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Will die CDU beim Mindestlohn dem Betrug Tür und Tor öffenen?
Jedes ordentlich geführtes Unternehmen dokumentiert die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer.
Man will ja Kontrolle, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auch umfänglich ableistet.
Jetzt wehren sich „ Arbeitgeber“ gegen die Dokumentationspflicht.
Bei der Obst- und Gemüse- Ernte werden Arbeiter nach Kisten also nach Menge bezahlt.
Bei der Bei der Gebäudereinigung Branche –auch bei sehr namhaften Auftraggebern- nach Fläche.
Warum das wohl so ist?
Zitat aus:
http://www.ahgz.de/branchenpolitik/merkel-will-kleine-betriebe-entlasten,200012218707.html
Merkel will kleine Betriebe entlasten
21. Januar 2015
GREIFSWALD. Bundeskanzlerin Angela Merkel will kleine Unternehmen beim Mindestlohn bürokratisch entlasten. "Wir gucken uns das jetzt drei Monate an, und dann überlegen wir, wo wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müssen", sagte Merkel am Dienstagabend bei einer CDU-Veranstaltung in Greifswald.
Gerade kleinen Unternehmen wolle die CDU das das Leben nicht zu einer "dauerhaften bürokratischen Herausforderung machen", so Merkel. Die Union erhöhe zudem den Druck auf Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Dokumentationspflichten für die Arbeitszeiten zu lockern.
Der Parlamentskreis Mittelstand innerhalb der CDU/CSU werde Anfang Februar in der Unionsfraktion einen Antrag stellen, bei dem abgestimmt werden soll, ob die Dokumentationspflicht nur für einen monatlichen Lohn in Höhe von bis zu 1900 Euro gelten soll, berichtet die Zeitung weiter. Auch Minijobber sollten davon ausgenommen werden. Die SPD sieht hingegen keinen Bedarf für Nachbesserungen.
Kritik von Michaela Rosenberger
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, kritisiert das Zugeständnis von Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Wirtschaftsflügel der Union, man werde den Firmen hinsichtlich der Dokumentationspflicht von Minijobs entgegenkommen. „Das, was die Bundeskanzlerin der Wirtschaft da vollmundig als Abbau von Bürokratie in Aussicht stellt, ist doch nichts anderes als eine Aushebelung des Mindestlohns und letztlich eine Einladung zu noch mehr Schwarzarbeit. Wenn Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten nicht erfasst werden müssten, dann wäre eine Überprüfung des Mindestlohns nicht mehr möglich, denn auch 450-Euro-Kräfte haben unregelmäßige Arbeitszeiten und müssen Mehrarbeit leisten."
Rosenberger weiter: "Die Folgen wären klar: Die Arbeitgeber würden diese Chance zur Umgehung des Mindestlohns mit Kusshand annehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten dann mehr Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag steht, so dass sie gar keine Chance mehr haben, auf 8,50 Euro pro Stunde zu kommen. Das kann so nicht gewollt sein! Zudem war es in Branchen wie dem Gastgewerbe, die durch flexible Arbeitszeiten gekennzeichnet sind, schon immer notwendig, Arbeitszeiten zu dokumentieren, um die Beschäftigten korrekt zu entlohnen. Warum dies nun eine Mehrbelastung darstellen soll, erschließt sich uns nicht.“ sr/lef
Jedes ordentlich geführtes Unternehmen dokumentiert die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer.
Man will ja Kontrolle, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auch umfänglich ableistet.
Jetzt wehren sich „ Arbeitgeber“ gegen die Dokumentationspflicht.
Bei der Obst- und Gemüse- Ernte werden Arbeiter nach Kisten also nach Menge bezahlt.
Bei der Bei der Gebäudereinigung Branche –auch bei sehr namhaften Auftraggebern- nach Fläche.
Warum das wohl so ist?
Zitat aus:
http://www.ahgz.de/branchenpolitik/merkel-will-kleine-betriebe-entlasten,200012218707.html
Merkel will kleine Betriebe entlasten
21. Januar 2015
GREIFSWALD. Bundeskanzlerin Angela Merkel will kleine Unternehmen beim Mindestlohn bürokratisch entlasten. "Wir gucken uns das jetzt drei Monate an, und dann überlegen wir, wo wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müssen", sagte Merkel am Dienstagabend bei einer CDU-Veranstaltung in Greifswald.
Gerade kleinen Unternehmen wolle die CDU das das Leben nicht zu einer "dauerhaften bürokratischen Herausforderung machen", so Merkel. Die Union erhöhe zudem den Druck auf Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Dokumentationspflichten für die Arbeitszeiten zu lockern.
Der Parlamentskreis Mittelstand innerhalb der CDU/CSU werde Anfang Februar in der Unionsfraktion einen Antrag stellen, bei dem abgestimmt werden soll, ob die Dokumentationspflicht nur für einen monatlichen Lohn in Höhe von bis zu 1900 Euro gelten soll, berichtet die Zeitung weiter. Auch Minijobber sollten davon ausgenommen werden. Die SPD sieht hingegen keinen Bedarf für Nachbesserungen.
Kritik von Michaela Rosenberger
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, kritisiert das Zugeständnis von Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Wirtschaftsflügel der Union, man werde den Firmen hinsichtlich der Dokumentationspflicht von Minijobs entgegenkommen. „Das, was die Bundeskanzlerin der Wirtschaft da vollmundig als Abbau von Bürokratie in Aussicht stellt, ist doch nichts anderes als eine Aushebelung des Mindestlohns und letztlich eine Einladung zu noch mehr Schwarzarbeit. Wenn Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten nicht erfasst werden müssten, dann wäre eine Überprüfung des Mindestlohns nicht mehr möglich, denn auch 450-Euro-Kräfte haben unregelmäßige Arbeitszeiten und müssen Mehrarbeit leisten."
Rosenberger weiter: "Die Folgen wären klar: Die Arbeitgeber würden diese Chance zur Umgehung des Mindestlohns mit Kusshand annehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten dann mehr Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag steht, so dass sie gar keine Chance mehr haben, auf 8,50 Euro pro Stunde zu kommen. Das kann so nicht gewollt sein! Zudem war es in Branchen wie dem Gastgewerbe, die durch flexible Arbeitszeiten gekennzeichnet sind, schon immer notwendig, Arbeitszeiten zu dokumentieren, um die Beschäftigten korrekt zu entlohnen. Warum dies nun eine Mehrbelastung darstellen soll, erschließt sich uns nicht.“ sr/lef
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