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"Datenschutz" gilt jetzt auch für private Überwachungskameras

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Dr. Nötigenfalls

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"Datenschutz" gilt jetzt auch für private Überwachungskameras

Der Europäische Gerichtshof öffnet mit seinem Urteil vom letzten Jahr, zu dem Thema, der Kriminalität Tür und Tor !

http://www.zeit.de/digital/2014-12/europaeischer-gerichtshof-ueberwachungskameras-datenschutz

Eigentlich bin ich ja kein Freund von Kamera Überwachung,aber manchmal halte ich sie für das einzige Mittel um Täter, wie zb. Vandalen zu überführen.

Zum anderen sehe ich da einen schwerwiegenden Konflikt,den dieses Urteil uns eingebrockt hat.
Was ist mit der Überwachung durch diese sogenannten Mautbrücken ?
Da gabs doch auch schon mindestens ein Urteil zu.
Dort wurde bestätigt das diese ein Eingriff in die Privatsphäre bedeutend,und damit unzulässig sind.

Ich selbst bekam mal ein Bussgeldbescheid mit entsprechendem Bild,weil ich gerade dort kurz nicht angeschnallt war.

und jetzt,..? Wird weiter überwacht oder was,...
Also langsam bekommen wir hier schon Griechiche Verhältnisse.
 

Jakob

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Die Geschichte ist schon älter. Im Kern geht es darum, dass man zwar sein Eigentum filmenderweise überwachen lassen darf, privates Geschnüffel auf öffentlichen Plätzen aber nichts zu suchen hat. Das Urteil geht in Ordnung.
 
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Die Geschichte ist schon älter. Im Kern geht es darum, dass man zwar sein Eigentum filmenderweise überwachen lassen darf, privates Geschnüffel auf öffentlichen Plätzen aber nichts zu suchen hat. Das Urteil geht in Ordnung.

Wie sieht es nun mit dem Beweis aus, der ja illegal herbeigrführt wurde?

Sind das nun "Früchte vom unerlaubten Baum" und deshalb unbeachtlich?

Wird nun die "illegale Beweisbeschaffung" bestraft, jedoch der Beweis selbst rechtlich zugelassen?

Das erhebt die Frage, inwieweit

unerlaubte Beweisbeschaffungen rechtlich gewürdigt, obwohl nicht erlaubt sind!
 

Jakob

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Wie sieht es nun mit dem Beweis aus, der ja illegal herbeigrführt wurde?

Sind das nun "Früchte vom unerlaubten Baum" und deshalb unbeachtlich?

Wird nun die "illegale Beweisbeschaffung" bestraft, jedoch der Beweis selbst rechtlich zugelassen?

Das erhebt die Frage, inwieweit

unerlaubte Beweisbeschaffungen rechtlich gewürdigt, obwohl nicht erlaubt sind!

Wenn du meinst, dann meinst du halt.
 

Tooraj

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Die Geschichte ist schon älter. Im Kern geht es darum, dass man zwar sein Eigentum filmenderweise überwachen lassen darf, privates Geschnüffel auf öffentlichen Plätzen aber nichts zu suchen hat. Das Urteil geht in Ordnung.

Ich halte das für problematisch, denn in letzter Konsequenz bedeutet das Urteil, dass jedes Foto im „öffentlichen Raum“, auf dem Leute zu erkennen sind, die man nicht vorher ausdrücklich gefragt hat, am Ende illegal ist.
 
OP
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Ich halte das für problematisch, denn in letzter Konsequenz bedeutet das Urteil, dass jedes Foto im „öffentlichen Raum“, auf dem Leute zu erkennen sind, die man nicht vorher ausdrücklich gefragt hat, am Ende illegal ist.
Das Urteil ist ein Desaster,denn er verhindert ganz massiv die Aufklärung krimineller Handlungen.
Es ist völlig unpraktikabel.

Es ist aktiver Täterschutz.
Wilkommen in der Bananenrepublik Deutschland.
 

