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Deutsche Rechtsprechung auf dem rechten Weg?

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Öffentlichen Meldungen zufolge ist das Justizministerium zurzeit dabei, Gesetzestexte zu überarbeiten, um diese einem modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat an zu passen. Generell ist es natürlich zu befürworten, wenn veraltete juristische Begriffe einer neuzeitlichen Nomenklatur zugeführt werden.

Mit Sorge hingegen wird beobachtet, dass mancher Orts mehr, mancher Orts weniger, soziale Konflikte auflaufen, die in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat nicht hinein passen. Bei näherem Hinsehen ist es manchmal verblüffend, wie sehr doch diese sozialen Konflikte mit der Rechtsprechung im Einzelnen zu tun haben und komplexe Verknüpfungen wechselwirkend die Situation verschlechtern. Es wird z.B. beobachtet, dass ganze Bevölkerungsgruppen von der Rechtsprechung praktisch ausgeschlossen werden, oft gerade dann, wenn es darum geht, wichtige Angelegenheiten für die Zukunft, wie etwa Gesundheit oder Beruf, zu regeln. Man kann sagen, dass jeder im Staat, der sein Leben am Existenzminimum fristen muss, parallel dazu, davon ausgeschlossen ist, Klagen zu können, insbesondere dann nicht, wenn sich gerade damit die Gesamtsituation verbessern ließe. Nicht selten ist es deshalb darauf zurückzuführen, wenn Menschen alle Chancen im Leben verpassen und Sozialfall bleiben, obwohl sie sonst die Voraussetzungen und die Möglichkeiten für eine berufliche Laufbahn gehabt hätten. Bemerkenswert ist, dass diese Menschen im Alltagsleben allen möglichen Repressalien ausgesetzt sind, ohne sich angemessen dagegen wehren können.

Zwar gibt es zu jedem Thema einen genau vorgeschrieben Rechtsweg, und je nach Einkommensverhältnissen auch kostenlose Rechtsberatungsscheine, jedoch ist im Bedarfsfall ein anschließender Prozess in der Durchführung unrealistisch. Bereits ein Prozesskostenhilfeantrag kostet soviel, wie es sich ein Mensch, der an der Armutsgrenze lebt, es sich im Regelfall nicht leisten kann. Vollkommen überzogene Wartezeiten erschweren den Prozessverlauf zudem erheblich. Mehrere Jahre sind die Regel und nicht selten ergeben sich in der Zwischenzeit daraus weitere Konflikte, weil das erste Problem nicht zeitnah erledigt wurde. Kommt es zwischendrin zu einem Gerichtsurteil, das in der Regel schieflastig ausfällt, vergehen dann nochmals Jahre, bis dann schließlich alle Fragen im Sande verlaufen sind. Nicht selten, dass ein Anspruch letztlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und Fristen für eventuelle Schadensersatzansprüche in der Zwischenzeit verstrichen sind. Zuverlässige Quellen berichten in diesem Zusammenhang u. a. von Fällen, wo Zahnärzte eine Behandlung einfach abbrachen, weil Patienten mit hohen Zuzahlungen nicht mehr hinterher kamen, die vorher mit den Patienten nicht korrekt genug abgesprochen wurden. Wie berichtet wird, hatten die Patienten anschließend eklatante Probleme beim Sprechen, wie auch bei der Nahrungsaufnahme. Ganz zu schweigen von den Schmerzen, die nicht hätten sein müssen.
Weder die Krankenkasse, noch eine Behörde oder ein Gericht, noch der Zahnarzt selbst hat irgendetwas nach dem Grundrecht auf Unversehrtheit dieser Menschen gefragt. Und solche Vorfälle sind in Deutschland gar nicht mehr so selten, sie horten sich und es ist dabei höchst bedenklich, wenn Patienten schon einen Bankraub verüben müssten, um von ihrem Zahnarzt in der Behandlung fertig und Beschwerdefrei gestellt werden zu können. Und es auch keine andere rechtliche Handhabe dagegen gibt, außer sich eben nochmals auf unzumutbare Kostenrisiken und Wartezeiten einlassen zu müssen. Es ist natürlich der reine Hohn, noch vom Hippokratischen Eid zu reden, wenn Zahnärzte in dieser Weise Patienten nötigen, um alles an Ersparnissen und darüber hinaus aus ihnen heraus zu pressen. Bestimmt, dass der Begriff des Hippokratischen Eids noch als Schutzschild für Ärzte etwas taugt, für mehr aber, ist dieser Begriff in Deutschland gewiss nicht mehr zu gebrauchen. Nicht, dass es an den Ärzten selbst gelegen wäre, Gesellschaftlich Vorgaben, sowie ein unterschiedliches Vergütungssystem für medizinische Dienstleistungen versperren den Weg dorthin.

Medienanstalten berichten gelegentlich davon, dass Polizeibeamte über V-Männer selbst zu Straftaten anstiften, damit es später jemanden gibt, den man vor Gericht stellen kann und die entsprechenden Polizeibeamten dafür eine Förderung erhalten. Weil solche Vorfälle in der Regel nur schwer nachzuweisen sind, und das Belohnungssystem der Polizei geradewegs dazu einlädt, lässt darauf schließen, dass solche Dinge auch dann geschehen, wenn es keine Konkrete Hinweise dafür gibt. Das Belohnungssystem der Polizei regt geradewegs dazu an, Schutzbeamte in die falsche Richtung streben zu lassen. Umgekehrt müsste es sein, alles was dazu beiträgt Straftaten vor zu beugen, oder zu verhindern, müsste belohnt werden, dann würde es funktionieren. Aber auch in den Schulen bereits, werden falsche Fährten gelegt, insbesondere, in Zentren, wo viele verschiedene Nationalitäten und Religionen auf einander stoßen. Es ist verständlich, dass sich „Einheimische“ ungern von „Neu angekommenen“ missionieren lassen wollen und deshalb oft schon, was den Schulunterricht angeht, es zu Konflikten kommt. Staatskunde oder Staatsphilosophie müsste zum Pflichtfach in allen Schulen werden. Zum einen, um alle Religionen an einen Tisch zu bekommen und zum zweiten, damit Grundrechte, Verhaltensregeln und Verfassung, allen Schüler gleichermaßen mit auf den weiteren Weg gegeben werden könnten.

Unter Politikern ist bekannt, dass Behördenwillkür, Perspektivlosigkeit und soziale Ungerechtigkeiten überhaupt, zu Verdruss führt und nicht selten, dass betroffen Personen gegenüber extremistischen Bewegungen deshalb empfänglicher werden. So manche kriminelle Laufbahn wäre wohl nicht auf den Weg gekommen, hätten denn die betroffenen Personen eine andere Wahl gehabt und wäre ihnen nicht von Anfang an, alle anderen Türen verschlossen geblieben. Es trifft deshalb auf Unverständnis, wenn ständig nach neuen Gesetzen und Regeln gesucht wird, wo es doch stets an der Umsetzung von Regeln und Gesetzen, in der Verwaltung und bei den Gerichten am meisten hapert. Die Probleme werden nur von A nach B verschoben und dann wieder von B nach A, wobei es nie zu einer wirklichen Lösung der Konflikte, insbesondere aber deren Auslöser kommt. Wenn sich das Justizministerium ausschließlich mit Definitionen beschäftigt, und an der Umsetzung dieser Gesetze und Regeln, über die Verwaltung und die Gerichte, kein Interesse zeigt, dann erinnert dies an Zeiten, als die Offiziere mit Murmeln spielten, während draußen der Krieg tobte.

