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EuGH Urteil zu Hartz4:

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Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz4 zahlen! Ein wegweisendes Urteil, daß wenn es anders ausgefallen wäre, leicht zu einem Zusammenbruch unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts hätte führen können.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...-a-1002187.html#js-article-comments-box-pager

Der Herr erhalte dir deinen Optimismus !
in diesem Land hat eine linksgrüne Meinungsführerschaft die Lufthoheit über alles, was politisch korrekt zu sein hat und was nicht. Diese Gruppierung wird sich auch hier durchsetzen und dir klarmachen, warum wir alle Sinti und Roma mit H4 ausstatten müssen.

Und davon lassen die sich doch von einem EuGh nicht abhalten :rolleyes2:
 
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Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz4 zahlen! Ein wegweisendes Urteil, daß wenn es anders ausgefallen wäre, leicht zu einem Zusammenbruch unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts hätte führen können.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...-a-1002187.html#js-article-comments-box-pager

Das was das Gericht entschieden hat ist nichts Neues. Dieses Gesetz gibt es sei Jahrzehnten. Es bleibt nach dem Altem. Nichts wird sich ändern. Erste 6 Monaten muss der Staat sowieso zahlen.

Roma kann man so einfach nicht zur Arbeit verpflichten, weil sie keine Ausbildung haben. Und wenn sie nach Europa gehen, dann um eine Chance zu erhalten überleben zu können. Vom Missbrauch der Sozialleistungen kann hier keine Rede sein. Jobcenter muss erst mal Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenarbeit mit der EU ausarbeiten.

Brauchst Dich nicht so schnell zu freuen. EU-Gericht hält sich neutral und überlässt das Problem den betroffenen Staaten.

Außerdem werde hier Bezieher aus EU-Staaten angesprochen, für Übrige gilt das Urteil nicht.
 

Le Bon

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Kaffeepause930

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Das was das Gericht entschieden hat ist nichts Neues. Dieses Gesetz gibt es sei Jahrzehnten. Es bleibt nach dem Altem. Nichts wird sich ändern. Erste 6 Monaten muss der Staat sowieso zahlen.

Roma kann man so einfach nicht zur Arbeit verpflichten, weil sie keine Ausbildung haben. Und wenn sie nach Europa gehen, dann um eine Chance zu erhalten überleben zu können. Vom Missbrauch der Sozialleistungen kann hier keine Rede sein. Jobcenter muss erst mal Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenarbeit mit der EU ausarbeiten.

Brauchst Dich nicht so schnell zu freuen. EU-Gericht hält sich neutral und überlässt das Problem den betroffenen Staaten.

Außerdem werde hier Bezieher aus EU-Staaten angesprochen, für Übrige gilt das Urteil nicht.

Ich nehme mal an, daß dieser misslungene Versuch "einfach nur komisch sein zu wollen", eine kabarettistische Einlage werden sollte.

Zur Sache: Hier ist ein Urteil mit gesundem Menschenverstand gefällt worden. Die Freizügigkeit der EU-Bürger wird hier keineswegs beschnitten. Wer Arbeit sucht, ist gerne gesehen. Aber ich persönlich bin nicht bereit, mich jeden Tag ins Büro zu setzen und mit anzusehen, wie mein Gehalt von Jahr zu Jahr stetig an Kaufkraft verliert, und gleichzeitig kommen Menschen in unser Land, die gar nicht wollen und beabsichtigen, ihren Beitrag zum Erhalt des Sozialstaates abzuleisten. Ich zahle meine Steuern gerne, solange ich weiß, daß sie bei Leuten ankommen, die langjährig beschäfftigt unverschuldet ihren Job verloren haben, und wegen der Arbeitsmarktlage zurzeit einfach nicht mehr ins Berufsleben zurückfinden, weil zu alt. Aber ich komme nicht damit klar, daß Sozialschmarotzer wie Du einer bist aus anderen (EU-)Ländern nach Deutschland pilgern, weil sie hier einfach nur mehr und bessere Sozialleistungen abgreifen können als im Heimatland. Dieses Gerichtsurteil ist gut! Ein anderes Urteil wäre abermals nur frisches Wasser auf den Mühlen der Rechten gewesen. :))
 
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Uwe O.

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Das was das Gericht entschieden hat ist nichts Neues. Dieses Gesetz gibt es sei Jahrzehnten. Es bleibt nach dem Altem. Nichts wird sich ändern. Erste 6 Monaten muss der Staat sowieso zahlen.

Woher hast Du diese Erkenntnis?
Aus dem Gesetz nicht.

Richtig ist vielmehr:
Kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern ist nach EU-Recht verpflichtet, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. EU-Bürger haben zwar auch ohne Job das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Doch dieses Aufenthaltsrecht ist an Bedingungen geknüpft: Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, macht das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten. Das heißt, sie müssen ein entsprechendes Finanzpolster besitzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.


