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Hartz-IV-Empfänger muss raus aus großer Wohnung - Warum?

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Hartz-IV-Empfänger muss raus aus großer Wohnung - Warum?

Hartz-IV-Empfänger muss raus aus großer Wohnung
http://www.stern.de/wirtschaft/news...empfaenger-muss-raus-aus-wohnung-2171191.html
Der Bundesgerichtshof hat einen Hartz-IV-Empfänger aus Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen, der sich gegen den Rauswurf aus seiner 140 Quadratmeter großen Wohnung wehrte. Das höchste deutsche Gericht für Zivilsachen bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe die Wohnungskündigung wegen ausstehender Mieten. Der Mann aus Hilden hatte sich auf Zahlungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden berufen, die eine derart große Unterkunft mit einer Monatsmiete von 1100 Euro aber nicht akzeptieren wollten.

"Für Hilfe sind Polizisten und Hebammen da"
"Geld hat man zu haben", sagte Richterin Karin Milger mit Blick auf die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Mietern. Dies stehe zwar nicht im Gesetz, sei aber ein allgemeiner Satz im Mietrecht. Der Anwalt des Mieters, Michael Schultz, machte geltend, dass dieser durchaus die Mittel für die Zahlung der Miete gehabt habe - "er kommt nur gerade nicht daran heran".

Für den Vermieter kritisierte Ekkehart Reinelt die Tendenz einer Schieflage im Mietrecht: "Man meint auf allen Ebenen dem armen Mieter helfen zu müssen." Für Hilfe seien Polizisten und Hebammen da, die Justiz aber müsse für einen sinnvollen Interessensausgleich sorgen.
Was ist los in Deutschland, warum muss sich die Justiz um "Interessenausgleich" sorgen und warum darf ein Hatz-IV-Empfänger (korrekte Aussage: Sozialhilfeempfänger) sich nicht mehr dort niederlassen wo dieser ist?

Grund:
Viele Leute, seien sie beim Einkaufen, unterwegs etc. reden darüber dass die Menschen aus der sozialen Umgebung raus geworfen werden um Platz für Flüchtlinge mit Großfamilien frei zu machen. Ich hätte gern gewusst ob was dran wahr ist oder nur bloße (Volks-)Gequatsche, weil sie z.B. mit der aktuellen Politik unzufrieden sind?

Also, was läuft in Deutschland ab?
 
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Hartz-IV-Empfänger muss raus aus großer Wohnung
http://www.stern.de/wirtschaft/news...empfaenger-muss-raus-aus-wohnung-2171191.html

Was ist los in Deutschland, warum muss sich die Justiz um "Interessenausgleich" sorgen und warum darf ein Hatz-IV-Empfänger (korrekte Aussage: Sozialhilfeempfänger) sich nicht mehr dort niederlassen wo dieser ist?

Grund:
Viele Leute, seien sie beim Einkaufen, unterwegs etc. reden darüber dass die Menschen aus der sozialen Umgebung raus geworfen werden um Platz für Flüchtlinge mit Großfamilien frei zu machen. Ich hätte gern gewusst ob was dran wahr ist oder nur bloße (Volks-)Gequatsche, weil sie z.B. mit der aktuellen Politik unzufrieden sind?

Also, was läuft in Deutschland ab?
Mach dir nur keine Sorgen! Alles läuft gerecht ab. (Ich kann das nachweisen ...) Deshalb können die, die mehr Macht haben als andere, ja auch tun und lassen, was sie wollen. Und die mitunter bedauernswerten Machtspielchen dabei gehören dazu, machen unser Leben interessant. Wer will schon Langeweile ...?

Und je mehr Menschen aus Ländern hier reindrücken und fähige Köpfe, die anderswo gerne gesehen sind, rausdrücken, desto interessanter wird alles.

Alles ist wunderbar!
 
