Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Sexuelle Fremdbestimmung

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Aber es darf umgekehrt den Autoritätspersonen verwehrt sein. Das ist doch das übliche, der Lehrer darf mit seiner 16jährigen Schülerin keinen Sex haben, sie darf natürlich schon.
Klar dürfen diese Personen Sex mit ihrem Lehrer/Wärter haben, aber dann wird ihr Schatzi unter Umständen einwandern.

Ich wüsste auch nicht wie man das anders regeln sollte.
Indem man bessere Kontrollen einführt, Beziehungen zu Schülern/Strafgefangenen disziplinarrechtlich ahndet und im Übrigen die noch bestehenden Strafvorschriften anwendet, wenn diese im konkreten Fall anwendbar sind.

Doch. Das sollte sie. Die moralische Verwerflichkeit ist ausschlaggebend bei der Strafbarkeit einer Handlung. Was denn sonst?
Zum einen muss die Handlung ein Rechtsgut bedrohen, etwa Eigentum, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer anderen Person oder der Allgemeinheit. Zum anderen darf das Strafrecht nach dem ultima ratio-Gedanken nur dort Anwendung finden, wo die sehr scharfen strafrechtlichen Sanktionen unbedingt notwendig sind. Wenn sich ein Verhalten genauso gut als Ordnungswidrigkeit ahnden lässt bleibt es eben eine Ordnungswidrigkeit.

Was es die Rechtsgüter betrifft: Dazu wird unter anderem sowas wie die Volksgesundheit gezählt. Ist meiner Meinung nach ein schlechter Witz. Die einzigen Rechtsgüter, die in meinen Augen schützenswert sind, sind Individualrechtsgüter.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Klar dürfen diese Personen Sex mit ihrem Lehrer/Wärter haben, aber dann wird ihr Schatzi unter Umständen einwandern.


Indem man bessere Kontrollen einführt, Beziehungen zu Schülern/Strafgefangenen disziplinarrechtlich ahndet und im Übrigen die noch bestehenden Strafvorschriften anwendet, wenn diese im konkreten Fall anwendbar sind.


Zum einen muss die Handlung ein Rechtsgut bedrohen, etwa Eigentum, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer anderen Person oder der Allgemeinheit. Zum anderen darf das Strafrecht nach dem ultima ratio-Gedanken nur dort Anwendung finden, wo die sehr scharfen strafrechtlichen Sanktionen unbedingt notwendig sind. Wenn sich ein Verhalten genauso gut als Ordnungswidrigkeit ahnden lässt bleibt es eben eine Ordnungswidrigkeit.

Was es die Rechtsgüter betrifft: Dazu wird unter anderem sowas wie die Volksgesundheit gezählt. Ist meiner Meinung nach ein schlechter Witz. Die einzigen Rechtsgüter, die in meinen Augen schützenswert sind, sind Individualrechtsgüter.

Tja - wenn ich so deine Beiträge lese, muss ich zwangsläufig an die 70er bis 80er Jahre denken.

Da gab es Kohn-Bendit und Konsorten, die wollten doch glatt ein Pädophilengesetz in den Bundestag einbringen.

Ist Gott sei Dank gescheitert.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Tja - wenn ich so deine Beiträge lese, muss ich zwangsläufig an die 70er bis 80er Jahre denken.

Da gab es Kohn-Bendit und Konsorten, die wollten doch glatt ein Pädophilengesetz in den Bundestag einbringen.

Ist Gott sei Dank gescheitert.
Was zum Teufel soll einvernehmlicher Sex mit Pädophilie zu tun haben? Das ist das langweiligste Dammbruch-Argument dass ich seit langem gelesen habe.
 
Registriert
15 Jan 2015
Zuletzt online:
Beiträge
2.036
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Du hingegen hast dich für ein Verbot von "Hardcore"-SM ausgesprochen, aufgrund der damit möglicherweise einhergehenden Belastung des Sozialwesens.

Wer zahlt schon gerne die Krankenhauskosten fuer Schwule die die Hoden ihres Mitspielers an ein Brett nageln, ich denke da koennte man ueber ein Verbot durchaus diskutieren.
 