Bei den jüngsten Ausschreitungen in Frankfurt wurde ein Gewaltpotenzial beobachtet, wie es zuvor in Deutschland bei Demonstrationen noch nie da gewesen war! Ereignisse solchen Ausmaßes zeigen mit klarer Deutlichkeit, wie sehr, ein erheblicher Teil der Bevölkerung vom Rechtsweg abgeschnitten und es betroffenen Personen unmöglich gemacht wird, ihre Grundrechte bei Behörden, Verwaltung und den Gerichten einlösen zu können. Wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung in wichtigen Grundrechtsfragen von einem ordentlichen Rechtsverfahren direkt oder indirekt ausgeschlossen wird, was bleibt denn dann diesen Menschen schließlich anderes noch, außer halt Pflastersteine und Randale, um auf ihre Probleme aufmerksam machen zu können? Gewalt löst die Probleme gewiss nicht. Friedliche Demonstrationen zuvor, gingen aber ebenfalls in Leere. Gefragt ist also der ordentliche Rechtsweg, der aber nicht allen Bürger Deutschlands gleichermaßen gewährt wird und deshalb wohl, auch vieles, was noch Bestand hat letztlich doch ins Chaos mündet.

Aus der Ohnmacht heraus, gegen das Diktat eines übermächtigen Staatsapparat selbst nicht ankommen zu können, kehrt sich der „Volkszorn“ oft ausgerechnet gegen die Schwächsten der Bevölkerung, worunter zurzeit Asylsuchende Menschen gehören. Angestaute Wut gepaart mit einer gehörigen Portion Dummheit und Verantwortungslosigkeit, führt dann dazu, dass Wohnheime in Brand gesteckt werden. Wer Flüchtlingen keinen Schutz gewährt, hat wahrscheinlich selbst noch nie um sein eigenes Leben rennen müssen. Es fehlt diesen Straftätern an dem Bewusstsein für eigenverantwortliches Handeln und an Empathien, sich in die Situation von Flüchtlingen hinein versetzen zu können. Entsprechende Schulungsmaßnahmen in prädestinierten Kreisen und Zonen, könnten deshalb vielleicht, Abhilfe schaffen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Ausländerfeindlichkeit fast immer mit eigenen Existenzängsten einhergeht. Es fehlt der frühe Dialog, dass Regeln und Gesetzte, Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, nicht einfach so, sondern aus einer Notwendigkeit heraus folgt. Es fehlt am allgemeinen Verständnis daran, dass „der Mensch“, nicht „Willkür“, sondern eine gesetzte Sache ist, der/die auf geregelte Weise ein Recht auf Existenz hat. Ein Bildungs-, und Erfahrungsdefizit, wofür die verantwortlichen Straftäter selbst nicht unbedingt in jeder Hinsicht etwas können. Weil verantwortungsloses Handeln seitens staatlicher Institutionen den Geschehnissen oft voraus gehen, sind sie nicht nur ein schlechtes Vorbild für „Andere“, vielmehr werden dabei auch die Weichen gestellt, für das, was anschließend kommt.

Insgesamt gesehen ist es um die Deutsche Rechtsprechung nicht gut bestellt. Eine private Rechtsschutzversicherung ist Heut zu Tage Standard in Deutschland. Ohne das, kann sich kaum noch jemand vor die Haustür trauen, um unbefangen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Wer sich keine private Rechtsschutzversicherung von Anfang an leisten kann, der kann es auch meistens später nicht mehr, denn ohne das, ist nicht vom Fleck zu kommen. Außerdem, sind deshalb ausgerechnet die schwächsten der Gesellschaft beinahe jedem Lug und Betrug schutzlos ausgeliefert. Viele Menschen glauben noch, allein weil sie in einem Rechtsstaat leben, seien sie automatisch vor Unrecht geschützt. Dass das Recht erst über Anwälte teuer erkauft werden muss, und dass das Recht eine rein käufliche Angelegenheit ist, wird vielen Menschen erst dann klar, wenn sie im Alltagsleben zum ersten Mal so richtig hereingelegt wurden. Ähnlich wie bei Ärzten, haben auch hier die Anwälte keine Schuld daran. Im Allgemeinen gilt, wer klagt, trägt die Anwalts, - und Gerichtskosten. Zumindest muss der Kläger damit in Vorlage treten. Wer an der Armutsgrenze lebt, kann dies in der Regel nicht aufbringen, mithin haben diese Kläger keine Rechte, die über ihr Existenzminimum hinausgehen. Und das ist auch der Grund dafür, weshalb so viele Menschen auf keinen grünen Zweig im Leben kommen, mitunter Gewinner und Verlierer fast immer dieselben im Staat sind, und dafür sorgen, dass sie es bleiben.

Statistiken zufolge befindet sich in Deutschland etwa 50% des Bruttosozialprodukts in den Händen von etwa 10 % der Bevölkerung, während etwa 90% der Bevölkerung, mit den verbleibenden 50 % des Bruttosozialprodukts klar kommen muss. Dies ist genau das Bild, das am wenigsten in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaates hinein passt, insbesondere, wenn man bedenkt, dass etwa 10 % der Bevölkerung, an, b. z. w., um die Armutsgrenze herum, ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Hingegen passt dieses soziale Ungleichgewicht exakt in ein System, in dem eine Minderheit der Bevölkerung alle Rechte aufkaufen und allein für sich beanspruchen darf, so gut, wie es in Entwicklungsländern, vom Prinzip her, kaum schlechter sein kann. „Waren wir einmal ein Staat von Dichtern und Denkern, sind wir nun ein Staat von Richtern und Bänkern“, ein banales Sprichwort, scheint aber die derzeitige Situation recht treffend zu beschreiben.

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, dass diejenigen der Deutschen Bevölkerung, die ihr Leben auf niedrigstem sozialem Niveau fristen müssen, noch am wenigsten Vertrauen in den Rechtsstaat und in dessen Rechtsprechung haben können. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchungsreihe hat bewiesen, dass Kinder, die von ihren Eltern belogen werden, selber auch mehr zur Lüge neigen, als Kinder, die aus anderen Verhältnissen stammen. Nicht viel anders verhält es sich aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen Bürger und Behörden. Zwischen Bürger und Behörden kann es zu keinem Konsens kommen, wenn der Bürger davon ausgehen muss, dass für sein Gegenüber bei der Behörde, ganz andere Bedingungen, insbesondere aber ganz andere Rechte gälten, als für ihn selbst. Die Unterschiede sind manchmal so gravierend, dass man glauben könnte, in Deutschland gäbe es mehrere Verfassungen, die parallel nebeneinander existierten. Mithin diskreditieren und boykottieren betroffene Bürger die Behörden, wo nur sie können.

Das Europäische Parlament hat bereits 2013 darauf hingewiesen, dass die Deutsche Rechtsprechung in mehreren Punkten europäischen Standard nicht erreicht und deshalb Reformen zur Auflage gemacht. Zumindest wenn es um wichtige Grundrechtsangelegenheiten, wie etwa Beruf oder Gesundheit, geht, müsste für jeden Staatsbürger gleichermaßen ein ordentliches Verfahren möglich sein, damit ein Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und dem, einer so genannten Bananen Republik, bereits aus der Ferne sichtbar wird. Wenn es sich nicht realisieren lässt, weil etwa die Kommunen zu hoch verschuldet sind, könnte auch ein gut organisiertes „Ombudsmann System,“ die schlimmste Streitereien schlichten helfen, denn es wird u. a. auch von Übergriffen auf Angestellte bei Behörden berichtet. Verschiedene Menschen wissen sich offenbar nicht mehr anders zu wehren, gegen das, was ihnen bei den Behörden manchmal so aufgetischt wird. Gäbe es Anlaufstellen, wo schnell und unbürokratisch in heiklen Situationen vermittelt werden würde, wären die Gerichte entlastet und wenigstens das Schlimmste könnte so verhindert werden.

