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Sexuelle Fremdbestimmung

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Einige Anmerkungen zu Gelesenem und Gedankengänge. Oder sind Frauen bei dem Thema nicht zugelassen? Ich fand keine. ?

EIGENTLICH ist ja alles recht einfach: Ja ist Ja und Nein ist Nein. Definitiv. Aber da natürlich nicht grundsätzlich vorher Tonaufnahmen gefertigt werden, bevor es zu sexuellen einvernehmlichen Handlungen kommt, besteht auch hierbei durchaus die Gefahr, dass sich jemand plötzlich vor den Schranken des Gerichts wieder findet. Wenn sich die Frau das im Nachhinein dann doch anders überlegt hat… Solche Fälle rachsüchtiger Damen hat es ja schon gegeben und ich denke, dass die Rechtsprechung da ziemlich überfordert sein dürfte.

Sicherlich gibt es im Berufsleben die Fälle von sexueller Nötigung, wo die entsprechenden Opfer Angst haben um ihren Arbeitsplatz oder Wohnung o.a. und dann „nachgeben“. Ich muss allerdings sagen, dass ich nicht glaube, dass dies allzu oft geschieht, dass das "Opfer" eine wirkliche Notlage fürchten muss, so es Gegenwehr leistet. "Nein". Solche Fälle werden ja auch immer nur publik, wenn wirkliche Gewalt im Spiel war. Die „heimlichen“ Einverständnisse, d.h. die „Jein-Sagerinnen“, die sich Karrierepush erhoffen, die sind mEn häufiger anzutreffen. Wobei dann die Interpretation hinterher sich anders anhören mag, so die Erwartungen beruflicher Vorteile nicht erfüllt wurden.

Ich bin wirklich gegen jede Gewalt und Ausnutzung und verurteile solche Männer und auch Frauen, die sich Hilflosigkeit Schwächerer zunutze machen aufs Schärfste! Andererseits aber gibt es auch die „armen Männer“, die hereingelegt werden. Ein Phänomen, was ich immer wieder beobachtet habe war, dass Frauen über „sexuelle Anmacherei“ am Arbeitsplatz oder anderswo sich „beklagten“, wo man sich recht schwer nur und mit viel gutem Willen vorstellen konnte, dass diese als irgendein „Objekt der Begierde“ herhalten könnten. :nono: Anders, um es etwas fies zu sagen: Der Verdacht konnte durchaus aufkommen, dass bei den Anwürfen „der Wunsch der Vater des Gedankens“ war…

Die Hysterie der letzten Jahre ließ und lässt ja einen Chef oder männlichen Arbeitnehmer mit halbem Fuß schon vor einer Anklage stehen, so er nur anerkennend hinter jemandem herpfeift oder seinen Blick zu lange auf einem Dekolleté ruhen lässt. Ich denke da z.B. an die für mich wirklich drollige Geschichte von Brüderle und der Dirndl-Affäre. So was Dämliches. Da wollte sich die Tante in meinen Augen in den Fokus der Öffentlichkeit bringen und wichtig machen. Du liebe Güte, Sie hätte mit einer launigen Bemerkung die Sache „entschärfen“ können. Und wenn Brüderle davon sprach, dass sie ein Dirndl gut ausfüllen könnte, oder so ähnlich, dann hätte sie sagen können: Was halten Sie denn von meinen Augen….Solch eine Sache eben überspielen Das wäre „damenhaft“ gewesen.

Und wehe es erzählt jemand in der Firma einen „schmutzigen Witz“. Da erhält er mindestens eine Abmahnung, so es einer Kollegin da nicht gefällt. All das ist übertrieben. Aber natürlich ist es auch etwas schwierig, da eine Grenze zu ziehen. Ich denke, dass diese da überschritten ist, wenn eine ganz klare Bitte um Unterlassung des/der sich gekränkt oder angegriffen „Fühlenden“ nicht beachtet wird. Dann kann man immer noch „verhandeln“ ohne großartig die Gerichte zu bemühen, weil der Witz nicht gefiel. Oder so.

Ich las auch in dem Strang den Namen Cohn-Bendit und die Pädophilie Anwürfe aufgrund der Formulierungen in einem seiner Bücher. Nun sind die tatsächlich etwas „grenzwertig“, so man dies als sein „Tagebuch“ lesen würde. Nicht jedoch, so man dichterische Freiheit unterstellt, die er in „Ich Form“ ausübte. Und die da am lautesten schreien sind oftmals diejenigen, die ähnlich wie Humbert Humbert der Faszination einer Nabokov-„Lolita“ erliegen würden. Ohne diese sexuell zu attackieren. Ich verachte wirkliche Pädophile, die sich an Kindern vergehen. Aber C.B. gehört nicht zu diesen.

Bei SM gibt es eigentlich keine Tatbestände, die eine Anklage rechtfertigen würden. Da wird vorher alles klar geregelt. Und witzig fand ich die Einwände der Arztkosten, so irgendein perverses Spiel daneben geht. ;-) Vielleicht sollte der Staat dann auch vorsichtshalber den normalen Blümchensex regeln. Wenn er „stecken bleibt“ bei einem Krampf, dann zahlt das nicht die gesetzliche Krankenkasse. Nur die private. ;-)

Der Staat soll sich um Wichtigeres kümmern als um das Sexualleben seiner Bürger.
 
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Ei Tschi
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Die Selbstbestimmung besteht aus "Tun" und "Unterlassen". Du möchtest aber nur das "Tun" haben, und das funktioniert nun mal nicht. Das "Tun" und "Unterlassen" sind Bestandteil der Selbstbestimmung und können nur gemeinsam, will man die Zwang vermeiden, ausgeübt werden.

Das Grundgesetz unterscheidet daher zwischen das Recht es tun zu dürfen und das Recht es zu unterlassen. Deshalb erklären die Bundesrichter dass alles erlaubt was nicht verboten ist und nicht umgekehrt.

