Nein der grösste Teil der Schulden ist hausgemacht, so ehrlich müsste man sein.
Erst 1999 stellte die Deutsche Bundesbank diesen Betrag fest. Allein die Bahn hatte also mehr als dreimal so hohe Schulden wie die gesamte DDR. Dennoch mussten die sozialistischen Devisenbewirtschafter etwa 1 Milliarde Valutamark an jährlichen Zinsen erwirtschaften. Dies war im innerdeutschen Handel längst möglich. Die restlichen Schulden waren Schulden von DDR-Kombinaten in DDR-Mark sowie in mit DDR-Mark verbundenen Ostwährungen wie Rubel, Zloty und Kronen.
Der Fonds Deutsche Einheit nun wies Ende 1996 nur einen Gesamtschuldenstand von 84 Milliarden Mark auf - waren die Kosten der Wiedervereinigung also weit von jener Billion Euro, also von 2 Billionen Mark, entfernt, die bereits 2002 im Deutschen Bundestag als Schätzung der Gesamtkosten genannt wurde?
Addiert man nämlich den Fonds Deutsche Einheit mit den Schulden der ostdeutschen Länder und Gemeinden kommt man Ende 1996 auf ganze 205 Milliarden Mark, also auf etwas über 100 Milliarden Euro.
Wo sind die restlichen 1,8 Billionen Mark geblieben?
http://www.heise.de/tp/artikel/36/36915/1.html
Und wenn man von Kosten der Deutschen Einheit redet, dann müsste man auch die Erträge der Deutschen Einheit gegenüberstellen. Viele Investitionen in den neuen Bundesländern waren auch ein Konjunkturprogramm für Westdeutschland und ganz Europa.
BG, New York
http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_der_deutschen_Einheit
Die Kosten der deutschen Einheit setzen sich aus Transferleistungen für die neuen Bundesländer und einigungsbedingten Sonderausgaben zusammen.
Für die Kosten der deutschen Einheit gibt es nur ungenaue Schätzungen. Für die Gesamtkosten (Stand 2014) einschließlich der Sozialtransfers liegen die Schätzungen zwischen 1,3 und 2,00 Billionen Euro, jährlich um etwa 100 Milliarden Euro steigend.[1] Ein großer Teil davon sind Sozialleistungen, die über Transfers in der Renten- und Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Die reinen Aufbauhilfen aus spezifischen Programmen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung von Unternehmen im Bereich der neuen Länder, der Aufbau Ost, summieren sich auf etwa 250 (bis 2004)[2] bis 300 Milliarden Euro.
Historische Perspektive
Die Frage der Kosten der Einheit spielte in der politischen Diskussion der Jahre 1989 und 1990 nur eine untergeordnete Rolle, weil der ideelle Wert der Wiedervereinigung ungleich wichtiger eingeschätzt wurde.
„Jedes Projekt von historischer Dimension, wie es die deutsche Einheit zweifellos darstellt, hat auch eine pekuniäre Seite.“[3]
Allerdings wurden die Kosten auch deutlich unterschätzt. Im Jahr 1990 ging die Bundesregierung davon aus, dass zur Finanzierung der Einheit keine Steuererhöhungen nötig sein würden. Hingegen schätzte Matthias Wissmann, damals wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Februar 1990 die Kosten auf 455 Milliarden Euro.[4]
Mit Blick auf die Geschichte bleibt allerdings auch zu fragen, welche Alternativen bestanden hätten, so insbesondere bei der Ausgestaltung der Währungsunion und der Privatisierung der ostdeutschen Betriebe. Karl-Heinz Paqué schreibt dazu in einem Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung: „Der Aufbau Ost war unvermeidlich, und zwar im Wesentlichen genau so, wie er geschah: mit sofortiger Währungsunion, mit zügiger Privatisierung, mit massiver Wirtschaftsförderung. Realistische Alternativen gab es nicht, und zwar wegen der hohen Mobilität der Arbeitskräfte als Frucht und Preis der Freiheit. Die Deutschen haben den richtigen Weg gewählt. Sie können darauf stolz sein.“[5] Die Einschätzung, dass es zu dem zeitlichen, politischen und vor allem wirtschaftlichen Rahmen keine zweite historisch, moralisch und politisch legitime Möglichkeit gab, wurde und wird von den verschiedenen Politikern geteilt.[6]
Regelmäßige Transferzahlungen
Begriffsbestimmung
Ragnitz definiert die folgenden Kategorien zur Beurteilung der Transferleistungen:[7]
Bruttotransfer
Alle Ausgaben des Bundes, der alten Bundesländer und der Sozialversicherungen im Gebiet der neuen Länder. Dies beinhaltet auch Rentenzahlungen, Arbeitslosengeld und Ausgaben für Beamte und Angestellte des Bundes in den neuen Ländern.
