Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Vierter Abschnitt
Religionsunterricht, Ethikunterricht
§ 19
Religions-und Ethikunterricht
(1) Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer.
(2) Die Schülerinnen und Schüler nehmen entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil.
...
Dein Wohnort
Bernburg liegt doch in
Sachsen-Anhalt ?!
Wie ist dort DEIN Recht beschnitten, wenn DU (oder deine Kinder, Enkel, Urenkel) als "Erziehungsberechtigte(r)" die Entscheidungsfreiheit hast (haben), ob deine (ihre) schulpflichtigen Kinder
entweder an dem einen
oder dem anderen Unterricht teilnehmen ?!