Sicherer wäre es natürlich, wenn dafür gesorgt würde, dass es grundsätzlich mehr Gleichheit in der Deutschen Rechtsprechung gäbe, denn dies hätte zur Folge, dass es auch zu mehr Gleichheit und zu weniger sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Bevölkerung käme, was wiederum dazu führte, dass „Amok“ und ähnliche Taten, die aus einem Akt der Verzweiflung heraus folgen, zurückgingen und Bürger und Behörden sich nicht mehr auf unterstem Niveau miteinander herumschlagen müssten.
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
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Recht-Sprechung? Wie kommst Du darauf, daß es so einen Begriff in einer "Demokratie" überhaupt geben kann? In den Plantagen dieser Erde wird nicht Recht gesprochen, sondern abgerurteilt. Angeblich nach DEM Gesetz, das auch nur eine Fiktion ist. Unternehmen des öffentlichen Rechts (umgangssprachlich als Staaten bezeichnet) können kein Recht sprechen, weil sie keine Hoheit haben und somit keine Gesetze erlassen können (dürften). Natürlich nur de jure. De facto schon.;)
Außer dem UCC gelten "eigentlich" keine Regeln/Gesetze/Bestimmungen de jure auf diesem Planeten. Und selbst beim UCC bin ich mir nicht sicher, ob es sich nicht auch um eine behauptete Fiktion handelt.

Sogenannte NGO's (Non Government Organisations) wie z.B. Unidroit sind private Einrichtungen, die vorgeben, sich um Gesetze zu kümmern. Bei Unidroit ist es interessant, daß D-land 1940 unter dem Deppen Adoof dieser Organisation beigetreten ist. Vor dem Vatikan!
 
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Öffentlichen Meldungen zufolge ist das Justizministerium zurzeit dabei, Gesetzestexte zu überarbeiten, um diese einem modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat an zu passen. Generell ist es natürlich zu befürworten, wenn veraltete juristische Begriffe einer neuzeitlichen Nomenklatur zugeführt werden.

Mit Sorge hingegen wird beobachtet, dass mancher Orts mehr, mancher Orts weniger, soziale Konflikte auflaufen, die in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat nicht hinein passen. Bei näherem Hinsehen ist es manchmal verblüffend, wie sehr doch diese sozialen Konflikte mit der Rechtsprechung im Einzelnen zu tun haben und komplexe Verknüpfungen wechselwirkend die Situation verschlechtern. Es wird z.B. beobachtet, dass ganze Bevölkerungsgruppen von der Rechtsprechung praktisch ausgeschlossen werden, oft gerade dann, wenn es darum geht, wichtige Angelegenheiten für die Zukunft, wie etwa Gesundheit oder Beruf, zu regeln. Man kann sagen, dass jeder im Staat, der sein Leben am Existenzminimum fristen muss, parallel dazu, davon ausgeschlossen ist, Klagen zu können, insbesondere dann nicht, wenn sich gerade damit die Gesamtsituation verbessern ließe. Nicht selten ist es deshalb darauf zurückzuführen, wenn Menschen alle Chancen im Leben verpassen und Sozialfall bleiben, obwohl sie sonst die Voraussetzungen und die Möglichkeiten für eine berufliche Laufbahn gehabt hätten. Bemerkenswert ist, dass diese Menschen im Alltagsleben allen möglichen Repressalien ausgesetzt sind, ohne sich angemessen dagegen wehren können.

Zwar gibt es zu jedem Thema einen genau vorgeschrieben Rechtsweg, und je nach Einkommensverhältnissen auch kostenlose Rechtsberatungsscheine, jedoch ist im Bedarfsfall ein anschließender Prozess in der Durchführung unrealistisch. Bereits ein Prozesskostenhilfeantrag kostet soviel, wie es sich ein Mensch, der an der Armutsgrenze lebt, es sich im Regelfall nicht leisten kann. Vollkommen überzogene Wartezeiten erschweren den Prozessverlauf zudem erheblich. Mehrere Jahre sind die Regel und nicht selten ergeben sich in der Zwischenzeit daraus weitere Konflikte, weil das erste Problem nicht zeitnah erledigt wurde. Kommt es zwischendrin zu einem Gerichtsurteil, das in der Regel schieflastig ausfällt, vergehen dann nochmals Jahre, bis dann schließlich alle Fragen im Sande verlaufen sind. Nicht selten, dass ein Anspruch letztlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und Fristen für eventuelle Schadensersatzansprüche in der Zwischenzeit verstrichen sind. Zuverlässige Quellen berichten in diesem Zusammenhang u. a. von Fällen, wo Zahnärzte eine Behandlung einfach abbrachen, weil Patienten mit hohen Zuzahlungen nicht mehr hinterher kamen, die vorher mit den Patienten nicht korrekt genug abgesprochen wurden. Wie berichtet wird, hatten die Patienten anschließend eklatante Probleme beim Sprechen, wie auch bei der Nahrungsaufnahme. Ganz zu schweigen von den Schmerzen, die nicht hätten sein müssen.
Weder die Krankenkasse, noch eine Behörde oder ein Gericht, noch der Zahnarzt selbst hat irgendetwas nach dem Grundrecht auf Unversehrtheit dieser Menschen gefragt. Und solche Vorfälle sind in Deutschland gar nicht mehr so selten, sie horten sich und es ist dabei höchst bedenklich, wenn Patienten schon einen Bankraub verüben müssten, um von ihrem Zahnarzt in der Behandlung fertig und Beschwerdefrei gestellt werden zu können. Und es auch keine andere rechtliche Handhabe dagegen gibt, außer sich eben nochmals auf unzumutbare Kostenrisiken und Wartezeiten einlassen zu müssen. Es ist natürlich der reine Hohn, noch vom Hippokratischen Eid zu reden, wenn Zahnärzte in dieser Weise Patienten nötigen, um alles an Ersparnissen und darüber hinaus aus ihnen heraus zu pressen. Bestimmt, dass der Begriff des Hippokratischen Eids noch als Schutzschild für Ärzte etwas taugt, für mehr aber, ist dieser Begriff in Deutschland gewiss nicht mehr zu gebrauchen. Nicht, dass es an den Ärzten selbst gelegen wäre, Gesellschaftlich Vorgaben, sowie ein unterschiedliches Vergütungssystem für medizinische Dienstleistungen versperren den Weg dorthin.

Medienanstalten berichten gelegentlich davon, dass Polizeibeamte über V-Männer selbst zu Straftaten anstiften, damit es später jemanden gibt, den man vor Gericht stellen kann und die entsprechenden Polizeibeamten dafür eine Förderung erhalten. Weil solche Vorfälle in der Regel nur schwer nachzuweisen sind, und das Belohnungssystem der Polizei geradewegs dazu einlädt, lässt darauf schließen, dass solche Dinge auch dann geschehen, wenn es keine Konkrete Hinweise dafür gibt. Das Belohnungssystem der Polizei regt geradewegs dazu an, Schutzbeamte in die falsche Richtung streben zu lassen. Umgekehrt müsste es sein, alles was dazu beiträgt Straftaten vor zu beugen, oder zu verhindern, müsste belohnt werden, dann würde es funktionieren. Aber auch in den Schulen bereits, werden falsche Fährten gelegt, insbesondere, in Zentren, wo viele verschiedene Nationalitäten und Religionen auf einander stoßen. Es ist verständlich, dass sich „Einheimische“ ungern von „Neu angekommenen“ missionieren lassen wollen und deshalb oft schon, was den Schulunterricht angeht, es zu Konflikten kommt. Staatskunde oder Staatsphilosophie müsste zum Pflichtfach in allen Schulen werden. Zum einen, um alle Religionen an einen Tisch zu bekommen und zum zweiten, damit Grundrechte, Verhaltensregeln und Verfassung, allen Schüler gleichermaßen mit auf den weiteren Weg gegeben werden könnten.

