Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Sexuelle Fremdbestimmung

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Unter Bezug auf diese soeben geschlossene Diskussion erlaube ich mir, den von der Redaktion beklagten Mangel zu beseitigen und die Foristengemeinschaft des Psw mit folgendem Diskussionsgegenstand zu penetrieren :giggle::

Wo ist die (Regel)grenze zwischen sexueller Selbst- und Fremdbestimmung?

Unter Bezug auf ein paar interessante Informationen, die in der Kolumne (Fischer im Recht - ZEIT Online) des bekannten Strafrechtlers Prof. Dr. Thomas Fischer entstanden sind, wäre sicherlich auch noch interessant zu erfahren, wo Zeitgenossen den Beginn illegitimer Gewalt nach geiler, nicht nur legitimer Überredungskunst sehen ...


Schade, dass es noch keine akustischen Smileys gibt in Diskussionsforen.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ich tendiere dazu, Fischer zu diesem Thema zuzustimmen, auch, wenn ich seinen Optimismus in Bezug auf die Rechtsprechung nicht teile. Auch der BGH ist oft genug der "Schweinehund-Theorie" gefolgt,

Wo ist die (Regel)grenze zwischen sexueller Selbst- und Fremdbestimmung?
Das Bestehen einer Zwangslage stellt ein starkes Indiz für eine mangelnde Selbstbestimmtheit einer sexuellen Handlung dar, geht aber nicht zwingend damit einher. Strafvorschriften in diesem Bereich gegenüber bin ich daher äußerst skeptisch. Wie Fischer sagt: Strafgefangenen und psychisch Kranken darf es nicht praktisch verwehrt sein, Sex mit Authoritätspersonen zu haben.

Durch Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen kann man definitiv nicht als Ausdruck sexueller Selbstbestimmung werten, keine Frage.

Bei der Drohung sieht es etwas komplizierter aus. Bei der Drohung mit Gewalt oder der Vornahme einer sonstigen rechtswidrigen Handlung dürfte die Selbstbestimmheit in aller Regel zu verneinen sein, es sei denn, das angedrohte Übel ist als so gering anzusehen, dass dem Opfer zugemutet werden kann, Widerstand zu leisten. Bei der Drohung mit der Vornahme einer eigentlich erlaubten Handlung dürfte die Selbstbestimmtheit dagegen eher zu bejahen sein. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich hiervon in schweren Fällen Ausnahmen machen würde, etwa wenn einer armen Familie vom Vermieter mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht wird. Moralisch verwerflich ist sowas auf jeden Fall, aber die moralische Verwerflichkeit einer Handlung sollte nicht für sich genommen ausschlaggebend bei der Frage sein, ob sie verboten werden sollte.
 
OP
Ei Tschi
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Ich tendiere dazu, Fischer zu diesem Thema zuzustimmen, auch, wenn ich seinen Optimismus in Bezug auf die Rechtsprechung nicht teile. Auch der BGH ist oft genug der "Schweinehund-Theorie" gefolgt,


Das Bestehen einer Zwangslage stellt ein starkes Indiz für eine mangelnde Selbstbestimmtheit einer sexuellen Handlung dar, geht aber nicht zwingend damit einher. Strafvorschriften in diesem Bereich gegenüber bin ich daher äußerst skeptisch. Wie Fischer sagt: Strafgefangenen und psychisch Kranken darf es nicht praktisch verwehrt sein, Sex mit Authoritätspersonen zu haben.

Durch Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen kann man definitiv nicht als Ausdruck sexueller Selbstbestimmung werten, keine Frage.

Bei der Drohung sieht es etwas komplizierter aus. Bei der Drohung mit Gewalt oder der Vornahme einer sonstigen rechtswidrigen Handlung dürfte die Selbstbestimmheit in aller Regel zu verneinen sein, es sei denn, das angedrohte Übel ist als so gering anzusehen, dass dem Opfer zugemutet werden kann, Widerstand zu leisten. Bei der Drohung mit der Vornahme einer eigentlich erlaubten Handlung dürfte die Selbstbestimmtheit dagegen eher zu bejahen sein. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich hiervon in schweren Fällen Ausnahmen machen würde, etwa wenn einer armen Familie vom Vermieter mit der Kündigung des Mietverhältnisses gedroht wird. Moralisch verwerflich ist sowas auf jeden Fall, aber die moralische Verwerflichkeit einer Handlung sollte nicht für sich genommen ausschlaggebend bei der Frage sein, ob sie verboten werden sollte.
Wenn Strafgefangene gefährlich sind oder psychisch Kranke z. B. unter Störungen ihres Selbstbewusstseins leiden, müsste der Rechtsstaat auch in diesen Fällen sexuelle Gemeinsamkeiten unterbinden.