Nettotransfer
Der Nettotransfer berechnet sich aus dem Bruttotransfer, wobei Einnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen aus den neuen Ländern abgezogen werden.
Aufbauhilfen
Zuweisungen zur Verbesserung der Infrastruktur bzw. zur Förderung von Unternehmen im Bereich der neuen Länder
Sonderleistungen
Aufbauhilfen aus Programmen, die spezifisch für die neuen Bundesländer entwickelt wurden
Nach Ragnitz richtet sich die Wahl der Kategorie nach der Fragestellung:[7]
Nettotransfer: Frage nach der Abhängigkeit der ostdeutschen Wirtschaft von einem Transfer (Kaufkraft minus Wirtschaftsleistung)
Aufbauhilfen: Frage nach der Stärkung der Wirtschaftskraft der ostdeutschen Länder
Sonderleistungen: Frage nach der besonderen Belastung des westdeutschen Steuerzahlers
Die Bruttotransfersumme wird oftmals in der Presse erwähnt.[8]
Nettotransfer
Die Nettotransferkosten betrugen nach Angaben des IWH von 1990 bis 2003 ca. 950 Milliarden Euro.[7] Seit 2003 kann mit 75 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet werden. Bis Ende 2009 wären entsprechend Kosten von 1,4 Billionen Euro aufgelaufen. Zu beachten ist allerdings, dass entsprechende Transfers auch für strukturschwache Gebiete in den alten Bundesländern üblich sind.
Aufbauhilfen
Die Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer betrugen von 1990 bis 2003 insgesamt etwa 250 Mrd. Euro.[7]
Sonderleistungen
Aufbauhilfen aus Programmen, die spezifisch für die neuen Bundesländer waren, betrugen von 1990 bis 2003 ca. 15 Mrd. Euro pro Jahr.[7]
Einmalige Sonderkosten
Währungsunion
Wie hoch das reale Wertverhältnis zwischen D-Mark und Mark der DDR war, lässt sich angesichts der Systemdifferenz nicht feststellen. Auf dem freien Markt schwankte der Wechselkurs stark - zwischen 1:9,17 im Oktober 1989 und 1:2,86 im Juni 1990.[9] Berücksichtigt man dagegen die Kaufkraft der beiden Währungen, die sich anhand von Warenkörben ermitteln lässt, kommt man auf einen Kurs von ca. 1:1.[10][11] In den 1980er Jahren war die Arbeitsproduktivität in der Bundesrepublik etwa fünf bis sechsmal höher als in der DDR.[12]
Der Umtauschkurs im Rahmen der Währungsunion von 1,8:1.[13] zwischen Mark der DDR und Deutsche Mark für Guthaben und für 2:1 Schulden sowie zum Kurs von 1:1 für Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten folgte einer politischen und weniger wirtschaftlichen Prämisse.