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Hartz-IV-Empfänger muss raus aus großer Wohnung
http://www.stern.de/wirtschaft/news...empfaenger-muss-raus-aus-wohnung-2171191.html

Was ist los in Deutschland, warum muss sich die Justiz um "Interessenausgleich" sorgen und warum darf ein Hatz-IV-Empfänger (korrekte Aussage: Sozialhilfeempfänger) sich nicht mehr dort niederlassen wo dieser ist?

Grund:
Viele Leute, seien sie beim Einkaufen, unterwegs etc. reden darüber dass die Menschen aus der sozialen Umgebung raus geworfen werden um Platz für Flüchtlinge mit Großfamilien frei zu machen. Ich hätte gern gewusst ob was dran wahr ist oder nur bloße (Volks-)Gequatsche, weil sie z.B. mit der aktuellen Politik unzufrieden sind?

Also, was läuft in Deutschland ab?


Die Forderung nach Auszug des Mieters aus einer derart großen Wohnung ist gesetzlich korrekt. Bei einer Person und Hartz IV-Empfang geht man davon aus, dass hier bis 50 qm angemessen sind. Dann gibt es auch noch gewisse Richtlinien/Grenzen, was die Höhe der Miete anbelangt.
Das hat nun aber überhaußt nichts mit Ausländern und Beschaffung von Wohnraum für diese zu tun.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Mach dir nur keine Sorgen! Alles läuft gerecht ab. (Ich kann das nachweisen ...) Deshalb können die, die mehr Macht haben als andere, ja auch tun und lassen, was sie wollen. Und die mitunter bedauernswerten Machtspielchen dabei gehören dazu, machen unser Leben interessant. Wer will schon Langeweile ...?

Und je mehr Menschen aus Ländern hier reindrücken und fähige Köpfe, die anderswo gerne gesehen sind, rausdrücken, desto interessanter wird alles.

Alles ist wunderbar!

Tue es, bin echt neugierig. Also schiss los :)
 
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Die Hartz-Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wo selbiges ganz liegt, ist natürlich umstritten und deshalb kontinuierlich Gegenstand fortgesetzter politischer Auseinandersetzungen.

Ich für meinen Teil empfinde im vorliegenden Fall eine Einschränkung des Wohnraumes als durchaus angemessen. 100qm Wohnraum sind für mich keine essentielle Bedingung für ein menschenwürdiges Leben.
 
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Tue es, bin echt neugierig. Also schiss los :)





Meinste so, oder ist das'n Rächzschraipväler?
 
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Johannes der Gesandte
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Die Forderung nach Auszug des Mieters aus einer derart großen Wohnung ist gesetzlich korrekt. Bei einer Person und Hartz IV-Empfang geht man davon aus, dass hier bis 50 qm angemessen sind. Dann gibt es auch noch gewisse Richtlinien/Grenzen, was die Höhe der Miete anbelangt.
Das hat nun aber überhaußt nichts mit Ausländern und Beschaffung von Wohnraum für diese zu tun.

Mag sein dass die 50 m² angemessen sind, mit WBS ist das ganz anders. Also, es kommt nicht darauf an zu bemessen, sondern zu entsprechen.

Hättest Du das Urteil verstanden, so hättest Du sicherlich nicht mit der 50 m² geantwortet. Offenbar bist Du zu schnell in Deiner Meinungsäußerung.

Es geht um die Frage auf "Staatskosten" zu leben oder leben zu wollen. Die Äußerung "die Justiz aber müsse für einen sinnvollen Interessensausgleich sorgen" sagt das. Es gibt aber keine wertvollen und wertlosen Empfänger von Sozialleistungen, das verbietet das verbriefte Verfassungsrecht im Art. 3 GG. Was mich stutzig macht ist die Aussage im Abs. 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

- Doch für B gebaut wird, wird A raus geworfen.
- Für B werden Blanko-Mieten gezahlt, neue Häuser gebaut und Immobilien gekauft, für A dagegen nicht. A verbleibt unsicher in seine 4 Wände und überhaupt.