Wenn Gewalt der Befriedigung sexueller Bedürfnisse dient, wie bei Unterwerfungsspielchen und Menschen mit sadomasochistischer Prägung dürfte die Grenze von Freiwilligkeit und Erzwingung an einer andere Stelle sein als bei Normalos, denen schon die Hände zittern, wenn sie den Vorhang des Schlafzimmerfensters zu ziehen am Tage. Da Juristen so gerne auf die Beurteilung von Einzelfällen abzielen und bis heute keine allgemeinverbindliche "Norm" für letztverbindliches Verhalten vorliegt, wird das Stecken juristischer Nasen in die Intimzonen anderer Menschen zumindest eine aufregende Angelegenheit. Ob sie befriedigend wird für die Leute, die auch bei anderen Gelegenheiten von unbewussten Störfaktoren gebeutelt werden, glaube ich weniger, und darum geht es ja letztlich. Denn auch eine nachvollziehbare Schuld- oder Versagenszuweisung kann Betroffene zufrieden machen! Auch wenn der Widerstand zunächst sehr groß ist und die geschaffene Klarheit nicht vor anderen als wohltuend erkannt wird.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Wenn Strafgefangene gefährlich sind oder psychisch Kranke z. B. unter Störungen ihres Selbstbewusstseins leiden, müsste der Rechtsstaat auch in diesen Fällen sexuelle Gemeinsamkeiten unterbinden.
Wer soll bitte schön das Opfer sein, wenn ein Wärter und ein hochgefährlicher Strafgefangener einvernehmlich miteinander schlafen? Dann ist vielleicht das öffentliche Vertrauen in den Strafvollzug erschüttert, aber mit einer Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts irgendeiner der Parteien hat das nichts zu tun.


Wenn Gewalt der Befriedigung sexueller Bedürfnisse dient, wie bei Unterwerfungsspielchen und Menschen mit sadomasochistischer Prägung dürfte die Grenze von Freiwilligkeit und Erzwingung an einer andere Stelle sein als bei Normalos, denen schon die Hände zittern, wenn sie den Vorhang des Schlafzimmerfensters zu ziehen am Tage.
Ja, stimmt. Hätte ich deutlicher ausklammern sollen. Wenn die Gewalt einvernehmlich erfolgt ist sie natürlich vollkommen unbedenklich, selbst, wenn sie zur (einvernehmlichen) "Erzwingung" einer sexuellen Handlung erfolgt.
 

Commander

Deutscher Bundeskanzler
Registriert
17 Mai 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.500
Punkte Reaktionen
1.910
Punkte
43.720
Geschlecht
--
Wer soll bitte schön das Opfer sein, wenn ein Wärter und ein hochgefährlicher Strafgefangener einvernehmlich miteinander schlafen? Dann ist vielleicht das öffentliche Vertrauen in den Strafvollzug erschüttert, aber mit einer Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts irgendeiner der Parteien hat das nichts zu tun.



Ja, stimmt. Hätte ich deutlicher ausklammern sollen. Wenn die Gewalt einvernehmlich erfolgt ist sie natürlich vollkommen unbedenklich, selbst, wenn sie zur (einvernehmlichen) "Erzwingung" einer sexuellen Handlung erfolgt.

Häftlinge und Vollzugbeamte, dürfen sich noch nicht einmal unterhalten (Außer die üblich notwendigen Kommunikationen) noch nicht einmal "duzen".

Die Gefahr ist hier auch nicht der Autoritätsmißbrauch des Beamten, sondern eher die Manipulation des Häftlings (z.B. damit der wegen Sex, zur Flucht verhilft)

Damit wäre ddas Beispiel schon erledigt, anders sieht es bei volljährigen Abiturienten oder Studenten und Lehrern/Professoren/Dozenten aus. Noten und Prüfungen sind auch nicht gewichtig genug, als daß sich da Sex zum Mißbrauch lohnen würde.


Und BDSM-Rollenspiele sind übrigends auch jetzt schon erlaubt, daher bedarf es da keiner speziellen Regelung.
 

