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Hallo,
simplifiziert geht es um folgende Frage. Wenn die Begehung einer Straftat nicht verhindert werden kann, weil es in der menschlichen Natur liegt, diese Tat zu begehen, dann sollte man sich sehr, sehr, sehr gründlich überlegen, ob das Gesetz oder der einzelne Bürger sich ändern sollte. Da durch WikiLeaks, Raubkopien von Software, Filmen, Musik und Bilder sowie viele weitere Erscheinungen unserer Zeit immer wieder angedeutet wurde, dass die Informationsverbreitung durchaus als Teil der menschlichen Natur (oder gar Naturgesetz) angesehen werden kann, ist es nun Zeit, die Frage zu stellen, ob Gesetze, die diesen Informationsfluss und die Wissensausbreitung blockieren Sinn machen oder nicht.
Folgendes ist der Ansatz dazu, den ich wählen würde, aber weder ausgereift noch vollständig durchdacht (auch der "Fakten"-Teil). Gerne nehme ich euer Feedback dazu entgegen.
Fakten:
Für viele zeitlose große Weltprobleme gebe es viele zeitlose große Weltlösungen. Mit diesen Problemen gehe jeder Mensch, jeder Staat und jede sonstige Verbindung auf irgendeine Weise um. Das sei eine Tatsache, unabhängig davon, ob es ihm/ihr gefiele oder nicht und auch unabhängig davon, ob er/sie sich dessen überhaupt bewusst sei. Jedes Problem, das (mindestens) eine Lösung habe, ließe sich als eine Frage formulieren, auf die (mindestens) eine korrekte Antwort gegeben werden kann.
Jede Frage kann so formuliert werden, dass es eine Entscheidungsfrage ist (ja/nein/vielleicht) - kommt aus der Informatik. Jede politisch motivierte Frage könne entweder deduktiv (durch Schlussfolgerungen) beantwortet werden, dann sei sie "gut" (im Sinne dieser Ausführung) oder aber, wenn sie nicht deduktiv beantwortet werden könne sei sie "schlecht". Eine schlechte Entscheidungsfrage könne durch weitere Bedingungen (z.B. "Muss ... sein, damit ... ?" und wenn das nicht reicht: "Muss ... sein, damit ... und ... ?") zu einer guten überführt werden.
Da für die meisten großen Weltprobleme gelte, dass im Einzelfall entschieden werden müsse, gebe es nur wenige Fragen, welche die o.g. Bedingungen erfüllen. Das hieße im Sinne der Entscheidbarkeit müsse dann die Frage "verbessert" (d.h. konkretisiert) werden.
Soweit die Fakten. Es folgt eine Annahme.
Die folgenden beiden Fragen seien entscheidbar:
Ich selbst komme auf keine sinnvolle Antwort zu meinen beiden Fragen, denn ich stecke in meinem Denken in einer Zwickmühle zwischen diesen Möglichkeiten:
Ich würde mich freuen zu lesen, wie eure Meinungen dazu sind!
Viele Grüße
Matteo
simplifiziert geht es um folgende Frage. Wenn die Begehung einer Straftat nicht verhindert werden kann, weil es in der menschlichen Natur liegt, diese Tat zu begehen, dann sollte man sich sehr, sehr, sehr gründlich überlegen, ob das Gesetz oder der einzelne Bürger sich ändern sollte. Da durch WikiLeaks, Raubkopien von Software, Filmen, Musik und Bilder sowie viele weitere Erscheinungen unserer Zeit immer wieder angedeutet wurde, dass die Informationsverbreitung durchaus als Teil der menschlichen Natur (oder gar Naturgesetz) angesehen werden kann, ist es nun Zeit, die Frage zu stellen, ob Gesetze, die diesen Informationsfluss und die Wissensausbreitung blockieren Sinn machen oder nicht.
Folgendes ist der Ansatz dazu, den ich wählen würde, aber weder ausgereift noch vollständig durchdacht (auch der "Fakten"-Teil). Gerne nehme ich euer Feedback dazu entgegen.
