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Das Recht des Einzelnen auf Gewalt

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Schnee ist weiß. Deshalb kann es vielen ganz schön kalt werden, wenn der Herr zu viel Schnee vom Himmel schmeißt und sie danach mehr wissen als vorher und sagen, jetzt weiß ich was, was andere nicht wissen, bei denen es nie schneit.

Mit deinen Bemühungen, mein Lieber, entstehen auch Kriege. Es verlieren einfach zu viele das Ziel aus den Augen, das Gemeinsamkeiten auslöst ...


Wenn Du glauben möchtest, dass die Bibel zuerst da war, halte ich dich nicht davon ab. Alles lässt sich verbibeln. Das ist ja unser menschliches Problem. Wir können uns was einbilden, Tiere nicht. Die stellen ihren Konsens, der Ereignisse zu Tatsachen, zu Wahrheiten macht, durch Verhalten her. Menschen müssen erst darüber diskutieren, ob dieses wahr und recht ist, oder was anderes.


Die Erfolgsaussichten werden vor allem durch die Umsetzung von Optionen gestaltet. Und wenn es daran fehlt, können auch die wundervollsten Optionen nichts ändern.


Da stimme ich dir zu.
Ich weiß nur nicht, warum.
Denn das ist Fakt und in jedem Dünn- und Dickschädel verankert.
Mit meinen Bemühungen entsteht kein Krieg, wird dagegen das Serienmord neutralisiert.
Mein letztes Satz im vorherigen Beitrag bezog sich auf das was ich bisher geschrieben habe, Du hast ihm zugestimmt. Nun belehrst mich aber.

Ein Rechtsgut kann nur der Staat schützen und beschützen, aber niemals Du selbst.

Wenn aber weder der Staat noch Du legitime Handlung besitzen/haben so entsteht Streit und mit dem Streit alle negative Wege und führt zwangsweise zur gegenseitigen Bekriegen.
 
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waltan

...
Ein Rechtsgut kann nur der Staat schützen und beschützen, aber niemals Du selbst...
Wikipedia->
althochdeutsch WALTAN "stark sein, beherrschen" :coffee:
... Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft...
die ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei gewaltige Wirkung oder gewaltige Leistung erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll...

Somit habe ich das Recht Gewalt gegen mich auszuüben :happy:, solange es niemand anderen schadet
 
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Wikipedia->
althochdeutsch WALTAN "stark sein, beherrschen" :coffee:
... Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft...
die ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei gewaltige Wirkung oder gewaltige Leistung erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll...

Somit habe ich das Recht Gewalt gegen mich auszuüben :happy:, solange es niemand anderen schadet

Ich habe aber die Gewalt nicht gemeint. Gewalt ist Unfähigkeit (lese meine Beiträge).

Verpflichtung zur Wahrung von Rechtsgut ist Erziehung/Ordnung. Und das habt ihr nicht.
 
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Redwing

Rotinquisitor
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Ach, das habe ich damals überraschend gern gelesen mit dem Kohlhaas in der Schule, aber ich wußte gar nicht, daß das einen realen Hintergrund hatte und der von seinem Fürstengönner durchgefütterte Martin Luther tatsächlich einmal mehr als blanker Heuchler im (S)PD-Stil aufgetreten ist. :cool: Und der Typ will sich von den katholischen Heuchlern unterscheiden; daß ich nicht lache. Da ist ja schon das Fundament brüchig!

Wenn ein Staat bloß Marionette einer reichen Herrscherkaste ist und in deren Interesse mannigfaltigste Gewalt gegen breite Volksmassen ausübt (und die kann sich u.a. auch passiv auswirken, etwa durch unterlassene Hilfeleistung), dann existiert selbstverständlich das Recht auf Widerstand mit allen dafür erforderlichen Mitteln. Moralisch und vor Justitia existiert es auf jeden Fall, und wer erwartet schon, daß die herrschenden Unterdrücker den Widerstand gegen sich und ihre verkappte Tyrannei erlauben? Deshalb hat es auch keinen Sinn, deren erlaubte Wege zu gehen. Auch im dritten Reich gab es Gesetze und den propagierten "Rechtsstaat", aber da konnte man genauso wenig einen Fuck drauf geben wie auf den Heuchlermist im gegenwärtigen Kaputtalismus. Geld ist in dieser Diktatur der Privatwirtschaft und der reichen Minderheit das Macht- und somit auch Gewaltmittel Nr.1, also geht die Gewalt ausschließlich von einer reichen Herrscherkaste und deren Staat aus. Und es haben alle unter diesem Terrorregime Leidenden - also letztlich 99% plus x, und immer mehr Systemopfer sind gar existenzbedroht - das selbstverständliche Recht als Mensch mit Würde und Selbsterhaltungstrieb auf Selbstverteidigung gegen dieses Unrechtsregime.