Unter Politikern ist bekannt, dass Behördenwillkür, Perspektivlosigkeit und soziale Ungerechtigkeiten überhaupt, zu Verdruss führt und nicht selten, dass betroffen Personen gegenüber extremistischen Bewegungen deshalb empfänglicher werden. So manche kriminelle Laufbahn wäre wohl nicht auf den Weg gekommen, hätten denn die betroffenen Personen eine andere Wahl gehabt und wäre ihnen nicht von Anfang an, alle anderen Türen verschlossen geblieben. Es trifft deshalb auf Unverständnis, wenn ständig nach neuen Gesetzen und Regeln gesucht wird, wo es doch stets an der Umsetzung von Regeln und Gesetzen, in der Verwaltung und bei den Gerichten am meisten hapert. Die Probleme werden nur von A nach B verschoben und dann wieder von B nach A, wobei es nie zu einer wirklichen Lösung der Konflikte, insbesondere aber deren Auslöser kommt. Wenn sich das Justizministerium ausschließlich mit Definitionen beschäftigt, und an der Umsetzung dieser Gesetze und Regeln, über die Verwaltung und die Gerichte, kein Interesse zeigt, dann erinnert dies an Zeiten, als die Offiziere mit Murmeln spielten, während draußen der Krieg tobte.

Bei den jüngsten Ausschreitungen in Frankfurt wurde ein Gewaltpotenzial beobachtet, wie es zuvor in Deutschland bei Demonstrationen noch nie da gewesen war! Ereignisse solchen Ausmaßes zeigen mit klarer Deutlichkeit, wie sehr, ein erheblicher Teil der Bevölkerung vom Rechtsweg abgeschnitten und es betroffenen Personen unmöglich gemacht wird, ihre Grundrechte bei Behörden, Verwaltung und den Gerichten einlösen zu können. Wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung in wichtigen Grundrechtsfragen von einem ordentlichen Rechtsverfahren direkt oder indirekt ausgeschlossen wird, was bleibt denn dann diesen Menschen schließlich anderes noch, außer halt Pflastersteine und Randale, um auf ihre Probleme aufmerksam machen zu können? Gewalt löst die Probleme gewiss nicht. Friedliche Demonstrationen zuvor, gingen aber ebenfalls in Leere. Gefragt ist also der ordentliche Rechtsweg, der aber nicht allen Bürger Deutschlands gleichermaßen gewährt wird und deshalb wohl, auch vieles, was noch Bestand hat letztlich doch ins Chaos mündet.

Aus der Ohnmacht heraus, gegen das Diktat eines übermächtigen Staatsapparat selbst nicht ankommen zu können, kehrt sich der „Volkszorn“ oft ausgerechnet gegen die Schwächsten der Bevölkerung, worunter zurzeit Asylsuchende Menschen gehören. Angestaute Wut gepaart mit einer gehörigen Portion Dummheit und Verantwortungslosigkeit, führt dann dazu, dass Wohnheime in Brand gesteckt werden. Wer Flüchtlingen keinen Schutz gewährt, hat wahrscheinlich selbst noch nie um sein eigenes Leben rennen müssen. Es fehlt diesen Straftätern an dem Bewusstsein für eigenverantwortliches Handeln und an Empathien, sich in die Situation von Flüchtlingen hinein versetzen zu können. Entsprechende Schulungsmaßnahmen in prädestinierten Kreisen und Zonen, könnten deshalb vielleicht, Abhilfe schaffen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Ausländerfeindlichkeit fast immer mit eigenen Existenzängsten einhergeht. Es fehlt der frühe Dialog, dass Regeln und Gesetzte, Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, nicht einfach so, sondern aus einer Notwendigkeit heraus folgt. Es fehlt am allgemeinen Verständnis daran, dass „der Mensch“, nicht „Willkür“, sondern eine gesetzte Sache ist, der/die auf geregelte Weise ein Recht auf Existenz hat. Ein Bildungs-, und Erfahrungsdefizit, wofür die verantwortlichen Straftäter selbst nicht unbedingt in jeder Hinsicht etwas können. Weil verantwortungsloses Handeln seitens staatlicher Institutionen den Geschehnissen oft voraus gehen, sind sie nicht nur ein schlechtes Vorbild für „Andere“, vielmehr werden dabei auch die Weichen gestellt, für das, was anschließend kommt.

Insgesamt gesehen ist es um die Deutsche Rechtsprechung nicht gut bestellt. Eine private Rechtsschutzversicherung ist Heut zu Tage Standard in Deutschland. Ohne das, kann sich kaum noch jemand vor die Haustür trauen, um unbefangen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Wer sich keine private Rechtsschutzversicherung von Anfang an leisten kann, der kann es auch meistens später nicht mehr, denn ohne das, ist nicht vom Fleck zu kommen. Außerdem, sind deshalb ausgerechnet die schwächsten der Gesellschaft beinahe jedem Lug und Betrug schutzlos ausgeliefert. Viele Menschen glauben noch, allein weil sie in einem Rechtsstaat leben, seien sie automatisch vor Unrecht geschützt. Dass das Recht erst über Anwälte teuer erkauft werden muss, und dass das Recht eine rein käufliche Angelegenheit ist, wird vielen Menschen erst dann klar, wenn sie im Alltagsleben zum ersten Mal so richtig hereingelegt wurden. Ähnlich wie bei Ärzten, haben auch hier die Anwälte keine Schuld daran. Im Allgemeinen gilt, wer klagt, trägt die Anwalts, - und Gerichtskosten. Zumindest muss der Kläger damit in Vorlage treten. Wer an der Armutsgrenze lebt, kann dies in der Regel nicht aufbringen, mithin haben diese Kläger keine Rechte, die über ihr Existenzminimum hinausgehen. Und das ist auch der Grund dafür, weshalb so viele Menschen auf keinen grünen Zweig im Leben kommen, mitunter Gewinner und Verlierer fast immer dieselben im Staat sind, und dafür sorgen, dass sie es bleiben.

Statistiken zufolge befindet sich in Deutschland etwa 50% des Bruttosozialprodukts in den Händen von etwa 10 % der Bevölkerung, während etwa 90% der Bevölkerung, mit den verbleibenden 50 % des Bruttosozialprodukts klar kommen muss. Dies ist genau das Bild, das am wenigsten in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaates hinein passt, insbesondere, wenn man bedenkt, dass etwa 10 % der Bevölkerung, an, b. z. w., um die Armutsgrenze herum, ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Hingegen passt dieses soziale Ungleichgewicht exakt in ein System, in dem eine Minderheit der Bevölkerung alle Rechte aufkaufen und allein für sich beanspruchen darf, so gut, wie es in Entwicklungsländern, vom Prinzip her, kaum schlechter sein kann. „Waren wir einmal ein Staat von Dichtern und Denkern, sind wir nun ein Staat von Richtern und Bänkern“, ein banales Sprichwort, scheint aber die derzeitige Situation recht treffend zu beschreiben.

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, dass diejenigen der Deutschen Bevölkerung, die ihr Leben auf niedrigstem sozialem Niveau fristen müssen, noch am wenigsten Vertrauen in den Rechtsstaat und in dessen Rechtsprechung haben können. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchungsreihe hat bewiesen, dass Kinder, die von ihren Eltern belogen werden, selber auch mehr zur Lüge neigen, als Kinder, die aus anderen Verhältnissen stammen. Nicht viel anders verhält es sich aller Wahrscheinlichkeit nach zwischen Bürger und Behörden. Zwischen Bürger und Behörden kann es zu keinem Konsens kommen, wenn der Bürger davon ausgehen muss, dass für sein Gegenüber bei der Behörde, ganz andere Bedingungen, insbesondere aber ganz andere Rechte gälten, als für ihn selbst. Die Unterschiede sind manchmal so gravierend, dass man glauben könnte, in Deutschland gäbe es mehrere Verfassungen, die parallel nebeneinander existierten. Mithin diskreditieren und boykottieren betroffene Bürger die Behörden, wo nur sie können.

