Wie kannst du so etwas sagen! Wer berhauptet er hätte nicht Recht, begibt sich auf gefährliches Eis, bzw. kapiert einfach nichts und ist zu dumm.
Man sollte Menschen die die Deutungshoheit für sich beanspruchen nicht anzweifeln.
Ich vermute hier eine gewisse Ironie zu erkennen?
In einem
anderen Thread] schrieb ich dies:
Wie [MENTION=1427]Ei Tschi[/MENTION] darauf reagierte, erspsare ich uns hier.
Ich hätte das anders ausgedrückt aber im Prinzip ja
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Hier geht es ja aber um Gleichberechtigung.
Wie so immer in Diskussionen, sollte erst einmal angeklärt werden, wie die Begriffe jeweils definiert werden, denn sonst redet man aneinander vorbei.
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung sind für mich 2 Paar Stiefel.
Gleichberechtigung = Bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.
->Bezieht sich also auf ein Rechtssystem. Dass für alle die selben Rechte gelten. Unabhängig von seiner Person, Geschlecht, Religion und Neigungen etc.. Nachzulesen im GG.
-> Findet sich ebenfalls in den allgemein anerkannten Grundrechten wieder -> Würde des Menschen. Die ist oder sollte uns allen gemein sein.
Ja, Das sowieso obwohl man auch zusätzlich noch die Chancengleichheit mitdazunehmen kann, wenn man will und den Begriff etwas weiter fassen möchte
Gleichbehandlung -> Ungeachtet der Situation, des Alters, der Erfahrung, der Fähigkeiten etc. wird eine Gegebenheit immer auf eine bestimmte Art behandelt/beurteilt.
Gleichheit = etwas absolut identisches. Dies gibt es unter Menschen nicht.
Fazit: Wenn ich jemanden/alle gleich behandle, ohne die Unterschiede zu berücksichtigen, kann dies nur in Ungerechtigkeit münden.
nun bedingt...
Nein es gibt keine 100%ige Gleichheit aber doch Dinge die sich sehr stark ähneln und dementsprechend auch sehr stark ähnlich beurteilt und behandelt werden sollten. Es macht aus praktische Gründen keinen sinn auf den minimalsten abweichungen herumzureiten.
als Beispiel, vorsätzlicher Mord aus Habgier von Person A und von Person B, klar auch da kann es Unterschiede geben der eine hatte ein schwere Kindheit der ander ist psychisch gestört, dennoch sind es sehr ähnliche/gleiche Fälle die entsprechend auch ähnlich/gleich behandelt werden sollten.
wie gesagt mir gefällt der Grundsatz in der Rechtsprechung besser: gleiches gleich zu behandeln und ungleiches ungleich, da kommt man dem Kern am nächsten.
Und es ist wichtig zu beachten, wenn man die Gleichheit - gerade mit linken ideologen - diskutiert, zwischen Ergebnisgleichheit und Chancengleichheit zu differenzieren.