Zoelynn

Europarat-Bediensteter
Registriert
28 Dez 2014
Zuletzt online:
Beiträge
16.146
Punkte Reaktionen
2.296
Punkte
106.820
Geschlecht
--
Wo ist die (Regel)grenze zwischen sexueller Selbst- und Fremdbestimmung?



Selbstbestimmung ist alles was einvernehmlich passiert.
Demnach ist Fremdbestimmung alles was nicht einvernehmlich ist

Bedeutungen:
mit Zustimmung aller betroffenen Parteien

Mehr braucht man nicht.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Häftlinge und Vollzugbeamte, dürfen sich noch nicht einmal unterhalten (Außer die üblich notwendigen Kommunikationen) noch nicht einmal "duzen".

Die Gefahr ist hier auch nicht der Autoritätsmißbrauch des Beamten, sondern eher die Manipulation des Häftlings (z.B. damit der wegen Sex, zur Flucht verhilft)
Das hat immer noch alles überhaupt nichts mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu tun.

Daneben: Doch, der § 174b StGB hat als Schutzgut gerade die sexuelle Selbstbestimmung des Häftlings. Deine Rechtsauffassung entspricht also nicht dem geltenden Recht. Täte sie es, dann wäre der § 174b ein Gefährdungsdelikt, wie es abstrakter nicht sein könnte, und dann stellt sich mir die Frage, warum gerade der Sex zwischen Vollzugsbeamten und Häftlingen strafrechtlich (und nicht bloß disziplinarrechtlich) geahndet werden sollte, und nicht jede Handlung, die einen Vorteil im Sinne der §§ 331 ff. StGB darstellen könnte.

Damit wäre ddas Beispiel schon erledigt, anders sieht es bei volljährigen Abiturienten oder Studenten und Lehrern/Professoren/Dozenten aus. Noten und Prüfungen sind auch nicht gewichtig genug, als daß sich da Sex zum Mißbrauch lohnen würde.
Doch, klar können sie das sein. Niemand fällt gerne durch seine Masterarbeit, weil der Professor gerade einen schlechten Tag hatte.


Und BDSM-Rollenspiele sind übrigends auch jetzt schon erlaubt, daher bedarf es da keiner speziellen Regelung.
Habe ich das jemals behauptet? Ich glaube nicht. :kopfkratz:
 
OP
Ei Tschi
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Selbstbestimmung ist alles was einvernehmlich passiert.
Demnach ist Fremdbestimmung alles was nicht einvernehmlich ist

Bedeutungen:
mit Zustimmung aller betroffenen Parteien

Mehr braucht man nicht.

Schön wär's. Dann hätte die Menschheit NULL PROBLEME.

Es gibt ja Menschen, die anderen gegenüber sehr einvernehmlich sein können ... :giggle:

Der Jurist subsumiert unter Fremdbestimmung alles, was in Regeln gefa§t ist. Für viele, was sich innerhalb unserer intensivsten Zweisamkeiten abspielt, gibt es keine Regeln. Und selbst die Vorreiter aller juristischen Regelwerke, die Moralnormen, purzeln immer öfter durcheinander, weil sich Juristen mit ihrer vermeintlichen Rechtsbindung anma§en, auf das Verhalten menschlicher Gesellschaften erheblich Einfluss zu nehmen, ohne ihr Handeln einem qualifizierten Konsens unterwerfen zu können. Man muß sich nur mal anschauen, womit uns unsere Medien unterhalten ... Das Meiste davon resultiert aus der Überforderung der Justiz, die sich mit dem Verhalten von Menschen beschäftigt, die keine Ahnung haben von Recht.

Eigentlich geht es hier um eine sehr empfindliche Grenzverletzung zwischen Juristen und Nichtjuristen aufgrund sehr empfindlicher Grenzverletzungen zwischen Menschen.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Häftlinge und Vollzugbeamte, dürfen sich noch nicht einmal unterhalten (Außer die üblich notwendigen Kommunikationen) noch nicht einmal "duzen".

Die Gefahr ist hier auch nicht der Autoritätsmißbrauch des Beamten, sondern eher die Manipulation des Häftlings (z.B. damit der wegen Sex, zur Flucht verhilft)

Damit wäre ddas Beispiel schon erledigt, anders sieht es bei volljährigen Abiturienten oder Studenten und Lehrern/Professoren/Dozenten aus. Noten und Prüfungen sind auch nicht gewichtig genug, als daß sich da Sex zum Mißbrauch lohnen würde.