Es gibt nun mal Sexuellfähigen und Sexuellunfähigen. Für Sexuellunfähigen springt der Staat zur Seite um die Selbstbestimmung des Sexuellunfähigen zu verwirklichen, spricht: das Recht auf die sexuelle Freiheit, Menschenwürde, Leib und Leben zu verwirklichen. Es umfasst somit eine absolute sexuelle Selbstbestimmung.

Keine absolute sexuelle Selbstbestimmung wäre es, hätte der Staat den/die Sexuellunfähige/n auf sich selbst bzw. allein gelassen. Du siehst es hoffentlich jetzt dass Du nur gedanklich (leben in einer Gedankenwelt) glaubst/denkst keine absolute sexuelle Selbstbestimmung zu haben, obwohl Du sie doch hast ...
Woraus Du schlussfolgerst, ich wollte nur das "Tun" haben, weiß ich nicht. Mein Credo ist ja die Gemeinsamkeit.

Deshalb spreche ich auch nicht von einer nicht absoluten sexuellen Selbstbestimmung, sondern von einer nicht absoluten Selbstbestimmung, in der die sexuelle nur ein Teilbereich ist. Aber auch eine absolute sexuelle Selbstbestimmung gibt es nicht. Selbst einer, der nur onaniert, braucht die Vorstellung eines Partners, der dann dessen sexuelle Aktivitäten "fremdbestimmt".
 
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Woraus Du schlussfolgerst, ich wollte nur das "Tun" haben, weiß ich nicht. Mein Credo ist ja die Gemeinsamkeit.

Deshalb spreche ich auch nicht von einer nicht absoluten sexuellen Selbstbestimmung, sondern von einer nicht absoluten Selbstbestimmung, in der die sexuelle nur ein Teilbereich ist. Aber auch eine absolute sexuelle Selbstbestimmung gibt es nicht. Selbst einer, der nur onaniert, braucht die Vorstellung eines Partners, der dann dessen sexuelle Aktivitäten "fremdbestimmt".
Im Eingangsbeitrag sprichst Du sexuelle SB an. Ich gehe von dort aus.

Bei Onanie ist absolute sexuelle Selbstbestimmung gegeben. Hier ist der Mensch frei. Phantasie bzw. Illusion in Gedanken ist per Grundgesetz nicht erfasst und kann durch den Staat weder geregelt noch angesprochen werden. Es handelt sich um absolute natürliche Freiheit.
 

sahar

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EIGENTLICH ist ja alles recht einfach: Ja ist Ja und Nein ist Nein. Definitiv. Aber da natürlich nicht grundsätzlich vorher Tonaufnahmen gefertigt werden, bevor es zu sexuellen einvernehmlichen Handlungen kommt, besteht auch hierbei durchaus die Gefahr, dass sich jemand plötzlich vor den Schranken des Gerichts wieder findet. Wenn sich die Frau das im Nachhinein dann doch anders überlegt hat… Solche Fälle rachsüchtiger Damen hat es ja schon gegeben und ich denke, dass die Rechtsprechung da ziemlich überfordert sein dürfte.

Sicherlich gibt es im Berufsleben die Fälle von sexueller Nötigung, wo die entsprechenden Opfer Angst haben um ihren Arbeitsplatz oder Wohnung o.a. und dann „nachgeben“. Ich muss allerdings sagen, dass ich nicht glaube, dass dies allzu oft geschieht, dass das "Opfer" eine wirkliche Notlage fürchten muss, so es Gegenwehr leistet. "Nein". Solche Fälle werden ja auch immer nur publik, wenn wirkliche Gewalt im Spiel war. Die „heimlichen“ Einverständnisse, d.h. die „Jein-Sagerinnen“, die sich Karrierepush erhoffen, die sind mEn häufiger anzutreffen. Wobei dann die Interpretation hinterher sich anders anhören mag, so die Erwartungen beruflicher Vorteile nicht erfüllt wurden.

Ich bin wirklich gegen jede Gewalt und Ausnutzung und verurteile solche Männer und auch Frauen, die sich Hilflosigkeit Schwächerer zunutze machen aufs Schärfste! Andererseits aber gibt es auch die „armen Männer“, die hereingelegt werden. Ein Phänomen, was ich immer wieder beobachtet habe war, dass Frauen über „sexuelle Anmacherei“ am Arbeitsplatz oder anderswo sich „beklagten“, wo man sich recht schwer nur und mit viel gutem Willen vorstellen konnte, dass diese als irgendein „Objekt der Begierde“ herhalten könnten. :nono: Anders, um es etwas fies zu sagen: Der Verdacht konnte durchaus aufkommen, dass bei den Anwürfen „der Wunsch der Vater des Gedankens“ war…

Die Hysterie der letzten Jahre ließ und lässt ja einen Chef oder männlichen Arbeitnehmer mit halbem Fuß schon vor einer Anklage stehen, so er nur anerkennend hinter jemandem herpfeift oder seinen Blick zu lange auf einem Dekolleté ruhen lässt. Ich denke da z.B. an die für mich wirklich drollige Geschichte von Brüderle und der Dirndl-Affäre. So was Dämliches. Da wollte sich die Tante in meinen Augen in den Fokus der Öffentlichkeit bringen und wichtig machen. Du liebe Güte, Sie hätte mit einer launigen Bemerkung die Sache „entschärfen“ können. Und wenn Brüderle davon sprach, dass sie ein Dirndl gut ausfüllen könnte, oder so ähnlich, dann hätte sie sagen können: Was halten Sie denn von meinen Augen….Solch eine Sache eben überspielen Das wäre „damenhaft“ gewesen.