Das Europäische Parlament hat bereits 2013 darauf hingewiesen, dass die Deutsche Rechtsprechung in mehreren Punkten europäischen Standard nicht erreicht und deshalb Reformen zur Auflage gemacht. Zumindest wenn es um wichtige Grundrechtsangelegenheiten, wie etwa Beruf oder Gesundheit, geht, müsste für jeden Staatsbürger gleichermaßen ein ordentliches Verfahren möglich sein, damit ein Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und dem, einer so genannten Bananen Republik, bereits aus der Ferne sichtbar wird. Wenn es sich nicht realisieren lässt, weil etwa die Kommunen zu hoch verschuldet sind, könnte auch ein gut organisiertes „Ombudsmann System,“ die schlimmste Streitereien schlichten helfen, denn es wird u. a. auch von Übergriffen auf Angestellte bei Behörden berichtet. Verschiedene Menschen wissen sich offenbar nicht mehr anders zu wehren, gegen das, was ihnen bei den Behörden manchmal so aufgetischt wird. Gäbe es Anlaufstellen, wo schnell und unbürokratisch in heiklen Situationen vermittelt werden würde, wären die Gerichte entlastet und wenigstens das Schlimmste könnte so verhindert werden.

Sicherer wäre es natürlich, wenn dafür gesorgt würde, dass es grundsätzlich mehr Gleichheit in der Deutschen Rechtsprechung gäbe, denn dies hätte zur Folge, dass es auch zu mehr Gleichheit und zu weniger sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Bevölkerung käme, was wiederum dazu führte, dass „Amok“ und ähnliche Taten, die aus einem Akt der Verzweiflung heraus folgen, zurückgingen und Bürger und Behörden sich nicht mehr auf unterstem Niveau miteinander herumschlagen müssten.

Ja ja - wir haben so viele Gesetze und Verordnungen, dass man denkt, man lebt in einem Rechtsstaat.

Dass dem so nicht ist, merkt man erst, wenn man mitbekommt, was wirklich in und bei Gericht abläuft. Auch schon die vorgerichtlichen Handlungen - Strafanzeigen, Anträge, Klagen - sind oft für den Nichtjuristen mit unüberwindbaren Hürden versehen, dass es nicht zum Gericht kommen soll.

Wenn wir der so gelobte Rechtsstaat sind, warum gilt dann immer noch der Spruch:

Vor Gericht und auf hoher See befindest Du dich in Gottes Hand

Weil dieser Spruch belegt, wir leben immer noch in einer Bananenrepublik, in der nicht das Volk, sondern Interessenklientel rechtlich geschützt werden soll.
 
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Außer dem UCC gelten "eigentlich" keine Regeln/Gesetze/Bestimmungen de jure auf diesem Planeten. Und selbst beim UCC bin ich mir nicht sicher, ob es sich nicht auch um eine behauptete Fiktion handelt.

Und wie wird das begründet? Vor allem für hier in Europa befindliche Länder?
 
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Öffentlichen Meldungen zufolge ist das Justizministerium zurzeit dabei, Gesetzestexte zu überarbeiten, um diese einem modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat an zu passen. Generell ist es natürlich zu befürworten, wenn veraltete juristische Begriffe einer neuzeitlichen Nomenklatur zugeführt werden.

Mit Sorge hingegen wird beobachtet, dass mancher Orts mehr, mancher Orts weniger, soziale Konflikte auflaufen, die in das Bild eines modernen, neuzeitlichen Rechtsstaat nicht hinein passen. Bei näherem Hinsehen ist es manchmal verblüffend, wie sehr doch diese sozialen Konflikte mit der Rechtsprechung im Einzelnen zu tun haben und komplexe Verknüpfungen wechselwirkend die Situation verschlechtern.

[...]
Das BMJV (früher BMJ) arbeitet ständig an Gesetzen, produziert neue, überarbeitet alte, doch all das passierte bisher, ohne zu wissen, was Gerechtigkeit tatsächlich bedeutet! Obwohl dieser Zustand oberste Leitlinie für Politik und Justiz ist lt. der letzten Bundesministerin für Justiz ...

Aber was nützen die besten Gesetze, einpackt in eine der besten Rechtsordnungen der Welt, die tatsächlich Gerechtigkeit ermöglicht, wenn dem Bürger, sprich den Betroffenen nach Ungerechtigkeiten bis hin zu schwerstem Unrecht völlig gleichgültig ist, ob Juristen sich tatsächlich an diese Gesetze halten? Nichts. Und deshalb ist auch vieles, wie es ist. Im Grunde gewollt vom Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird.

Sicherer wäre es natürlich, wenn dafür gesorgt würde, dass es grundsätzlich mehr Gleichheit in der Deutschen Rechtsprechung gäbe, denn dies hätte zur Folge, dass es auch zu mehr Gleichheit und zu weniger sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Bevölkerung käme, was wiederum dazu führte, dass „Amok“ und ähnliche Taten, die aus einem Akt der Verzweiflung heraus folgen, zurückgingen und Bürger und Behörden sich nicht mehr auf unterstem Niveau miteinander herumschlagen müssten.

Solange Gott sich enttäuscht abwendet von den Menschen, solange den Religionsfürsten noch keine strafenden Blitze aus den Ärmel ihrer Trachten schießen, und solange noch kein Virus unterwegs ist, der sich auf die radikale Vernichtung der Spezies Mensch spezialisiert hat, wäre das Beste, die Masse als stärkste Kraft im Ganzen würde das Tun der Juristen kontrollieren und bei allfälligen Unpä§lichkeiten eine Korrekturinstanz anrufen, die Recht drehenden, verzerrenden, beugenden, ignorierenden, unterschlagenden, überhöhenden oder sonstwie deformierenden Juristen so die Ohren lang zieht, dass sie nur noch als Currywurstpappdeckelstapler arbeiten können. (Wenn da mal die Arbeit von einer Stunde umfällt, ist das nicht so tragisch, als wenn das passiert, was Du hier geschildert hast und mehr als 100.000 Menschen jährlich erleiden in Germany nach viel Hoffnung auf Gerechtigkeit durch die dritte Gewalt.

Allerdings müsste eine solche Korrekturinstanz sich quasi selbst installieren. Weil der Bürger ein elender Hosenschei§er ist und nicht das geringste Interesse hat an Recht. Er klemmt seit langem verzweifelt sein "rechtes Auge" zu, damit ihm keine Krähe hinein ... Und tröstet sich mit derlei dummen Sprüchen wie der Forist [MENTION=2231]Problemmanager[/MENTION] ihn hier aufsagen konnte. "Zwei Juristen, drei Meinungen" ist auch so einer.

Dass das Volk aber bis heute nicht erkannt hat,
dass es sogar ein Grundrecht gibt,
das jedem Bürger kostenlos Rechtsklarheit verschafft
und ihm den Weg zur Rechtsdurchsetzung frei schaufelt,
ist ein Highlight vernunftwesentlicher Borniertheit ...

Insofern gratuliere ich dir jetzt recht herzlich zu diesem völlig überflüssigen Thread! Denn auch Du wirst nun verwundert lesen, was ich geschrieben habe, dann schweigen und das Gesagte damit bestätigen. Und dann sind wir gleich weit wie zuvor, haben aber unsere Lebenszeit mit etwas bereichert, was im Grunde ein Armutszeugnis für unser Demokratiekonzept ist und die vielen Ohnmächtigen nur in ihrer Ohnmacht bestärkt. Je mehr nämlich Menschen bewusst wird, wie problemosl Mächtige ihre Macht missbrauchen können, desto öfter können die sich immer mehr leisten. Und das leisten sie sich auch. Bis nichts mehr geht. Dann geht's mit neuen Kräften, frischem Mut und neuen Ohnmächtigen wieder weiter.