Registriert
28 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
12.747
Punkte Reaktionen
14
Punkte
0
Geschlecht
Das es einvernehmlich sein könnte? Darüber kann man sich streiten.

Einmal bist Du der Schützer aller Kinder - und dann anders rum, woher dieser Sinneswandel???

Wenn Papi verlangt, dass Töchterchen "recht lieb sein muss", wird Töchterchen bestimmt nicht widersprechen, auch wenn es dem Kind "komisch vorkommt", was Pappi da macht.

Oder der "gute Onkel" mit Schokolade, da sind die Kinder doch auch freundlich, weil der "gute Onkel" so freundlich ist.

Dein Komment "darüber kann man streiten"? Worüber soll denn z. B. ein 5-jähriges Kind streiten? Über StGB oder BGB???

Kinder sind keine Erwachsenen, die verstehen und begreifen die Welt anders.

Darüber denk mal nach, bevor Du so einen widerlichen Müll verbreitest!
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Wer zahlt schon gerne die Krankenhauskosten fuer Schwule die die Hoden ihres Mitspielers an ein Brett nageln, ich denke da koennte man ueber ein Verbot durchaus diskutieren.
Ich lehne auch hier ein Verbot ab. Sollen die Geschädigten ihre Kosten in dem Fall halt selbst zahlen, damit habe ich überhaupt kein Problem.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Einmal bist Du der Schützer aller Kinder - und dann anders rum, woher dieser Sinneswandel???
Weißt du, was Sarkasmus ist? :traurig:

Wenn Papi verlangt, dass Töchterchen "recht lieb sein muss", wird Töchterchen bestimmt nicht widersprechen, auch wenn es dem Kind "komisch vorkommt", was Pappi da macht.

Oder der "gute Onkel" mit Schokolade, da sind die Kinder doch auch freundlich, weil der "gute Onkel" so freundlich ist.

Dein Komment "darüber kann man streiten"? Worüber soll denn z. B. ein 5-jähriges Kind streiten? Über StGB oder BGB???

Kinder sind keine Erwachsenen, die verstehen und begreifen die Welt anders.

Darüber denk mal nach, bevor Du so einen widerlichen Müll verbreitest!
Habe ich mich jemals für eine Legalisierung von Pädophilie ausgesprochen? Ich habe nur behauptet, dass manche Handlungen, die von manchen als "pädophil" eingestuft werden, einvernehmlich stattfinden können. Sieht man schön in den USA: In manchen Staaten dort können zwei Jugendliche verurteilt werden, weil sie sich gegenseitig "missbrauchen". So etwas ist einvernehmlich, egal, wie sehr manche Leuten versuchen, es als "pädophil" abzustempeln.

Ich habe eine Idee: Les' meine Beiträge in Zukunft etwas gründlicher, bevor du so einen widerlichen Müll™ verbreitest.
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
Zum einen muss die Handlung ein Rechtsgut bedrohen, etwa Eigentum, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer anderen Person oder der Allgemeinheit. Zum anderen darf das Strafrecht nach dem ultima ratio-Gedanken nur dort Anwendung finden, wo die sehr scharfen strafrechtlichen Sanktionen unbedingt notwendig sind. Wenn sich ein Verhalten genauso gut als Ordnungswidrigkeit ahnden lässt bleibt es eben eine Ordnungswidrigkeit.
Ja, das ist eben so ein Schnickschnack, wie ihn sich Juristen ausdenken, die wollen halt auch leben.
 
Registriert
28 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.459
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
In einem Rechtsstaat geht man nicht einfach vom Vorliegen einer Strafbarkeitsvoraussetzung aus. Hier gilt immer noch in dubio pro reo. Wenn auch nur irgendein Zweifel daran besteht, dass die 100 Euro ein Bestechungsgeld darstellen sollten, ist freizusprechen.
Tja, dann besteht eben kein Zweifel.
 