Verstehst Du was ich Dir sagen möchte?
versuche aus dieser Perspektive Sätze zu bilden, und dann gib mal bitte eine Antwort. Versuche aus neutralem Winkel zu betrachten wie gewogen wird. Danke!
 
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Was ist los in Deutschland, warum muss sich die Justiz um "Interessenausgleich" sorgen und warum darf ein Hatz-IV-Empfänger (korrekte Aussage: Sozialhilfeempfänger) sich nicht mehr dort niederlassen wo dieser ist?

Grund:
Viele Leute, seien sie beim Einkaufen, unterwegs etc. reden darüber dass die Menschen aus der sozialen Umgebung raus geworfen werden um Platz für Flüchtlinge mit Großfamilien frei zu machen. Ich hätte gern gewusst ob was dran wahr ist oder nur bloße (Volks-)Gequatsche, weil sie z.B. mit der aktuellen Politik unzufrieden sind?

Also, was läuft in Deutschland ab?

Also sowas von verschrobenen Ansichten! Dein Motto: Mehr Luxus für ALG II - Empfänger!!!

Du möchtest wohl suggerieren, dass ein Hartz IV-Empfänger aus seiner großen Wohnung rausmuss, das dort Flüchtlinge unterkommen können? Weiterhijn muss mal wieder die Politik herhalten - soll die Politik womöglich dafür sorgen, dass ein Sozialempfänger in einer 140 qm-Wohnung leben kann und auch diese Wohnung bezahlt!

Stell dir einfach vor, Du arbeitetst, verdienst 1500,- € Netto. Da kannst Du dir solch eine Wohnung nicht leisten - obwohl Du arbeitest! Was machst Du? Du mietest dir eine Wohnung die bezahlbar ist - also eine kleinere Wohnung.

Nun zieht in der Nachbarschaft ein Sozialhilfeempfänger in eine 140 qm große Wohnung - der Staat bezahlt ja. Was würdest Du dazu sagen?

Also - erst mal vernünftig denken, dann Thread eröffnen.
 
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Johannes der Gesandte
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Die Hartz-Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wo selbiges ganz liegt, ist natürlich umstritten und deshalb kontinuierlich Gegenstand fortgesetzter politischer Auseinandersetzungen.

Ich für meinen Teil empfinde im vorliegenden Fall eine Einschränkung des Wohnraumes als durchaus angemessen. 100qm Wohnraum sind für mich keine essentielle Bedingung für ein menschenwürdiges Leben.

Nichts dagegen, nur wenn man den A in einer Mietwohnung untergebracht hat, ist es menschenunwürdig wenn man den A aus seiner sozialen Umgebung raus wirft. Es liegt ein schwerwiegender Eingriff in die Gesundheit, Persönlichkeit und Menschenwürde.

Wenn man einem Flüchtling das Leib und Leben wahrt (damit habe ich alle obige drei Dinge gemeint) warum ist das bei A nicht möglich?
 
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Mag sein dass die 50 m² angemessen sind, mit WBS ist das ganz anders. Also, es kommt nicht darauf an zu bemessen, sondern zu entsprechen.

Hättest Du das Urteil verstanden, so hättest Du sicherlich nicht mit der 50 m² geantwortet. Offenbar bist Du zu schnell in Deiner Meinungsäußerung.

Es geht um die Frage auf "Staatskosten" zu leben oder leben zu wollen. Die Äußerung "die Justiz aber müsse für einen sinnvollen Interessensausgleich sorgen" sagt das. Es gibt aber keine wertvollen und wertlosen Empfänger von Sozialleistungen, das verbietet das verbriefte Verfassungsrecht im Art. 3 GG. Was mich stutzig macht ist die Aussage im Abs. 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

- Doch für B gebaut wird, wird A raus geworfen.
- Für B werden Blanko-Mieten gezahlt, neue Häuser gebaut und Immobilien gekauft, für A dagegen nicht. A verbleibt unsicher in seine 4 Wände und überhaupt.

