Z.B. Erb-, Sorgerechts-, Unterhaltsfragen...
Die sind doch UNTER UNS schon schwierig genug.
Hmmmpf...

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Wie gesagt: Z.B. Erb-, Sorgerechts-, Unterhaltsfragen...
Die sind doch UNTER UNS schon schwierig genug.
Hmmmpf...
Bei den Muselmanen ist der Mann verpflichtet für den Unterhalt seiner Frauen aufzukommen. Deshalb sind auch nur die Reichen von denen mit mehreren Frauen verheiratet.
 
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Bei den Muselmanen ist der Mann verpflichtet für den Unterhalt seiner Frauen aufzukommen. Deshalb sind auch nur die Reichen von denen mit mehreren Frauen verheiratet.

Es geht mir hier aber um UNSER Recht, das kennt eben keine Polygamie - natürlich auch nicht bzgl. Unterhalt.
Naja, und eben wegen dieses Konflikts, fürchte ich, wird man aus Bequemlichkeit partiell - salamitaktisch vermutlich - Muselrecht einführen (wollen).
Harrrrrh! :mad:

Und:
Viele von den "Flüchtlingen" SIND reich, kannste drauf wetten (können ja ihre Schleuser mit Tausenden Euronen bezahlen).

Zweifler
 
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Timirjasevez

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Ja, kann sein, aber ist es nicht deutsche Greichtspraxis, sich auf vorangegangene Urteile zu ähnlicher Thematik zu berufen?
Müssen wir also nicht erwarten, dass sich das nächste Gericht auf einen jener "Präzedenzfälle" beziehen wird?
Und was ist denn dann mit den oben angesprochenen Unterhalts-, Sorgerechts- und ähnlichen Fällen, wenn eine Zweit- oder Drittfrau so eines Muselpaschas betroffen ist - also eine "juristische Person", die unser Recht gar nicht kennt?
Zweifler
Sicher gibt es diese Praxis, geschriebenes Recht und gesprochenes Recht untereinander zu relativieren. Doch mit welcher Begründung sollte ein andere, vor allem höhere Instanz Instanz das "Kann"-Urteil eines OVG in ein "Muss"-Urteil umwandeln? Und das Aufenthaltsrecht als solches könnte nur der Gesetzgeber modifizieren, solange steht § 30.
Und dessen Diktat folgt auch das sonstige Zivil- und Sozialrecht.
 
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Wie gesagt: Z.B. Erb-, Sorgerechts-, Unterhaltsfragen...
Die sind doch UNTER UNS schon schwierig genug.
Hmmmpf...

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Was war gleich noch das "zoegernd" aufgemachte Thema:
Standard Wie umgehen mit der Polygamie von Millionen muslimischer Zuzügler?

Liebe Leute,

etwas zögernd mache ich den nächsten Muslim-Thread auf.
Aber die Thread-Frage hat mMn grundlegende Bedeutung, zumal das reine "Volumen" der Thematik uns in D heftig tangieren dürfte.

Also worum geht es?
Dieses Land erlaubt per Gesetz nur eine Ehefrau pro Mann.
Die (ggf. genehmigten) männlichen Asylanten aus Islamistan haben jedoch, soweit ich weiß, das Recht, ihre Familien nachzuholen, welche dann ebenfalls Asyl genießen.

Gibt wohl eher ein leicht durchschaubaren Plan, oder?
 

MiaPetra

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Im Jahr 2004 entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG), dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der Asyl in Deutschland beantragt hatte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen habe. Es sei der Muslima unzumutbar, dass sie aus dieser Ehe herausgelöst werde, während ihr Ehegatte und die Erstfrau in Deutschland bleiben dürften. Es war nicht das einzige Urteil dieser Art, sondern das erste, welches die Dämme brach. Inzwischen werden Zweit- und Drittfrauen überall in Europa nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell versorgt.
Was gelöschter Account und/oder der Kopp-Verlag vergessen haben dazuzuschreiben:
Der Rechtsstreit ging weiter vor das Bundesverwaltungsgericht (Az BVerwG 1 C 8.04)
Dortiger Beschluss vom 11. August 2005:
>>
Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. März 2004 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 26. September 2003 sind wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen trägt die Klägerin.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 4 000 € festgesetzt.
<<

[MENTION=403]Timirjasevez[/MENTION] "Ich empfehle das Einstellen des Quellenbezugs, ..."
Aktenzeichen genügt, damit findet Google die Urteile!
 
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denmarkisbetter

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Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug. So bestimmt § 30 Abs. 4 AufenthG, dass ein Nachzugsanspruch grundsätzlich nur für einen der Ehepartner zur Zeit bestehen kann. Dies schließt allerdings den Nachzug eines weiteren Ehepartners nicht aus, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum zuerst nachgezogenen Ehepartner aufgehoben wird (Getrenntleben). Der zuerst nachgezogene Ehepartner kann in diesen Fällen u. U. sein Aufenthaltsrecht verlieren, sofern dieser nicht bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.

ich bin kein Jurist.Aber interessant wäre doch die Frage,wenn ein Ehepartner nachgezogen ist ,man sich dann trennt. Neu heiratet und während oder nach der neuen Heirat ,ob man dann entsprechende Voraussetzungen erfüllen muss.

Ein EU-Bürger muss ja bei der Heirat mit einer Frau von ausserhalb der EU Wohnraum und Einkommen nachweisen,was für einen anerkannten Asylbewerber ja nicht gilt. Aber gilt das quasi unendlich? Kann er ewig von Sozialhilfe leben und sich immer formal trennen und so theoretisch arbeitslos einen "harem" einschleusen? Oder gelten nach der Trennung die gleichen Voraussetzungen wie für einen EU-Bürger bei Eheschliessung mit einem nicht-EUAusländer?
 
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Viele von den "Flüchtlingen" SIND reich, kannste drauf wetten (können ja ihre Schleuser mit Tausenden Euronen bezahlen).
Sie waren relativ reich, bis sie die Schleuser bezahlten. :)

So weit ich weiß, ist Polygamie in den islamischen Ländern ziemlich selten. Weisst du eigentlich, wieso der Islam das damals eingeführt hat (ich glaube Mohammed höchstselbst war das)?
 
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