Die asymmetrischen Umstellungen der Aktiva und Passiva in den Bilanzen von Banken und Außenhandelsunternehmen der DDR führten zu ungedeckten Forderungen von 64,5 Milliarden DM, welche im Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ gesammelt wurden.[14] Die Währungsumstellung und die durch die Währungsunion ausgelöste Inflation hat erheblich zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beigetragen.[15]
Kosten des Abzuges der sowjetischen Streitkräfte
Die Kosten für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR betrugen 12,5 Mrd. D-Mark.[16]
Diese gliederten sich in:
Wohnungsbauprogramm (44 Städte in Russland, Weißrussland und der Ukraine) 7,8 Milliarden D-Mark
Unterhalt für Aufenthalt und Abzug: 3 Milliarden D-Mark
Transportkosten: 1 Milliarde D-Mark
Umschulungsmaßnahmen: 0,2 Milliarden D-Mark
Bonus für den vorzeitigen Abzug (1994 statt wie geplant 1997): 0,5 Milliarden D-Mark
Treuhandanstalt
Bei der Gründung der Treuhandanstalt 1990 war man davon ausgegangen, dass der Verkaufserlös der Unternehmen die Kosten übersteigt. Der verbleibende Betrag sollte an die Bevölkerung der ehemaligen DDR ausgezahlt werden. Der Wert der 14.000 volkseigenen Unternehmen wurde 1989/1990 von der Modrow-Regierung auf 1,2 Billionen DM geschätzt und im September 1990 kalkulierte die Treuhandanstalt die erzielbaren Veräußerungserlöse auf 600 Milliarden DM.[17] Bei der Auflösung der Treuhand am 31. Dezember 1994 ergab sich allerdings ein Defizit von über 200 Mrd. DM. Dabei spielte unter anderem auch Wirtschaftskriminalität eine Rolle.[18] Außerdem wurden die Unternehmen nicht gegen Höchstgebot, sondern aufgrund der besten Arbeitsplatz- oder Investitionszusage verkauft.
Kreditabwicklungs- und Erblastentilgungsfonds
Im Kreditabwicklungsfonds wurden die Staats- und Auslandsschulden der DDR zusammengefasst; er existierte vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1993 und ging im Erblastentilgungsfonds auf.[19] Ende 1990 umfassten diese 25,5 Milliarden DM.[14] 1992 wurde der Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ integriert, so dass die Schulden auf 91,7 Milliarden DM anstiegen.[14] Die ursprüngliche Summe des Erblastentilgungsfonds wurde vor allem durch die UMTS-Erlöse getilgt, der Fonds als solcher wird aber durch neue Schulden immer wieder aufgestockt.
Fonds „Deutsche Einheit“
Der Fonds Deutsche Einheit wurde 1990 zur Förderung von Investitionen in die ostdeutsche Infrastruktur geschaffen. Ursprünglich waren dafür 115 Milliarden DM vorgesehen, aber bis 1994 wurde das Volumen auf 162 Milliarden DM erhöht. 60 % der Mittel erhielten die Bundesländer und 40 % die Kommunen. Die Finanzierung erfolgte durch den Bund (50 Milliarden DM), die alten Bundesländer (16 Milliarden DM) und durch Kreditaufnahme (95 Milliarden DM). Die Länder beteiligten sich durch einen Anteil an der Umsatzsteuer (2,5 Milliarden DM pro Jahr).[14] Am 1. Januar 2005 wurde der Fonds aufgelöst, die Restschulden von 38,3 Milliarden Euro (75 Mrd. DM) wurden in die allgemeine Bundesschuld im Bundeshaushalt übernommen.
Altlastensanierung
Die Kosten für die Sanierung ökologischer Altlasten der DDR teilten sich der Bund (60–75 Prozent) und die betroffenen neuen Länder (25–40 Prozent).
Unter anderem wurden bislang saniert:[20]
Geländesanierung ehemaliger Uranerzabbaustätten (Wismut (Unternehmen)): 5,6 Milliarden Euro (bis Ende 2010) bzw. 7,1 Milliarden Euro (geplant bis 2040)[21]
Braunkohletagebau: mehr als 9 Milliarden Euro (bis 2012) und etwa 10,2 Milliarden Euro bis 2017[22]. Zuständig war hier als Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
Abbau der Kernkraftwerke Rheinsberg und Greifswald bis 2012: 3,2 Milliarden Euro[23]
Finanzierung
Die Kosten der Wiedervereinigung wurden wie folgt finanziert:
Steuererhöhungen
Umlage über die Renten- und Sozialversicherung
Neuverschuldung des Bundes
Bundesländer und Gemeinden des früheren Bundesgebietes
Zuweisungen der Europäischen Union
Nachdem der Koalitionsvertrag noch Steuererhöhungen ausgeschlossen hatte, erfolgte am 30. Januar 1991 die Ankündigung des Solidaritätszuschlages. Als Begründung wurden neben der Wiedervereinigung auch die finanziellen Beiträge für den Golfkrieg genannt. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zu Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und 1995 wieder eingeführt. Weiterhin wurde ab 1. Januar 1993 die Mehrwertsteuer von 14 auf 15 % erhöht. Bis 1995 folgten zwei Erhöhungen der Mineralölsteuer sowie eine Erhöhung der Versicherungssteuer, Tabaksteuer und der Erdgassteuer.