Verstehst Du was ich Dir sagen möchte?
versuche aus dieser Perspektive Sätze zu bilden, und dann gib mal bitte eine Antwort. Versuche aus neutralem Winkel zu betrachten wie gewogen wird. Danke!


Leider weiß ich nicht, worauf Sie hinauswollen.
Fakt ist - aus dem Stern Artikel herausgelesen:

Der Kläger ist Hartz IV-Bezieher
Er bewohnt eine 140 qm Wohnung, obwohl ihm lediglich 50 zustehen und die dann in angemessener Höhe vom Amt bezahlt wird

Er hätte die über dem Satz liegende Miete bezahlen sollen? Das ist in sich sowieso unverständlich. Denn in dem Falle, so er ca. 500 Euro Miete selbst hätte zahlen können, was ja sein Anwalt erklärte, nur eben gerade nicht! - er ja nicht bedürftig im Sinne eines Hartz IV-Bezügler wäre.

Was also soll das Ganze? Er hat geklagt, weil er nicht ausziehen will, auf der anderen Seite aber die Miete nicht zahlen kann?
Ja, was soll das Gericht denn da machen? Es muss doch entscheiden. Und hier einen "Interessensausgleich" schaffen. Da ist einerseits der Wunsch des Mieters nach Komfort, auf der anderen Seite der Anspruch des Vermieters nach Zahlung desselbigen.
Und dann ist da noch das Amt, wo der Mieter die Hand aufhält.

Ich verstehe das ganze mediale Geschrei nun wirklich nicht. Was will der Kläger denn? Noch die Genehmigung und die Gelder für eine Putzfrau? ;-)))

PS: Ein WBS ist etwas anders zu sehen. Gilt für Personen/Familien mit geringem Einkommen. Diese können natürlich auch vom Sozialamt bezuschusst werden als sogenannte "Aufstockung".
 
OP
Johannes der Gesandte
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Also sowas von verschrobenen Ansichten! Dein Motto: Mehr Luxus für ALG II - Empfänger!!!

Du möchtest wohl suggerieren, dass ein Hartz IV-Empfänger aus seiner großen Wohnung rausmuss, das dort Flüchtlinge unterkommen können? Weiterhijn muss mal wieder die Politik herhalten - soll die Politik womöglich dafür sorgen, dass ein Sozialempfänger in einer 140 qm-Wohnung leben kann und auch diese Wohnung bezahlt!

Stell dir einfach vor, Du arbeitetst, verdienst 1500,- € Netto. Da kannst Du dir solch eine Wohnung nicht leisten - obwohl Du arbeitest! Was machst Du? Du mietest dir eine Wohnung die bezahlbar ist - also eine kleinere Wohnung.

Nun zieht in der Nachbarschaft ein Sozialhilfeempfänger in eine 140 qm große Wohnung - der Staat bezahlt ja. Was würdest Du dazu sagen?

Also - erst mal vernünftig denken, dann Thread eröffnen.
Nein! Du kannst nur nicht lesen was ich geschrieben habe. Lese so wie ich geschrieben habe und lass Dich dann Deine Phantasie erleben.

Bist zu schnell. Ich habe die Teil-Sicht der Bevölkerung geschildert und versuche herauszufinden was los ist.

Was es Luxus angeht, warum dürfte ein Deutscher Sozialhilfeempfänger auf Luxus verzichten, wer bestimmt es schon wer darf und wer nicht und woher er sich das recht nimmt?

Hinweis:
Der Sozialhilfeempfänger hat nichts schlimmes getan. Es ging (wenn ich mich nicht irre) um 100 Euro mehr. 100 Euro sind nichts, reicht nicht mal für einen Strick.
 
