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Le Bon

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Voll korrekt!;)

Muhahahaha:

 
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Wolfgang Langer

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Dr. Dr. Rainer Rahn - AfD
· 20 Std. ·

Guten Morgen liebe Hessen,

Kürzlich titelte die BILD-Zeitung: „Gericht kippt Sanktionen – Deutschlands faulster Arbeitsloser jubelt: Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“. Markus M. bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Miete zahlt ebenfalls der Staat: „Kein Bock auf Arbeit ... aber der Staat zahlt und zahlt!“ (1) Was war passiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage vorher entschieden, dass die Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht hatte zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des Regelbedarfs bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht beanstandet, aber die darüber hinausgehenden Kürzungen für verfassungswidrig erklärt (2). Dies bedeutet, dass auch bei dauernder Weigerung eines Arbeitslosen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die Zahlungen nur um maximal 30 % gekürzt werden dürfen. Bislang sah das System drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger Auflagen missachteten, also z.B. eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnten. Als erste Stufe wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt, bei Wiederholung um 60 % und bei weiteren Pflichtverletzungen erfolgte eine komplette Streichung der Zahlungen (3).

Für „Deutschlands faulsten Arbeitslosen“ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: „Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“ (1). Und so kann er weiterhin völlig leistungslos seinen Unterhalt vom Staat beziehen. Und so wie er denken sicher einige andere auch und fragen sich, warum sie arbeiten sollen, wenn sie auch ohne Arbeit ein regelmäßiges Einkommen haben, das möglicherweise nicht einmal geringer ist als wenn sie arbeiten würden.

Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt. Zunächst sind Transferzahlungen nur für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen: Menschen, die krank oder behindert sind oder deshalb nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder oder älteren Angehörigen kümmern müssen. Aber nicht für solche, die nicht arbeiten wollen oder die erkannt haben, dass sie ohne Arbeit genauso viel erhalten können wie mit Arbeit.

Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Gemeint ist damit, dass jeder sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen muss. Und tatsächlich muss für alles, was ein Transferempfänger erhält, irgendjemand arbeiten. Und so ist es äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist.

Und es ist auch ganz offensichtlich, dass der Sozialstaat nur solange funktioniert, wie es genügend Arbeitende und Zahlende gibt, um die Nicht-Arbeitenden zu unterhalten. Und dass der Sozialstaat dann kollabiert, wenn das Zahlenverhältnis von Transferempfänger und Zahlenden eine bestimmten Wert überschreitet.

Ihr Rainer Rahn
Landtagsabgeordneter

(1) https://www.bild.de/bild-plus/news/...r-hartz-iv-auf-dem-silbert-65867524.bild.html

(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

(3) https://www.focus.de/finanzen/recht...wichtigsten-hartz-iv-urteile_id_10183654.html
 

Nora

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Dr. Dr. Rainer Rahn - AfD
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Guten Morgen liebe Hessen,

Kürzlich titelte die BILD-Zeitung: „Gericht kippt Sanktionen – Deutschlands faulster Arbeitsloser jubelt: Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“. Markus M. bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Miete zahlt ebenfalls der Staat: „Kein Bock auf Arbeit ... aber der Staat zahlt und zahlt!“ (1) Was war passiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage vorher entschieden, dass die Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht hatte zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des Regelbedarfs bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht beanstandet, aber die darüber hinausgehenden Kürzungen für verfassungswidrig erklärt (2). Dies bedeutet, dass auch bei dauernder Weigerung eines Arbeitslosen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die Zahlungen nur um maximal 30 % gekürzt werden dürfen. Bislang sah das System drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger Auflagen missachteten, also z.B. eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnten. Als erste Stufe wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt, bei Wiederholung um 60 % und bei weiteren Pflichtverletzungen erfolgte eine komplette Streichung der Zahlungen (3).

Für „Deutschlands faulsten Arbeitslosen“ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: „Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“ (1). Und so kann er weiterhin völlig leistungslos seinen Unterhalt vom Staat beziehen. Und so wie er denken sicher einige andere auch und fragen sich, warum sie arbeiten sollen, wenn sie auch ohne Arbeit ein regelmäßiges Einkommen haben, das möglicherweise nicht einmal geringer ist als wenn sie arbeiten würden.

Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt. Zunächst sind Transferzahlungen nur für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen: Menschen, die krank oder behindert sind oder deshalb nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder oder älteren Angehörigen kümmern müssen. Aber nicht für solche, die nicht arbeiten wollen oder die erkannt haben, dass sie ohne Arbeit genauso viel erhalten können wie mit Arbeit.

Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Gemeint ist damit, dass jeder sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen muss. Und tatsächlich muss für alles, was ein Transferempfänger erhält, irgendjemand arbeiten. Und so ist es äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist.

Und es ist auch ganz offensichtlich, dass der Sozialstaat nur solange funktioniert, wie es genügend Arbeitende und Zahlende gibt, um die Nicht-Arbeitenden zu unterhalten. Und dass der Sozialstaat dann kollabiert, wenn das Zahlenverhältnis von Transferempfänger und Zahlenden eine bestimmten Wert überschreitet.

Ihr Rainer Rahn
Landtagsabgeordneter

(1) https://www.bild.de/bild-plus/news/...r-hartz-iv-auf-dem-silbert-65867524.bild.html

(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

(3) https://www.focus.de/finanzen/recht...wichtigsten-hartz-iv-urteile_id_10183654.html

Interessant mal zu sehen, wie manipuliert wird. Markus M. wer ist er? Eine fiktive erfundene Person die man gerne heranzieht, als Arbeitsscheu und Schmarotzer. Wie viele Markus M.s gibt es denn?
Die Realität sieht doch so aus, daß es viele kalt erwischt, Firmen die schließen oder Massenentlassungen vornehmen und man plötzlich ohne Existenzsicherung da steht, aber die Kosten weiterlaufen und auf dieser Ebene werden es immer mehr werden. Mit diesen Sanktionen hatte man ein wunderbares Mittel, Menschen mit einer Ausbildung und qualifiziert in die beschissensten und schlecht bezahltesten Job zu zwingen oder an sinnlose Kurse teilzunehmen lassen, sie zu drangsalieren und ihnen die Würde zu nehmen.
Es ist ja nicht so, daß kein Geld da wäre, man schmeißt es aus dem Fenster anderen hinterher, wie z.B. die Entwicklungshilfe für China, Millionen von Wirtschaftsmigranten, stopft sich die eigenen Taschen voll, plündert die Rentenkassen usw.

Laßt euch nicht verarschen, nur weil es ein paar asoziale Elemente wie Markus M. gibt, daß sind Ausnahmen. Mit der Agenda von Schröder, Müntefering und Konsorten, hat man sich für die Menschen Leiharbeiter Firmen, Minijobs, Niedriglohnsektor und viele andere Sanktionen ausgedacht, wo die Wirtschaft profitiert hat. Sie haben ihre Gewinne auf Schwarzgeldkonten versteckt und die Verluste weitergegeben.

Dieses Ausbeutersystem ist menschenverachtend und zerstört das Leben. Was es braucht ist Bewußtsein und einen freien Geist, um all das zu erkennen und sich daraus zu befreien. Statt Neid, Hass, Gier, Urteilen, in die Liebe gehen und erkennen was diese Parasiten und Wesen uns antun. Das gilt für alle Völker auf dieser Erde, bevor alle zu Zombies mutieren.

Schreibt doch mal etwas positives, wo ihr Erfolg gehabt habt, was ihr schönes erlebt habt, was ihr euch aus tiefsten Herzen wünschen würdet, vielleicht wird es sich erfüllen.

Wir haben ungeheure Energiewellen. Bei vielen brechen plötzlich starke Schmerzen an verschiedenen Stellen aus, starke Gefühlsschwankungen und andere Symptome, die auch wieder verschwinden. Was kann ich tun um wieder in die Balance zu kommen. Was passiert da gerade. Warum geht so viel in meiner Umgebung in die Brüche, stellt sich als nicht mehr Lebenswert heraus, Familienmitglieder oder Freunde werden schwer krank, andere verlieren ihre ganze Existenz. Alte Glaubenssätze und Verhaltensmuster greifen nicht mehr. Eine Sehnsucht nach Freiheit und Reinigung vom Alten entsteht.

Das ist es was viele bewegt und nicht Marus M., um negative Stimmung zu machen.