Registriert
20 Mai 2013
Zuletzt online:
Beiträge
3.897
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Unter Bezug auf diese soeben geschlossene Diskussion erlaube ich mir, den von der Redaktion beklagten Mangel zu beseitigen und die Foristengemeinschaft des Psw mit folgendem Diskussionsgegenstand zu penetrieren :giggle::

Wo ist die (Regel)grenze zwischen sexueller Selbst- und Fremdbestimmung?

Unter Bezug auf ein paar interessante Informationen, die in der Kolumne (Fischer im Recht - ZEIT Online) des bekannten Strafrechtlers Prof. Dr. Thomas Fischer entstanden sind, wäre sicherlich auch noch interessant zu erfahren, wo Zeitgenossen den Beginn illegitimer Gewalt nach geiler, nicht nur legitimer Überredungskunst sehen ...


Schade, dass es noch keine akustischen Smileys gibt in Diskussionsforen.

Ich habe die voran gegangene Diskussion nicht verfolgt. Kenne sie nicht. Die Frage aber die Du stellst, kommt mir nicht komplex herüber: alles, was mir zusagt und was ich selbst - freiwillig und vorallem willig - zulasse, ist auch meinerseits gewollt. Genau dort ziehe ich die Grenze für die Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung, zumindest was dieses Thema anbelangt. Das "Problem" ist mir von daher nicht zugänglich. Noch nicht. Ich habe nicht die Zeit, alte Beiträge haufenweise nachzulesen..
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
[...]
Wo ist die (Regel)grenze zwischen sexueller Selbst- und Fremdbestimmung?

[...]

Die Grenze sieht man im Art. 1 und 2 GG. Im übrigen gilt das Selbstbestimmungsrecht soweit grenzenlos. Das Selbstbestimmungsrecht steht unter die Kontrolle des Art. 1 und 2 GG und das ist gut so, sogar sehr sehr sehr erforderlich.

1. Schutz des Rechtes vor unwürdige sexuelle Handlung/en
2. Schutz des Leib- und Lebensrechtes

- Sexuelle Handlung nur zwischen unter Menschen - Menschenwürdige Sexualität.
- Niemand darf im Wege der sexuellen Handlung misshandelt oder sogar ermordet werden.

Dies ist eine staatliche Verpflichtung. Und eine Staat ist seinen Bürger nicht fremd und kann nie eine Fremdbestimmung sein. Der Staat ist eine direkte Kontrolle Die Würde, Leib und Leben zu wahren und gemäß Art. 6 GG die Geburt und Vermehrung zu fordern und fördern.

Erläutere bitte was ihr unter "Fremdbestimmung" versteht. Etwa die Person/en die die Garantie des Staates auf Schutz der Würde, Leib und Leben aufheben wollen/möchten?
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ja, das ist eben so ein Schnickschnack, wie ihn sich Juristen ausdenken, die wollen halt auch leben.
Du siehst also absolut kein Problem damit, wenn der Staat seine moralischen Ansichten uneingeschränkt durchsetzen darf? Genau diese Mentalität hat damals zur Kriminalisierung der Homosexualität geführt.
 
OP
Ei Tschi
Registriert
30 Aug 2013
Zuletzt online:
Beiträge
12.692
Punkte Reaktionen
11
Punkte
0
Website
www.verstaendigung.de
Geschlecht
Die Grenze sieht man im Art. 1 und 2 GG. Im übrigen gilt das Selbstbestimmungsrecht soweit grenzenlos. Das Selbstbestimmungsrecht steht unter die Kontrolle des Art. 1 und 2 GG und das ist gut so, sogar sehr sehr sehr erforderlich.

1. Schutz des Rechtes vor unwürdige sexuelle Handlung/en
2. Schutz des Leib- und Lebensrechtes

- Sexuelle Handlung nur zwischen unter Menschen - Menschenwürdige Sexualität.
- Niemand darf im Wege der sexuellen Handlung misshandelt oder sogar ermordet werden.

Dies ist eine staatliche Verpflichtung. Und eine Staat ist seinen Bürger nicht fremd und kann nie eine Fremdbestimmung sein. Der Staat ist eine direkte Kontrolle Die Würde, Leib und Leben zu wahren und gemäß Art. 6 GG die Geburt und Vermehrung zu fordern und fördern.