Im Rahmen der Privatisierungen der Treuhand kam es zum Verlust von Arbeitsplätzen. Um die Zahl der Arbeitslosen gering zu halten, wurden 800.000 Menschen über 55 in den Vorruhestand geschickt und über zwei Millionen Menschen im zweiten Arbeitsmarkt (vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Umschulung) untergebracht. Zur Finanzierung wurde am 1. April 1991 die Arbeitslosenversicherung um 2,5 %-Punkte erhöht. In gleicher Art und Weise wurde die Angleichung der Renten im Bereich des Beitragsgebietes (West/Ost) durch die Rentenversicherung getragen. Insgesamt flossen allein von 1991 bis 1995 in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung 37 Milliarden DM von den alten in die neuen Bundesländer.[24] Für 2006 wurde ein Transfervolumen von 21 Milliarden Euro in der Rentenversicherung und 35 Mrd. Euro in der Sozialversicherung geschätzt.[5] Die Finanzierung der Sozialtransfers über die Sozialversicherung bedeutet auch, dass Unternehmer, Vermögensbesitzer, Selbständige, Rentner,Pensionäre und Beamte zur Finanzierung der deutschen Einheit weniger beitrugen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.[14]
Ein Großteil der Kosten der deutschen Einheit wurde über eine höhere Neuverschuldung finanziert. Das Haushaltsdefizit stieg von 28 Milliarden DM im Jahr 1989 über 120 Milliarden DM im Jahr 1990 auf 154 Milliarden DM im Jahr 1993. Die Kreditaufnahme erfolgte dabei überwiegend in Nebenhaushalten (Fonds „Deutsche Einheit“, Treuhandanstalt, ERP-Sondervermögen, Bundesbahn, Bundespost), so dass das Ausmaß der Gesamtverschuldung nicht ohne Weiteres ersichtlich war. Diese stieg 1990 von 1,2 Billionen DM auf 1,8 Billionen DM im Jahr 1993 und 2 Billionen DM im Jahr 1995.[25][14] Ein Teil der Schulden aus dem Sondervermögen (insbesondere die Schulden der Treuhand) wurde 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht.
Die Bundesländer beteiligten sich direkt am Solidarpakt. Weiterhin verminderte der Bund im Zuge der deutschen Einheit die Zuweisungen an die Gemeinden und Länder des früheren Bundesgebietes. Die Europäische Union stellte je zwei Milliarden DM von 1991 bis 1993 speziell für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Darüber hinaus qualifizierten sich die neuen Bundesländer auch für die normalen EU-Förderprogramme.
Einigungsbedingte Gewinne
DDR-Staatsvermögen
Das um bestehende Schulden bereinigte Gesamtvermögen der DDR an Immobilien, Flächen, Industrie und sonstigem Staatsbesitz wird, mit gewissen Varianzen nach Stichtag und angesetzter Bewertungsmethode, auf ca. 1.100 Milliarden DM geschätzt. Dieses Vermögen ging mit der Auflösung der DDR zu ca. 95 % in den Besitz des deutschen Staates bzw. westdeutscher Institutionen, Unternehmen oder Bürger über. Ebenfalls wurde mit der Wiedervereinigung das auf ein bis 1,3 Milliarden DM geschätzte Auslandsvermögen der DDR an Immobilien zum gesamtdeutschen Besitz.[26]
Humankapital
Mai schätzt einen mittleren arbeitsaktiven Wanderungs- und Pendlerüberschuss (1990 - 2004) zugunsten Westdeutschlands von rund 1 Mio. Arbeitnehmern. Für 2004 ordnet er diesen Arbeitnehmern einen Anteil am BIP von ca. 59,3 Mrd. Euro und ein Steueraufkommen von 20,5 Mrd. Euro zu.[26]
Wegfall der Kosten der Teilungsfolgen
Mit der deutschen Einheit entfiel die Notwendigkeit für die Zonenrandförderung, die Berlinförderung (einschließlich Berlinzulage) sowie das Begrüßungsgeld (1988: 280 Millionen DM, 1989: 2–4 Milliarden DM) im Bereich der alten Bundesländer. Außerdem waren die Notaufnahmelager in Gießen, Uelzen und Marienfelde sowie entsprechende Eingliederungsleistungen (Flüchtlingsbeihilfen, Lastenausgleich für zurückgelassenes Eigentum) für Übersiedler nicht länger notwendig.
