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Muhahahaha:
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Dr. Dr. Rainer Rahn - AfD
· 20 Std. ·
Guten Morgen liebe Hessen,
Kürzlich titelte die BILD-Zeitung: „Gericht kippt Sanktionen – Deutschlands faulster Arbeitsloser jubelt: Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“. Markus M. bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Miete zahlt ebenfalls der Staat: „Kein Bock auf Arbeit ... aber der Staat zahlt und zahlt!“ (1) Was war passiert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage vorher entschieden, dass die Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht hatte zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des Regelbedarfs bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht beanstandet, aber die darüber hinausgehenden Kürzungen für verfassungswidrig erklärt (2). Dies bedeutet, dass auch bei dauernder Weigerung eines Arbeitslosen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die Zahlungen nur um maximal 30 % gekürzt werden dürfen. Bislang sah das System drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger Auflagen missachteten, also z.B. eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnten. Als erste Stufe wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt, bei Wiederholung um 60 % und bei weiteren Pflichtverletzungen erfolgte eine komplette Streichung der Zahlungen (3).
Für „Deutschlands faulsten Arbeitslosen“ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: „Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“ (1). Und so kann er weiterhin völlig leistungslos seinen Unterhalt vom Staat beziehen. Und so wie er denken sicher einige andere auch und fragen sich, warum sie arbeiten sollen, wenn sie auch ohne Arbeit ein regelmäßiges Einkommen haben, das möglicherweise nicht einmal geringer ist als wenn sie arbeiten würden.
Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt. Zunächst sind Transferzahlungen nur für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen: Menschen, die krank oder behindert sind oder deshalb nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder oder älteren Angehörigen kümmern müssen. Aber nicht für solche, die nicht arbeiten wollen oder die erkannt haben, dass sie ohne Arbeit genauso viel erhalten können wie mit Arbeit.
Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Gemeint ist damit, dass jeder sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen muss. Und tatsächlich muss für alles, was ein Transferempfänger erhält, irgendjemand arbeiten. Und so ist es äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist.
Und es ist auch ganz offensichtlich, dass der Sozialstaat nur solange funktioniert, wie es genügend Arbeitende und Zahlende gibt, um die Nicht-Arbeitenden zu unterhalten. Und dass der Sozialstaat dann kollabiert, wenn das Zahlenverhältnis von Transferempfänger und Zahlenden eine bestimmten Wert überschreitet.
Ihr Rainer Rahn
Landtagsabgeordneter
(1) https://www.bild.de/bild-plus/news/...r-hartz-iv-auf-dem-silbert-65867524.bild.html
(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
(3) https://www.focus.de/finanzen/recht...wichtigsten-hartz-iv-urteile_id_10183654.html
Dr. Dr. Rainer Rahn - AfD
· 20 Std. ·
Guten Morgen liebe Hessen,
Kürzlich titelte die BILD-Zeitung: „Gericht kippt Sanktionen – Deutschlands faulster Arbeitsloser jubelt: Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“. Markus M. bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Miete zahlt ebenfalls der Staat: „Kein Bock auf Arbeit ... aber der Staat zahlt und zahlt!“ (1) Was war passiert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage vorher entschieden, dass die Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht hatte zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des Regelbedarfs bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht beanstandet, aber die darüber hinausgehenden Kürzungen für verfassungswidrig erklärt (2). Dies bedeutet, dass auch bei dauernder Weigerung eines Arbeitslosen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die Zahlungen nur um maximal 30 % gekürzt werden dürfen. Bislang sah das System drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger Auflagen missachteten, also z.B. eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnten. Als erste Stufe wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt, bei Wiederholung um 60 % und bei weiteren Pflichtverletzungen erfolgte eine komplette Streichung der Zahlungen (3).
Für „Deutschlands faulsten Arbeitslosen“ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: „Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“ (1). Und so kann er weiterhin völlig leistungslos seinen Unterhalt vom Staat beziehen. Und so wie er denken sicher einige andere auch und fragen sich, warum sie arbeiten sollen, wenn sie auch ohne Arbeit ein regelmäßiges Einkommen haben, das möglicherweise nicht einmal geringer ist als wenn sie arbeiten würden.
Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt. Zunächst sind Transferzahlungen nur für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen: Menschen, die krank oder behindert sind oder deshalb nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder oder älteren Angehörigen kümmern müssen. Aber nicht für solche, die nicht arbeiten wollen oder die erkannt haben, dass sie ohne Arbeit genauso viel erhalten können wie mit Arbeit.
Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Gemeint ist damit, dass jeder sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen muss. Und tatsächlich muss für alles, was ein Transferempfänger erhält, irgendjemand arbeiten. Und so ist es äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist.
Und es ist auch ganz offensichtlich, dass der Sozialstaat nur solange funktioniert, wie es genügend Arbeitende und Zahlende gibt, um die Nicht-Arbeitenden zu unterhalten. Und dass der Sozialstaat dann kollabiert, wenn das Zahlenverhältnis von Transferempfänger und Zahlenden eine bestimmten Wert überschreitet.
Ihr Rainer Rahn
Landtagsabgeordneter
(1) https://www.bild.de/bild-plus/news/...r-hartz-iv-auf-dem-silbert-65867524.bild.html
(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
(3) https://www.focus.de/finanzen/recht...wichtigsten-hartz-iv-urteile_id_10183654.html
Zu viel Text für ein Bild des Tages.
Wer nicht hüpft, ist Nahzieh!
Fette Leute fallen eben einfacher.
Fette Leute fallen eben einfacher.