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Johannes der Gesandte
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Leider weiß ich nicht, worauf Sie hinauswollen.
Fakt ist - aus dem Stern Artikel herausgelesen:

Der Kläger ist Hartz IV-Bezieher
Er bewohnt eine 140 qm Wohnung, obwohl ihm lediglich 50 zustehen und die dann in angemessener Höhe vom Amt bezahlt wird

Er hätte die über dem Satz liegende Miete bezahlen sollen? Das ist in sich sowieso unverständlich. Denn in dem Falle, so er ca. 500 Euro Miete selbst hätte zahlen können, was ja sein Anwalt erklärte, nur eben gerade nicht! - er ja nicht bedürftig im Sinne eines Hartz IV-Bezügler wäre.

Was also soll das Ganze? Er hat geklagt, weil er nicht ausziehen will, auf der anderen Seite aber die Miete nicht zahlen kann?
Ja, was soll das Gericht denn da machen? Es muss doch entscheiden. Und hier einen "Interessensausgleich" schaffen. Da ist einerseits der Wunsch des Mieters nach Komfort, auf der anderen Seite der Anspruch des Vermieters nach Zahlung desselbigen.
Und dann ist da noch das Amt, wo der Mieter die Hand aufhält.

Ich verstehe das ganze mediale Geschrei nun wirklich nicht. Was will der Kläger denn? Noch die Genehmigung und die Gelder für eine Putzfrau? ;-)))

PS: Ein WBS ist etwas anders zu sehen. Gilt für Personen/Familien mit geringem Einkommen. Diese können natürlich auch vom Sozialamt bezuschusst werden als sogenannte "Aufstockung".

Leider verhältst Dich wie ein Fisch auf Köder.
 
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Die Forderung nach Auszug des Mieters aus einer derart großen Wohnung ist gesetzlich korrekt. Bei einer Person und Hartz IV-Empfang geht man davon aus, dass hier bis 50 qm angemessen sind. Dann gibt es auch noch gewisse Richtlinien/Grenzen, was die Höhe der Miete anbelangt.
Das hat nun aber überhaußt nichts mit Ausländern und Beschaffung von Wohnraum für diese zu tun.

Genau und außerdem toleriert das Jobcenter eine übergangszeit von 6 monaten nach der aufforderung zum umzug. Die Umzugskosten trägt auch das Jobcenter.
Es gibt genügend absurde Fälle, wo neubedürftige auch wegen kleinen beträgen umziehen müßen, oder einfach weil die wohnung zu groß ist.
 

Hinterfrager

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Die Forderung nach Auszug des Mieters aus einer derart großen Wohnung ist gesetzlich korrekt. Bei einer Person und Hartz IV-Empfang geht man davon aus, dass hier bis 50 qm angemessen sind. Dann gibt es auch noch gewisse Richtlinien/Grenzen, was die Höhe der Miete anbelangt.
Das hat nun aber überhaußt nichts mit Ausländern und Beschaffung von Wohnraum für diese zu tun.


Dass die Forderung, nach Auszug von Mietern aus für sie und ihrer eingeschränkten materiellen Lage entsprechend, zu großen Wohnungen gesetzlich geregelt ist, ist zunächst einmal richtig.

Allerdings resultieren die dahinterstehenden finanziellen und sonstigen Zwänge, durchaus aus einer jahrzehntelang verfehlten Zuwanderungspraxis und dem in jüngster Zeit wieder anschwellenden und hilflos tolerierten Zuwanderungsdruck durch illegale Zuwanderung und massenhaftem Asylrechtsmißbrauch.

1) Der schon lange hingenommenen Zuwanderung (inkl. zahlreichem prekärem Familiennachzug) von wenig qualifizierten, oftmals von staatl. Stütze abhängigen Menschen, steht realistischerweise nur ein begrenztes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen gegenüber. Folglich ist der Staat gezwungen, von Menschen (ja insbes. auch alteingessenen arbeitslos gewordenen Deutschen) die nur über ein geringes Einkommen verfügen, den Auszug aus einer zu großen Wohnung zu fordern.