Fakten:
Für viele zeitlose große Weltprobleme gebe es viele zeitlose große Weltlösungen. Mit diesen Problemen gehe jeder Mensch, jeder Staat und jede sonstige Verbindung auf irgendeine Weise um. Das sei eine Tatsache, unabhängig davon, ob es ihm/ihr gefiele oder nicht und auch unabhängig davon, ob er/sie sich dessen überhaupt bewusst sei. Jedes Problem, das (mindestens) eine Lösung habe, ließe sich als eine Frage formulieren, auf die (mindestens) eine korrekte Antwort gegeben werden kann.
Jede Frage kann so formuliert werden, dass es eine Entscheidungsfrage ist (ja/nein/vielleicht) - kommt aus der Informatik. Jede politisch motivierte Frage könne entweder deduktiv (durch Schlussfolgerungen) beantwortet werden, dann sei sie "gut" (im Sinne dieser Ausführung) oder aber, wenn sie nicht deduktiv beantwortet werden könne sei sie "schlecht". Eine schlechte Entscheidungsfrage könne durch weitere Bedingungen (z.B. "Muss ... sein, damit ... ?" und wenn das nicht reicht: "Muss ... sein, damit ... und ... ?") zu einer guten überführt werden.
Da für die meisten großen Weltprobleme gelte, dass im Einzelfall entschieden werden müsse, gebe es nur wenige Fragen, welche die o.g. Bedingungen erfüllen. Das hieße im Sinne der Entscheidbarkeit müsse dann die Frage "verbessert" (d.h. konkretisiert) werden.
Soweit die Fakten. Es folgt eine Annahme.
Die folgenden beiden Fragen seien entscheidbar:
Nützt es der Gesellschaft, dass per Gesetz Informationen gefangen/festgehalten/geheimgehalten werden dürfen?
Kann eine Information überhaupt zuverlässig gefangen/festgehalten/geheimgehalten werden?
Ich selbst komme auf keine sinnvolle Antwort zu meinen beiden Fragen, denn ich stecke in meinem Denken in einer Zwickmühle zwischen diesen Möglichkeiten:
- Beschleunigter Informationsfluss - die Regierung erklärt jede Information als Allgemeingut und keine Information darf mehr geheim gehalten werden.
Pro: Die Regierung selbst müsste transparent werden
Pro: WikiLeaks wäre nicht mehr nötig
Meinungssache: Jede Firma müsste transparent werden
Contra: Jede Privatperson müsste transparent werden
Frage: Wie viel Aufwand darf eine Person/Firma/Regierung betreiben müssen, um eine Information preiszugeben? - Ungezügelter Informationsfluss - die Regierung hält sich raus und sagt nur, dass niemand dafür bestraft werden darf, eine Information veröffentlicht zu haben.
Pro: WikiLeaks wäre legal
Contra: Wenn eine Information über eine Privatperson veröffentlicht wurde, ist der veröffentlichende nicht strafbar (Aufhebung der Bestrafungsfreiheit fürs BGB?).
Contra: Wenn jemand den Private-Key von Wikipedia veröffentlicht, darf jeder ihn verwenden (und sich damit als Wikipedia ausgeben) und niemand ist strafbar.
Contra: Wenn die Kontonummer und PIN eines Unternehmens veröffentlicht würde, wäre niemand strafbar und jeder dürfte sie verwenden.
Frage: Dürften Firmen Geheimhaltungsverträge mit ihren Angestellten vereinbaren oder wäre die Informationsverbreitung ein unveräußerliches Recht? - Gebremster Informationsfluss - Status quo, manches darf veröffentlicht und kopiert werden, aber das meiste nicht.
- Gestoppter Informationsfluss - will keiner, muss nicht diskutiert werden
Ich würde mich freuen zu lesen, wie eure Meinungen dazu sind!
Viele Grüße
Matteo