Und wehe es erzählt jemand in der Firma einen „schmutzigen Witz“. Da erhält er mindestens eine Abmahnung, so es einer Kollegin da nicht gefällt. All das ist übertrieben. Aber natürlich ist es auch etwas schwierig, da eine Grenze zu ziehen. Ich denke, dass diese da überschritten ist, wenn eine ganz klare Bitte um Unterlassung des/der sich gekränkt oder angegriffen „Fühlenden“ nicht beachtet wird. Dann kann man immer noch „verhandeln“ ohne großartig die Gerichte zu bemühen, weil der Witz nicht gefiel. Oder so.

Ich las auch in dem Strang den Namen Cohn-Bendit und die Pädophilie Anwürfe aufgrund der Formulierungen in einem seiner Bücher. Nun sind die tatsächlich etwas „grenzwertig“, so man dies als sein „Tagebuch“ lesen würde. Nicht jedoch, so man dichterische Freiheit unterstellt, die er in „Ich Form“ ausübte. Und die da am lautesten schreien sind oftmals diejenigen, die ähnlich wie Humbert Humbert der Faszination einer Nabokov-„Lolita“ erliegen würden. Ohne diese sexuell zu attackieren. Ich verachte wirkliche Pädophile, die sich an Kindern vergehen. Aber C.B. gehört nicht zu diesen.

Bei SM gibt es eigentlich keine Tatbestände, die eine Anklage rechtfertigen würden. Da wird vorher alles klar geregelt. Und witzig fand ich die Einwände der Arztkosten, so irgendein perverses Spiel daneben geht. ;-) Vielleicht sollte der Staat dann auch vorsichtshalber den normalen Blümchensex regeln. Wenn er „stecken bleibt“ bei einem Krampf, dann zahlt das nicht die gesetzliche Krankenkasse. Nur die private. ;-)

Der Staat soll sich um Wichtigeres kümmern als um das Sexualleben seiner Bürger.

Tz, tz, Olivia - der Wunsch war Vater des Gedankens.... tja, wer mag dazu Beweise erbringen?

Wussten sie, dass in Kalifornien es kuenftig ein eindeutiges JA fuer Sex braucht, damit dieser als einvernehmlich gilt?
Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, das sei eines Jeden Fantasie ueberlassen.

In Havard wurde ein hochschulweiter Verhaltenskodex zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erstellt.
Darunter fallen u.a. schluepfrige oder sexuelle Anspielung, Witze oder Gesten.

Verhaltenskodex ist ja gut und schoen - doch wie sagten Sie so treffend: Man kann auch uebertreiben.
 
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Ei Tschi
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Im Eingangsbeitrag sprichst Du sexuelle SB an. Ich gehe von dort aus.

Bei Onanie ist absolute sexuelle Selbstbestimmung gegeben. Hier ist der Mensch frei. Phantasie bzw. Illusion in Gedanken ist per Grundgesetz nicht erfasst und kann durch den Staat weder geregelt noch angesprochen werden. Es handelt sich um absolute natürliche Freiheit.
Auch wenn ich im Threadöffner die sexuelle Selbstbestimmung anspreche, wird mir gestattet sein, in der Diskussion von der allgemeinen Selbstbestimmung zu sprechen, in der die sexuelle Selbstbestimmung enthalten ist.

Die Differenzen zwischen uns beziehen sich jedoch auf deine Behauptung einer absoluten sexuellen Selbstbestimmung. Die gibt es nicht. Sexualität spielt sich überwiegend in unserem Kopf ab, und in den Folgen davon dürfen dann auch Juristen herumpopeln. Es gibt nichts Absolutes in unserer Welt, weil alles durch Gemeinsamkeiten funktioniert, deren wesentlichstes Merkmal der Unterschied ist. Und der löst jede Absolutheit in Wohlgefallen auf, im wahrsten Sinne des Wortes, weil es nämlich ausschließlich um Wohlgefühle geht. Es gibt nichts, was völlig losgelöst von allem wäre in der Koheränzfalle Welt! Möchtest Du das bestreiten, müßtest Du schon zu meinem Argumenten Stellung beziehen. Das scheint dir schwer zu fallen.
 
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Auch wenn ich im Threadöffner die sexuelle Selbstbestimmung anspreche, wird mir gestattet sein, in der Diskussion von der allgemeinen Selbstbestimmung zu sprechen, in der die sexuelle Selbstbestimmung enthalten ist.

Die Differenzen zwischen uns beziehen sich jedoch auf deine Behauptung einer absoluten sexuellen Selbstbestimmung. Die gibt es nicht. Sexualität spielt sich überwiegend in unserem Kopf ab, und in den Folgen davon dürfen dann auch Juristen herumpopeln. Es gibt nichts Absolutes in unserer Welt, weil alles durch Gemeinsamkeiten funktioniert, deren wesentlichstes Merkmal der Unterschied ist. Und der löst jede Absolutheit in Wohlgefallen auf, im wahrsten Sinne des Wortes, weil es nämlich ausschließlich um Wohlgefühle geht. Es gibt nichts, was völlig losgelöst von allem wäre in der Koheränzfalle Welt! Möchtest Du das bestreiten, müßtest Du schon zu meinem Argumenten Stellung beziehen. Das scheint dir schwer zu fallen.

Dass die Welt eine Gedankenwelt ist kann ich Dir nicht widersprechen. Die Menschen erleben nun mal die Welt im Form der Gedanken. Überall wo sich der Mensch befindet, sei es ein Kind oder Erwachsener, wird mit Gedanken gespielt. Vielleicht erleben die Menschen die Welt nur in Gedanken?

Ich habe Dich, leider, nicht so ganz verstanden und zwar in Deiner Kernpunkt. Ich habe mir nur einen einzigen Menschen vorgestellt der seine sexuelle Selbstbestimmung auslebt. Und er lebt sie im absolutem Sinne aus, ohne Einschränkung (wer soll ihn schon einschränken?). Siehst Du das auch so?