Bis in alle Ewigkeit. Als hätte der technische Fortschritt nicht stattgefunden,
mit dem man den Spie§ gewaltig umdrehen könnte ...​
 

That's me

Weib, unsüß
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[MENTION=2549]atzel[/MENTION]
Den Beitrag habe ich nicht ganz gelesen, sind mir doch gleich zu Anfang eklatante Fehlinformationen aufgefallen. Mal sehen, ob ich den langen Text später noch lese.
Es wird z.B. beobachtet, dass ganze Bevölkerungsgruppen von der Rechtsprechung praktisch ausgeschlossen werden,
Man kann sagen, dass jeder im Staat, der sein Leben am Existenzminimum fristen muss, parallel dazu, davon ausgeschlossen ist, Klagen zu können,..
..Zwar gibt es zu jedem Thema einen genau vorgeschrieben Rechtsweg, und je nach Einkommensverhältnissen auch kostenlose Rechtsberatungsscheine, jedoch ist im Bedarfsfall ein anschließender Prozess in der Durchführung unrealistisch. Bereits ein Prozesskostenhilfeantrag kostet soviel, wie es sich ein Mensch, der an der Armutsgrenze lebt, es sich im Regelfall nicht leisten kann.....unzumutbare Kostenrisiken

Du schreibst es doch selbst, dass eine Rechstberatung für Leute am Existenzminimum kostenfrei ist.

1. Beratungshilfe kostet max. 10 € Eigenanteil. Es gibt auch Anwälte die nichts verlangen.
2. Sozialgerichtsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei
3. Prozesskostenhilfe, also einen Anwalt (PKH) gibt es allerdings nur bis zu einem "Vermögen" von max. 2600 € (Grob, auch hier gibt es Ausnahmen) und sollte auf jeden Fall erhöht werden.
4. Bis zur 2 Instanz besteht keine Anwaltspflicht.

http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/kosten_soz_ger.htm

Rechtsschutz in sozialen Angelegenheiten wird vom Gesetzgeber als wichtiger Bestandteil des verfassungsrechtlich abgesicherten Sozialstaatsprinzips angesehen. Deshalb werden in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich weder Gerichtsgebühren noch Auslagen erhoben, d.h. insbesondere die Kosten für medizinische Sachverständige fallen nicht dem Kläger zur Last. Auch Kosten der beklagten Behörde sind regelmäßig nicht vom klagenden Bürger zu tragen.

Lediglich die eigenen außergerichtlichen Kosten (einschließlich eines etwaigen Anwaltes) werden nur dann erstattet, wenn der Rechtsstreit gewonnen wird bzw. wenn das Gericht sie der beklagten Behörde aus anderen Gründen auferlegt (z.B. weil eine Verwaltungsentscheidung in der Sache zwar richtig war, aber so unklar begründet, dass der Bürger sich hiergegen zu Recht gewendet hat).

Diese Kostenfreiheit gilt allerdings nur in Verfahren, in denen Privatpersonen eine Sozialleistung begehren, sich gegen deren Entzug wehren oder ähnliches. Klagen von Arbeitgebern, Ärzten in Vertragsangelegenheiten und ähnliche Verfahren, in denen eine soziale Schutzbedürftigkeit des Betroffenen nicht anzunehmen ist, unterliegen kostenrechtlich seit 2002 den gleichen Kriterien wie Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, d.h. es werden Gerichtsgebühren und Auslagen erhoben.

Generell ist in allen sozialgerichtlichen Verfahren bei entsprechender Bedürftigkeit die Gewährung von Prozesskostenhilfe möglich.

Wichtig: Als Ausnahme von der grundsätzlichen Kostenfreiheit muss derjenige mit der Auferlegung von Gerichtskosten rechnen, der die Vertagung einer mündlichen Verhandlung verursacht (z.B. weil er wichtige Unterlagen nicht vorab überreicht, sondern erst in der mündlichen Verhandlung), sowie derjenige, der einen Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm in einem Verhandlungstermin die Aussichtslosigkeit seines Begehrens vom Gericht erläutert wird.

Was man bemängeln kann - hierzu hatte ich schon mal eine Petition gestartet, die leider kaum gezeichnet wurde - sind.

1. Dass die Berufungssumme auf 750 € hoch gesetzt wurde. Im Zivilrecht ist sie 600 €.
2. Kompliziertheit der Gesetzestexte und Gesetzgebung
3. Anwaltszwang erst ab der 3. Instanz, also BSG
4. Verteilung der Sozialleistungen auf mehrere Träger zu Lasten des Leistungsempfängers.
5. Rechtsanspruch auf Beratungshilfe wird oft verwehrt

Anmerkungen
Zu 1.
Berufungssumme bedeutet grob gesagt:
Bis zu einem Wert von 750 € muss ich Unrecht in Kauf nehmen und kann die 2. Instanz nicht anrufen. (Es gibt Ausnahmen, aber das ist juristische Spezialmaterie und führt zu weit)
Dass ausgerechnet sozial schwache einen höheren Verlust für Fehlurteile hinnehmen muss, ist nicht ok. Wird aber leider deshalb nachvollziehbar, weil es sich ja meist um Gelder des Staates, bzw. den "Sozialkassen" handelt, die dann erstattet werden müssen.
Zu 2.
Selbst Juristen haben Mühe, manche Gesetze samt Querverweisen und Ausnahmen, sowie aktueller Rechtsprechung noch zu überblicken. Dies wurde sogar vom BVerfG bestätigt, wo es um Anspruch auf Beratungshilfe ging.
Zu 4.
Da es immer nur darum geht, welcher Topf die Leistungen bezahlt, verweisen die Leistungsträger den Kläger immer auf andere Leistungsträger und es wird zum Märtyrium, seine Rechte einzufordern.
Die Verteilung der einzelnen Leistungen ist sehr verkompliziert. Dabei sieht das Gesetz vor, dass die Leistungsträger dies untereinander regeln können (SGB X 102-106, SGB I § 13-17) . Es wird aber nicht gemacht, sondern auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.

Hier sollte es einen vorläufigen Grundanspruch geben, den man bei einem Amt beantragt und auch nur von diesem bezahlt wird. Wenn die ihre eigenen 8 Töpfe brauchen (SGB II-SGB IX) sollte zunächst mal gezahlt werden und die dann untereinander klären, wer, was und wie viel davon zu übernehmen hat.

Das wäre eine Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau und vor allem mal eine wirklich soziale Handlung der Regierung, die sogar noch Kosten sparen würde.

PS: PKH muss man übrigens zurückzahlen, wenn man kann. Das wird 4 Jahre lang jährlich geprüft.
-------------

Du weißt aber schon, dass man Zitate kürzen kann und auch antworten kann, ohne zu zitieren?
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TM, dafür, dass die Sozialgesetze stark vereinfacht und reformiert werden
 
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Die deutsche Justiz ist tatsächlich anspruchslos, wo es um allgemeine Anwendung, EU, Politiker, Korruption von Deutschen oder Massenmord durch Deutsche im Reich geht. Das hat aber weniger mit unzeitgemäß geschriebene Gesetze zu tun als mit einer ganz einfach schlechten Kultur, die nicht an die demokratische Rechtsstaatlichkeit angepasst ihr eher fremd ist.
 
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Den Beitrag habe ich nicht ganz gelesen, sind mir doch gleich zu Anfang eklatante Fehlinformationen aufgefallen. Mal sehen, ob ich den langen Text später noch lese.


Du schreibst es doch selbst, dass eine Rechstberatung für Leute am Existenzminimum kostenfrei ist.

1. Beratungshilfe kostet max. 10 € Eigenanteil. Es gibt auch Anwälte die nichts verlangen.
2. Sozialgerichtsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei
3. Prozesskostenhilfe, also einen Anwalt (PKH) gibt es allerdings nur bis zu einem "Vermögen" von max. 2600 € (Grob, auch hier gibt es Ausnahmen) und sollte auf jeden Fall erhöht werden.
4. Bis zur 2 Instanz besteht keine Anwaltspflicht.

http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/kosten_soz_ger.htm



Was man bemängeln kann - hierzu hatte ich schon mal eine Petition gestartet, die leider kaum gezeichnet wurde - sind.