Ist nur das was ich wahrnehme.
 

imho

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Guten Morgen liebe Hessen,

Kürzlich titelte die BILD-Zeitung: „Gericht kippt Sanktionen – Deutschlands faulster Arbeitsloser jubelt: Jetzt gibt‘s Hartz IV auf dem Silbertablett!“. Markus M. bezieht seit Jahren Hartz IV, seine Miete zahlt ebenfalls der Staat: „Kein Bock auf Arbeit ... aber der Staat zahlt und zahlt!“ (1) Was war passiert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Tage vorher entschieden, dass die Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind. Das Gericht hatte zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des Regelbedarfs bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht beanstandet, aber die darüber hinausgehenden Kürzungen für verfassungswidrig erklärt (2). Dies bedeutet, dass auch bei dauernder Weigerung eines Arbeitslosen, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die Zahlungen nur um maximal 30 % gekürzt werden dürfen. Bislang sah das System drei Sanktionsstufen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger Auflagen missachteten, also z.B. eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnten. Als erste Stufe wurde der Regelsatz um 30 % gekürzt, bei Wiederholung um 60 % und bei weiteren Pflichtverletzungen erfolgte eine komplette Streichung der Zahlungen (3).

Für „Deutschlands faulsten Arbeitslosen“ eine gute Nachricht. Der gelernte Fernmeldetechniker (55) ist seit 20 Jahren arbeitslos, hat aber keine Lust zu arbeiten: „Ich bin Facharbeiter. Für Mindestlohn rühre ich nicht mal den kleinen Finger“ (1). Und so kann er weiterhin völlig leistungslos seinen Unterhalt vom Staat beziehen. Und so wie er denken sicher einige andere auch und fragen sich, warum sie arbeiten sollen, wenn sie auch ohne Arbeit ein regelmäßiges Einkommen haben, das möglicherweise nicht einmal geringer ist als wenn sie arbeiten würden.

Politik und Verfassungsgericht haben hier ein völlig falsches Signal gesetzt. Zunächst sind Transferzahlungen nur für diejenigen gedacht, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen: Menschen, die krank oder behindert sind oder deshalb nicht arbeiten können, weil sie sich um ihre Kinder oder älteren Angehörigen kümmern müssen. Aber nicht für solche, die nicht arbeiten wollen oder die erkannt haben, dass sie ohne Arbeit genauso viel erhalten können wie mit Arbeit.

Das Urteil fördert aber auch eine weit verbreitete Einstellung: der Sozialstaat hat die Pflicht, für alle zu sorgen und jedem Wohnung, Essen und medizinische Versorgung zu finanzieren hat. Dabei steht schon in der Bibel (1. Mose 3, 19): „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen“. Gemeint ist damit, dass jeder sich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen muss. Und tatsächlich muss für alles, was ein Transferempfänger erhält, irgendjemand arbeiten. Und so ist es äußerst unsozial und parasitär, wenn jemand, der eigentlich arbeiten könnte, Transferleistungen bezieht, weil es bequemer ist.

Und es ist auch ganz offensichtlich, dass der Sozialstaat nur solange funktioniert, wie es genügend Arbeitende und Zahlende gibt, um die Nicht-Arbeitenden zu unterhalten. Und dass der Sozialstaat dann kollabiert, wenn das Zahlenverhältnis von Transferempfänger und Zahlenden eine bestimmten Wert überschreitet.

Ihr Rainer Rahn
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(1) https://www.bild.de/bild-plus/news/...r-hartz-iv-auf-dem-silbert-65867524.bild.html

(2) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

(3) https://www.focus.de/finanzen/recht...wichtigsten-hartz-iv-urteile_id_10183654.html

Zu viel Text für ein Bild des Tages.
 

Wolfgang Langer

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Handy-ZEUGNIS für Klima-Freitags-HüpferINNEN!

;)
 

ZillerThaler

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Ich vermute, der ist hier User!​
 

Titanic deckchair

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Weihnachtsmarkt in Essen - Tannenbäum aus Beton zwecks Terrorschutz - Deutschland heute!!



Ja, die schlechte Gestaltung der Anti-Terror-Weihnachtsmarktsperren sind das Hauptproblem dieser Zeit. Wären sie schön und hochdekorativ, würde man sich gleich viel besinnlicher fühlen, wenn der Islamist mit Kalaschnikow seine schmalen Hüften durch die Betonsperren schwingt, um danach den Abzug zu drücken.
 
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