Ich wiederhole: Kein Frieden ohne soziale Gerechtigkeit; Gewalt kann eine Lösung sein! ;-D Und weder diese systemische Lobbyjustiz, noch die systemischen Exekutiven, noch die neoliberalen Parteienkartelle werden dem Volk zu seinem Recht verhelfen - und schon gar nicht den größten der Systemopfern. Das müssen diese wohl lieber selbst in die Hand nehmen und sollten es denn alsbald auch tun. :cool:
 
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Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden,
nö, gewalt wird zum kollektiven akt. einzelne gewalttäter werden als verbrecher definiert.

Fakt ist sogar, dass Bürger, denen der Staat nicht garantieren kann, dass er sein Gewaltmonopol entsprechend nutzt, nicht mal Beweise dafür besorgen müssen, dass die Staatsgewalt versagt.
müssen sie auch nciht. wieso sollten sie?
 
OP
Ei Tschi
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nö, gewalt wird zum kollektiven akt. einzelne gewalttäter werden als verbrecher definiert.


müssen sie auch nciht. wieso sollten sie?
Kollektive Gewaltakte sind Kriege. Hier geht es um die Ausnahme, wenn der Staat Bürgern mit seinem Recht auf Gewalt nicht zur Seite steht oder ihnen gar in den Rücken fällt!

Du hättest lesen sollen, was hier zum Thema veröffentlicht ist.
 
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Kollektive Gewaltakte sind Kriege.
nicht nur. auch zwang seitens der gemeinschaft gegen einzelne mitglieder.

Hier geht es um die Ausnahme, wenn der Staat Bürgern mit seinem Recht auf Gewalt nicht zur Seite steht oder ihnen gar in den Rücken fällt!
das wird von den "opfern" vielleicht so wahrgenommen. tatsächlich handelt der staat immer im sinne der mehrheit, denn sie ist es, wodurch er sich manifestiert.
 
OP
Ei Tschi
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nicht nur. auch zwang seitens der gemeinschaft gegen einzelne mitglieder.
Es ging nicht um zolltaugliches Deklarieren. Ich sprach sogar von der Gewalt des Einzelnen ...
Huch, das steht ja sogar im Titel dieses Threads ... :giggle:

das wird von den "opfern" vielleicht so wahrgenommen. tatsächlich handelt der staat immer im sinne der mehrheit, denn sie ist es, wodurch er sich manifestiert.
In der Regel wird es nicht vom Betroffenen wahrgenommen, wenn der Staat Einzelnen durch Versagen der Justiz in den Rücken fällt! Weil die keine Ahnung haben von Recht, ja sie nicht mal die wichtigsten Rechte kennen, die allen eine reibungslose Rechtsverwirklichung garantieren!

Tatsächlich handelt der Staat
sehr oft nicht im Sinne der Mehrheit,
weil es einen Unterschied gibt zwischen Vorgaben (Gesetzen)
und Ergebnis ("Endprodukt" der jeweiligen Gemeinsamkeit)!
Nur Juristen und Staatsdiener glauben gerne und oft,
das Meiste, was sie tun und anrichten,
laufe nach Plan, nach Vorschrift.


Ich kann über eine einfache Umfrage ohne weiteres nachweisen, dass jährlich mehr als 100.000 Menschen extrem belastet werden, weil unser Rechtsstaat ihnen seinen Allerwertesten zeigt vom ersten Kontakt beim vermeintlichen Freund und Helfer der Rechtsverwirklichung an, dem Anwalt. Denn der klärt oft nur über das auf, was dann die jeweils mächtigsten Interessen der anstehenden Fehde unterstützt! Und weil das so ist, und sich damit viel Schei§dreck entwickelt hat in unserer Gesellschaft, bemühen Juristen sich auch nach besten Kräften mit Unterstützung profitierender Medien, dass alles bleibt wie es ist, weil doch bisher alles Recht war ... (Beweis dafür gibt es hier. Dort versucht man den Aufklärer inzwischen systematisch aus der Plattform zu quirlen ...)
 