Bezieht man jetzt die sexuelle Selbstbestimmung des Obigen mit mindestens eine weitere Person, so geht seine Selbstbestimmung nicht verloren, auch wenn die Person oder Personen verneinen es mit zu machen. Woran siehst Du hier eine kausale Hinderung der absoluten sexuellen Selbstbestimmung?

Und wo siehst Du ein Hindernis im kausalem Sinne in der allgemeinen Selbstbestimmung, u.a. angenommen dass die subjektive Person in bergen in einer Hüte wohnt/lebt?

Du z.B. wohnst in Bergen und kannst alles tun was Du möchtest. Keiner kann Dir predigen wie Du Dich verhalten sollst. Du selbst entscheidest. Wie willst Du das Ganze nun auf eine Gesellschaft über übertragen ohne dabei die Kontrolle außer Kraft zu setzen? Funktioniert in einer Gesellschaft nun mal nicht ohne Kontrolle. Damit möchte ich sagen dass solange man subjektiv ist es keine Gegebenheit gebe eine andere Person zu gefährden, doch in einer Objektivität eine Gefährdung verhindert werden muss. Man kommt nicht drum herum, die Kontrolle ist zwingend erforderlich. Oder?
 
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Dass die Welt eine Gedankenwelt ist kann ich Dir nicht widersprechen. Die Menschen erleben nun mal die Welt im Form der Gedanken. Überall wo sich der Mensch befindet, sei es ein Kind oder Erwachsener, wird mit Gedanken gespielt. Vielleicht erleben die Menschen die Welt nur in Gedanken?

Ich habe Dich, leider, nicht so ganz verstanden und zwar in Deiner Kernpunkt. Ich habe mir nur einen einzigen Menschen vorgestellt der seine sexuelle Selbstbestimmung auslebt. Und er lebt sie im absolutem Sinne aus, ohne Einschränkung (wer soll ihn schon einschränken?). Siehst Du das auch so?

Bezieht man jetzt die sexuelle Selbstbestimmung des Obigen mit mindestens eine weitere Person, so geht seine Selbstbestimmung nicht verloren, auch wenn die Person oder Personen verneinen es mit zu machen. Woran siehst Du hier eine kausale Hinderung der absoluten sexuellen Selbstbestimmung?

Und wo siehst Du ein Hindernis im kausalem Sinne in der allgemeinen Selbstbestimmung, u.a. angenommen dass die subjektive Person in bergen in einer Hüte wohnt/lebt?

Du z.B. wohnst in Bergen und kannst alles tun was Du möchtest. Keiner kann Dir predigen wie Du Dich verhalten sollst. Du selbst entscheidest. Wie willst Du das Ganze nun auf eine Gesellschaft über übertragen ohne dabei die Kontrolle außer Kraft zu setzen? Funktioniert in einer Gesellschaft nun mal nicht ohne Kontrolle. Damit möchte ich sagen dass solange man subjektiv ist es keine Gegebenheit gebe eine andere Person zu gefährden, doch in einer Objektivität eine Gefährdung verhindert werden muss. Man kommt nicht drum herum, die Kontrolle ist zwingend erforderlich. Oder?
Lieber Gesandter Johannes, wer auch immer dich mir geschickt hat, wenn Du dir darüber klar wirst, dass Hirnwesen, also solche, die eine Organisationszentrale in ihrem Körper entwickeln mussten, um nicht von Naturkräften zermalmt zu werden bei ihren von unbeweglicheren Erscheinungsformen abweichenden Aktivitäten, können die Welt nur mit ihren Gedanken erleben. Mit was sonst? Selbst ein kleiner Dorn zwischen den Zehen verursacht einen schmerzhaften Gedanken, genauso wie das Bild einer leckeren Banane einen wohltuenden auslöst, der allerdings von der Erinnerung gemindert wird, wenn diese Banane nicht auf einem Baum wächst, sondern aus der Hand des Alphatieres.

So gesehen, und mir ist bisher keine andere Sichtweise eingefallen, muß auch der Selbstbefriediger auf Erinnerungen zurückgreifen, die nichts weiter sind als Gedanken. Bekam er zu oft von seiner Mutter eins auf die Finger und vom Vater auf den Arsch, muss der Reiz des Verbotenen stärker sein als die Gefahr, erneut Schmerzreizen ausgesetzt zu sein, damit er sich traut, eine Banane zu schälen. Also ist die Fremdbestimmung, die auf ihn wirkt, zwar nicht momentan "greifbar", aber doch präsent. (Es ging ja um die von dir behauptete Absolutheit!)

Und wenn Du mir nun eine Erscheinungsform der Schöpfung nennst, die absolut alleine mit sich zurecht kommt, losgelöst von allem, was andere Erscheinungsformen an Aktivitäten produzieren, werde ich mich in eine Klapse begeben und [MENTION=403]Timirjasevez[/MENTION] eine Ansichtskarte schreiben.

Ich glaube übrigens,
dass es künftig mehr sexuelle Fremdbestimmung
mit bösen Folgen für Einzelne und unsere Gesellschaft geben wird,
wenn Bürger sich nicht ihrer Macht bewusst wird werden.
Deshalb!
 
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Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, das sei eines Jeden Fantasie ueberlassen.

In Havard wurde ein hochschulweiter Verhaltenskodex zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erstellt.
Darunter fallen u.a. schluepfrige oder sexuelle Anspielung, Witze oder Gesten.

Verhaltenskodex ist ja gut und schoen - doch wie sagten Sie so treffend: Man kann auch uebertreiben.