Jakob

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Ich halte das für problematisch, denn in letzter Konsequenz bedeutet das Urteil, dass jedes Foto im „öffentlichen Raum“, auf dem Leute zu erkennen sind, die man nicht vorher ausdrücklich gefragt hat, am Ende illegal ist.

Moment mal....

Es geht um private Überwachungskameras, nicht um Fotos.
 

Jakob

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Ich halte das für problematisch, denn in letzter Konsequenz bedeutet das Urteil, dass jedes Foto im „öffentlichen Raum“, auf dem Leute zu erkennen sind, die man nicht vorher ausdrücklich gefragt hat, am Ende illegal ist.

Erklär mal, wie du darauf kommst.

Da ich hin und wieder beruflich fotografiere, kenne ich die Rechtslage, so weit sie meine Arbeit betrifft, und die schränkt mich in der Tat oft ein. Aber die Regeln sind klar und eindeutig.
 

Jakob

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Das Urteil ist ein Desaster,denn er verhindert ganz massiv die Aufklärung krimineller Handlungen.
Es ist völlig unpraktikabel.

Es ist aktiver Täterschutz.
Wilkommen in der Bananenrepublik Deutschland.

Erklär mal, was du meinst.
 

Tooraj

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Erklär mal, wie du darauf kommst.

Da ich hin und wieder beruflich fotografiere, kenne ich die Rechtslage, so weit sie meine Arbeit betrifft, und die schränkt mich in der Tat oft ein. Aber die Regeln sind klar und eindeutig.

Ich komme darauf, weil - zumindest der Artikel – verallgemeinernd von der „Aufzeichnung“ personenbezogener Daten im öffentlichen Straßenraum spricht. Und ich denke, dass ein einzelnes Foto genauso eine „Aufzeichnung“ darstellt, wie das Video einer Überwachungskamera.

Wenn z.B. ein Reporter-Team mit Kamera eine Einkaufspassage entlang läuft, um Leute zu interviewen, dann zeichnen sie letztendlich auch „personenbezogene Daten“ auf. Sie können nicht jeden einzelnen fragen, der da gut erkennbar im Hintergrund noch rumläuft, ob er damit einverstanden ist. Möglicherweise geraten ihnen auch Leute ins Bild, die gar nicht zusammen im Fernsehen gesehen werden wollten.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang auch an den Film „Blow Up“. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Blow_Up )
 

Jakob

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Ich komme darauf, weil - zumindest der Artikel – verallgemeinernd von der „Aufzeichnung“ personenbezogener Daten im öffentlichen Straßenraum spricht. Und ich denke, dass ein einzelnes Foto genauso eine „Aufzeichnung“ darstellt, wie das Video einer Überwachungskamera.

Wenn z.B. ein Reporter-Team mit Kamera eine Einkaufspassage entlang läuft, um Leute zu interviewen, dann zeichnen sie letztendlich auch „personenbezogene Daten“ auf. Sie können nicht jeden einzelnen fragen, der da gut erkennbar im Hintergrund noch rumläuft, ob er damit einverstanden ist. Möglicherweise geraten ihnen auch Leute ins Bild, die gar nicht zusammen im Fernsehen gesehen werden wollten.

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang auch an den Film „Blow Up“. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Blow_Up )


Eine Aufzeichnung ist eine Aufzeichnung und ein Foto ist ein Foto. Das ist klar geregelt und das sind dann doch unterschiedliche Sachen.
 

Tooraj

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Eine Aufzeichnung ist eine Aufzeichnung und ein Foto ist ein Foto. Das ist klar geregelt und das sind dann doch unterschiedliche Sachen.

Ich sehe da eher eine Grauzone.

Und wie ist das nun eigentlich ? Derjenige Hausbesitzer, der über einen Eingangsbereich (mit Vorgarten) auf privatem Grund verfügt, darf überwachen. Und derjenige, dessen Haus direkt an den öffentlichen Fußweg grenzt, nicht ? Müsste für das Sicherheitsbedürfnis von Hausbesitzern nicht auch ein Gleichbehandlungsgrundsatz gelten ?
 