Roma kann man so einfach nicht zur Arbeit verpflichten, weil sie keine Ausbildung haben. Und wenn sie nach Europa gehen, dann um eine Chance zu erhalten überleben zu können. Vom Missbrauch der Sozialleistungen kann hier keine Rede sein. Jobcenter muss erst mal Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenarbeit mit der EU ausarbeiten.

Das sind Deine hier wiederholt vorgetragenen Wunschvorstellungen.
Die sind fern jeder Realität.

Außerdem werde hier Bezieher aus EU-Staaten angesprochen, für Übrige gilt das Urteil nicht.

Das stimmt; Zuwanderer aus nicht EU-Staaten bekommen gar keine Unterstützung, dnen sie werden gar nicht ins Land gelassen.

Uwe
 
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nachtstern

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Ich nehme mal an, daß dieser misslungene Versuch "einfach nur komisch sein zu wollen", eine kabarettistische Einlage werden sollte.

Zur Sache: Hier ist ein Urteil mit gesundem Menschenverstand gefällt worden. Die Freizügigkeit der EU-Bürger wird hier keineswegs beschnitten. Wer Arbeit sucht, ist gerne gesehen. Aber ich persönlich bin nicht bereit, mich jeden Tag ins Büro zu setzen und mit anzusehen, wie mein Gehalt von Jahr zu Jahr stetig an Kaufkraft verliert, und gleichzeitig kommen Menschen in unser Land, die gar nicht wollen und beabsichtigen, ihren Beitrag zum Erhalt des Sozialstaates abzuleisten. Ich zahle meine Steuern gerne, solange ich weiß, daß sie bei Leuten ankommen, die langjährig beschäfftigt unverschuldet ihren Job verloren haben, und wegen der Arbeitsmarktlage zurzeit einfach nicht mehr ins Berufsleben zurückfinden, weil zu alt. Aber ich komme nicht damit klar, daß Sozialschmarotzer wie Du einer bist aus anderen (EU-)Ländern nach Deutschland pilgern, weil sie hier einfach nur mehr und bessere Sozialleistungen abgreifen können als im Heimatland. Dieses Gerichtsurteil ist gut! Ein anderes Urteil wäre abermals nur frisches Wasser auf den Mühlen der Rechten gewesen. :))

Ich finds mies...
wirklich ^^
ein gegenteiliges Urteil hätte zu einem ein schnelles Ende "unseres Sozialstaates"....ein "langsames aber sicheres für die EU" bedeutet,
und die "bezahlte Faulheit" wäre dann auch für Deutsche einklagbar gewesen^^
 

nachtstern

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Das stimmt; Zuwanderer aus nicht EU-Staaten bekommen gar keine Unterstützung, dnen sie werden gar nicht ins Land gelassen.

Uwe

"Zuwanderer" aus "Nicht_Eu-Staaten nennt man im allgemeinen "Flüchtlinge" und die erhalten schon mal ein sogenanntes "BGE"...
aber leider in einer "Form" die es für Deutsche unmöglich macht, auf "Gleichstellung" zu klagen...:))
 
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Ich nehme mal an, daß dieser misslungene Versuch "einfach nur komisch sein zu wollen", eine kabarettistische Einlage werden sollte.

Zur Sache: Hier ist ein Urteil mit gesundem Menschenverstand gefällt worden. Die Freizügigkeit der EU-Bürger wird hier keineswegs beschnitten. Wer Arbeit sucht, ist gerne gesehen. Aber ich persönlich bin nicht bereit, mich jeden Tag ins Büro zu setzen und mit anzusehen, wie mein Gehalt von Jahr zu Jahr stetig an Kaufkraft verliert, und gleichzeitig kommen Menschen in unser Land, die gar nicht wollen und beabsichtigen, ihren Beitrag zum Erhalt des Sozialstaates abzuleisten. Ich zahle meine Steuern gerne, solange ich weiß, daß sie bei Leuten ankommen, die langjährig beschäfftigt unverschuldet ihren Job verloren haben, und wegen der Arbeitsmarktlage zurzeit einfach nicht mehr ins Berufsleben zurückfinden, weil zu alt. Aber ich komme nicht damit klar, daß Sozialschmarotzer wie Du einer bist aus anderen (EU-)Ländern nach Deutschland pilgern, weil sie hier einfach nur mehr und bessere Sozialleistungen abgreifen können als im Heimatland. Dieses Gerichtsurteil ist gut! Ein anderes Urteil wäre abermals nur frisches Wasser auf den Mühlen der Rechten gewesen. :))
Habe ich Dich jemals persönlich angegriffen? Woher sollst Du wissen was und wer ich bin? Ich möchte auf Dein Niveau nicht runter fallen und verzichte auf einen weiteren Kommentar.