1. Dass die Berufungssumme auf 750 € hoch gesetzt wurde. Im Zivilrecht ist sie 600 €.
2. Kompliziertheit der Gesetzestexte und Gesetzgebung
3. Anwaltszwang erst ab der 3. Instanz, also BSG
4. Verteilung der Sozialleistungen auf mehrere Träger zu Lasten des Leistungsempfängers.
5. Rechtsanspruch auf Beratungshilfe wird oft verwehrt

Anmerkungen
Zu 1.
Berufungssumme bedeutet grob gesagt:
Bis zu einem Wert von 750 € muss ich Unrecht in Kauf nehmen und kann die 2. Instanz nicht anrufen. (Es gibt Ausnahmen, aber das ist juristische Spezialmaterie und führt zu weit)
Dass ausgerechnet sozial schwache einen höheren Verlust für Fehlurteile hinnehmen muss, ist nicht ok. Wird aber leider deshalb nachvollziehbar, weil es sich ja meist um Gelder des Staates, bzw. den "Sozialkassen" handelt, die dann erstattet werden müssen.
Zu 2.
Selbst Juristen haben Mühe, manche Gesetze samt Querverweisen und Ausnahmen, sowie aktueller Rechtsprechung noch zu überblicken. Dies wurde sogar vom BVerfG bestätigt, wo es um Anspruch auf Beratungshilfe ging.
Zu 4.
Da es immer nur darum geht, welcher Topf die Leistungen bezahlt, verweisen die Leistungsträger den Kläger immer auf andere Leistungsträger und es wird zum Märtyrium, seine Rechte einzufordern.
Die Verteilung der einzelnen Leistungen ist sehr verkompliziert. Dabei sieht das Gesetz vor, dass die Leistungsträger dies untereinander regeln können (SGB X 102-106, SGB I § 13-17) . Es wird aber nicht gemacht, sondern auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen.

Hier sollte es einen vorläufigen Grundanspruch geben, den man bei einem Amt beantragt und auch nur von diesem bezahlt wird. Wenn die ihre eigenen 8 Töpfe brauchen (SGB II-SGB IX) sollte zunächst mal gezahlt werden und die dann untereinander klären, wer, was und wie viel davon zu übernehmen hat.

Das wäre eine Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau und vor allem mal eine wirklich soziale Handlung der Regierung, die sogar noch Kosten sparen würde.

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Allerdings müsste eine solche Korrekturinstanz sich quasi selbst installieren. Weil der Bürger ein elender Hosenschei§er ist und nicht das geringste Interesse hat an Recht. Er klemmt seit langem verzweifelt sein "rechtes Auge" zu, damit ihm keine Krähe hinein ... Und tröstet sich mit derlei dummen Sprüchen wie der Forist [MENTION=2231]Problemmanager[/MENTION] ihn hier aufsagen konnte. "Zwei Juristen, drei Meinungen" ist auch so einer.

[/INDENT][/INDENT]

Hast Du schlechte Laune, dass Du mit ...nicht belegten Sprüchen... über Andere herziehst?

Einen vernünftigen Beitrag schreiben erfordert wohl zuviel Nachdenken!
 
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TM, dafür, dass die Sozialgesetze stark vereinfacht und reformiert werden

Wie bitte, Sozialgesetze "stark vereinfacht" und reformiert?

Wo lebst Du denn? In Griechenland?

Dann schau mal in die Sozialgerichte - da häufen sich Klagen,

eben weil die Sozialgesetze nicht vereinfacht, sondern beschnitten wurden!

Ansonsten dein Beitrag weiter oben (nicht für mich), zeugt auch von Unwissen!

Auch beim Sozialgericht bekommen die Menschen PKH. Den Blödsinn mit den 2.600,- € vergiss mal ganz schnell, hat mit Schonvermögen zu tun, nichts mit PKH. Hoffentlich glaubt dir niemand den Mist, den Du da schreibst:

Oder soll ein Hilfesuchender vielleicht sein Schonvermögen auf 2.600,- € aufbrauchen, um zu seinem Recht zu kommen?
 
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Hast Du schlechte Laune, dass Du mit ...nicht belegten Sprüchen... über Andere herziehst?

Einen vernünftigen Beitrag schreiben erfordert wohl zuviel Nachdenken!
Was bitte ist ein "belegter Spruch"?
Ganz allgemein bitte,
und speziell zu dem, was dir nach offensichtlich zu viel Nachdenken eingefallen ist ...?
 
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Die deutsche Justiz ist tatsächlich anspruchslos, wo es um allgemeine Anwendung, EU, Politiker, Korruption von Deutschen oder Massenmord durch Deutsche im Reich geht. Das hat aber weniger mit unzeitgemäß geschriebene Gesetze zu tun als mit einer ganz einfach schlechten Kultur, die nicht an die demokratische Rechtsstaatlichkeit angepasst ihr eher fremd ist.
Hübsch. Und wie lange soll ein Volk noch unter diesem starken Unrechtssukkurs leiden?

Die Bürgerinnen und Bürger möchten nicht erkennen, was damit verbunden ist, wieviel Belastung dadurch für sie entsteht. Und deshalb ist diese "Rechtskultur" auch der Kultur der Menschen angepasst, die mit einer Macht missbrauchenden Justiz zurechtkommen.

Die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg heute morgen zur Verurteilung von Oskar Gröning, dem 94jährigen ehemaligen SS-Unterscharführer, der von 1942 bis 1944 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig war: "Mit Richter Franz Kompisch ist einem der letzten Auschwitz-Prozesse ein Held der deutschen Rechtsgeschichte entwachsen. Einer, der die Vorgehensweise seiner Kollegen als 'seltsam' bezeichnete und dem auffiel, dass etwas nicht stimmen kann, wenn von 6.500 SS-Mördern nur 49 verurteilt wurden. Mit Oskar Gröning sind es 50. Falls das Urteil revisionsfest ist."

Wenn die deutsche Justiz so mit Massenmördern umgegangen ist, kann man sich vorstellen, wie ehrenwert und gewissenhaft sie normale Menschen behandelt hat ... Schon diese Tatsache müsste eine Untersuchung nach sich ziehen. Doch haben Juristen bei so viel rechtsblödem Volk nicht das Geringste zu befürchten. Sie können weiterhin jene unterstützen, die unsere Gesellschaft immer weiter in den Abgrund treiben. Und Politiker stehen Kopf, um all die Folgen daraus auf die Schultern der nur noch den Kopf schüttelnden Gesellschaft zu verteilen ...
 

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Wie bitte, Sozialgesetze stark vereinfacht und reformiert?

Mit richtig lesen hast du es anscheinend nicht so ;) Schau am besten nochmals nach, was ich schrieb ;)

Ansonsten dein Beitrag weiter oben (nicht für mich), zeugt auch von Unwissen!
Schon recht *gg*

Auch beim Sozialgericht bekommen die Menschen PKH.
Habe ich das bestritten?


Den Blödsinn mit den 2.600,- € vergiss mal ganz schnell, hat mit Schonvermögen zu tun, nichts mit PKH. Hoffentlich glaubt dir niemand den Mist, den Du da schreibst:

Ach du, wenn du dich so gut auskennst, warum weißt du dieses dann nicht?
§ 115 Abs. 3 ZPO Die Partei hat ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Gem § 90 SGB XII Abs. 2 Nr. 9 bleiben kleinerer Barbeträge unberücksicht. Diese wiederum werden geregelt in § 1 der Verordnung nach § 90 Abs. 2 S. 9 SGB XII die Vermögensfreibeträge

Siehe auch Gesetzestexte und Vorschriften zu Einkommen und Vermögen bei PKH/ VKH und Beratungshilfe


Oder soll ein Hilfesuchender vielleicht sein Schonvermögen auf 2.600,- € aufbrauchen, um zu seinem Recht zu kommen?
Im Prinzip ja.