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Der Europäische Gerichtshof öffnet mit seinem Urteil vom letzten Jahr, zu dem Thema, der Kriminalität Tür und Tor !

http://www.zeit.de/digital/2014-12/europaeischer-gerichtshof-ueberwachungskameras-datenschutz

Eigentlich bin ich ja kein Freund von Kamera Überwachung,aber manchmal halte ich sie für das einzige Mittel um Täter, wie zb. Vandalen zu überführen.

Zum anderen sehe ich da einen schwerwiegenden Konflikt,den dieses Urteil uns eingebrockt hat.
Was ist mit der Überwachung durch diese sogenannten Mautbrücken ?
Da gabs doch auch schon mindestens ein Urteil zu.
Dort wurde bestätigt das diese ein Eingriff in die Privatsphäre bedeutend,und damit unzulässig sind.

Ich selbst bekam mal ein Bussgeldbescheid mit entsprechendem Bild,weil ich gerade dort kurz nicht angeschnallt war.

und jetzt,..? Wird weiter überwacht oder was,...
Also langsam bekommen wir hier schon Griechiche Verhältnisse.

Wir haben eine völlig perverse Regulierung von Daten und deren Nutzung. Das hängt auch damit zusammen, dass wir das ganze Thema mit einem grundsätzlich ungenügenden Ansatz angehen. Data Mining ist einfach zu wichtig um die Daten Verfügbarkeit zu reduzieren um den Bürger zu schützen. Vielmehr muss man die regierenden Personen, Beamte und Richter besser kontrollieren und ggf bei Vergehen zuverlässig bestrafen.
 
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Ich sehe da eher eine Grauzone.

Und wie ist das nun eigentlich ? Derjenige Hausbesitzer, der über einen Eingangsbereich (mit Vorgarten) auf privatem Grund verfügt, darf überwachen. Und derjenige, dessen Haus direkt an den öffentlichen Fußweg grenzt, nicht ? Müsste für das Sicherheitsbedürfnis von Hausbesitzern nicht auch ein Gleichbehandlungsgrundsatz gelten ?

"Sein Vorgarten" ist Privatgelände, kein öffentlicher Raum, also darf er überwachen!

Hat er keinen Privatraum vor der Haustüre, darf er zwar ab der Haustüre kontrollieren, nicht aber auf dem "Gehweg", der ja öffentliches Gelände ist.

Andernteils wurde in dem hier behandelnden Beitrag vom Gericht NICHT erlaubt, dass eine Privatperson öffentliches Gebiet überwacht! - wie ich hier von manche Foristen als Aufschrei höre.
M.E. ist das Urteil soweit ok.
 
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"Sein Vorgarten" ist Privatgelände, kein öffentlicher Raum, also darf er überwachen!

Hat er keinen Privatraum vor der Haustüre, darf er zwar ab der Haustüre kontrollieren, nicht aber auf dem "Gehweg", der ja öffentliches Gelände ist.

Andernteils wurde in dem hier behandelnden Beitrag vom Gericht NICHT erlaubt, dass eine Privatperson öffentliches Gebiet überwacht! - wie ich hier von manche Foristen als Aufschrei höre.
M.E. ist das Urteil soweit ok.

Finde ich überhaupt nicht mehr okay.
Es hat sich einiges geändert,die Polizei ist stark ausgedünnt worden,und die Sicherheit des öffentlichen Raums wird vernachlässigt,gleichzeit mit der vernachlässigung ja teils verwarlosung von Jugendlichem Verhalten.

Und äusserst mobile Osteuropäische Banden betrachten Deutschland als Selbstbedienungsladen,

Vor diesem Hintergrund besitzt der Wert am eigenen Bild einen wesentlich geringfügigeren Stellenwert.
 
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Finde ich überhaupt nicht mehr okay.
Es hat sich einiges geändert,die Polizei ist stark ausgedünnt worden,und die Sicherheit des öffentlichen Raums wird vernachlässigt,gleichzeit mit der vernachlässigung ja teils verwarlosung von Jugendlichem Verhalten.