2) Dieser Trend (zunehmende Knappheit bezahlbarer Mietwohnungen) wird durch den rapiden Anstieg der Einwanderung - über die Asylschiene oder die illegale Zuwanderung mit toleriertem Bleiberecht - noch weiter rasant verschäft. Die zahlreichen Neuankömmlinge - benötigen neben der von den Linksgrünversifften geforderten Willkommenskultur - möglich rasch auch eine akzeptable Unterkunft. Und wenn kein unrentabler Hotelbau, oder brachliegendes sonstiges Gebäude verfügbar ist und auch keine Wohnsiedlung rasch auf der grünen Wiese erstellt werden kann, dann werden zunehmend die weniger betuchten Mieter daran glauben müssen, die - oftmals schon jahrzehntelang - noch in für sie zu großen oder zu groß gewordenen aber preisgünstigen Wohnungen leben.

Der Sozialstaat zeigt hier zunehmend seine Grenzen - abgesehen davon, daß die ungesteuerte Massenzuwanderung und ausufernde multikulturelle Landnahme letztlich zu Lasten unserer aller Lebensqualität (Naturverbauung, Dichtestress, Parallelgesllschaften, Kriminalität, Entsolidarisierung u.v.m.) geht. Die unmittelbaren Folgen einer diesbezüglich nicht in erster Linie an den Interessen und dem Wohlergehen des eigenen Volkes orientierten Politik, spüren allerdings zuerst, die weniger Betuchten und von einem fürsorglichen Staat abhängigen Bevölkerungsschichten.
 
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Horizont

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Der Sozialhilfeempfänger hat nichts schlimmes getan. Es ging (wenn ich mich nicht irre) um 100 Euro mehr. 100 Euro sind nichts, reicht nicht mal für einen Strick.

Um die Größe kann es wohl nicht gehen.
Ich kenne Hartz4 Empfänger die für 250E in (alten) Bauernhäusern leben.
Jeder Einzelfall sollte bei Deutschen individuell beurteilt werden, unter dem Aspekt, daß ihnen geholfen wird, ihre Situation zu verbessern, und nicht nach irgendwelchen strikten Richtlinien, Ermessensspielraum sollte für Deutsche immer drin sein. Besonders wenn sie sich um Mitwirkung bemühen, vielleicht gäbe es Möglichkeiten, die 100 E zu verdienen, einen Raum unterzuvermieten. Deswegen muß man einen Deutschen doch nicht zwingen, sein eingerichtetes Zuhause zu verlassen. Was ist das bloß für eine krötige Mißgunst den eigenen Leuten gegenüber.
Jeder Deutsche ist ein Einzelfall, für Flüchtlinge gibts Zeltlager... und auch nur für Frauen und Kinder und eventuell deren Männer. Die es wirklich nötig haben, die kommen eh nirgends an, die kennen keine Schlepper und haben auch kein Geld mehr.
 

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Um die Größe kann es wohl nicht gehen.
Ich kenne Hartz4 Empfänger die für 250E in (alten) Bauernhäusern leben.
Jeder Einzelfall sollte bei Deutschen individuell beurteilt werden, unter dem Aspekt, daß ihnen geholfen wird, ihre Situation zu verbessern, und nicht nach irgendwelchen strikten Richtlinien, Ermessensspielraum sollte für Deutsche immer drin sein. Besonders wenn sie sich um Mitwirkung bemühen, vielleicht gäbe es Möglichkeiten, die 100 E zu verdienen, einen Raum unterzuvermieten. Deswegen muß man einen Deutschen doch nicht zwingen, sein eingerichtetes Zuhause zu verlassen. Was ist das bloß für eine krötige Mißgunst den eigenen Leuten gegenüber.
Jeder Deutsche ist ein Einzelfall, für Flüchtlinge gibts Zeltlager... und auch nur für Frauen und Kinder und eventuell deren Männer. Die es wirklich nötig haben, die kommen eh nirgends an, die kennen keine Schlepper und haben auch kein Geld mehr.