Erläutere bitte was ihr unter "Fremdbestimmung" versteht. Etwa die Person/en die die Garantie des Staates auf Schutz der Würde, Leib und Leben aufheben wollen/möchten?
Es gibt keine absolute Selbstbestimmung, weil es nicht das Geringste gibt auf der Welt, was autonom geschieht.

Komplexe Systeme verhalten sich so, wie das der Bestimmung all seiner Teile entspricht. Beispielsweise der menschliche Körper. Er wird in der Regel nichts tun, was seine Existenz gefährdet, und was er tut, ist auf höchste Effizienz ausgerichtet. Wenn alles so funktioniert, wie von der Natur programmiert. (Das klappt bei modernen Vernunftwesen und Ausrutschern zu allen Zeiten natürlich nur eingeschränkt oder gar nicht mehr. Und das verschafft uns dann z. B. das Vergnügen, mit Alkoholikern und "fetten Säcken" zusammenleben zu dürfen.)

Fremdbestimmung ist die Einschränkung der Selbstbestimmung anderer. Die darf in demokratischen Systemen nur über den in Gesetzen formulierten "Willen des Volkes" erfolgen. Die Kontrolle darüber sollten Juristen sicherstellen. Doch sind Juristen auch nur Menschen und tun, was ihnen gefällt, wenn sie nicht kontrolliert werden. Z. B. zu viel über andere bestimmen. Das macht Spaß. Macht ist das Mittel schlechthin, um an genug Wohlgefühle zu kommen. Unser Regelwerk (GG = Fundament) ist nur das Papier, auf dem steht, wie es funktionieren soll. Den Staat als Garant für Recht, Gerechtigkeit und weitgehende Selbstbestimmung, die nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf, gibt es nicht. Der Staat ist ein Konstrukt in den Köpfen vieler, die zu faul und zu dumm sind, sich gegen mächtiges Unrecht zu wehren. Deshalb ist auch den allerwenigsten bekannt, dass der Art. 2 GG das allgemeine Recht auf Selbstbestimmung garantiert und auch der Ohnmächtigste damit jegliche machtvolle Fremdbestimmung auf das Ma§ reduzieren kann, das unsere Rechtsordnung als ultimativen Rahmen menschlicher Kreativität und Leistungsfähigkeit für alle vorgibt.
 
Registriert
15 Jan 2015
Zuletzt online:
Beiträge
2.036
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ich lehne auch hier ein Verbot ab. Sollen die Geschädigten ihre Kosten in dem Fall halt selbst zahlen, damit habe ich überhaupt kein Problem.

Ja, das waere eine vernueftige Loesung, immer vorausgesezt die SM Leute haben alle das Geld fuer diverse Behandlungen. Leider werden viele das Geld einfach nicht haben, die meisten, denn mitunter kann medizinische Behandlung teuer werden. Wenn ein Schwuler sich von einem Hengst besteigen laesst, und dadurch schwere innere Verletzungen erleidet, was tatsaechlich mal passiert ist, dann kann die Behandlung schnell einen 6-stelligen Betrag kosten, vorausgesetzt der Perverse ist noch zu retten.

Deswegen werden SM Handlungen in Grossbritannien, die die Gesundheit verletzen als 'against public policy' eingestuft, und gerichtlich verfolgt, siehe den Spanner Case (R v Brown).

http://de.wikipedia.org/wiki/R_v_Brown

Desto mehr Spass machen sie dann natuerlich.
 

taz

Frischling
Registriert
20 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
7.634
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
--
Ja, das waere eine vernueftige Loesung, immer vorausgesezt die SM Leute haben alle das Geld fuer diverse Behandlungen. Leider werden viele das Geld einfach nicht haben, die meisten, denn mitunter kann medizinische Behandlung teuer werden. Wenn ein Schwuler sich von einem Hengst besteigen laesst, und dadurch schwere innere Verletzungen erleidet, was tatsaechlich mal passiert ist, dann kann die Behandlung schnell einen 6-stelligen Betrag kosten, vorausgesetzt der Perverse ist noch zu retten.