Und äusserst mobile Osteuropäische Banden betrachten Deutschland als Selbstbedienungsladen,

Vor diesem Hintergrund besitzt der Wert am eigenen Bild einen wesentlich geringfügigeren Stellenwert.

In dem von dir bezeichneten Fall würde ich es "drauf ankommen lassen".

Wenn die Bilder dann klar die Einbrecher indentifizieren können, der Ton die Sprache, würde ich eine Kopie zur Anzeige beilegen.

Wenn nun die Polizei/Gericht diese Aufnahmen als unzulässig verwerfen und das Verfahren einstellen, ....da der/die Täter nicht ermittelt werden können, wäre schon klärungsbedürftig, inwieweit die Privatsphäre eines Einbrechers bei der Ausübung einer Straftat dem Schutz- und Aufklärungsinteresse des Geschädigten zu bewerten ist.

Solltest Du wirklich solch einen Fall haben, poste doch diesen hier im Forum, kopiere die (vernünftigen) Beiträge raus und mach eine Beschwerde bei den Justizbehörden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass

in solch einem Fall ein solches Beweismittel als unzulässig verworfen wird!
 
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Wir haben eine völlig perverse Regulierung von Daten und deren Nutzung. Das hängt auch damit zusammen, dass wir das ganze Thema mit einem grundsätzlich ungenügenden Ansatz angehen. Data Mining ist einfach zu wichtig um die Daten Verfügbarkeit zu reduzieren um den Bürger zu schützen. Vielmehr muss man die regierenden Personen, Beamte und Richter besser kontrollieren und ggf bei Vergehen zuverlässig bestrafen.

Da frage ich mich, wie hätte der europäische Gerichtshof gehandelt, wenn das Haus eines Richters mit Steinen beworfen wird und Schaden entsteht!

Ich finde dieses Urteil ein Skandal, der die Rechte eines souveränen Staates einschränkt, sollte in diesem Staat eine andere Regelung herrscht. Dies geht aus diesem Artikel nicht hervor!
 

denker_1

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Der Europäische Gerichtshof öffnet mit seinem Urteil vom letzten Jahr, zu dem Thema, der Kriminalität Tür und Tor !

http://www.zeit.de/digital/2014-12/europaeischer-gerichtshof-ueberwachungskameras-datenschutz

Eigentlich bin ich ja kein Freund von Kamera Überwachung,aber manchmal halte ich sie für das einzige Mittel um Täter, wie zb. Vandalen zu überführen.

Zum anderen sehe ich da einen schwerwiegenden Konflikt,den dieses Urteil uns eingebrockt hat.
Was ist mit der Überwachung durch diese sogenannten Mautbrücken ?
Da gabs doch auch schon mindestens ein Urteil zu.
Dort wurde bestätigt das diese ein Eingriff in die Privatsphäre bedeutend,und damit unzulässig sind.

Ich selbst bekam mal ein Bussgeldbescheid mit entsprechendem Bild,weil ich gerade dort kurz nicht angeschnallt war.

und jetzt,..? Wird weiter überwacht oder was,...
Also langsam bekommen wir hier schon Griechiche Verhältnisse.

Und wann werden die "Anti Terror Gesetze abgeschafft". Wo bleibt dabei die Privatshäre. Und das Grundrecht auf persönliche Freiheit und Würde?

Einerseits ist ja Ok, das die Privatspäre geschützt werden soll, aber dann bitte konsequent und richtig.

Nicht auf der einen Seite die Überwachung so weit einschränken, das sogar Einbrecher und Vandalen geschützt sind und ggf. trotz Kamerabild nicht gestellt werden können, aber andererseits an anderer Stelle doch wieder Überwachung, wie hier:

Nato plant Nummernschildscanner in Deutschland

Am Nato-Flughafen Geilenkirchen soll einer der umstrittenen automatischen Scanner für Autonummern installiert werden. Zumindest steht das in einer Ausschreibung.

Quelle, siehe oben. Gleiche wie Artikel über das neuer Gerichtsurteil.
 
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