Ich lebte mit 18 ein halbes Jahr auf der Straße und war dann froh, wenigstens eine hässliche und ungemütliche Bundeswehrkaserne meinen Hauptwohnsitz nennen zu dürfen und Essensmarken für ekligen Kantinenfraß in die Hand gedrückt zu bekommen. Das war jedenfalls die einzige Wohltat, die ich vom Staat erwarten durfte, wobei das schon etwas her ist. Aber wenn ich heute sehe, daß sich alles nur noch um das Wohlergehen von Wirtschaftsflüchlingen und Scheinasylanten dreht, welche auf Kosten unserer eigenen Sozialfälle mit allem versorgt werden, was das Refugee-Herz begehrt, dann könnte ich kotzen. Wobei ich tatsächlich bedürftige Kriegsflüchtlinge natürlich ausnehme, die versorgt werden müssen, aber bitte auch irgendwann wieder zurückkehren, sobald das möglich ist. Im Moment wird aber nach dem Prinzip verfahren, soviele reinschaufeln wie es nur geht und keinen mehr rauslassen. Die müssen alle mit deutschen Pässen versorgt werden, um uns HC-genetisch belastete Altdeutsche immer mehr an der Rand zu drängen.
 
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Um die Größe kann es wohl nicht gehen.
Ich kenne Hartz4 Empfänger die für 250E in (alten) Bauernhäusern leben.
Jeder Einzelfall sollte bei Deutschen individuell beurteilt werden, unter dem Aspekt, daß ihnen geholfen wird, ihre Situation zu verbessern, und nicht nach irgendwelchen strikten Richtlinien, Ermessensspielraum sollte für Deutsche immer drin sein. Besonders wenn sie sich um Mitwirkung bemühen, vielleicht gäbe es Möglichkeiten, die 100 E zu verdienen, einen Raum unterzuvermieten. Deswegen muß man einen Deutschen doch nicht zwingen, sein eingerichtetes Zuhause zu verlassen. Was ist das bloß für eine krötige Mißgunst den eigenen Leuten gegenüber.
Jeder Deutsche ist ein Einzelfall, für Flüchtlinge gibts Zeltlager... und auch nur für Frauen und Kinder und eventuell deren Männer. Die es wirklich nötig haben, die kommen eh nirgends an, die kennen keine Schlepper und haben auch kein Geld mehr.

Ganz ehrlich, hast einen sehr guten Beitrag geschrieben!
Das wäre namentlich ein Interessenausgleich dem Hilfeempfänger, dem Deutschen gegenüber und der Justiz.

Im Sinne der Vulgarität hast Du mich mit diesem Beitrag, so zu sagen, umgehaut. Entspricht ja dem Art. 3 GG im vollem Umfang.

Warum ist nun mal anders? Warum haben die Deutschen auf ihr gutes Rechte verzichtet? Ist den deutschen das gleichgültig oder werden gezwungen Menschen zweiter Klasse zu sein?

Hinweis:
Es klingt so, als ob die Deutschen sich selbst benachteiligen und als Zweitklässler leben wollen.
 

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Dass die Forderung, nach Auszug von Mietern aus für sie und ihrer eingeschränkten materiellen Lage entsprechend, zu großen Wohnungen gesetzlich geregelt ist, ist zunächst einmal richtig.

Ich schätze das Problem eher be der Findung einer anderen angemessenen menschenwürdigen Wohnung. Ich schätze da wird der sprichwörtliche Hund begraben liegen.

Allerdings resultieren die dahinterstehenden finanziellen und sonstigen Zwänge, durchaus aus einer jahrzehntelang verfehlten Zuwanderungspraxis und dem in jüngster Zeit wieder anschwellenden und hilflos tolerierten Zuwanderungsdruck durch illegale Zuwanderung und massenhaftem Asylrechtsmißbrauch.