Zahlungen aus der Bundesrepublik Deutschland trugen auf Grundlage von Ostverträgen wesentlich zur Devisenerwirtschaftung der DDR bei. Diese beinhalteten unter anderem den Freikauf politischer Gefangener (3 Milliarden DM bis 1989), eine Transitpauschale (524 Millionen DM für das Jahr 1989) sowie zinslose Darlehen für den innerdeutschen Handel.
Einigungsbedingte Sonderkonjunktur 1990/1991
In den Jahren 1990 und 1991 kam es im alten Bundesgebiet zu einer Sonderkonjunktur, die durch die Nachfrage aus dem Beitrittsgebiet getragen wurde.
Friedensdividende
Aufgrund des Ende des Kalten Krieges kann eine sogenannte Friedensdividende durch Abrüstung und Senkung der Rüstungs- und Verteidigungsausgaben sowie der Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der innerdeutschen Grenze angenommen werden. In den 1970er Jahren betrug die Personalstärke der Armee der DDR 170.000 Mann und die der Bundeswehr 495.000 Mann. Ende 2012 hat die Bundeswehr im wiedervereinigten Deutschland noch eine Personalstärke von 190.000 Mann. Entsprechend sanken die Ausgaben des Bundesverteidigungsministeriums am gesamten Staatshaushalt von 20 % in der damaligen Bundesrepublik auf 10 %. Ausgaben für die im Westen stationierten Besatzungstruppen entfielen wie die der nicht mehr existenten DDR für Staatssicherheit, Grenztruppen und NVA.
Auswirkungen auf die Wiedervereinigungsstrategie in Korea
Die Kosten der deutschen Einheit spielen eine wichtige Rolle in der Diskussion einer Wiedervereinigungsstrategie von Süd- und Nordkorea. Die Rand Corporation, eine amerikanische Denkfabrik, schrieb 1999: „In der Tat hat die Wirkung der Wiedervereinigung in Deutschland auf die Wirtschaftsleistung des dann wiedervereinigten Landes – teilweise aufgrund der ernsthaft unterschätzen Kostenbürde durch die deutsche Wiedervereinigung – den Enthusiasmus in Südkorea sowie den USA merklich verringert, den Fokus auf eine koreanische Wiedervereinigung zu legen, selbst vor der Wirtschaftskrise 1997.“ („Indeed, the effect of reunification in Germany on that reunified country’s subsequent economic performance – due in part to the seriously underestimated cost burden of German reunification – has markedly reduced enthusiasm in South Korea as well as in the United States, for focussing attention on Korean reunification, even prior to the 1997 economic crisis.“).[27]
Aufgrund der deutschen Erfahrungen und des großen wirtschaftlichen Gefälles wird eine schrittweise Wiedervereinigung favorisiert.[28] Dabei spielt auch eine Rolle, dass der wirtschaftliche Unterschied zwischen Nord- und Südkorea größer ist als der zwischen der DDR und dem früheren Bundesgebiet.
Resümee
Die Kosten der deutschen Einheit sind deutlich höher als erwartet gewesen.[14][29][30][3]
Die Kosten betragen etwa 0,95 bis 2,00 Billionen Euro.[31] Schätzungen für einzelne Jahre sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Ein großer Teil dieser Kosten wurde durch Sozialtransfers verursacht. Die eigentlichen Investitions- und Aufbaukosten liegen bei etwa 300 Milliarden Euro. Durch die verbesserte Wirtschaftsstruktur, d.h. die Erfolge des Aufbaus, sinken die Transfers jährlich.