Deswegen werden SM Handlungen in Grossbritannien, die die Gesundheit verletzen als 'against public policy' eingestuft, und gerichtlich verfolgt, siehe den Spanner Case (R v Brown).

http://de.wikipedia.org/wiki/R_v_Brown

Desto mehr Spass machen sie dann natuerlich.

seltsam das es soetwas gibt in der vernuenftigen sm wird alles schriftl fixiert und geschied im absoluten einvernehmen.
da gibt es keine klagen.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Ja, das waere eine vernueftige Loesung, immer vorausgesezt die SM Leute haben alle das Geld fuer diverse Behandlungen. Leider werden viele das Geld einfach nicht haben, die meisten, denn mitunter kann medizinische Behandlung teuer werden. Wenn ein Schwuler sich von einem Hengst besteigen laesst, und dadurch schwere innere Verletzungen erleidet, was tatsaechlich mal passiert ist, dann kann die Behandlung schnell einen 6-stelligen Betrag kosten, vorausgesetzt der Perverse ist noch zu retten.
Okay. Wieso sollte ich die medizinische Behandlung von jemandem bezahlen, der Sex mit einem Pferd hat? Es ist nicht so, als wäre das ein kleiner Ausrutscher, wie er jederzeit mal passieren kann, auch im Kontext sadomasochistischer Praktiken. Wir reden hier von Sex mit einem verdammten Pferd. Sowas ist grobe Fahrlässigkeit in Reinform. In so einem Fall bin ich dagegen, die Allgemeinheit zahlen zu lassen, selbst, wenn der Verletzte sich die Behandlung nicht leisten kann.

Und bevor mir jetzt jemand damit kommt, dass der arme Zoophile dann sterben könnte: Das weiß ich schon. Was bin ich nicht für ein schrecklicher Mensch? Ein wahrer Menschenfreund würde den Zoophilen schließlich mit den Jahresgehältern von gut 10 armen Lohnarbeitern gesund pflegen lassen, dann einem demütigenden Strafprozess unterwerfen und dann für ein oder zwei Jahre in ein Gefängnis mit Räubern und Schlägern stecken, die jemanden, der Sex mit einem Pferd hatte, natürlich freundlich aufnehmen werden.

Aber ich bin der Böse. :giggle:

Deswegen werden SM Handlungen in Grossbritannien, die die Gesundheit verletzen als 'against public policy' eingestuft, und gerichtlich verfolgt, siehe den Spanner Case (R v Brown).

http://de.wikipedia.org/wiki/R_v_Brown
Habe dazu eine Kritik gefunden. Hier der Originalwortlaut aus dem Blog:
This statement - especially the use of the words "cult" and "evil" - brings into question the objectivity of Lord Templeman's judgement. Did he apply the law to the facts of the case and therefore find an answer to the legal issue; or did he apply his own morality to the legal issue, find an answer, and then attempt to use the law to support it? Yes, on hearing a description of some of the activities which the appellants performed, it would be very difficult for an ordinary person not to feel an amount of revulsion. However, judges should leave such feelings at the courtroom door.
Offenbar bin ich nicht die einzige Person, die bei diesem Urteil das Gefühl beschlichen hat, dass der gute Lord Templeman ein klein wenig ergebnisorientiert vorgegangen ist. Vor so etwas habe ich keinen Respekt, ebenso wenig wie vor Menschen, die ihre sittlichen Anschauungen mit Waffengewalt durchsetzen.

Desto mehr Spass machen sie dann natuerlich.
Klar, bis man im Gefängnis landet, weil man es wagt, vom eigenen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung Gebrauch zu machen.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
seltsam das es soetwas gibt in der vernuenftigen sm wird alles schriftl fixiert und geschied im absoluten einvernehmen.
da gibt es keine klagen.
In dem Fall gab es auch keine Klagen, jedenfalls von keinem der armen, misshandelten Sklaven. Wieso auch? Kein Opfer zeigt sich selbst an, wenn es sich wegen Beihilfe zur eigenen Körperverletzung strafbar gemacht hat. Die hinter einer solchen Verurteilung steckende Logik muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen.