Und BDSM-Rollenspiele sind übrigends auch jetzt schon erlaubt, daher bedarf es da keiner speziellen Regelung.

Und genau da sehe ich das Problem:
Egal, minderjährig oder erwachsen - das Abhängigkeitspotenzial ist vorhanden. Nach dem Motto - ich geb dir Sex, du gibst mir (bessere) Noten.

Wäre zwar Korruption, doch die sexuelle Strafbarkeit ist auch da gegeben!

Wenn der Dozent meint, er braucht eine erwachsene sexy Studentin, muss er halt an einer anderen (fremden) Quelle suchen.

Gleiches gilt für Aufseher in Gefängnissen.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Wer soll bitte schön das Opfer sein, wenn ein Wärter und ein hochgefährlicher Strafgefangener einvernehmlich miteinander schlafen? Dann ist vielleicht das öffentliche Vertrauen in den Strafvollzug erschüttert, aber mit einer Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts irgendeiner der Parteien hat das nichts zu tun.



Ja, stimmt. Hätte ich deutlicher ausklammern sollen. Wenn die Gewalt einvernehmlich erfolgt ist sie natürlich vollkommen unbedenklich, selbst, wenn sie zur (einvernehmlichen) "Erzwingung" einer sexuellen Handlung erfolgt.

Bei SM wäre ich da vorsichtig: Wenn Einvernehmlichkeit herrscht und keine Schäden passieren, ist es ja ok.

Was aber, wenn hardcoremäßiger SM eivernehmlich ausgeübt wird und der Andere wird verletzt oder gar verstümmelt?

Krankenkosten würden auf die Allgemeinheit (Versichertengemeinschaft, Steuerzahler) übergehen - zu Lasten Dritter (juristisch ausgedrückt)

Wer anderen einen Schaden zufügt.....muss entschädigen!
Die Verstümmelung ist aber einvernehmlich und der Wille des Opfers. Das müsste der Schädiger beweisen. Er könnte es ja - später - als nicht einvernehmlich darstellen, dann hätte der Schädiger ein riesiges Problem. Sollte sich der Schädiger zuerst eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen, bevor er "loslegt"?

Was, wenn Beide mittellos sind? Dann ginge es wieder zu Lasten Dritter.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Und genau da sehe ich das Problem:
Egal, minderjährig oder erwachsen - das Abhängigkeitspotenzial ist vorhanden. Nach dem Motto - ich geb dir Sex, du gibst mir (bessere) Noten.

Wäre zwar Korruption, doch die sexuelle Strafbarkeit ist auch da gegeben!

Wenn der Dozent meint, er braucht eine erwachsene sexy Studentin, muss er halt an einer anderen (fremden) Quelle suchen.

Gleiches gilt für Aufseher in Gefängnissen.
Du sagst es selbst: Ein Abhängigkeitspotential besteht. Wer sagt denn, dass dieses Potential in jedem Fall ausgeschöpft wurde?
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Bei SM wäre ich da vorsichtig: Wenn Einvernehmlichkeit herrscht und keine Schäden passieren, ist es ja ok.

Was aber, wenn hardcoremäßiger SM eivernehmlich ausgeübt wird und der Andere wird verletzt oder gar verstümmelt?

Krankenkosten würden auf die Allgemeinheit (Versichertengemeinschaft, Steuerzahler) übergehen - zu Lasten Dritter (juristisch ausgedrückt)

Wer anderen einen Schaden zufügt.....muss entschädigen!
Die Verstümmelung ist aber einvernehmlich und der Wille des Opfers. Das müsste der Schädiger beweisen. Er könnte es ja - später - als nicht einvernehmlich darstellen, dann hätte der Schädiger ein riesiges Problem. Sollte sich der Schädiger zuerst eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen, bevor er "loslegt"?

Was, wenn Beide mittellos sind? Dann ginge es wieder zu Lasten Dritter.
Das liebe ich so am Sozialstaat: Erst wird jemandem von der Allgemeinheit eine Leistung aufgedrängt, dann soll er von dieser Allgemeinheit bestraft werden, wenn er diese aufgezwungene Leistung in Anspruch nimmt.

Wenn ich ein Problem damit habe, dass jemand sich von mir die Krankenhausrechnung bezahlen lassen will, dann besteht die Lösung doch wohl darin, ihm nicht die Krankenhausrechnung zu bezahlen, anstatt sie zu bezahlen und ihm dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe aufzubrummen.

