Du hörst Dich gerne reden? Kein Problem.
Demmoch bleibts, wie es ist; das Rechtsgut der Vertragsfreiheit, insbesundere die Abschluss- und Inhaltsfreiheit, schützt nicht vor Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Verwertung der Arbeitskraft ist gar kein Gegenstand des gewöhnlichen Arbeitsvertrages mehr. Ein AN hat keine Rechte an den Ergebnissen seiner Arbeit.
da gebe ich dir recht.
ehe die ganzen Sozialromantiker und Moralisten ihr Willkür-Einspruchsrecht über die "Sittenwidrigkeitsoption" in Deutschland je aufgeben, fließt eher das Wasser freiwillig aufwärts.
pacta sunt servanda ... ja, aber im Prinzip nur für die Deppen
... oder anders gesagt, in Deutschland bekommst du jeden Tag vorgemacht, dass Verträge nicht mal mehr das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
wer Verträge einhalten will und
nicht! auf Sittenwidrigkeit pocht, obwohl er ihn selber unterschrieben hat, ist einfach nur ein Depp.
halt dich dran, oder halt dich ganz einfach nicht dran
es bleibt eh wurscht ...
eine Bananenrepublik halt