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Es ging nicht um zolltaugliches Deklarieren....)

Ich weiß. Auf dem Gebiet könntest du wohl auch nur schwerlich mitreden. Es geht ganz einfach um deine Befindlichkeiten, weil du meinst, daß dir Unrecht widerfahren sei.
 
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Ei Tschi
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und das ist verboten, außer (eingeschränkt) in notwehrsituationen.
Wer sagt dir sowas? Juristen? Haben Juristen mehr zu sagen, als der Staat, das Volk?

Der Staat ist ja keine Gottheit. Er verkörpert das Volk in seiner Einheit und dem Willen, friedlich miteinander zurecht zu kommen! Warum also sollte sich das Volk für den Fall, dass der Staat versagt, auf sein Recht verzichten, sich gegen Unrecht zu wehren?

Dass Du irrst bzw. falsch informiert worden bist, erkennst Du, wenn Du dir den Art. 20/4 GG zu Gemüte führst.

Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nutzt, um Rechtsverletzer zu schützen und er jenen, deren Rechte verletzt worden sind, Wiedergutmachung verweigert. Aus welchen Gründen auch immer. Wäre dieses Recht auf Gewalt des Einzelnen nicht garantiert, würden diktatorische Verhältnisse unterstützt, weil niemand menschliche Fehler und ihre berüchtigte Verkettung mit widrigen Umständen völlig ausschließen kann. Das am Ende dann Mächtige an dieser Ereigniskette aufgehängt werden, ist ja relativ selten, obwohl das Volk so gerne alle Schuld den Mächtigen gibt ...
 
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Wer sagt dir sowas? Juristen? Haben Juristen mehr zu sagen, als der Staat, das Volk?

Der Staat ist ja keine Gottheit. Er verkörpert das Volk in seiner Einheit und dem Willen, friedlich miteinander zurecht zu kommen! Warum also sollte sich das Volk für den Fall, dass der Staat versagt, auf sein Recht verzichten, sich gegen Unrecht zu wehren?

Dass Du irrst bzw. falsch informiert worden bist, erkennst Du, wenn Du dir den Art. 20/4 GG zu Gemüte führst.


...................Zitat Zitat von Ei Tschi im Threadöffner Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nutzt, um Rechtsverletzer zu schützen und er jenen, deren Rechte verletzt worden sind, Wiedergutmachung verweigert. Aus welchen Gründen auch immer. Wäre dieses Recht auf Gewalt des Einzelnen nicht garantiert, würden diktatorische Verhältnisse unterstützt, weil niemand menschliche Fehler und ihre berüchtigte Verkettung mit widrigen Umständen völlig ausschließen kann. Das am Ende dann Mächtige an dieser Ereigniskette aufgehängt werden, ist ja relativ selten, obwohl das Volk so gerne alle Schuld den Mächtigen gibt ...


Hättest Anwalt werden müssen, mit deiner Auslegung des Artikel 20/4.

Könnte es sein, dass Du Widerstand mit Selbstjustiz verwechselst?
 
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Ei Tschi
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Hättest Anwalt werden müssen, mit deiner Auslegung des Artikel 20/4.

Könnte es sein, dass Du Widerstand mit Selbstjustiz verwechselst?

Was ich gemacht habe beruflich, hat mir wesentlich besser gefallen als das, was Anwälte tun.

Ich verwechsele Widerstand nicht mit Selbstjustiz. Selbstjustiz ist Widerstand. Was ich mache, ist auch nicht Auslegung, sondern teleologisches Ausfüllen der Vereinbarungen des Volkes. Ipsatives Auslegen von Rechten überlasse ich den Juristen, wenn sie mit anderen beschäftigt sind als mit mir.
 
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Wer sagt dir sowas? Juristen? Haben Juristen mehr zu sagen, als der Staat, das Volk?

Der Staat ist ja keine Gottheit. Er verkörpert das Volk in seiner Einheit und dem Willen, friedlich miteinander zurecht zu kommen! Warum also sollte sich das Volk für den Fall, dass der Staat versagt, auf sein Recht verzichten, sich gegen Unrecht zu wehren?

Dass Du irrst bzw. falsch informiert worden bist, erkennst Du, wenn Du dir den Art. 20/4 GG zu Gemüte führst.


Art. 20 Abs. 4 GG spricht Gewalt zu, wenn es anders nicht geht. Die Gewalt bezieht sich dann auf die Verteidigung und nicht auf Angriff. Das ist genau das was der User XioX gesagt hat.
 