Und wenn man sich mal die "Sexfallen" in diversen Ländern anschaut, wo dann der fröhliche Tourist oder Urlauber schnell hinter Gittern landen kann, dann muss man nur mit dem Kopf schütteln. Was für kranke Hirne haben sich solche Verbote und Strafen erdacht? Eunuchen? Asexuelle?
Nur eines mal: In Israel kann das Sehen von Pornofilmen mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden, was auch für den Pornokanal in Hotels gilt.
Und die amerikanischen Sitten sind da auch schon recht beachtlich - bescheuert. ;-(((
 
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Unser Umgang mit Sexualität hat sehr viel mit Reizverlagerungen auf Grenzverletzungen zu tun. Zumindest gedanklich sind wir da Affen überlegen. Gut, ich habe noch mit keinem Affen gesprochen. Nachdem die meisten Pornoschinken von Affen gemacht werden, müsste man sie mal fragen, ob sie auch so gerne mit dem Reiz des Verbotenen spielen. Die Bonobos jedenfalls fackeln nicht lange rum. Sie tun's. Durchschnittlich alle eineinhalb Stunden mal, auch um Konflikte zu entkrampfen. Querbeet. Alte mit Jungen, Männchen mit Männchen und Weibchen, Weibchen mit Weibchen und Männchen. Dass einer sein Ding mal in den Auspuff eines Autos gesteckt hat, glaube ich nicht. Ärzte hatten auch schon mal mit einem solcher Phälle zu tun ...

Die Tatortkommissarin Meret Becker antwortete gestern dem Kölschrocker Wolfgang Niedecken und der quirligen Ina Müller in ihrer Hafenkneipenshow auf die Frage aus dem Publikum "Wurdest Du mal schonmal richtig gut angebaggert?"; Ja! Raffiniert! Und Ina Müller fragte sie dann nach ihrer Schilderung, ob sie mit dem Typ dann gefickt hätte. (Ziemlich am Schluss des "Hosen-runter-Bierdeckelverhörs von Inas Nacht ...)

Inzwischen bekennt sich nach einer Entwicklung, die man fast schon Umsturzbefreiung nennen kann, die Menschheit immer offener zur Sexualität, hat aber noch nicht begriffen, dass das, was dabei abläuft, vom Prinzip her das Gleich ist wie bei allen anderen Gemeinsamkeiten. Und deshalb werden auch die Strafgesetze für widerrechtliche Eingriffe in unser Intimleben gerne von Mächtigen genutzt, um Macht auszuüben, Macht zu demonstrieren, statt dem gesellschaftlichen Ziel aller Gemeinsamkeiten zu dienen, die zwangsläufig auch sehr vom Kampf der Geschlechter belastet und motiviert sind.
 
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Lieber Gesandter Johannes, wer auch immer dich mir geschickt hat, wenn Du dir darüber klar wirst, dass Hirnwesen, also solche, die eine Organisationszentrale in ihrem Körper entwickeln mussten, um nicht von Naturkräften zermalmt zu werden bei ihren von unbeweglicheren Erscheinungsformen abweichenden Aktivitäten, können die Welt nur mit ihren Gedanken erleben. Mit was sonst? Selbst ein kleiner Dorn zwischen den Zehen verursacht einen schmerzhaften Gedanken, genauso wie das Bild einer leckeren Banane einen wohltuenden auslöst, der allerdings von der Erinnerung gemindert wird, wenn diese Banane nicht auf einem Baum wächst, sondern aus der Hand des Alphatieres.

So gesehen, und mir ist bisher keine andere Sichtweise eingefallen, muß auch der Selbstbefriediger auf Erinnerungen zurückgreifen, die nichts weiter sind als Gedanken. Bekam er zu oft von seiner Mutter eins auf die Finger und vom Vater auf den Arsch, muss der Reiz des Verbotenen stärker sein als die Gefahr, erneut Schmerzreizen ausgesetzt zu sein, damit er sich traut, eine Banane zu schälen. Also ist die Fremdbestimmung, die auf ihn wirkt, zwar nicht momentan "greifbar", aber doch präsent. (Es ging ja um die von dir behauptete Absolutheit!)

Und wenn Du mir nun eine Erscheinungsform der Schöpfung nennst, die absolut alleine mit sich zurecht kommt, losgelöst von allem, was andere Erscheinungsformen an Aktivitäten produzieren, werde ich mich in eine Klapse begeben und [MENTION=403]Timirjasevez[/MENTION] eine Ansichtskarte schreiben.

Ich glaube übrigens,
dass es künftig mehr sexuelle Fremdbestimmung
mit bösen Folgen für Einzelne und unsere Gesellschaft geben wird,
wenn Bürger sich nicht ihrer Macht bewusst wird werden.
Deshalb!
Ich möchte mit Dir diskutieren und nicht in die Klapse schicken.

Du versuchst das Individuum zu widerlegen. Und das ist unmöglich. Die Informationsverteilung die sich aus 50% der Mutter und aus 50% des Vaters zum einem völlig unabhängigen Individuums entwickelt ist eine neu-erschaffene Form mit einer eigener Aktivität. Als Individuum ist man daher von Eltern völlig unabhängig. Und das Individuum entsteht nun mal nicht durch Gedanke, sondern durch individuelle Handlung der Materie des Vaters, der Mutter und des Kindes. Es entsteht schon zum Zeitpunkt des Individuums eine eigene individuelle Persönlichkeit. Mit Gedanken allein wirst Du ein solches Prozess nie herbeiführen können. Das wäre vergleichbar würdest Du dich hinsetzen und gedanklich versucht eine Gebäude aufzubauen ohne dass Du materielle Einsatzkraft anwendest.

Zu unterscheiden ist daher zwischen interne und externe Selbstbestimmung. Die externe Selbstbestimmung ist nicht die Natürliche, sondern die Visuelle bzw. verfälschte die zum Ziel habe die Selbstbestimmung mindestens eines Anderen zu teilen. Rein juristisch gesehen (im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG) darf in die Selbstbestimmung des Menschen, also seine Würde, nicht angegriffen werden. Etwas anderes ergibt sich aus Art 2 GG und zwar dort wo das Recht eines anderen verletzt wird. Das heißt nichts anderes als dass Du als Individuum deine Selbstbestimmung ausleben kannst und darfst wie Du sie gern hättest, nicht aber wenn Du Zugriff auf die Selbstbestimmung eines mindestens eines Anderen nimmst. Auch das geschieht nicht gedanklich, sondern real-notwendig.