Nein, bei R v Brown ist die Regierung selbst tätig geworden. Denn offenbar haben die Beamten beim Scotland Yard um 1993 keine wichtigen Probleme, aber dafür jede Menge Freizeit und Steuergelder gehabt.
 
Registriert
28 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
6.952
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Es gibt keine absolute Selbstbestimmung, weil es nicht das Geringste gibt auf der Welt, was autonom geschieht.

Komplexe Systeme verhalten sich so, wie das der Bestimmung all seiner Teile entspricht. Beispielsweise der menschliche Körper. Er wird in der Regel nichts tun, was seine Existenz gefährdet, und was er tut, ist auf höchste Effizienz ausgerichtet. Wenn alles so funktioniert, wie von der Natur programmiert. (Das klappt bei modernen Vernunftwesen und Ausrutschern zu allen Zeiten natürlich nur eingeschränkt oder gar nicht mehr. Und das verschafft uns dann z. B. das Vergnügen, mit Alkoholikern und "fetten Säcken" zusammenleben zu dürfen.)

Fremdbestimmung ist die Einschränkung der Selbstbestimmung anderer. Die darf in demokratischen Systemen nur über den in Gesetzen formulierten "Willen des Volkes" erfolgen. Die Kontrolle darüber sollten Juristen sicherstellen. Doch sind Juristen auch nur Menschen und tun, was ihnen gefällt, wenn sie nicht kontrolliert werden. Z. B. zu viel über andere bestimmen. Das macht Spaß. Macht ist das Mittel schlechthin, um an genug Wohlgefühle zu kommen. Unser Regelwerk (GG = Fundament) ist nur das Papier, auf dem steht, wie es funktionieren soll. Den Staat als Garant für Recht, Gerechtigkeit und weitgehende Selbstbestimmung, die nur durch Gesetze eingeschränkt werden darf, gibt es nicht. Der Staat ist ein Konstrukt in den Köpfen vieler, die zu faul und zu dumm sind, sich gegen mächtiges Unrecht zu wehren. Deshalb ist auch den allerwenigsten bekannt, dass der Art. 2 GG das allgemeine Recht auf Selbstbestimmung garantiert und auch der Ohnmächtigste damit jegliche machtvolle Fremdbestimmung auf das Ma§ reduzieren kann, das unsere Rechtsordnung als ultimativen Rahmen menschlicher Kreativität und Leistungsfähigkeit für alle vorgibt.
Die Selbstbestimmung besteht aus "Tun" und "Unterlassen". Du möchtest aber nur das "Tun" haben, und das funktioniert nun mal nicht. Das "Tun" und "Unterlassen" sind Bestandteil der Selbstbestimmung und können nur gemeinsam, will man die Zwang vermeiden, ausgeübt werden.

Das Grundgesetz unterscheidet daher zwischen das Recht es tun zu dürfen und das Recht es zu unterlassen. Deshalb erklären die Bundesrichter dass alles erlaubt was nicht verboten ist und nicht umgekehrt.

Es gibt nun mal Sexuellfähigen und Sexuellunfähigen. Für Sexuellunfähigen springt der Staat zur Seite um die Selbstbestimmung des Sexuellunfähigen zu verwirklichen, spricht: das Recht auf die sexuelle Freiheit, Menschenwürde, Leib und Leben zu verwirklichen. Es umfasst somit eine absolute sexuelle Selbstbestimmung.

Keine absolute sexuelle Selbstbestimmung wäre es, hätte der Staat den/die Sexuellunfähige/n auf sich selbst bzw. allein gelassen. Du siehst es hoffentlich jetzt dass Du nur gedanklich (leben in einer Gedankenwelt) glaubst/denkst keine absolute sexuelle Selbstbestimmung zu haben, obwohl Du sie doch hast ...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Putins Kriegserklaerung?
Besser beim Original bleiben. Und nicht beim vom Aldi-Konzern eingekauften...
Witze, Humor, Jokes, Fun...
Sitzen zwei Raben auf dem Dach des Vatikan. Sagt einer zum Anderen: Was unser einer...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Sektor für Sektor
Oben