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Was ich gemacht habe beruflich, hat mir wesentlich besser gefallen als das, was Anwälte tun.

Ich verwechsele Widerstand nicht mit Selbstjustiz. Selbstjustiz ist Widerstand. Was ich mache, ist auch nicht Auslegung, sondern teleologisches Ausfüllen der Vereinbarungen des Volkes. Ipsatives Auslegen von Rechten überlasse ich den Juristen, wenn sie mit anderen beschäftigt sind als mit mir.

AHA - Selbstjustiz ist Widerstand - und das ist erlaubt? Denke da an die Amis mit den brennenden Kreuzen, die Schwarze verfolgten.
 
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Wer sagt dir sowas? Juristen?
knapp daneben ist auch vorbei. die legislative war's. der kandidat bekommt leider nur einen trostpreis, einen von ken jebsen handsignierten aluhut.

Dass Du irrst bzw. falsch informiert worden bist, erkennst Du, wenn Du dir den Art. 20/4 GG zu Gemüte führst.
genau das ist eine notwehrsituation. notwehr besteht nicht nur aus schutz der eigenen person vor angriffen.
 
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Verteidigung seines Rechts

[QUOTE...
Verpflichtung zur Wahrung von Rechtsgut ist Erziehung/Ordnung. Und das habt ihr nicht.[/QUOTE] :coffee:
seine Rechte, siehe Grundgesetz, muss man verteidigen und wenn nötig, dann mit Gewalt.
Allerdings wird Selbstjustiz von Zivilpersonen meist bestraft und die Staatsgewalt (mußt Du 110 wählen) hat das alleinige Recht darauf.
Auch hier wird man vom Staat völlig entmachtet und bevormundet :toben:
jawoll, Disziplin und Ordnung, im Gleichschritt marsch,[/SIZE]alle der gleiche Arsch[/SIZE] :winken:
 
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Ei Tschi
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knapp daneben ist auch vorbei. die legislative war's. der kandidat bekommt leider nur einen trostpreis, einen von ken jebsen handsignierten aluhut.


genau das ist eine notwehrsituation. notwehr besteht nicht nur aus schutz der eigenen person vor angriffen.
;) Wozu also dein Widerstand gegen meine threadtragende Feststellung?
Möchtest Du, dass ich deinen Aluhut auch noch signiere?
 
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Ei Tschi
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Verpflichtung zur Wahrung von Rechtsgut ist Erziehung/Ordnung. Und das habt ihr nicht.
:coffee:
seine Rechte, siehe Grundgesetz, muss man verteidigen und wenn nötig, dann mit Gewalt.
Allerdings wird Selbstjustiz von Zivilpersonen meist bestraft und die Staatsgewalt (mußt Du 110 wählen) hat das alleinige Recht darauf.
Auch hier wird man vom Staat völlig entmachtet und bevormundet :toben:
jawoll, Disziplin und Ordnung, im Gleichschritt marsch,alle der gleiche Arsch
:winken:
Warum beschäftigst Du dich nicht mit dem Inhalt des Threadöffners? Wenn Du was nicht verstehst, zitierst Du das einfach, indem Du den Rest, den Du verstehst, löschst. Dann schreibst Du darunter, was dir nicht klar ist. Dann antworte ich dir. Und dann weißt Du bescheid.
 
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interrogativ

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46.002
Verpflichtung zur Wahrung von Rechtsgut ist Erziehung/Ordnung. Und das habt ihr nicht.
:coffee:
seine Rechte, siehe Grundgesetz, muss man verteidigen und wenn nötig, dann mit Gewalt.
Allerdings wird Selbstjustiz von Zivilpersonen meist bestraft und die Staatsgewalt (mußt Du 110 wählen) hat das alleinige Recht darauf.
Auch hier wird man vom Staat völlig entmachtet und bevormundet :toben:
jawoll, Disziplin und Ordnung, im Gleichschritt marsch,alle der gleiche Arsch :winken:



Warum beschäftigst Du dich nicht mit dem Inhalt des Threadöffners? Wenn Du was nicht verstehst, zitierst Du das einfach, indem Du den Rest, den Du verstehst, löschst. Dann schreibst Du darunter, was dir nicht klar ist. Dann antworte ich dir. Und dann weißt Du bescheid.

Warum antwortet Didge nicht ?
 
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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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