Wenn du dich nicht wirklich auskennst, lege dich in juristischen Dingen lieber nicht mit mir an ;)
Für die nächste Nachhilfe in Rechtssachen, wende sich vertrauensvoll an mich.

TM, zwar keine Juristin, aber durch ihre jahrelange Tätigkeit als rechtliche Betreuerin in einigen Rechtsangelegenheiten recht gut informiert
 

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Danke für den Hinweis

Und ich dachte, da meint jemand "Volltrottel", hat sich dabei vertippt.

Entschuldigung für meine - ungerechtfertigte - bissige Reaktion.:))

Cool Danke.
Wobei ich ja gestehen muss, dass Vollquottel auch nicht nett klingt und sich ja auch von dem bösen Wort Trottel ableitet.
Im Netz geht es eben manchmal heiß her. Da muss man schauen, dass man locker bleibt, obwohl das nicht immer leicht fällt.

TM, die Problemmanager die Hand reicht
 
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Wenn du dich nicht wirklich auskennst, lege dich in juristischen Dingen lieber nicht mit mir an ;)
Für die nächste Nachhilfe in Rechtssachen, wende sich vertrauensvoll an mich.

TM, zwar keine Juristin, aber durch ihre jahrelange Tätigkeit als rechtliche Betreuerin in einigen Rechtsangelegenheiten recht gut informiert
Wusstest Du, dass mündliche Gerichtsverhandlungen elektronisch aufgezeichnet werden können und in bestimmten Fällen sogar Videoprotokolle zulässig sind?

Kannst Du dir vorstellen, was für einen Einfluss die konsequente Nutzung diese Konditionierungshilfen und wesentlichen Garantiepfeiler unseres Rechtsstaats auf das Qualitätsniveau unseres Rechtsystems hätte und damit auf die Rechtverwirklungsmöglichkeiten vieler Bürger?
 

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Wusstest Du, dass mündliche Gerichtsverhandlungen elektronisch aufgezeichnet werden können und in bestimmten Fällen sogar Videoprotokolle zulässig sind?

Das mit der elektronischen Aufzeichnung weiß ich nicht. Sehe auf den 1. Blick darin aber kein Problem.
Ich bin ja kein Jurist, meine aber, dass es Videoprotokolle insbesondere in der FGG, bzw. FamFG gibt, wenn Kinder involviert sind und bei sexuellem Missbrauch.

Kannst Du dir vorstellen, was für einen Einfluss die konsequente Nutzung diese Konditionierungshilfen und wesentlichen Garantiepfeiler unseres Rechtsstaats auf das Qualitätsniveau unseres Rechtsystems hätte und damit auf die Rechtverwirklungsmöglichkeiten vieler Bürger?
Nö. Ob die Beeinflussung direkt über Richter, Anwalt und StA im Gerichtssaal laufen, oder per Videoaufzeichnung im Nebenraum, dürfte gleich bleiben.

Und ob nun ein "Gerichsschreiber" mitstenographiert, scheinen mir elektronische Aufnahmen doch weniger fehleranfällig zu sein.

Da ich aber nicht weiß, wie das abläuft, kann ich dazu nichts sagen.

Und meine obige Anmerkung zu juristischen Dingen bezogen sich auf manche Gesetze und Rechtsprechung, in denen ich mich halt ein bisschen auskenne. Eigentlich ist das vor allem Sozial-, Arbeits-, und Mietrecht. Jedenfalls reicht mein Basiswissen, um grobe Fehlinformationen zu erkennen.

TM, bestenfalls Hobbyjuristin und das sind ja die Schlimmsten *gg*
 
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Das mit der elektronischen Aufzeichnung weiß ich nicht. Sehe auf den 1. Blick darin aber kein Problem.
Ich bin ja kein Jurist, meine aber, dass es Videoprotokolle insbesondere in der FGG, bzw. FamFG gibt, wenn Kinder involviert sind und bei sexuellem Missbrauch.


Nö. Ob die Beeinflussung direkt über Richter, Anwalt und StA im Gerichtssaal laufen, oder per Videoaufzeichnung im Nebenraum, dürfte gleich bleiben.

Und ob nun ein "Gerichsschreiber" mitstenographiert, scheinen mir elektronische Aufnahmen doch weniger fehleranfällig zu sein.

Da ich aber nicht weiß, wie das abläuft, kann ich dazu nichts sagen.

Und meine obige Anmerkung zu juristischen Dingen bezogen sich auf manche Gesetze und Rechtsprechung, in denen ich mich halt ein bisschen auskenne. Eigentlich ist das vor allem Sozial-, Arbeits-, und Mietrecht. Jedenfalls reicht mein Basiswissen, um grobe Fehlinformationen zu erkennen.

TM, bestenfalls Hobbyjuristin und das sind ja die Schlimmsten *gg*

Ja, das mit den Tonband oder gar Video mögen Gerichte nicht unbedingt.
Bei einem falschen Wort kann der Richter immer sagen "streichen Sie das", dann ist das Ding weg, was bei einer Aufnahme nicht passieren kann!

Übrigens kann man zur späteren Beweissicherung vor dem Termin beantragen, dass alles Gesprochene aufgezeichnet wird.
 
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Ach du, wenn du dich so gut auskennst, warum weißt du dieses dann nicht?
§ 115 Abs. 3 ZPO Die Partei hat ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

Wenn du dich nicht wirklich auskennst, lege dich in juristischen Dingen lieber nicht mit mir an ;)
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TM, zwar keine Juristin, aber durch ihre jahrelange Tätigkeit als rechtliche Betreuerin in einigen Rechtsangelegenheiten recht gut informiert

Na - ich will jetzt nicht mit dir streiten - ABER:

Der Hinweis, dass Einkommen und Vermögen einzusetzen ist, stimmt nur insowiet, dass die Zumutbarkeitsgrenze sehr freundlich ausgelegt wird - also nicht so streng wie Z. B. Hartz IV.
Ist es ein teueres und aufwändiges Verfahren, kann PKH auf Ratenzahlungen auf vier Jahre beschränkt werden. Im Allgemeinen, wenn der PKH-Bewilligte gewinnt, kommt die PKH sowieso nicht zum Zug, weil die Gegenpartei zahlen muss - somit ist die Gewährung eine Art Versicherung.

Du beziehst dich hauptsächlich auf SozialGerichtsbarkeiten, ich habe mich mehr aus der ZPO und Zivilsachen bezogen.

Bei Sozialen Streitereien kann PKH auch bewilligt werden, ohne die Aussicht auf Erfolg zu prüfen, was in Zivilsachen unmöglich ist. Ebenfalls hat die Gegenpartei (meist JobCenter, DRV, Krankenkassen) keine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Gewährung von PKH - außer, die PKH würde nur dazu dienen, eine mutwillige, unzulässige und/oder unsinnige Klage damit anzustreben, bzw. ermöglichen. In solchen Fällen werden meist die Sozial- oder Verwaltungsgericht von sich aus tätig und lehen die Klage selbst ab.

Bei Zivilsachen muss der PKH-Antrag die Aussicht auf Erfolg begründen, was de facto fast als Begründungs-, Klage- oder Verteidigungsschrift herauskommen kann.

Im Zivilprozess hat die Gegenseite auch die Möglichkeit des Widerspruchs, oder Antrag auf Prüfung, bzw. Ablehnung der PKH!

Dein Angebot:
...Für die nächste Nachhilfe in Rechtssachen, wende sich vertrauensvoll an mich....Vielleicht nehm ich das mal an? :)) :happy:

Was ist rechtliche Betreuerin?
Ich kenne den Begriff "gerichtlich bestellte Betreuer/in"
Oder arbeitest Du bei einem Wohlfahrsverband, der Menschen betreut und der Verband ist "gerichtlich bestellter Betreuer", oder ne Beratungsstelle?
Ähnlich Verbrauerschutz, aber soziale Aufgaben
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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