Ich habe mich gemäß Gesetz geäußert, namentlich gemäß § 23 SGB XII

(3) Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sowie ihre Familienangehörigen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sind sie zum Zweck einer Behandlung oder Linderung einer Krankheit eingereist, soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden.

Das EU-Gericht hat ja gar kein Wunderurteil gesprochen. Die gesetzliche Lage liegt vor, sie aber schwer umsetzbar. Am Besten wäre es ein Urteil gewesen festzustellen dass Europa eine soziale Gemeinschaft ist. Die EU-Länder sollen sich um die Versorgung kümmern, egal wo sich der EU-Bürger in der EU befindet.
 

nachtstern

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Sind sie zum Zweck einer Behandlung oder Linderung einer Krankheit eingereist, soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden.[/I]

.

dahingehend frage ich mich schon seit Jahren wie niedrig der Krankenkassenbeitrag wohl sein könnte,
würden diese Zusatzkosten wegfallen....:kopfkratz:
 
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"Zuwanderer" aus "Nicht_Eu-Staaten nennt man im allgemeinen "Flüchtlinge" und die erhalten schon mal ein sogenanntes "BGE"...
aber leider in einer "Form" die es für Deutsche unmöglich macht, auf "Gleichstellung" zu klagen...:))

Nicht ganz richtig. Es gibt Flüchtlinge und auch legale Zuwanderer, die beide bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Hier ein Link vom Auswärtigen Amt, der die Regelung für Zuwanderung veröffentlicht. :)

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Zuwanderungsrecht_node.html
 

nachtstern

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Nicht ganz richtig. Es gibt Flüchtlinge und auch legale Zuwanderer, die beide bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Hier ein Link vom Auswärtigen Amt, der die Regelung für Zuwanderung veröffentlicht. :)

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Zuwanderungsrecht_node.html

beim "AA" steh ich seit vorgestern auf "Igno",
und das nur weil ick mich erdreistete drauf hinzuweisen,
das die "DDR" nur Mitteldeutschland umfasste und keineswegs die deutschen "Ostgebiete"....:dance:
 
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dahingehend frage ich mich schon seit Jahren wie niedrig der Krankenkassenbeitrag wohl sein könnte,
würden diese Zusatzkosten wegfallen....:kopfkratz:

Etwas niedriger auf jeden Fall. Jedoch würden sich die Krankenkassen an anderer Stelle etwas einfallen lassen, um die Beiträge so hoch wie möglich zu halten. ;)
 

Lutz

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Etwas anderes als dieses Urteil wäre hirnrissig.

Klar, hunderte Milliarden € werden aus der BRD raus gezogen
und fremde Völker reingestopft, wäre doch gelacht, wenn wir die
Deutschen nicht kein kriegen !!!
 
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Klar, hunderte Milliarden € werden aus der BRD raus gezogen
und fremde Völker reingestopft, wäre doch gelacht, wenn wir die
Deutschen nicht kein kriegen !!!

Es ist besser wenn das Geld in Deutschland bleibt statt nach EU-Länder zu überweisen, oder?
Das Urteil ist offenbar so gewollt damit das Geld nach EU-Länder fließt. Hätte das Urteil anders ausgesprochen, so hätte Deutschland Geld erhalten. Jetzt muss aber Geld geben/zahlen.
 

Uwe O.

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"Zuwanderer" aus "Nicht_Eu-Staaten nennt man im allgemeinen "Flüchtlinge" und die erhalten schon mal ein sogenanntes "BGE"...
aber leider in einer "Form" die es für Deutsche unmöglich macht, auf "Gleichstellung" zu klagen...:))

Strenge Deine Fantasie an und Du wirst feststellen, dass es noch andere Zuwanderer aus Drittländern gibt.

Zum Beispiel von EU-Bürgern geheiratete Drittlandpartner.

Uwe
 

Uwe O.

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Ich habe mich gemäß Gesetz geäußert, namentlich gemäß § 23 SGB XII

(3) Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sowie ihre Familienangehörigen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sind sie zum Zweck einer Behandlung oder Linderung einer Krankheit eingereist, soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden.

Das EU-Gericht hat ja gar kein Wunderurteil gesprochen.
Die gesetzliche Lage liegt vor, sie aber schwer umsetzbar. Am Besten wäre es ein Urteil gewesen festzustellen dass Europa eine soziale Gemeinschaft ist. Die EU-Länder sollen sich um die Versorgung kümmern, egal wo sich der EU-Bürger in der EU befindet.

Stell Dir vor:
Genau dieses Gesetz wurde vom EUGH darauf geprüft, ob es zulässig ist.
Und das Gericht hat das Gesetz für zulässig befunden.

Uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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