EDIT:
Was du propagierst ist kein Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts, sondern eine Einschränkung, zugunsten der Allgemeinheit. Mit Freiheit hat sowas absolut gar nichts mehr zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Das liebe ich so am Sozialstaat: Erst wird jemandem von der Allgemeinheit eine Leistung aufgedrängt, dann soll er von dieser Allgemeinheit bestraft werden, wenn er diese aufgezwungene Leistung in Anspruch nimmt.

Wenn ich ein Problem damit habe, dass jemand sich von mir die Krankenhausrechnung bezahlen lassen will, dann besteht die Lösung doch wohl darin, ihm nicht die Krankenhausrechnung zu bezahlen, anstatt sie zu bezahlen und ihm dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe aufzubrummen.

EDIT:
Was du propagierst ist kein Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts, sondern eine Einschränkung, zugunsten der Allgemeinheit. Mit Freiheit hat sowas absolut gar nichts mehr zu tun.

Genau DAS wollte ich mit unserem Rechtsstaatsprinzip erklären.

Andernteils wollte ich auch auf rechtliche Vorsicht und rechtliche Verantwortung hinweisen.

Du hast hier nur die Sozialkeule zugunsten unserem Pekariat rausgeholt.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Genau DAS wollte ich mit unserem Rechtsstaatsprinzip erklären.
Du hast offensichtlich nicht die leiseste Ahnung, was das Rechtsstaatsprinzip eigentlich ist. Es hat absolut gar nichts mit dem Sozialwesen zu tun.

Andernteils wollte ich auch auf rechtliche Vorsicht und rechtliche Verantwortung hinweisen.
Ach, wirklich? Wie wäre es, wenn du dann erstmal die Rechtslage lernst? Einvernehmliche sadomasochistische Praktiken sind nur in absoluten Ausnahmefällen strafbar, selbst, wenn sie hochriskant sind. Wenn es nach mir ginge wären sie niemals strafbar.

Du hast hier nur die Sozialkeule zugunsten unserem Pekariat rausgeholt.
Nein, du hast die Sozialkeule zugunsten der Allgemeinheit geschwungen. Mir ist es vollkommen egal, was irgendjemand mit wem auch immer in seinem Schlafzimmer macht, solange alle Parteien es einvernehmlich machen. Du hingegen hast dich für ein Verbot von "Hardcore"-SM ausgesprochen, aufgrund der damit möglicherweise einhergehenden Belastung des Sozialwesens.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Du hast offensichtlich nicht die leiseste Ahnung, was das Rechtsstaatsprinzip eigentlich ist. Es hat absolut gar nichts mit dem Sozialwesen zu tun.

Meine Komments in BLAU

Wenn Du Recht hättest - Hurra, das Sozialgericht ist geschlossen!


Ach, wirklich? Wie wäre es, wenn du dann erstmal die Rechtslage lernst? Einvernehmliche sadomasochistische Praktiken sind nur in absoluten Ausnahmefällen strafbar, selbst, wenn sie hochriskant sind. Wenn es nach mir ginge wären sie niemals strafbar.

OHO - kann ich bei Dir die Rechtslage lernen? vermutlich finde ich in offiziellen Seiten nicht die Texte, die du mir erklären willst.
Straffreiheit im SM-Studio, also ein rechtsfreier Raum - auweia, wo lebst Du?


Denkst Du da an den Kanibalen von Rottweil? - oder Rottenburg - na ja Du weisst wen ich meine


Nein, du hast die Sozialkeule zugunsten der Allgemeinheit geschwungen. Mir ist es vollkommen egal, was irgendjemand mit wem auch immer in seinem Schlafzimmer macht, solange alle Parteien es einvernehmlich machen. Du hingegen hast dich für ein Verbot von "Hardcore"-SM ausgesprochen, aufgrund der damit möglicherweise einhergehenden Belastung des Sozialwesens.

Nein, ich hab mich nicht dagegen SM ausgesprochen! - das interpretierst Du hinein. Ich rede nur von den Fällen, in denen jemand schwer zu Schaden kommt. Ansonsten habe ich nichts gegen sexuelle Freiheiten und Varianten -

Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Du sagst es selbst: Ein Abhängigkeitspotential besteht. Wer sagt denn, dass dieses Potential in jedem Fall ausgeschöpft wurde?