Mag sein dass die Welt gedanklich existieren sein sollte, trotzdem ist selbst diese Gedanke geschützt. Denn letztendlich ist Gedanke eine Form in/durch der Individuen existieren/leben.
 
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Ei Tschi
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Ich möchte mit Dir diskutieren und nicht in die Klapse schicken.
Danke. Da kann ich meine Koffer wieder auspacken.

Du versuchst das Individuum zu widerlegen. Und das ist unmöglich. Die Informationsverteilung die sich aus 50% der Mutter und aus 50% des Vaters zum einem völlig unabhängigen Individuums entwickelt ist eine neu-erschaffene Form mit einer eigener Aktivität. Als Individuum ist man daher von Eltern völlig unabhängig. Und das Individuum entsteht nun mal nicht durch Gedanke, sondern durch individuelle Handlung der Materie des Vaters, der Mutter und des Kindes. Es entsteht schon zum Zeitpunkt des Individuums eine eigene individuelle Persönlichkeit. Mit Gedanken allein wirst Du ein solches Prozess nie herbeiführen können. Das wäre vergleichbar würdest Du dich hinsetzen und gedanklich versucht eine Gebäude aufzubauen ohne dass Du materielle Einsatzkraft anwendest.
Keine andere Erscheinungsform der Schöpfung ist bei seiner Entwicklung so lange und intensiv von seinen Eltern abhängig wie der Mensch. Sie würden bei völliger Unabhängigkeit innerhalb kurzer Zeit ihr Nest so beschmutzen, dass sie darin ersticken würden. Jedes menschliche Individuum ist von der ersten Aktivität seines Bewusstsein von anderen Individuen abhängig, weil schon die Erbinformationen durch Mitwirkung anderer entstanden sind. Wir kleben doch noch immer bei dem von dir behaupteten Absolutheitsanspruch fest, dem ich widerspreche. - Je nachdem, wie unscharf man nun Selbstbestimmung definiert, könnte man freilich irgendwann auch meinen, wir seien überhaupt nicht fremdbestimmt, weil wir einen linken und einen rechten Fuß haben. Und mit diesen Fortbewegungsinstrumenten können wir überall hinlaufen, auch dorthin, wo bestimmt nichts ist ...

Zu unterscheiden ist daher zwischen interne und externe Selbstbestimmung. Die externe Selbstbestimmung ist nicht die Natürliche, sondern die Visuelle bzw. verfälschte die zum Ziel habe die Selbstbestimmung mindestens eines Anderen zu teilen. Rein juristisch gesehen (im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG) darf in die Selbstbestimmung des Menschen, also seine Würde, nicht angegriffen werden. Etwas anderes ergibt sich aus Art 2 GG und zwar dort wo das Recht eines anderen verletzt wird. Das heißt nichts anderes als dass Du als Individuum deine Selbstbestimmung ausleben kannst und darfst wie Du sie gern hättest, nicht aber wenn Du Zugriff auf die Selbstbestimmung eines mindestens eines Anderen nimmst. Auch das geschieht nicht gedanklich, sondern real-notwendig.
Wenn Würde für dich das erste Recht im GG ist, und Art. 2 GG sich bei Rechtsverletzungen wirken darf, müsste der auch den Art. 1, die Würde des Menschen schützen, die für dich ja das erste Menschenrecht ist.

Würde kann kein Recht sein, weil ihr keine greifbare, erfüllbare Pfliccht gegenübersteht. Und Rechte leben nur von Pflichten. Ein Recht ist nur ein Recht, wenn es durch Pflicht erfüllt werden kann. Ansonsten ist es nur eine Hoffnung oder so was in der Art. Doch kann Würde entstehen, wenn sich alle an unsere Gesetze halten. Also ist das Art. 2 GG, nach Meinung aller Rechtsexperten übrigens, das Recht auf Selbstbestimmung, das nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf, die dem Willen des Volkes entsprechen (in Demokratien). Tyrannen, Diktatoren können machen, was sie wollen. Das Recht auf Selbstbestimmung anderer juckt sie nicht, allenfalls um es zu missachten.

Mag sein dass die Welt gedanklich existieren sein sollte, trotzdem ist selbst diese Gedanke geschützt. Denn letztendlich ist Gedanke eine Form in/durch der Individuen existieren/leben.
Na ja. Wenn Terroristen einem das Hirn aus dem Kopf schießen, ist vom Schutz der Gedanken nicht mehr viel da ...

"Mag sein" gefällt mir nicht. Das beinhaltet noch was anderes. Was wäre das bitte?
 
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Ei Tschi
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...
... Ein Richter, der von einer der Prozessparteien Gelder annimmt, dürfte mit ziemlicher Sicherheit als befangen gelten.
Wenn unsere Justiz was taugen würde, hättest Du feststellen müssen, dass der Richter als befangen abzulehnen ist und dieses Prozessrecht auch ohne Wenn und Aber verwirklichbar ist.

...
Was es die Rechtsgüter betrifft: Dazu wird unter anderem sowas wie die Volksgesundheit gezählt. Ist meiner Meinung nach ein schlechter Witz. Die einzigen Rechtsgüter, die in meinen Augen schützenswert sind, sind Individualrechtsgüter.
Auch die "Volksgesundheit" ist ein schützenswertes Gut, das sogar eine Art Rechtsstatus besitzt, weil sich viele Vorschriften darum bemühen, dass das Volk bei guter Gesundheit ist.

Nachdem uns Gruppenmacht so wichtig ist, sind uns auch Kollektivrechte nicht gleichgültig. Ist das Recht auf gute Verkehrswege, eine gesunde Infrastrukur nicht etwas, das niemand vermissen möchte?
 