Allerdings resultieren die dahinter stehenden finanziellen und sonstigen Zwänge aus einer am Menschen vorbei gestalteten Arbeitsmarktpolitik. Billiglohn um jeden Preis, bis die Menschen ihre MIeten nicht mehr bezahlen können. Daran ändern auch die Ausländer nix. Die Politik aber schon gar nicht.

1) Der schon lange hingenommenen Zuwanderung (inkl. zahlreichem prekärem Familiennachzug) von wenig qualifizierten, oftmals von staatl. Stütze abhängigen Menschen, steht realistischerweise nur ein begrenztes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen gegenüber. Folglich ist der Staat gezwungen, von Menschen (ja insbes. auch alteingessenen arbeitslos gewordenen Deutschen) die nur über ein geringes Einkommen verfügen, den Auszug aus einer zu großen Wohnung zu fordern.

Oh, oh. Bis für die Großaktionäre nix mehr übrig bleibt! Schlimm, schlimm!

2) Dieser Trend (zunehmende Knappheit bezahlbarer Mietwohnungen) wird durch den rapiden Anstieg der Einwanderung - über die Asylschiene oder die illegale Zuwanderung mit toleriertem Bleiberecht - noch weiter rasant verschäft. Die zahlreichen Neuankömmlinge - benötigen neben der von den Linksgrünversifften geforderten Willkommenskultur - möglich rasch auch eine akzeptable Unterkunft. Und wenn kein unrentabler Hotelbau, oder brachliegendes sonstiges Gebäude verfügbar ist und auch keine Wohnsiedlung rasch auf der grünen Wiese erstellt werden kann, dann werden zunehmend die weniger betuchten Mieter daran glauben müssen, die - oftmals schon jahrzehntelang - noch in für sie zu großen oder zu groß gewordenen aber preisgünstigen Wohnungen leben.

Der Sozialstaat zeigt hier zunehmend seine Grenzen - abgesehen davon, daß die ungesteuerte Massenzuwanderung und ausufernde multikulturelle Landnahme letztlich zu Lasten unserer aller Lebensqualität (Naturverbauung, Dichtestress, Parallelgesllschaften, Kriminalität, Entsolidarisierung u.v.m.) geht. Die unmittelbaren Folgen einer diesbezüglich nicht in erster Linie an den Interessen und dem Wohlergehen des eigenen Volkes orientierten Politik, spüren allerdings zuerst, die weniger Betuchten und von einem fürsorglichen Staat abhängigen Bevölkerungsschichten.

Die kapitalistische Wachstumspolitik stößt hier zunehmend an ihre Grenzen. Die zunehmende Billiglohnpraxiss stößt hier ebenfalls an ihre Grenzen. Wenn Leistung wieder menschenwürdig bezahlt wird, konnen die Leistungserbringer auch wieder ihre Mieten bezahlen.
 

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Was ist los in Deutschland, warum muss sich die Justiz um "Interessenausgleich" sorgen und warum darf ein Hatz-IV-Empfänger (korrekte Aussage: Sozialhilfeempfänger) sich nicht mehr dort niederlassen wo dieser ist?

Grund:
Viele Leute, seien sie beim Einkaufen, unterwegs etc. reden darüber dass die Menschen aus der sozialen Umgebung raus geworfen werden um Platz für Flüchtlinge mit Großfamilien frei zu machen. Ich hätte gern gewusst ob was dran wahr ist oder nur bloße (Volks-)Gequatsche, weil sie z.B. mit der aktuellen Politik unzufrieden sind?

Also, was läuft in Deutschland ab?

Hier wird nicht Platz für Flüchtlinge geschaffen, sondern für Leute, die genug Geld haben, die Miete von 1100€ ohne staatliche Unterstützung zu bezeahlen.

Wobei ein Single auch nicht 140qm braucht.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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