In manchen Positionen ist halt die Gefahr so groß, dass man Einschränkungen schaffen muss, dass eben solche widerliche Taten möglichst ausgeschlossen sind

- Erwachsenen können ebenso darunter leiden - wie Kinder!
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Wie Fischer sagt: Strafgefangenen und psychisch Kranken darf es nicht praktisch verwehrt sein, Sex mit Authoritätspersonen zu haben.
Aber es darf umgekehrt den Autoritätspersonen verwehrt sein. Das ist doch das übliche, der Lehrer darf mit seiner 16jährigen Schülerin keinen Sex haben, sie darf natürlich schon. Ich wüsste auch nicht wie man das anders regeln sollte.


Moralisch verwerflich ist sowas auf jeden Fall, aber die moralische Verwerflichkeit einer Handlung sollte nicht für sich genommen ausschlaggebend bei der Frage sein, ob sie verboten werden sollte.
Doch. Das sollte sie. Die moralische Verwerflichkeit ist ausschlaggebend bei der Strafbarkeit einer Handlung. Was denn sonst?
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Du sagst es selbst: Ein Abhängigkeitspotential besteht. Wer sagt denn, dass dieses Potential in jedem Fall ausgeschöpft wurde?
Davon geht man einfach aus. Wenn ich dem Verkehrsrichter 100 Euro schenke, kann ja auch keiner Wissen, ob er den Freispruch deswegen gefällt hat oder nicht.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Wenn Du Recht hättest - Hurra, das Sozialgericht ist geschlossen!
Wieso? Wir haben immer noch ein Sozialstaatsprinzip. Es ist nur so, dass das Sozialstaats- und das Rechtsstaatsprinzip separate Prinzipien sind.

OHO - kann ich bei Dir die Rechtslage lernen? vermutlich finde ich in offiziellen Seiten nicht die Texte, die du mir erklären willst.
Geh' in eine Bibliothek und such dir ein einschlägiges Lehrbuch aus.

Straffreiheit im SM-Studio, also ein rechtsfreier Raum
Habe ich das jemals behauptet? Ich möchte nur, dass einvernehmlich vorgenommene Handlungen zwischen zwei mündigen Erwachsenen straffrei gestellt werden. Wenn einer der Beteiligten das Safeword des anderen ignoriert würde er sich immer noch strafbar machen.

- auweia, wo lebst Du?
Deutschland. Ein Staat, der sich gerne als freiheitlich ansieht.

Denkst Du da an den Kanibalen von Rottweil? - oder Rottenburg - na ja Du weisst wen ich meine
Ja, das tue ich. Wenn's nach mir ginge wäre der Typ niemals eingewandert.

Nein, ich hab mich nicht dagegen SM ausgesprochen! - das interpretierst Du hinein. Ich rede nur von den Fällen, in denen jemand schwer zu Schaden kommt. Ansonsten habe ich nichts gegen sexuelle Freiheiten und Varianten -

Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Du hast nichts gegen SM, außer, wenn einer der Beteiligten bei einem einvernehmlichen Spiel zu Schaden kommen könnte. Das ist Paternalismus, und ich habe kein Verständnis für Paternalismus.

In manchen Positionen ist halt die Gefahr so groß, dass man Einschränkungen schaffen muss, dass eben solche widerliche Taten möglichst ausgeschlossen sind
Das geht auch disziplinarrechtlich.

- Erwachsenen können ebenso darunter leiden - wie Kinder!
Denk doch mal einer an die Kinder!
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Davon geht man einfach aus. Wenn ich dem Verkehrsrichter 100 Euro schenke, kann ja auch keiner Wissen, ob er den Freispruch deswegen gefällt hat oder nicht.
In einem Rechtsstaat geht man nicht einfach vom Vorliegen einer Strafbarkeitsvoraussetzung aus. Hier gilt immer noch in dubio pro reo. Wenn auch nur irgendein Zweifel daran besteht, dass die 100 Euro ein Bestechungsgeld darstellen sollten, ist freizusprechen.

Die prozess- und disziplinarrechtliche Seite kann gut anders aussehen. Ein Richter, der von einer der Prozessparteien Gelder annimmt, dürfte mit ziemlicher Sicherheit als befangen gelten.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Warum wählt man die AFD?
Jetzt klappt es auch mit den Verfassungsschutz!
  • Umfrage
These: eigentlich sind wir...
Bis jetzt kam noch kein Gegenargument, warum wir bitte kein "1984" haben sollen...
Die Umwelt-Lügner
Oben