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Du siehst also absolut kein Problem damit, wenn der Staat seine moralischen Ansichten uneingeschränkt durchsetzen darf? Genau diese Mentalität hat damals zur Kriminalisierung der Homosexualität geführt.
Und du siehst also kein Problem darin, wenn die Juristen ihre Ansichten uneingeschränkt durchsetzen dürfen? Genau diese Einstellung hat übrigens damals zum Paragraphen der Rassenschande geführt, um das Rechtsgut der "Erbgesundheit" oder wie sie das genannt haben, zu schützen.
 
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Danke. Da kann ich meine Koffer wieder auspacken.


Keine andere Erscheinungsform der Schöpfung ist bei seiner Entwicklung so lange und intensiv von seinen Eltern abhängig wie der Mensch. Sie würden bei völliger Unabhängigkeit innerhalb kurzer Zeit ihr Nest so beschmutzen, dass sie darin ersticken würden. Jedes menschliche Individuum ist von der ersten Aktivität seines Bewusstsein von anderen Individuen abhängig, weil schon die Erbinformationen durch Mitwirkung anderer entstanden sind. Wir kleben doch noch immer bei dem von dir behaupteten Absolutheitsanspruch fest, dem ich widerspreche. - Je nachdem, wie unscharf man nun Selbstbestimmung definiert, könnte man freilich irgendwann auch meinen, wir seien überhaupt nicht fremdbestimmt, weil wir einen linken und einen rechten Fuß haben. Und mit diesen Fortbewegungsinstrumenten können wir überall hinlaufen, auch dorthin, wo bestimmt nichts ist ...


Wenn Würde für dich das erste Recht im GG ist, und Art. 2 GG sich bei Rechtsverletzungen wirken darf, müsste der auch den Art. 1, die Würde des Menschen schützen, die für dich ja das erste Menschenrecht ist.

Würde kann kein Recht sein, weil ihr keine greifbare, erfüllbare Pfliccht gegenübersteht. Und Rechte leben nur von Pflichten. Ein Recht ist nur ein Recht, wenn es durch Pflicht erfüllt werden kann. Ansonsten ist es nur eine Hoffnung oder so was in der Art. Doch kann Würde entstehen, wenn sich alle an unsere Gesetze halten. Also ist das Art. 2 GG, nach Meinung aller Rechtsexperten übrigens, das Recht auf Selbstbestimmung, das nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf, die dem Willen des Volkes entsprechen (in Demokratien). Tyrannen, Diktatoren können machen, was sie wollen. Das Recht auf Selbstbestimmung anderer juckt sie nicht, allenfalls um es zu missachten.


Na ja. Wenn Terroristen einem das Hirn aus dem Kopf schießen, ist vom Schutz der Gedanken nicht mehr viel da ...

"Mag sein" gefällt mir nicht. Das beinhaltet noch was anderes. Was wäre das bitte?

Eltern sind so etwa wie eine Kraft die auf ein Ball übertragen wird um das Ball im Rollen zu bringen. Die Selbstbestimmung hat mit Genetik (genau das sprichst Du an) nichts zu tun. Erbinformationen und Vererbung dieser gehören nur zum "Leiden und oder Gabe". Gemäß Bibel vererben die Menschen das Leid und Gabe, nicht aber die Selbstbestimmung. Die Selbstbestimmung ist unantastbar und kann nur das Individuum darüber verfügen (vgl. Menschenwürde i.S. Art. 1 Abs. 1 GG).

Im übrigen hast Du die Selbstbestimmung nicht angesprochen, sondern das freiheitliches recht auf Leben. Und genau das können die Menschen nicht selbst bestimmen. Du kannst dein leben nie verlängern nach deiner Selbstbestimmung, beenden kannst Du das dagegen schon. Das Beenden des Lebens des Menschen ist immer hinter dem Menschen, permanent sucht dieser das leben anzugreifen und oder zu beenden. Es reicht nur dass man sich in einer Lage/Situation befindet und schon geschieht es. Dass A durch B umgebracht wird mangelt es nicht an Selbstbestimmung, es ist Pech dass man sich in einer solchen Lage/Situation vorgefunden/begeben hat.

Wenn A ein Gift zur sich nimmt und sich somit vergiftet, geschieht nicht deshalb weil A es selbstbestimmt hat, sondern geschieht durch die Gegebenheit des Giftes das Leben eines Menschen zu beenden. Wenn ein Terrorist mindestens einen Menschen mordet (Tötung existiert nicht) dann tut er das nicht weil er es so möchte oder weil es der Opfer so will. Sie bestimmen es nicht selbst, sondern die externe Gegebenheit bzw. externe Selbstbestimmung. Diese externe Selbstbestimmung kann Politik, Ideologie, Krankheit oder anderweitigen Gegebenheit (anders: Möglichkeit) sein. Deshalb steht z.B. in die Bibel dass wer einem anderen Grab gräbt selbst hinein fällt.
 
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Sowas ist grobe Fahrlässigkeit in Reinform. In so einem Fall bin ich dagegen, die Allgemeinheit zahlen zu lassen, selbst, wenn der Verletzte sich die Behandlung nicht leisten kann.
Wie steht es dann mit den Folgen eines misslungenen Selbstmordes, oder bei Drogenmissbrauch? Auch grob fahrlässig?

dann einem demütigenden Strafprozess unterwerfen und dann für ein oder zwei Jahre in ein Gefängnis mit Räubern und Schlägern stecken, die jemanden, der Sex mit einem Pferd hatte, natürlich freundlich aufnehmen werden.
Bei Wiki stand, dass sich zwei der Verurteilten umgebracht haben.
Zwei der Verhafteten begingen Selbstmord, mehrere verloren ihre Arbeit.
Das ist wohl der "Preis der Moral".
 
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In dem Fall gab es auch keine Klagen, jedenfalls von keinem der armen, misshandelten Sklaven. Wieso auch? Kein Opfer zeigt sich selbst an, wenn es sich wegen Beihilfe zur eigenen Körperverletzung strafbar gemacht hat. Die hinter einer solchen Verurteilung steckende Logik muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.
Ich kann nicht mal wegen versuchten Mordes an mir selbst verurteilt werden, aber wegen Körperverletzung an mir selbst? Oder nur wegen Beihilfe? Albern.
 
OP
Ei Tschi
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Eltern sind so etwa wie eine Kraft die auf ein Ball übertragen wird um das Ball im Rollen zu bringen. Die Selbstbestimmung hat mit Genetik (genau das sprichst Du an) nichts zu tun. Erbinformationen und Vererbung dieser gehören nur zum "Leiden und oder Gabe". Gemäß Bibel vererben die Menschen das Leid und Gabe, nicht aber die Selbstbestimmung. Die Selbstbestimmung ist unantastbar und kann nur das Individuum darüber verfügen (vgl. Menschenwürde i.S. Art. 1 Abs. 1 GG).

Im übrigen hast Du die Selbstbestimmung nicht angesprochen, sondern das freiheitliches recht auf Leben. Und genau das können die Menschen nicht selbst bestimmen. Du kannst dein leben nie verlängern nach deiner Selbstbestimmung, beenden kannst Du das dagegen schon. Das Beenden des Lebens des Menschen ist immer hinter dem Menschen, permanent sucht dieser das leben anzugreifen und oder zu beenden. Es reicht nur dass man sich in einer Lage/Situation befindet und schon geschieht es. Dass A durch B umgebracht wird mangelt es nicht an Selbstbestimmung, es ist Pech dass man sich in einer solchen Lage/Situation vorgefunden/begeben hat.

Wenn A ein Gift zur sich nimmt und sich somit vergiftet, geschieht nicht deshalb weil A es selbstbestimmt hat, sondern geschieht durch die Gegebenheit des Giftes das Leben eines Menschen zu beenden. Wenn ein Terrorist mindestens einen Menschen mordet (Tötung existiert nicht) dann tut er das nicht weil er es so möchte oder weil es der Opfer so will. Sie bestimmen es nicht selbst, sondern die externe Gegebenheit bzw. externe Selbstbestimmung. Diese externe Selbstbestimmung kann Politik, Ideologie, Krankheit oder anderweitigen Gegebenheit (anders: Möglichkeit) sein. Deshalb steht z.B. in die Bibel dass wer einem anderen Grab gräbt selbst hinein fällt.
Also gut, dann gehe ich halt doch in die Klapse.
 
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Und du siehst also kein Problem darin, wenn die Juristen ihre Ansichten uneingeschränkt durchsetzen dürfen?
Wann habe ich diese Einstellung jemals zum Ausdruck gebracht? :kopfkratz:

Genau diese Einstellung hat übrigens damals zum Paragraphen der Rassenschande geführt, um das Rechtsgut der "Erbgesundheit" oder wie sie das genannt haben, zu schützen.
Klar, und darum teile ich diese Einstellung auch nicht.

Wie steht es dann mit den Folgen eines misslungenen Selbstmordes, oder bei Drogenmissbrauch? Auch grob fahrlässig?
Kann es durchaus sein. Meiner Meinung nach sollten sowohl Selbstmord als auch Drogenkonsum vollends legalisiert werden, das dürfte die Anzahl der Fehlschläge drastisch reduzieren.

Bei Wiki stand, dass sich zwei der Verurteilten umgebracht haben.
Zwei der Verhafteten begingen Selbstmord, mehrere verloren ihre Arbeit.
Das ist wohl der "Preis der Moral".
Ganz richtig, und darum bin ich gegen staatlich vollstreckten Moralismus.

Ich kann nicht mal wegen versuchten Mordes an mir selbst verurteilt werden, aber wegen Körperverletzung an mir selbst? Oder nur wegen Beihilfe? Albern.
In Deutschland nicht, zum Glück. Großbritannien hat leider noch nicht die Memo erhalten, wie absurd so etwas ist.
 
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Also gut, dann gehe ich halt doch in die Klapse.

Siehst Du, das ist Selbstbestimmung, nur dass ich sie anders interpretiere als Du. Verstehst Deiner Auffassung wäre es unzulässig würde ich Dich davon abhalten in die Klapse zu gehen, und ich sagte, man muss hier einspringen um Dich von der Klapse zu bewahren. Das ist eine soziale Gesellschaft oder anders sozialer Kommunismus.
 
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Wenn unsere Justiz was taugen würde, hättest Du feststellen müssen, dass der Richter als befangen abzulehnen ist und dieses Prozessrecht auch ohne Wenn und Aber verwirklichbar ist.
Dem kann ich voll und ganz zustimmen.

Auch die "Volksgesundheit" ist ein schützenswertes Gut, das sogar eine Art Rechtsstatus besitzt, weil sich viele Vorschriften darum bemühen, dass das Volk bei guter Gesundheit ist.
Die Volksgesundheit als eigenständiges, neben der Gesundheit des Individuums stehendes Rechtsgut lehne ich ab. Die Gesundheit des Einzelnen muss Angelegenheit des Einzelnen bleiben; auf keinen Fall darf sie zur Disposition der Allgemeinheit gestellt werden, wie dies im geltenden Betäubungsmittelrecht geschieht.

Nachdem uns Gruppenmacht so wichtig ist, sind uns auch Kollektivrechte nicht gleichgültig. Ist das Recht auf gute Verkehrswege, eine gesunde Infrastrukur nicht etwas, das niemand vermissen möchte?
So etwas sehe ich nicht als Kollektivrecht an. Ich sehe es eigentlich als überhaupt kein Recht an, aber wenn ich es tun würde, dann würde ich es als Individualrecht ansehen.
 

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